t7710
Fluglehrer
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Wir hatten ja hier Me 109 veraltet? über die Frage diskutiert, welches Ausmaß die Probleme des DB 605 hatten und wie lange der Motor in der Start- und Notleistung gesperrt war. Zum 605 gab es auch im TA 154-Strang schon Interessantes zu lesen, nämlich hier Tank 154 , hier Tank 154 und hier Tank 154
Ich habe mir nun die "Anweisungen für den technischen Außendienst" durchgesehen, auf die sich der Kollege @AHDG bezogen hatte. Der Sachverhalt kann allerdings mit Hilfe dieser Dokumente nicht zu 100 Prozent geklärt werden, weil die Überlieferung lückenhaft ist und die Anweisungen und Merkblätter eben nur das beinhalten, was seinerzeit die Monteure vor Ort für ihre Arbeit unmittelbar wissen mussten - folglich kann man da keine Erklärungen oder Sachstandsmeldungen erwarten.
Jedenfalls wird die These, dass nur ein Teil der Motoren leistungsbegrenzt war und diese Begrenzung im Juni 1943 "endgültig" und "für alle" 605er aufgehoben wurde, in den Quellen nicht bestätigt. Richtig ist, dass mit dem Merkblatt vom 30.6.42 und der Anweisung 29/42 vom 21.7.42 nur ein Teil der Motoren für die Start- und Notleistung gesperrt wurde - und zwar diejenigen mit dünnerem Kolbenboden und nicht-verchromten Ventilen. Die Ventile hatten aufgrund des von 15 Prozent auf 8 Prozent ohne entsprechende Tests herabgesetzten Nickelgehaltes versagt. Die Freigabe-Anweisung 30/43 vom 8.6.43 bezieht sich allerdings NICHT auf das Problem der Ventile. Hierfür bedurfte es auch keiner ausdrücklichen Freigabe, weil nach turnusgemäßem Austausch der Teile im Werk die Freigabe für die modernisierten Motoren bereits bestand. In der 29/42 heißt es:
"Die nach DVL einregulierten Motoren werden anläßlich ihrer Teil-bzw. Grundüberholung modernisiert, die DVL-Einstellung wird an ihnen rückgängig gemacht und die Blaumarkierung am Federglied gelöscht. Die so auf normalen Serienstand gebrachten Motoren sind mit einem weißen Kreuz neben der Motornummer gekennzeichnet und dürfen nicht mehr nach DVL-Vorschrift umreguliert werden. Sie sind dann für 100 Stunden bis zur nächsten Überholung zugelassen."
Die Freigabe in der TA 30/43 bezieht sich auf ein Problem mit der Ölversorgung - was ein völlig anderer technischer Sacheverhalt ist. Ich denke, dass es hier um die Schäden an Kurbelwellenlagern oder Pleuellagern geht, die in den GL-Konferenzen Thema sind: Korrekt? Hier werden auch keineswegs alle, sondern lediglich Motoren mit schnellaufender Ölpumpe und Druckhalteventil in der Leistung freigegeben. Meine Interpretation ist, dass zu irgendeinem Zeitpunkt die Motoren mit der ursprünglichen Pumpe komplett gesperrt worden sind, dieses Dokument aber nicht überliefert ist. Ansonsten würde diese Anweisung inhaltlich sonderbar in der Luft hängen.
Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung des Luftfahrt-Archiv Hafner:
Ich habe mir nun die "Anweisungen für den technischen Außendienst" durchgesehen, auf die sich der Kollege @AHDG bezogen hatte. Der Sachverhalt kann allerdings mit Hilfe dieser Dokumente nicht zu 100 Prozent geklärt werden, weil die Überlieferung lückenhaft ist und die Anweisungen und Merkblätter eben nur das beinhalten, was seinerzeit die Monteure vor Ort für ihre Arbeit unmittelbar wissen mussten - folglich kann man da keine Erklärungen oder Sachstandsmeldungen erwarten.
Jedenfalls wird die These, dass nur ein Teil der Motoren leistungsbegrenzt war und diese Begrenzung im Juni 1943 "endgültig" und "für alle" 605er aufgehoben wurde, in den Quellen nicht bestätigt. Richtig ist, dass mit dem Merkblatt vom 30.6.42 und der Anweisung 29/42 vom 21.7.42 nur ein Teil der Motoren für die Start- und Notleistung gesperrt wurde - und zwar diejenigen mit dünnerem Kolbenboden und nicht-verchromten Ventilen. Die Ventile hatten aufgrund des von 15 Prozent auf 8 Prozent ohne entsprechende Tests herabgesetzten Nickelgehaltes versagt. Die Freigabe-Anweisung 30/43 vom 8.6.43 bezieht sich allerdings NICHT auf das Problem der Ventile. Hierfür bedurfte es auch keiner ausdrücklichen Freigabe, weil nach turnusgemäßem Austausch der Teile im Werk die Freigabe für die modernisierten Motoren bereits bestand. In der 29/42 heißt es:
"Die nach DVL einregulierten Motoren werden anläßlich ihrer Teil-bzw. Grundüberholung modernisiert, die DVL-Einstellung wird an ihnen rückgängig gemacht und die Blaumarkierung am Federglied gelöscht. Die so auf normalen Serienstand gebrachten Motoren sind mit einem weißen Kreuz neben der Motornummer gekennzeichnet und dürfen nicht mehr nach DVL-Vorschrift umreguliert werden. Sie sind dann für 100 Stunden bis zur nächsten Überholung zugelassen."
Die Freigabe in der TA 30/43 bezieht sich auf ein Problem mit der Ölversorgung - was ein völlig anderer technischer Sacheverhalt ist. Ich denke, dass es hier um die Schäden an Kurbelwellenlagern oder Pleuellagern geht, die in den GL-Konferenzen Thema sind: Korrekt? Hier werden auch keineswegs alle, sondern lediglich Motoren mit schnellaufender Ölpumpe und Druckhalteventil in der Leistung freigegeben. Meine Interpretation ist, dass zu irgendeinem Zeitpunkt die Motoren mit der ursprünglichen Pumpe komplett gesperrt worden sind, dieses Dokument aber nicht überliefert ist. Ansonsten würde diese Anweisung inhaltlich sonderbar in der Luft hängen.
Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung des Luftfahrt-Archiv Hafner: