Bundesrat revidiert Verordnung über die Lufthoheit

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Tigerfan

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch die Totalrevision der Verordnung über die Lufthoheit gutgeheissen. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung wird die Verantwortlichkeit für die Wahrung der Lufthoheit bei nicht eingeschränktem Luftverkehr vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zur Luftwaffe verschoben. Ausserdem sorgt die Luftwaffe neu rund um die Uhr für eine Darstellung der identifizierten Luftlage.



Jeder Staat verfügt mit der Lufthoheit über das Recht, die Benützung des über seinem Staatsgebiet liegenden Luftraums bindend zu regeln und diese Regelung durchzusetzen. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, wird der Luftraum zum einen mit Radar überwacht, und zum anderen setzen die Staaten dafür Militärflugzeuge ein. Mittels sogenannten Luftpolizeieinsätzen werden Flugzeuge identifiziert und die Einhaltung der Luftverkehrsregeln überprüft werden. Flugzeuge, welche die Lufthoheit verletzen oder die Luftverkehrsregeln in schwerwiegender Weise verletzen, können abgefangen und zum Verlassen des Luftraumes oder zur Landung auf einem geeigneten Flugplatz gezwungen werden. Die entsprechenden Verfahren sind weltweit standardisiert und in den Normen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO publiziert.

Nach der bisherigen Regelung war für die Wahrung der Lufthoheit im Normalfall grundsätzlich das BAZL zuständig, das dabei von der Luftwaffe unterstützt wurde. Einzig bei eingeschränktem Luftverkehr, d.h. wenn der Bundesrat die Benützung des schweizerischen Luftraumes angeordnet hatte, wurde diese Aufgabe von der Luftwaffe wahrgenommen.

Mit der neuen Verordnung wird die Verantwortung für die Wahrung der Lufthoheit einheitlich der Luftwaffe übertragen. Sie arbeitet in diesem Bereich wie bis anhin eng mit dem BAZL sowie der skyguide, welche für die Flugsicherung zuständig ist, zusammen. Der Einsatz von Waffen gegen Zivilluftfahrzeuge ist bei nicht eingeschränktem Verkehr nicht zulässig, ausser in Fällen von Notwehr und Notstand. Bei eingeschränktem Luftverkehr kann der Chef des VBS als ultima ratio im Einzelfall den Einsatz von Waffen anordnen, sofern der Pilot des betreffenden Zivilflugzeuges den luftpolizeilichen Anordnungen keine Folge leistet und andere verfügbare Mittel nicht ausreichen. Der Entscheid kann an den Kommandanten der Luftwaffe oder an eine diesem direkt unterstellten Person delegiert werden.

Mit dem Inkrafttreten der neue Verordnung auf den 1. Mai 2005 wird die Luftwaffe zudem beauftragt, für eine Darstellung der identifizierten Luftlage zu sorgen. Zu diesem Zweck wird bei der Luftwaffe der Bestand an Identifikationsoperateuren von 8 auf 20 erhöht. Deren Aufgabe besteht darin, mittels Radarüberwachung verdächtige oder nicht kooperative Flugzeuge im schweizerischen Luftraum festzustellen und der Flugsicherung entsprechende Informationen zukommen zu lassen. Ferner kann die Luftwaffe Luftpolizeimassnahmen ergreifen.

Mit der Identifizierung der Luftlage rund um die Uhr soll die Sicherheit der Luftfahrt erhöht werden. Namentlich soll die mögliche Verwendung eines Luftfahrzeuges zu kriminellen Zwecken, frühzeitig erkannt werden, sodass entsprechende Gegenmassnahmen ergriffen werden können.


Quelle: http://www.vbs-ddps.ch/internet/vbs/de/tools/news/050323a.html

Bedeutet das jetzt, dass die Luftwaffe 365 Tage im Jahr, 24Stunden immer zwei Hornets bereit stehen(bewaffnet)? So ähnlich wie es in Österreich und Deutschland schon ist.
 
