Bornholmsicherung

Diskutiere Bornholmsicherung im NVA-LSK Forum im Bereich Einsatz bei; Ist mir bekannt. Nur "hoch" hätte man ohne eben nicht fliegen können.

Rhönlerche

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Helm für Funk und Maske für Sauerstoff braucht man im Tiefflug nicht.
Ist mir bekannt. Nur "hoch" hätte man ohne eben nicht fliegen können.
 
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Ist mir bekannt. Nur "hoch" hätte man ohne eben nicht fliegen können.
Nur war "hoch" zu der Zeit nicht wirklich angesagt.
Unsere Piloten sagten: "Wer höher fliegt als 100 Meter, ist schon tot."

Aber 5000 Meter wären so schon drin gewesen, ohne Maske.
 

Rhönlerche

Alien
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Wie weit wäre man im Tiefflug mit einer z.B. MiG-21 denn gekommen?
 
HorizontalRain

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Wie weit wäre man im Tiefflug mit einer z.B. MiG-21 denn gekommen?
@ Rhönlerche,

zweiteilige Antwort:

(1) Mit einer MF in einer barometrischen Höhe von 200m, einer Gerätegeschwindigkeit von 700km/h und ohne Außenlasten (keine Raketen, Bomben, ZB) ~ 500km. Jede Außenlast hätte diese Flugweite natürlich (zT deutlich) reduziert, so wären es mit einem ZB und 4 Raketen noch ~ 470km und ersetzt man die 4 Raketen gegen 4 250kg Bomben nur noch ~ 410km, gewesen. Für Höhen < 100m sollte man wohl von diesen Werten jeweils 1...2% abziehen.

(2) Für einen Laien, der nur mal schnell "Außerlandes will", wäre die Sache vermutlich deutlich früher (wenn nicht schon beim Start) beendet gewesen...

HR
 

diver

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Ein Außenstehender muß entsprechendes Fachwissen haben, um das Triebwerk zu starten. Klar bei den Hubschraubern und Annas - da kann man sich zivil das Wissen holen und dann so`n Gerät klauen. Da macht die Sicherung mehr Sinn weil erheblich größerer Personenkreis.
In den 70er, 80er oder 90er Jahren gabs kein Internet und keine Flugsimulatoren. Handbücher waren auch nicht frei verkäuflich. Da war die Anzahl der Personen, die in der Lage waren eine AN-2 anzulassen begrenzt. Vermutlich war die AN-2 mit ihrer langen Karriere bei Interflug, GST und NVA noch am bekanntesten und dem größten Personenkreis etwas vertraut.

Von Hubschrauber will ich gar nicht reden, da Hubschrauber nicht durch Mechaniker angelassen werden durften und bis heute dürfen und die Anlassverfahren recht kompliziert sind, kann sich hier nur fliegendes Personal im potentiellen Kreis der Verdächtigen befinden.

Nichts desto trotz gab es im Sommer 1989 einen Einbruch in einen Hubschrauber auf dem Flugplatz Cottbus. Der oder die Täter stiegen über die von außen abwerfbare Notausstiegsluke der Salonvariante MI-8PS in den Hubschrauber ein und versuchten die Maschine anzulassen, was aber nicht gelang. Da kurz darauf "Versuchte Republikflucht" kein Thema mehr war und die mit der Untersuchung befassten "Organe" aufgelöst wurden oder andere Probleme hatten, wurde die Sache meines Wissens nie aufgeklärt oder aufgehellt.

Am Ende war die Bornholmsicherung, Leichenfinger oder wie man die mechanischen Sicherungsvorrichtungen nun nennt, nur das allerletzte und nicht unüberwindbare Sicherungselement in einen nahezu perfekt ausgebauten Sicherungs- und Überwachungssystem. Es gibt die BStu Unterlagen, nach denen das IM-Verhältnis bei der Interflug bei 1:5 lag und bereits die Zielstellung ausgegeben war es auf 1:3 zu steigern. Bei GST und NVA hat es nicht anders ausgesehen. In den beiden GST-Fliegerschulen Schönhagen und Jahnsdorf gab es einen recht beträchtlichen Anteil von IM unter den hauptamtlichen Beschäftigten. Nachweisbar sind auch andere Überwachungsmaßnahmen, wie abgehörte Telefonate, verwanzte Dienstzimmer und natürlich Brief- und Telegrammüberwachung. Gerade beim fliegenden Personal wurde das persönliche Umfeld überwacht um auf Krisen wie Eheprobleme, Alkohol, Spielschulden usw. reagieren zu können. Wohnheimzimmer wurden überprüft. Vielleicht hat es auch deshalb keine Republikflucht eines Militärpiloten gegeben, weil man beim geringsten Verdacht den Mann offen oder unter einem Vorwand wie Lehrgang, Kommandierung usw. vorläufig oder dauerhaft aus der Fliegerei nahm. Gab es in den 60er Jahren noch die Möglichkeit beim fliegenden Personal der NVA die eine oder andere Westverwandschaft zu haben, wurde das später ein komplett verdachtsunabhängiger Ausschlussgrund. In den 80er Jahren wurden wo technisch möglich Alleinflüge immer weiter eingeschränkt. So gab es ab 1985 keine Alleinflüge der Offizierschüler in Brandenburg auf dem Hubschrauber Mi-2 mehr, der bis dahin noch zu Übungszwecken am Tage allein geflogen werden konnte. Je mehr es mit der DDR bergab ging, umso größer wurde die Angst.
 
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Majak

Majak

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Von Hubschrauber will ich gar nicht reden, da Hubschrauber nicht durch Mechaniker angelassen werden durften und bis heute dürfen und die Anlassverfahren recht kompliziert sind, kann sich hier nur fliegendes Personal im potentiellen Kreis der Verdächtigen befinden.
Einspruch: Sowohl MI-4 als auch Ka-26 durften von Mechanikern angelassen werden, das Einkuppeln der Tragschraube war nicht gestattet, aber möglich. Ich gebe Dir Recht, das Anlassen z.B. beim Ka-26 war kompliziert und eigentlich nur mit Intuition und vlel Gefühl für die richtige Einspritzmenge an Kraftstoff von Erfolg gekrönt. Die 12 l Preßluft waren dann schnell verbraucht und man musste sich auf die Suche nach einer Preßluftflasche für die Außenbordversorgung machen um einen neuen Versuchb zu starten. In der kalten Jahreszeit ging ohne Vorwärmung der Triebwerke sowieso nichts.

Gruß JuG
 

diver

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Stimmt, auch Mi-1, da bei diesen Mustern das Triebwerk ohne Verbindung zur Tragschraube angelassen werden konnte. Das Einkuppeln des Rotors war aber auch nicht ohne :TD:
 

gringo

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Am Ende war die Bornholmsicherung, Leichenfinger oder wie man die mechanischen Sicherungsvorrichtungen nun nennt, nur das allerletzte und nicht unüberwindbare Sicherungselement in einen nahezu perfekt ausgebauten Sicherungs- und Überwachungssystem.
Nicht das ganz Allerletzte, denn ab Anfang der 80iger wurde die Fähigkeit ausgebaut, Klein-, Sport- oder Agrarflugzeuge aus Richtung West "abzuwehren" oder besser gesagt, doch eher aus anderer Richtung "abzufangen".
Dazu wurden überwiegend Mi-24 im Rahmen des DHS direkt an der Nähe der Grenze positioniert.
Kann mich dunkel erinnern, dass auch von den diesen Stationierungplätzen die einmal tägl. operative Meldung eintraf.

Nochmal bei Wiki gesucht und passend gefunden:
Ab 30. April 1981 wurde das KHG-57 auch in das Diensthabende System der Luftverteidigung eingebunden. Dafür wurde ganzjährlich auf dem Gelände der Funktechnischen Kompanie 432 in Groß Molzahn ein Mi-24D stationiert. In den Monaten von April bis Oktober kamen die Standorte der FuTK 614 in Altensalzwedel (ein Mi-24D) und FuTK 613 in Athenstedt (ein Mi-8TB) hinzu.
Also waren die Kampfhubschrauber aus dem Bereich MB-V (Unterstellung ab 1984) bei den Standorten der Funkaufklärung an der Grenze. Insgesamt waren natürlich weitaus mehr im Einsatz, also auch von MB III, Marine und GSSD.
 

diver

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Die Initiative zur Stationierung von DHS Hubschraubern ging nachweisbar nur von der sowjetischen Seite aus, die unmittelbar nach dem NATO Doppelbeschluss 6 Hubschrauber für diesen Zweck an verschiedenen Standorten begann vorzuhalten. 1981 wurde die DDR zusätzlich mit ins Boot gezwungen, die Einsatzführung der DHS Hubschrauber der NVA/GT erfolgte aber ausschließlich über Leitstellen der GSSD. Ich bin mir nicht sicher, ob dabei die Verhinderung von Republikfluchten mit Luftfahrzeugen ein ausschlaggebender Punkt für den Vorhalt der Hubschrauber war :headscratch: Schätze eher nicht. Den einschlägigen Veröffentlichungen nach ging es ausschließlich um Einflüge aus West in die DDR und schnelle flexible Aufklärungsmöglichkeiten in Grenznähe.

Quelle: Finke, "Hüter des Luftraumes?: Die Luftstreitkräfte der DDR im Diensthabenden System des Warschauer Paktes."

Für die DDR war das eine recht hohe Kraftanstrengung weil sie nicht über ausreichend Kapazitäten und Technik verfügte. Anfänglich mussten sogar Mi-2 mit einer Maximalgeschwindigkeit kleiner 200km/h eingesetzt werden. Für das Abfangen von Luftzielen wohl nur ein Lacher. Die hätten nicht mal zu einer Z-42 aufschließen können. Das wäre auch mit den Mi-8 kaum möglich gewesen, deren Bewaffnung für Luftziele völlig ungeeignet war und allgemein nur bis 200km/h eingesetzt werden durfte.
 
Gepard

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In Nordhausen war ab und zu eine Mi-8TB stationiert. Wie oft genau kann ich nicht mehr sagen, ist zu lange her. Aber es waren, wenn ich mich recht erinnere, vielleicht ein oder zwei Tage pro Woche, vielleicht auch nur im Monat.
Ob man mit einer Mi-8TB ein Kleinflugzeug abfangen konnte? Da habe ich so meine Zweifel.
In Meiningen stand ab und zu mal eine Mi-24D im DHS. Aber auch nur ein paar Tage pro Woche oder gar im Monat.
 

Foxi

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In Nordhausen stand nicht nur eine Mi-8, sondern eine ganze Staffel, die von Salzwedel dorthin umgezogen war. (HS-16)
 
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@diver & Gepard,
auf welcher Grundlage die Mi-8TB (oder doch TW:FFTeufel:) ins DHS gingen, entzieht sich meiner Kenntnis. Glaube aber kaum, daß die DDR dazu gezwungen wurde. Es gab da wohl eher entsprechende Beschlüsse.
Der Einsatz erfolgte unbedingt in Absprache mit der GSSD, folgte einem standardisierten Plan.
Einer der Standorte war u.a. Steinheid, inklusive Leitstelle für die Mi-24D. Meiningen war kein Standort für das Hs-DHS, wurde aber zum Tanken genutzt (und zum Abholen der obligatorischen Wochenendtorte am Freitag). Das durfte aber niemand wissen...
 
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diver

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@diver & Gepard,
auf welcher Grundlage die Mi-8TB (oder doch TW:FFTeufel:) ins DHS gingen, entzieht sich meiner Kenntnis. Glaube aber kaum, daß die DDR dazu gezwungen wurde. Es gab da wohl eher entsprechende Beschlüsse.
Der Einsatz erfolgte unbedingt in Absprache mit der GSSD, folgte einem standardisierten Plan.
Einer der Standorte war u.a. Steinheid, inklusive Leitstelle für die Mi-24D. Meiningen war kein Standort für das Hs-DHS, wurde aber zum Tanken genutzt (und zum Abholen der obligatorischen Wochenendtorte am Freitag). Das durfte aber niemand wissen...
Das ist doch Quatsch, der Flugplatz Meiningen war von Anfang an (20.4.1981) einer der wichtigsten und zentralen NVA DHS Standorte, zuerst übergangsweise mit Mi-2, dann mit Mi-8TB und dann mit Mi-24 und der Platz wurde im Gegensatz zu Steinheid oder anderen Standorten sogar ganzjährig als DHS Standort genutzt.

Grundlage dafür war der Befehl 30/81 des Ministers, später der Befehl 90/82 des Stellvertreters des Ministers und Chef der Luftstreitkräfte über die Organisation und Durchführung des DHS.

