Bundesregierung will Schutz vor Fluglärm verstärken

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Originalzitat von: http://www.f-r.de/ressorts/wirtschaft_und_boerse/wirtschaft/?&cnt=679409

Umweltschützer begrüßen Kompromissvorschlag / Zahlreiche Details sind noch ungeklärt / Mehrkosten bei Ausbauprojekten

Lange waren die Fronten verhärtet. Jetzt haben sich das Verkehrs- und das Umweltministerium auf eine Novelle der Fluglärmgesetze verständigt. Minister Trittin musste dabei Zugeständnisse machen.

VON VERA GASEROW

Berlin · 19. Mai · "Zu wenig, aber besser als nichts", lobt die Umweltorganisation BUND die jetzt erzielte Verständigung zwischen den beiden Ressorts. "Ein Durchbruch" und "längst überfällig", meinen auch die Umwelt- und Verkehrspolitiker der rot-grünen Koalition. Denn die derzeit geltenden Lärmschutzregelungen stammen von 1971. Ihre Grenzwerte gelten angesichts technischer Neuerungen auch bei Verwaltungsrichtern, die sich mit Klagen von Anwohnern konfrontiert sehen, als veraltet. Auch die Airport-Betreiber sehen durchaus Novellierungsbedarf.

In der vergangenen Legislaturperiode scheiterte Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) dennoch mit seinen Plänen. Und auch im zweiten Anlauf gab es jetzt starken Gegenwind aus Wirtschaft sowie Verkehrs- und Verteidigungsministerium. Denn mit der Novelle sollen erstmals auch - in abgeschwächter Form - Militärflughäfen zum Schallschutz für Anrainer verpflichtet werden. In den Grundzügen haben sich die rot-grünen Ressortchefs nun zwar geeinigt. Aber zumindest das Verkehrsministerium betont, zahlreiche Details seien noch nicht geklärt.

Gegenüber seinen ersten Plänen hat Trittin dabei die Vorgaben, von welcher Grenze an Airports zum Schallschutz verpflichtet sind, noch einmal leicht entschärft. Bei bestehenden Flughäfen soll künftig ein Tages-Mittelwert von 65 Dezibel zu Grunde gelegt werden, bei Aus- und Neubauprojekten sollen es 60 sein. Umstritten waren bis zuletzt die Nachtschutzzonen. Hier akzeptierte Trittin im Zuge der Kompromisssuche mit seinem Kollegen Manfred Stolpe (SPD) einen höheren Grenzwert. Rund um bestehende Flughäfen sollen Anwohner bei einem nächtlichen Lärmpegel von 55 Dezibel Anspruch auf Schallschutz haben. Bis 2010 soll bei neuen Airports 53 Dezibel der Richtwert sein - statt der geplanten 50. Diese Grenzwerte decken sich weitgehend mit denen, die im Zuge des Mediationsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vorgeschlagen wurden.

Am Ende haben offenbar nicht nur Zugeständnisse des Umweltministers zur Einigung beigetragen, sondern auch eine Untersuchung, derzufolge die geschätzten Kosten für die Schallschutzauflagen mit 614 Millionen Euro deutlich niedriger liegen als von der Luftfahrtbranche befürchtet. Mit Mehrkosten ist vor allem bei den geplanten Neu- und Ausbauprojekten in Frankfurt, Berlin-Schönefeld und Köln-Bonn zu rechnen. Die Erweiterung in Frankfurt, so ein Sprecher des Betreibers Fraport, sei aber nicht gefährdet. Airports wie Hamburg, München oder Leipzig, die bereits in der Vergangenheit in den Lärmschutz investierten, dürften nur wenig belastet werden. Auch kleinere Flugplätze, auf denen weniger als 25 000 Maschinen im Jahr starten und landen, kommen glimpflich davon. Für sie sollen die schärferen Lärmschutz-Auflagen nicht gelten.
 
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Bin mal gespannt, wann dies alles Tatsächlich in ein Gesetz gegossen wird... :engel:
 
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Der Gesetzgeber sollte insgesamt die Industrie dazu motivieren, mehr über Lärmschutz nachzudenken. Dass ist eine disziplinübergreifende Herausforderung.
Man sollte deratiges EU-weit festlegen, speziell die zulässige Lärmemittierung von Flugzeugen.
 