Grimmi

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Bedeutet das jetzt, dass die Luftwaffe 365 Tage im Jahr, 24Stunden immer zwei Hornets bereit stehen(bewaffnet)? So ähnlich wie es in Österreich und Deutschland schon ist.
Jupp, daran denkt man im ersten Moment. Aber unsere welschen Kollegen (oder wars Birdy ?) haben das letztens mal ausgecheckt - und in der Nacht keine Lichter oder sonstwas, was auf Aktivität schliessen lässt, gefunden.
 

Tigerfan

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Grimmi schrieb:
Jupp, daran denkt man im ersten Moment. Aber unsere welschen Kollegen (oder wars Birdy ?) haben das letztens mal ausgecheckt - und in der Nacht keine Lichter oder sonstwas, was auf Aktivität schliessen lässt, gefunden.

Im Text steht ja auf den 1.Mai 2005. Vielleicht machen sie es später. ;) Hiess es eigentlich nicht mal das die Luftwaffe aus personellen Gründen gar keine permanente Luftraumüberwachung garantieren kann?
 
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_Michael

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Grimmi schrieb:
Jupp, daran denkt man im ersten Moment. Aber unsere welschen Kollegen (oder wars Birdy ?) haben das letztens mal ausgecheckt - und in der Nacht keine Lichter oder sonstwas, was auf Aktivität schliessen lässt, gefunden.

Das FF hat einen Geheimdienst!!! :HOT :HOT :FFTeufel:
 
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@Tigerfan
gemäss einer welschen Tageszeitung vor ein paar Wochen war der Einsatz aber schon da am laufen. :?! Naja, offizielle Pressemeldungen und ihre Wiedergabe in den Medien .... :rolleyes:

@Michael Bieri
Natürlich - oder haste das etwa nicht gewusst ??? :FFTeufel:
Genauer, das FF IST ein Geheimdienst !!!! :!:
 

beat

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Tigerfan schrieb:

Bedeutet das jetzt, dass die Luftwaffe 365 Tage im Jahr, 24Stunden immer zwei Hornets bereit stehen(bewaffnet)? So ähnlich wie es in Österreich und Deutschland schon ist.


Nein, m.E. geht es nur um die Verschiebung der Zuständigkeit, daher muss die Luftwaffe nun selber die Operateure stellen. Mit der Bereitschaft der Luftwaffe in Normalsituationen hat dies aber nichts zu tun.


Uebrigens wäre mir auch neu, dass Oesterreich eine 24 Stunden Bereitschaft hat, diese besteht meines Wissens auch nur für die Luftraumüberwachung und nicht für die fliegenden Verbände. Auch mit den Eurofightern ist dies weder geplant noch möglich (zu wenig Flugzeuge und Piloten). Entsprechende Informationen dazu sind auf airpower.at nach zu lesen.
 
_Michael

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Würde mich auch interessieren: Wäre in der Schweiz eine solche Flugbereitschaft überhaupt möglich? Zumal ja schon die F/A-18 Flotte jeweils mehr oder weniger zur Hälfte am Boden steht wegen der Wartung. Wenn dann noch zwei Maschinen durch die 24h Bereitschaft und den entsprechenden zusätzlichen Wartungen gebunden wäre, würde es bald ein mal eng, um überhaupt beispielsweise noch Trainingsflüge auszuführen. :?!
 

beat

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Michael Bieri schrieb:
Würde mich auch interessieren: Wäre in der Schweiz eine solche Flugbereitschaft überhaupt möglich? Zumal ja schon die F/A-18 Flotte jeweils mehr oder weniger zur Hälfte am Boden steht wegen der Wartung. Wenn dann noch zwei Maschinen durch die 24h Bereitschaft und den entsprechenden zusätzlichen Wartungen gebunden wäre, würde es bald ein mal eng, um überhaupt beispielsweise noch Trainingsflüge auszuführen. :?!

Gemäss den Berechnungen der Luftwaffe die F-18 alleine ein klares : NEIN


Die Schweizer Luftwaffe geht bei ihren Berechnungen davon aus, dass sie die Fähigkeit haben sollte, den Luftraum mit fliegenden Verbänden während 4 Wochen Tag und Nacht bei jedem Wetter zu kontrollieren. Hierzu benötigt sie eine Doppelpatrouillen mit 4 Flugzeuge ständig einsatzbereit in der Luft.

Die Flugzeuge müssen den Patrouillenraum zur Landung verlassen, wenn ihr Flugpetrol nicht mehr zu einem luftpolizeilichen Eingriff ausreicht. Bei der F-18 setzt sich ein solcher Einsatz zusammen aus 15 Minuten Start und Bezug des Patrouillenraumes, 60 Minunten Warteschlaufen im Patrouillenraum und schliesslich 15 Minuten Rückflug und Landung. Nutzbare Einsatzdauer ist damit 60 Minuten, Gesamtflugzeit 90 Minuten. Nach 60 Minuten Warteschlaufen ist der Punkt erreicht, an dem nicht mehr ein voller Eingriff mit allen Eskalationsstufen geflogen werden kann.

Eine Doppelpatrouille mit vier Flugzeugen gleichzeitig in der Luft stellt sicher

- das Abfangsverfahren gemäss ICAP vorschriftsgemäss mit zwei Flugzeugen korrekt durchgeführt werden kann
- eine vernünftige Abdeckung des schweizerischen Luftraumes erreicht werden kann
- in den Wachablösungen mindestens ein Patrouille ständig eingreifbereit ist
- bei technischen Problemen einer Maschine ebenfalls eine Patrouille einsatzbereit bleibt
- beim Einflug eines Zieles und der Reaktion der Patrouille der Luftraum nicht schutzlos für ein zweites einfliegendes Ziel offen steht
- dass die zweite Patrouille gegebenenfalls der ersten Patrouille zu Hilfe eilen kann

Mit den oben genannten Eckdaten müssten die Kampfflugzeuge pro Tag 96 Flüge à 90 Minuten durchführen (24 h / 1 h Verweildauer 4 Fflz = 96 Flüge). Auf vier Wochen, d.h. 28 Tage hochgerechnet, ergibt dies 2688 Flüge à 90 Minuten, also insgesamt 4032 Flugstunden auf der ganzen Flotte. Nach 100 Stunden beginnen die Wartungszyklen und damit auch die Bindung der Maschinen im Wartungsdepot. Dazu ist es in Krisenzeiten denkbar, dass der Bedarf an Luftaufklärungseinsätzen markant ansteigen wird, zudem muss u.U. ein Trainingsbetrieb zwecks Aufwuchses sichergestellt werden. Dafür werden 20 Flugstunden reserviert. Damit bleiben 80 Flugstunden pro Monat und Zelle für den reinen Luftpolizeidienst. Dies entspricht 50 einsatzbereiten Flugzeugen (exakt pro Zelle 80,6 Flugstunden). Dies gilt ohne technische Probleme als verkraftbar.

Pro einsatzbereits Flugzeuge muss aus aktueller und historischer, schweizerischer und internationaler Erfahrung mit ca. 1,4 zur verfügung stehender Maschinen gerechnet werden (0,4 Umlaufreserve für technische Wartung usw.). Diesem Faktor lag auch die Beschaffung von 34 F-18 (3 Staffel à 11, 8 einsatzbereit, 3 Umlaufreserve) als Soll-Bestand zugrunde (24 x 1.4 = 33.6).

Daraus ergibt sich ein Gesamtbedarf von ca. 70 Flugzeugen (50 einsatzbereite x 1.4 = 70), oder für die Schweiz genauer 6 Staffeln mit je 11 Maschinen (48 einsatzbereit, 18 Reserve).

Daher schlussendlich die geforderte Zahl von total 66 Kampfflugzeugen für die Zukunft (33 F-18 und 33 NKF) zur Sicherstellung einer 24-Std Luftraumüberwachung in Krisensituationen.

Quelle: Air Power Revue der Schweizer Luftwaffe, 10.03
 

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Jupp, daran denkt man im ersten Moment. Aber unsere welschen Kollegen (oder wars Birdy ?) haben das letztens mal ausgecheckt - und in der Nacht keine Lichter oder sonstwas, was auf Aktivität schliessen lässt, gefunden.
Gemäss der Offiziellen Jahrespublikation 2006 der Schweizer Luftwaffe sind in Payerne in unregelmässigen Abständen Einsatzpiloten auf Pikett die innerhalb von wenigen Minuten aufsteigen können.
 
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