Die von den sowjetischen Freunden recht kurzfristig (innerhalb von etwa 2 Monaten) geforderte Stationierung der Hubschrauber war für die NVA ein erhebliches Problem, es fehlte quasi an allem. Es gab die ersten Jahre nicht genug Hubschrauber, zu wenige Betankungsmöglichkeiten, keine Landeplätze an den FuTKs und nicht einmal die Funkverbindung und Funkleitung der Hubschraubern war gesichert, weil man kein ausreichendes Funkleitfeld für niedrige Flughöhen aufgebaut hatte. Das hatte man bis dahin in Grenznähe als völlig unnötig erachtet. Deshalb mussten initial die Steuermann-Leitoffiziere sogar mit transportablen Funkstationen in den FuTks improvisiert eingesetzt werden. Eines ist sicher, die NVA war von diesem sowjetischen Ansinnen auf dem kalten Fuß erwischt worden.

Der Einsatz erfolgte unbedingt in Absprache mit der GSSD, folgte einem standardisierten Plan.
Ja, im Regelfall bekam zuerst der nächstgelegene sowjetische Hubschrauber den Startbefehl, damit ist auch klar wer das Kommando hatte. Verantwortlich für die Luftverteidigung der DDR war der Oberkommandierende der GSSD und ob der an einem republikflüchtenden Agrarflieger interessiert war bleibt offen.
 
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Naphets

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@diver,
meinem Wissen nach wurde Meiningen von der HS-16 der Grenztruppen genutzt und nicht als Basierung für das Hubschrauber DHS.
Ich war 1988 als Leitoffizier mit einer Mi-24D vom KHG-3 in Steinheid im DHS und kann mich nicht an eine Basierung einer weiteren Mi-24D oder einer Mi-8TB in Meiningen erinnern. Bei der Zwischenlandung zum Tanken war jedenfalls keine vor Ort. Wir sind damals gemeinsam mit einer Mi-8TB von Cottbus über Erfurt nach Meiningen und von dort mit der Mi-24D nach Steinheid geflogen.
Während des Fluges von Erfurt nach Meinungen gab es den Befehl, einen bestimmetn Breich der Grenze anzufliegen, in dem sich ein unangemeldetes Luftfahrtzeug befinden sollte. Es stellte sich als nicht ordnungsgemäß angemeldete sowjetische Mi-24 heraus.
Aus der Erinnerung heraus bin ich der Meinung, daß die Grenze in bestimmte Klaster zwischen NVA und GSSD und deren Hubschraubern aufgeteilt gewesen ist, da z.B. durch die Mi-24D in Steinheid täglich bestimmte Bereiche abgeflogen worden sind.
 
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Naphets

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Habe nochmals in der Chronik vom KHG-3 nachgelesen.
Demnach wurde ab dem 01.04.1984 DHS an drei Standorten gestellt, u.a. wie von diver geschrieben auch vom Platz der HS-16 in Meiningen.
Es ist natürlich möglich, daß wir mit drei Hubschraubern nach Meiningen geflogen sind und es bei mir nur durchs Altersraster gerutscht ist.

Lt. Chronik und anderen Quellen hatte die Aufstellung des HS-DHS primär nichts mit republikflüchtigen Z-37 zu tun...:FFTeufel:
 
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In Nordhausen stand nicht nur eine Mi-8, sondern eine ganze Staffel, die von Salzwedel dorthin umgezogen war. (HS-16)
In Nordhausen gab es eine Kette Mi-8. Insgesamt drei Maschinen. Der Rest der Staffel bestand aus Mi-2.
Die DHS Mi-8 kamen von einem anderen Verband und hatten nichts mit der HS-16 zu tun. Die Piloten oder Ljotschiks, wie wir sie nannten, waren auch separat untergebracht.
Ich weiß noch, dass es einmal eine Beschwerde von denen gegeben hat, weil der bereitgestellte Farbfernseher nur schwarz weiss Bilder lieferte. Dann gab es einen kleinen Rüffel für mich und ich habe das Gerät zur Instandsetzung zum RFT Laden in Nordhausen gebracht. Letztendlich stellte es sich heraus, dass der Fernseher vollkommen in Ordnung war, nur der PAL Decoder fehlte von Hause aus. Fernsehprogramme die im SECAM Verfahren ausgestrahlt wurden (sprich DDR Fernsehen) konnte man perfekt bunt sehen ... :wink:
 
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