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Das machen zumindest viele europäische Großflughäfen vor: Dort gibt es lärmbezogene Zuschläge zu den Landegebühren.
Anders kann man die Brüder nicht kriegen! Es geht nur über das Geld. :FFTeufel:
 

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Neben den Flughäfen macht es, soweit ich weiß die Lufthansa auch. Die versuchen in Ihrer Technik-Abteilung wohl auch Maßnahmen zu entwickeln, die das Flugzeug leiser machen.
Offenbar sind es derzeit nicht mehr "Probleme" mit den Triebwerken, sondern Aerodynamikfragen.
Die Flughäfen machen neben den von 3.5DME bereits genannten Entgeldregelungen auch Empfehlungen an die Flugzeugführer/DFS, bestimmte Verfahren anzuwenden, die Lärmreduzierend sind, wie z.B. das sog. Frankfurter Verfahren, das Steilstartverfahren oder der Anflug mit möglichst geringem Schub (wenn nicht gar Leerlauf). Beachten muss man hierbei, dass dies nicht rechtlich verbindlich ist, da der Flugzeugführer immer das letzte Wort hat, wie er sein Flugzeug zu fliegen hat, wann z.B. das Fahrwerk ausgefahren wird usw.
 
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Die meisten Reserven sehe ich derzeit bei Landeverfahren. Schaut man dem A-380 mal genau an sieht auch, dass man versucht hat wirbelerzeugende Kanten an Fahrwerk und Klappen zu reduzieren.
 

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Schorsch schrieb:
Die meisten Reserven sehe ich derzeit bei Landeverfahren. Schaut man dem A-380 mal genau an sieht auch, dass man versucht hat wirbelerzeugende Kanten an Fahrwerk und Klappen zu reduzieren.
Das sieht wohl auch die LH-Technik so, die genau dort ansetzen sollen...
Habe von jemandem gehört, der beim A380-Erstflug dabei war, dass dieser unglaublich leise sein soll... wenn man andere Typen kennt...
 

IberiaMD-87

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Fluglärm ist ein eventuell ein "Wohlstandthema". Ein ziviles Verkehrsflugzeug ist, gemessen an einer ganzen Flugreise, nur kurze Zeit am Abflugort und dann am Zielort zu hören.

Ein Flugzeug erzeugt natürlich Lärm, aber dieser ist oft vernachlässigbar, da erwiesenermaßen oftmals der Stadtlärm von Haupstraßen jedes anfliegende oder abfliegende Flugzeug nicht mehr hörbar macht.

Keiner spricht von Nachtzugverboten (ein ICE erzeugt überall dort wo er rast einen hohen Lärmpegel auf ganzer Strecke).

Oft demonstrieren auch Anwohner von Flughäfen gegen Lärm, fliegen dann aber 3 Monate später selber in den Urlaub und dann siegt wieder der Egoismus. Schließlich interssiert es der westlichen welt auch herzlich wenig, wenn zu unmöglichen Uhrzeiten Flugzeuge über Slums einschweben und deren Blechdächer weggeweht werden. Deutsche Bürger würden Sturm laufen.

Wenn man in einer Anflugschneise wohnt und ein Flughafen schon lange existiert, dann hat der Flughafen Vorrang - nicht der hinzugezogene Einwohner.
Und vergessen ist oft, wie "laut" frühere Generationen von Flugzeugen waren und sind.
Eine BAC 1-11 kann unter bestimmten Umständen einen sehr hohen Lärmpegel erzeugen, trotz neuem Hushkit.

Somit sollten Personen, die sich über Fluglärm beschweren, sich mal daran erinnern, wie sich eine B727, DC-9 etc. anhörte und wie lange man den "Lärmteppich" hörte.

Die "Bestrafung" mit Lärmzuschlägen von Flugzeugtypen sollte - wenn überhaupt - neutral erfolgen, nicht wie geschehen erst dann,wenn eine einst staatliche Gesellschaft ein betreffendes Muster nicht mehr einsetzt und dann für ein bestimmtes Muster plötzlich Lärmzuschläge fällig werden.

Chapter 3 ist jetzt Standard und Chapter 4 kommt ab 2006 und daran kann man sich ja orientieren. Flugzeuge neuester bauart werden nach aktueller technischer Mnachbarkeit kaum leiser werden können, wie schon einige Mitglieder hier richtig schrieben. Eher sucht man nach Lösungen bei der Aerodynamik und bei "älteren" Flugzeugtypen nach veränderten Verfahren und neuen Schalldämpfern.
Je nach Fluglinie gelten dann z.B. Steilstartverfahren (ein eventuell subjektiv lauter Lärmteppich wird schnell kleiner) oder die Landeklappen werden anders gesetzt.

Falls ich mich nicht irre, hat Zürich ein recht beispielhaftes Regelwerk eingerichtet, daß nicht nur die Lautstärke, sondern auch das Abfluggewicht berücksichtigt. Dies bietet dann Fluglinien auch wieder Handlunsspielraum.

So habe ich speziell durch meinen Enthusiasmus für die MD-80-Serie recherchiert, daß zum Beispiel in Zürich eine schwere MD-80 (72575 Kg Abfluggewicht) stärker bestraft wird als eine je nach Konfiguration des Betreibers "leichte" MD-87 mit z.B. 59000 Kg Abfluggewicht oder eine MD-81 mit 63+ Tonnen.

Andere Flughäfen, darunter wohl Hamburg, stellt eine MD-80 pauschal neben eine TU-154M und eine insgesamt hohe Lärmstrafe wird fällig.

Während die bulgarische Fluglinie BUC durch den Ersatz ihrer Tupolevs durch MD-80 insgesamt deutlich wirtschaftlicher opeieren kann, haben andere klassische Betreiber der MD-80 sich inoffiziell in Hamburg über die ungerechte Bestrafung ohne Berücksichtigung des geringeren Abfluggewichtes einer MD-80-Version beschwert. grundlage sei hier, daß erwiesen ist, daß nun mal eine leichte MD-80 weniger Lärm erzeugt als eine mit 172 Passagieren vollgestopfte MD-88 mit hohem Abfluggewicht (z.B. Onur Air).

Vielleicht ist es auch nur eine gemütsverfassung. Ich las mal einen netten Spruch:

Wenn ein Airbus startet, sagt ein Franzose: Es lebe Frankreich!!! und ein Deutscher erstattet erstmal Anzeige wegen Fluglärm...


Dankeschön :-)
 

n/a

Guest
Laut Berichten in der ZDF "heute"-Sendung (gestern) wird es (durch die wahrscheinlichen) Bundestagswahlen im Herbst, bis dahin kein neues Fluglärmgesetz geben.

Ob die dann mögliche schwarz-gelbe Koalition eines auf den Weg bringen wird ist fraglich...

@IberiaMD-87:

Fluglärm ist immer Subjektiv, den kann man ja auch nicht messen, im Gegensatz zum Schall, wie es an manchen Flughäfen gemacht wird.
Subjektiv finde ich das "Kreischen" der CFM-Triebwerke (z.B. auf Airbussen) unangenehmer als andere Triebwerke.
Interessant auch die MD-8: Diese hört man nach dem Start (z.B. am FRA) noch sehr lange und auch, wenn sie über den Taunus (TABUM) 'raus gehen - die häufigsten MD-8 sind Skandinavian sind diese dort mit am lautesten zu hören - ähnlich wie deutlich schwerere Widebodies.
 
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Justinian schrieb:
Laut Berichten in der ZDF "heute"-Sendung (gestern) wird es (durch die wahrscheinlichen) Bundestagswahlen im Herbst, bis dahin kein neues Fluglärmgesetz geben.

Ob die dann mögliche schwarz-gelbe Koalition eines auf den Weg bringen wird ist fraglich...
Sag nur, das wundert dich? :FFTeufel:
 
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Ich find die ganze Diskussion immer wider affig.

Den ganzen Leuten, die sich über Fluglärm aufregen sollte man mal einen Tag lang nur TU154, B727 und Konsorten über den Kopf fliegen lassen, damit sie wissen, wie gut sie es eigentlich haben.

