@Tiger-Fan
Da ich bei Postens mal hinterm Schalter gestanden habe, kann ich davon nur abraten und schließe mich meinen Vorrednern wg. möglicher Beschädigungen unbedingt an. Mal davon abgesehen: die AGB der Post besagen in jedem Fall, das die Verpackung eines Gegenstands so gestaltet sein muß, dass der Inhalt möglichst vor Beschädigungen geschützt ist. Ich denke nicht, dass das für den Otto-Normal-Versender möglich ist, Bücher so zu versenden. Ich würde so etwas jedenfalls am Schalter nicht annehmen, zumal bei einem bunten Buchumschlag die Anschrift schwer zu erkennen sein kann.
Was Otto, Qualle und Nickelmann mit den Katalogen machen, läuft unter Sondervereinbarungen mit Großkunden. Die zahlen dementsprechend wenig, die Menge machts halt. Übrigens: wenn du eine Büchersendung verschickst, muß diese so verschlossen sein, dass man jederzeit den Inhalt prüfen kann und es darf kein Brief oder anderartiges Anschreiben enthalten sein, sonst kanns Nachentgelt geben! D. h. für dich, den Umschlag mit solchen Klammern zu verschließen, die man immer wieder öffnen und schließen kann, auf keinen Fall den Umschlag verkleben, dann ist es ein Brief und keine Büchersendung mehr. Ich denke, dass wars, was es dazu aus Sicht des gelben Riesen zu sagen gibt:D :red: