AE
Alien
Administrator
- Dabei seit
- 09.08.2002
- Beiträge
- 6.803
- Zustimmungen
- 6.029
Mich interessiert die Berechtigung dieses Herrn (?) nicht im mindesten. Da sind unsere Moderatoren gefragt.papasierra schrieb:Mich würde ja mal interessieren, mit welcher Legitimation Bild-Wächter hier glaubt, tätig werden zu müssen.
Auch wenn es nicht erlaubt ist, Bilder ohne, dass man die entsprechenden Rechte hat, zu veröffentlichen, kann doch nur derjenige Unterlassung (oder ggf. auch ein Honorar) verlangen, der selbst Inhaber der Rechte ist.
Leider nein, wenn eine Kanzlei die Unterlassung verlangt, kann sie die entsprechende Kostennote gerichtlich durchsetzen und bekommt das Geld durch die Justiz zugesprochen. Also keine direkte Schutzrechteverletzung begehen! Eine direkte Mandantenbeauftragung wurde bis jetzt in keinem Urteil verlangt. Auf das anstehende Verfahren habe isch schon hingewiesen. Warten wir noch ein Jahr ab dann sind wir klüger, oder es geht in die Berufung.
Verlinken von Bildern ist immer möglich! Dazu braucht auch nicht gefragt werden. Einfach machen!