Wenn ich auf Tegel anfliege, kann ich aus dem Fenster sehen was Frau Koschmidder für Kuchen zum Kaffee ißt, und sie lebt seit 30 Jahren dort - beschwert sie sich? Nein.

Gegen den Landebahnneubau am Flughafen Dresden klagen einige Anwohner, die eh schon in der Schneisse wohnen, wegen Lärm natürlich, obwohl zu Zone Zeiten die Flieger 5 mal lauter waren.

Der Flugplatz Chemnitz-Jahnsdorf sollte vor ein paar Jahren eine 1200 Meter Asphaltpiste bekommen, es wurde mit Laser vermessen, ausgehoben, Drainage gelegt, verdichtet, mit Schotter aufgefüllt - dann kam eine Sammelklage, und heute hat Jahnsdorf die teuerste Grasbahn Europas - zu DDR Zeiten waren bei der GST Ausbildung teilweise bis zu 15 Flugzeuge gleichzeitig in der Platzrunde, das hat niemanden gestört...

Armes Deutschland.

Übrigens, der Spruch heisst:

Wenn ein Airbus über ein französisches Grundstück fliegt, rufen die Anwohner "Vive la France", wenn er über ein deutsches Grundstück fliegt rufen die Anwohner nach Ihrem Anwalt... :D
 
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Erst auf günstiges Bauland ziehen und dann nachher meckern, das haben wir gerne :FFTeufel:

Erinnere mich grad an Laupheim (HrFlSt25).. Neubaugebiet 200m von der Flugplatzgrenze.. eines Tages bekommt der Tower einen Anruf von dort..
"Ja ich wusste vor dem Einzug nicht, dass hier so laute Maschinen fliegen, dachte hier fliegen nur Segelfleiger oderso"
Ich sag dazu nichts.. :FFTeufel:
 
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@ Acela und @ Mystic

Leider kann man es sich mit der Argumentation nicht ganz so einfach machen.
Nicht das ich falsch verstanden werde! Ich bin voll und ganz eurer Auffassung!
Und Leute, die sich nicht richtig informieren, bevor sie etwas kaufen, denen ist nicht zu helfen.
Hierbei sind aber auch die kommunalen Behörden gefordert, weil diese die Baugebiete immerhin ausweisen.
Da wird dann schonmal ein Verstoß gegen das Luftverkehrsgesetz in Kauf genommen, damit "die Gemeinde wachsen" kann. Dabei wird dann immer noch auf die Planungshoheit gepocht.

Das sich die Leute in den neuen Ländern vor der Wende nicht beschwert haben, ist mir klar. Heute kann man es immerhin tun, ohne gleich in einer Kartei zu landen....
 
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Deutschland ist bekanntlich Demokratie und Rechtsstaat.

Das ist toll. Wir sind alle glücklich. Leider hat es auch einige gerinfügige Nachteile. Wie gerne würde man den Menschen verbieten, sich dumm, fortschrittsfeindlich oder wettbewerbsbehindernd zu verhalten. Ob nun Transrapid, Mühlenberger Loch, Kernkraftwerk+Castor, Nitrofen oder Handy-Strahlen.
Jedoch muss die Luftfahrtindustrie sich der Herausforderung stellen. Natürlich waren Flugzeuge früher lauter, gut, früher gab es auch noch einen Kaiser. Heute ist das egal. Fluglärm ist ein Problem, speziell für Menschen, die nicht FF-Mitglied sind. Dies abzutun könnte die Akzeptanz des Luftverkehrs langfristig reduzieren.
Ich sehe durchaus noch Potentziale, vielleicht keine 6dB mit einem Kniff, aber durchaus hier und da ein bisschen.
 
