Boogie_51
Flieger-Ass
Aha, es geht also doch weiter...
ich vermute er meint die Zahlungsfristen die dort drin stehen bzw. Einspruchsfristen die damit angegeben sind.
Einfach ignorieren denke ich, geht auch nicht, da du letztendlich eine Ware zu deinem Nutzen (wie man das auch immer auslegt) in deinem Besitz hast.
Die Frage die mir da in den Sinn kommt ist Warenübereignung? Vertragsgegenstand bzw -annahme aufgrund Duldung.
ich vermute er meint die Zahlungsfristen die dort drin stehen bzw. Einspruchsfristen die damit angegeben sind.
Einfach ignorieren denke ich, geht auch nicht, da du letztendlich eine Ware zu deinem Nutzen (wie man das auch immer auslegt) in deinem Besitz hast.
Die Frage die mir da in den Sinn kommt ist Warenübereignung? Vertragsgegenstand bzw -annahme aufgrund Duldung.