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Originalzitat von: http://www.f-r.de/ressorts/wirtschaft_und_boerse/wirtschaft/?&cnt=679409
Umweltschützer begrüßen Kompromissvorschlag / Zahlreiche Details sind noch ungeklärt / Mehrkosten bei Ausbauprojekten
Lange waren die Fronten verhärtet. Jetzt haben sich das Verkehrs- und das Umweltministerium auf eine Novelle der Fluglärmgesetze verständigt. Minister Trittin musste dabei Zugeständnisse machen.
VON VERA GASEROW
Berlin · 19. Mai · "Zu wenig, aber besser als nichts", lobt die Umweltorganisation BUND die jetzt erzielte Verständigung zwischen den beiden Ressorts. "Ein Durchbruch" und "längst überfällig", meinen auch die Umwelt- und Verkehrspolitiker der rot-grünen Koalition. Denn die derzeit geltenden Lärmschutzregelungen stammen von 1971. Ihre Grenzwerte gelten angesichts technischer Neuerungen auch bei Verwaltungsrichtern, die sich mit Klagen von Anwohnern konfrontiert sehen, als veraltet. Auch die Airport-Betreiber sehen durchaus Novellierungsbedarf.
In der vergangenen Legislaturperiode scheiterte Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) dennoch mit seinen Plänen. Und auch im zweiten Anlauf gab es jetzt starken Gegenwind aus Wirtschaft sowie Verkehrs- und Verteidigungsministerium. Denn mit der Novelle sollen erstmals auch - in abgeschwächter Form - Militärflughäfen zum Schallschutz für Anrainer verpflichtet werden. In den Grundzügen haben sich die rot-grünen Ressortchefs nun zwar geeinigt. Aber zumindest das Verkehrsministerium betont, zahlreiche Details seien noch nicht geklärt.
Gegenüber seinen ersten Plänen hat Trittin dabei die Vorgaben, von welcher Grenze an Airports zum Schallschutz verpflichtet sind, noch einmal leicht entschärft. Bei bestehenden Flughäfen soll künftig ein Tages-Mittelwert von 65 Dezibel zu Grunde gelegt werden, bei Aus- und Neubauprojekten sollen es 60 sein. Umstritten waren bis zuletzt die Nachtschutzzonen. Hier akzeptierte Trittin im Zuge der Kompromisssuche mit seinem Kollegen Manfred Stolpe (SPD) einen höheren Grenzwert. Rund um bestehende Flughäfen sollen Anwohner bei einem nächtlichen Lärmpegel von 55 Dezibel Anspruch auf Schallschutz haben. Bis 2010 soll bei neuen Airports 53 Dezibel der Richtwert sein - statt der geplanten 50. Diese Grenzwerte decken sich weitgehend mit denen, die im Zuge des Mediationsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vorgeschlagen wurden.
Am Ende haben offenbar nicht nur Zugeständnisse des Umweltministers zur Einigung beigetragen, sondern auch eine Untersuchung, derzufolge die geschätzten Kosten für die Schallschutzauflagen mit 614 Millionen Euro deutlich niedriger liegen als von der Luftfahrtbranche befürchtet. Mit Mehrkosten ist vor allem bei den geplanten Neu- und Ausbauprojekten in Frankfurt, Berlin-Schönefeld und Köln-Bonn zu rechnen. Die Erweiterung in Frankfurt, so ein Sprecher des Betreibers Fraport, sei aber nicht gefährdet. Airports wie Hamburg, München oder Leipzig, die bereits in der Vergangenheit in den Lärmschutz investierten, dürften nur wenig belastet werden. Auch kleinere Flugplätze, auf denen weniger als 25 000 Maschinen im Jahr starten und landen, kommen glimpflich davon. Für sie sollen die schärferen Lärmschutz-Auflagen nicht gelten.
Umweltschützer begrüßen Kompromissvorschlag / Zahlreiche Details sind noch ungeklärt / Mehrkosten bei Ausbauprojekten
Lange waren die Fronten verhärtet. Jetzt haben sich das Verkehrs- und das Umweltministerium auf eine Novelle der Fluglärmgesetze verständigt. Minister Trittin musste dabei Zugeständnisse machen.
VON VERA GASEROW
Berlin · 19. Mai · "Zu wenig, aber besser als nichts", lobt die Umweltorganisation BUND die jetzt erzielte Verständigung zwischen den beiden Ressorts. "Ein Durchbruch" und "längst überfällig", meinen auch die Umwelt- und Verkehrspolitiker der rot-grünen Koalition. Denn die derzeit geltenden Lärmschutzregelungen stammen von 1971. Ihre Grenzwerte gelten angesichts technischer Neuerungen auch bei Verwaltungsrichtern, die sich mit Klagen von Anwohnern konfrontiert sehen, als veraltet. Auch die Airport-Betreiber sehen durchaus Novellierungsbedarf.
In der vergangenen Legislaturperiode scheiterte Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) dennoch mit seinen Plänen. Und auch im zweiten Anlauf gab es jetzt starken Gegenwind aus Wirtschaft sowie Verkehrs- und Verteidigungsministerium. Denn mit der Novelle sollen erstmals auch - in abgeschwächter Form - Militärflughäfen zum Schallschutz für Anrainer verpflichtet werden. In den Grundzügen haben sich die rot-grünen Ressortchefs nun zwar geeinigt. Aber zumindest das Verkehrsministerium betont, zahlreiche Details seien noch nicht geklärt.
Gegenüber seinen ersten Plänen hat Trittin dabei die Vorgaben, von welcher Grenze an Airports zum Schallschutz verpflichtet sind, noch einmal leicht entschärft. Bei bestehenden Flughäfen soll künftig ein Tages-Mittelwert von 65 Dezibel zu Grunde gelegt werden, bei Aus- und Neubauprojekten sollen es 60 sein. Umstritten waren bis zuletzt die Nachtschutzzonen. Hier akzeptierte Trittin im Zuge der Kompromisssuche mit seinem Kollegen Manfred Stolpe (SPD) einen höheren Grenzwert. Rund um bestehende Flughäfen sollen Anwohner bei einem nächtlichen Lärmpegel von 55 Dezibel Anspruch auf Schallschutz haben. Bis 2010 soll bei neuen Airports 53 Dezibel der Richtwert sein - statt der geplanten 50. Diese Grenzwerte decken sich weitgehend mit denen, die im Zuge des Mediationsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vorgeschlagen wurden.
Am Ende haben offenbar nicht nur Zugeständnisse des Umweltministers zur Einigung beigetragen, sondern auch eine Untersuchung, derzufolge die geschätzten Kosten für die Schallschutzauflagen mit 614 Millionen Euro deutlich niedriger liegen als von der Luftfahrtbranche befürchtet. Mit Mehrkosten ist vor allem bei den geplanten Neu- und Ausbauprojekten in Frankfurt, Berlin-Schönefeld und Köln-Bonn zu rechnen. Die Erweiterung in Frankfurt, so ein Sprecher des Betreibers Fraport, sei aber nicht gefährdet. Airports wie Hamburg, München oder Leipzig, die bereits in der Vergangenheit in den Lärmschutz investierten, dürften nur wenig belastet werden. Auch kleinere Flugplätze, auf denen weniger als 25 000 Maschinen im Jahr starten und landen, kommen glimpflich davon. Für sie sollen die schärferen Lärmschutz-Auflagen nicht gelten.