Tigerfan
inaktiv
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch die Totalrevision der Verordnung über die Lufthoheit gutgeheissen. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung wird die Verantwortlichkeit für die Wahrung der Lufthoheit bei nicht eingeschränktem Luftverkehr vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zur Luftwaffe verschoben. Ausserdem sorgt die Luftwaffe neu rund um die Uhr für eine Darstellung der identifizierten Luftlage.
Jeder Staat verfügt mit der Lufthoheit über das Recht, die Benützung des über seinem Staatsgebiet liegenden Luftraums bindend zu regeln und diese Regelung durchzusetzen. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, wird der Luftraum zum einen mit Radar überwacht, und zum anderen setzen die Staaten dafür Militärflugzeuge ein. Mittels sogenannten Luftpolizeieinsätzen werden Flugzeuge identifiziert und die Einhaltung der Luftverkehrsregeln überprüft werden. Flugzeuge, welche die Lufthoheit verletzen oder die Luftverkehrsregeln in schwerwiegender Weise verletzen, können abgefangen und zum Verlassen des Luftraumes oder zur Landung auf einem geeigneten Flugplatz gezwungen werden. Die entsprechenden Verfahren sind weltweit standardisiert und in den Normen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO publiziert.
Nach der bisherigen Regelung war für die Wahrung der Lufthoheit im Normalfall grundsätzlich das BAZL zuständig, das dabei von der Luftwaffe unterstützt wurde. Einzig bei eingeschränktem Luftverkehr, d.h. wenn der Bundesrat die Benützung des schweizerischen Luftraumes angeordnet hatte, wurde diese Aufgabe von der Luftwaffe wahrgenommen.
Mit der neuen Verordnung wird die Verantwortung für die Wahrung der Lufthoheit einheitlich der Luftwaffe übertragen. Sie arbeitet in diesem Bereich wie bis anhin eng mit dem BAZL sowie der skyguide, welche für die Flugsicherung zuständig ist, zusammen. Der Einsatz von Waffen gegen Zivilluftfahrzeuge ist bei nicht eingeschränktem Verkehr nicht zulässig, ausser in Fällen von Notwehr und Notstand. Bei eingeschränktem Luftverkehr kann der Chef des VBS als ultima ratio im Einzelfall den Einsatz von Waffen anordnen, sofern der Pilot des betreffenden Zivilflugzeuges den luftpolizeilichen Anordnungen keine Folge leistet und andere verfügbare Mittel nicht ausreichen. Der Entscheid kann an den Kommandanten der Luftwaffe oder an eine diesem direkt unterstellten Person delegiert werden.
Mit dem Inkrafttreten der neue Verordnung auf den 1. Mai 2005 wird die Luftwaffe zudem beauftragt, für eine Darstellung der identifizierten Luftlage zu sorgen. Zu diesem Zweck wird bei der Luftwaffe der Bestand an Identifikationsoperateuren von 8 auf 20 erhöht. Deren Aufgabe besteht darin, mittels Radarüberwachung verdächtige oder nicht kooperative Flugzeuge im schweizerischen Luftraum festzustellen und der Flugsicherung entsprechende Informationen zukommen zu lassen. Ferner kann die Luftwaffe Luftpolizeimassnahmen ergreifen.
Mit der Identifizierung der Luftlage rund um die Uhr soll die Sicherheit der Luftfahrt erhöht werden. Namentlich soll die mögliche Verwendung eines Luftfahrzeuges zu kriminellen Zwecken, frühzeitig erkannt werden, sodass entsprechende Gegenmassnahmen ergriffen werden können.
Quelle: http://www.vbs-ddps.ch/internet/vbs/de/tools/news/050323a.html
Bedeutet das jetzt, dass die Luftwaffe 365 Tage im Jahr, 24Stunden immer zwei Hornets bereit stehen(bewaffnet)? So ähnlich wie es in Österreich und Deutschland schon ist.
Jeder Staat verfügt mit der Lufthoheit über das Recht, die Benützung des über seinem Staatsgebiet liegenden Luftraums bindend zu regeln und diese Regelung durchzusetzen. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, wird der Luftraum zum einen mit Radar überwacht, und zum anderen setzen die Staaten dafür Militärflugzeuge ein. Mittels sogenannten Luftpolizeieinsätzen werden Flugzeuge identifiziert und die Einhaltung der Luftverkehrsregeln überprüft werden. Flugzeuge, welche die Lufthoheit verletzen oder die Luftverkehrsregeln in schwerwiegender Weise verletzen, können abgefangen und zum Verlassen des Luftraumes oder zur Landung auf einem geeigneten Flugplatz gezwungen werden. Die entsprechenden Verfahren sind weltweit standardisiert und in den Normen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO publiziert.
Nach der bisherigen Regelung war für die Wahrung der Lufthoheit im Normalfall grundsätzlich das BAZL zuständig, das dabei von der Luftwaffe unterstützt wurde. Einzig bei eingeschränktem Luftverkehr, d.h. wenn der Bundesrat die Benützung des schweizerischen Luftraumes angeordnet hatte, wurde diese Aufgabe von der Luftwaffe wahrgenommen.
Mit der neuen Verordnung wird die Verantwortung für die Wahrung der Lufthoheit einheitlich der Luftwaffe übertragen. Sie arbeitet in diesem Bereich wie bis anhin eng mit dem BAZL sowie der skyguide, welche für die Flugsicherung zuständig ist, zusammen. Der Einsatz von Waffen gegen Zivilluftfahrzeuge ist bei nicht eingeschränktem Verkehr nicht zulässig, ausser in Fällen von Notwehr und Notstand. Bei eingeschränktem Luftverkehr kann der Chef des VBS als ultima ratio im Einzelfall den Einsatz von Waffen anordnen, sofern der Pilot des betreffenden Zivilflugzeuges den luftpolizeilichen Anordnungen keine Folge leistet und andere verfügbare Mittel nicht ausreichen. Der Entscheid kann an den Kommandanten der Luftwaffe oder an eine diesem direkt unterstellten Person delegiert werden.
Mit dem Inkrafttreten der neue Verordnung auf den 1. Mai 2005 wird die Luftwaffe zudem beauftragt, für eine Darstellung der identifizierten Luftlage zu sorgen. Zu diesem Zweck wird bei der Luftwaffe der Bestand an Identifikationsoperateuren von 8 auf 20 erhöht. Deren Aufgabe besteht darin, mittels Radarüberwachung verdächtige oder nicht kooperative Flugzeuge im schweizerischen Luftraum festzustellen und der Flugsicherung entsprechende Informationen zukommen zu lassen. Ferner kann die Luftwaffe Luftpolizeimassnahmen ergreifen.
Mit der Identifizierung der Luftlage rund um die Uhr soll die Sicherheit der Luftfahrt erhöht werden. Namentlich soll die mögliche Verwendung eines Luftfahrzeuges zu kriminellen Zwecken, frühzeitig erkannt werden, sodass entsprechende Gegenmassnahmen ergriffen werden können.
Quelle: http://www.vbs-ddps.ch/internet/vbs/de/tools/news/050323a.html
Bedeutet das jetzt, dass die Luftwaffe 365 Tage im Jahr, 24Stunden immer zwei Hornets bereit stehen(bewaffnet)? So ähnlich wie es in Österreich und Deutschland schon ist.