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Der Bundestag verabschiedet nach 35 Jahren eine Novelle des Fluglärmgesetzes

»Sebastian Hille
Was lange währt, wird endlich leiser
Der Bundestag verabschiedet nach 35 Jahren eine Novelle des Fluglärmgesetzes


Fliegen ist seit jeher ein Menschheitstraum. Schon Daedalus und Ikarus konnten der Versuchung, sich wie ein Vogel in die Luft zu erheben, nicht widerstehen. Der unvorsichtige Ikarus bezahlte den Traum mit seinem Leben - so erzählt es die griechische Mythologie. Heute ist Fliegen lange nicht so riskant - dafür aber um so lauter. Jeden Tag nutzen in Deutschland durchschnittlich 400.000 Menschen ein Flugzeug. Allein der Frankfurter Flughafen verzeichnet täglich rund 1.400 Starts und Landungen. Für Anrainer von Flughäfen und Menschen, die in Einflugschneisen wohnen, bedeutet das täglichen Lärm. Damit dieser nicht lebensbestimmend oder gar gesundheitsschädlich wird, sind im Fluglärmgesetz Grenzwerte und Schutzzonen festgelegt - das Gesetz stammt aus dem Jahr 1971. Nach 35 Jahren hat der Bundestag am 14. Dezember mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP gegen die Stimmen von Linken und Grünen eine Novellierung des Fluglärmgesetzes beschlossen. Die Abgeordneten folgten damit einer Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (16/3813), die umfangreiche Änderungen einiger Artikel des ursprünglichen Gesetzentwurfs (16/508 ) aus Zeiten der rot-grünen Koalition beinhaltet.

Kern der Novelle des Fluglärmgesetzes ist eine Verschärfung der Grenzwerte in Lärmschutzzonen. Menschen, die in diesen Zonen wohnen, haben Anspruch auf Lärmschutz, der vom Flughafenbetreiber zu gewährleisten ist. Mit der Absenkung der Grenzwerte um zehn bis 15 Dezibel haben mehr Menschen einen solchen Anspruch. Das erneuerte Gesetz schreibt außerdem fest, dass für Flughäfen mit Nachtflugbetrieb erstmals spezifische Nacht-Schutzzonen festgelegt werden müssen und führt einen Maximalpegel ein. Der Lärm wird damit nicht mehr nur im Mittel gemessen, sondern darf bestimmte Spitzenwerte nicht mehr überschreiten.

Die Koalitionsfraktionen werten das überarbeitete Gesetz als Erfolg. Das Fluglärmgesetz sei "nicht nur der kleinste gemeinsame Nenner, sondern ein belastbarer Interessenausgleich" zwischen Flughäfen und Anwohnern, lobte Marko Mühlstein (SPD). Unionskollege Ulrich Petzold ergänzte beschwörend: "Das Ergebnis muss als Erfolg für den Lärmschutz gewertet werden." Sogar die Liberalen, die der Novellierung als einzige Oppositionsfraktion zustimmten, zeigten sich grundsätzlich zufrieden. "Wir hätten uns zwar das ein oder andere mehr gewünscht", gab Michael Kauch (FDP) zu, "im Ergebnis ist das Gesetz aber eine deutliche Verbesserung." Nur Linke und Grüne wollen nicht in den Chor der Zufriedenen einstimmen. Das Gesetz biete lediglich den Flughäfen Schutz vor den Anwohnern und nicht, wie es sein sollte, umgekehrt, kritisierte Lutz Heilmann (Die Linke) und Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, eine Absenkung von Grenzwerten reiche nicht aus: "Wir müssen zu einer regelmäßigen Überprüfung und Anpassung im Sinne der Lärmwirkungsforschung kommen."

Ähnlich unzufrieden mit der Novellierung ist die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF): Die vorgesehenen Grenzwerte für den Einsatz von passivem Schallschutz seien viel zu hoch und befänden sich hart an der Grenze zur Gesundheitsgefährdung. Aktive Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel Nachtflugbeschränkungen, seien überhaupt nicht festgeschrieben, klagt die BVF. Die Lärmschützer wollen "die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken prüfen lassen".

Der Frankfurter Flughafen dagegen ist zufrieden mit der Gesetzeserneuerung. "Wir müssen zwar einige Kröten schlucken, können aber im Großen und Ganzen mit dem Gesetz leben", sagt Unternehmenssprecher Dieter Weirich. Das Gesetz schaffe langfristig Rechtssicherheit für Flughäfen und betroffene Anwohner. Nach ersten groben Kalkulationen rechnen die Frankfurter Flughafenbetreiber damit, dass sie das neue Gesetz mindestens 100 bis 120 Millionen Euro kosten wird.« (Das Parlament; Hervorhebung von mir)
 
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