Diskussion um Videoaufzeichnung analog Flugdatenschreiber und Voicerecorder

Diskutiere Diskussion um Videoaufzeichnung analog Flugdatenschreiber und Voicerecorder im Flugunfälle und Flugunfallforschung Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Der Absturz der Air India 787 unmittelbar nach dem Start hat ja die Forderung nach Videoaufzeichnung im Cockpit wieder hochgebracht. Gestern habe...

xklausrichter1

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Der Absturz der Air India 787 unmittelbar nach dem Start hat ja die Forderung nach Videoaufzeichnung im Cockpit wieder hochgebracht. Gestern habe ich im Radio bei MDR aktuell ein Telefoninterview mit einem Vertreter der Pilotenvereinigung Cockpit gehört, in dem sich dieser dagegen ausgesprochen hat. Die Begründung war, dass die Crews quasi den ganzen Tag im Cockpit wären und z.B. auch dort essen.

Kann ich irgendwie nicht nachvollziehen. Es sollte doch nichts dagegen sprechen, ähnlich wie bei einer Dashcam, die letzten z.B. 30 min zu speichern und ältere Aufzeichnungen zu überschreiben.

Heute habe ich zum Thema diesen Text gelesen und darin wird auf die Einführung der Voicerecorder verwiesen.
Zitat aus der Stellungnahme von Cockpit:
Die Vereinigung Cockpit spricht sich gegen eine allgemeine Videoüberwachung im Cockpit aus. "Schon bei der Einführung des Cockpit Voice Recorders (CVR) gab es erhebliche Vorbehalte innerhalb der Pilotenschaft - aus gutem Grund. Die Sorge vor einer missbräuchlichen Verwendung solcher sensiblen Daten hat sich leider allzu häufig bewahrheitet."

Was kann denn mit dem hervorgehobenen gemeint sein? Hat jemand Beispiele für Mißbrauch?

VG
 

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Es gibt inzwischen viele Firmen die sowohl den FDR als auch den CVR regelmäßig auswerten und unter Umständen wird man dann zum Gespräch gebeten.
 
Stovebolt

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Eine Kamera müsste dann aber auch so installiert werden, dass sie nicht manipuliert werden kann oder eine Manipulation immer erkannt wird.
Es könnte ja einer der Piloten unbemerkt den Sichtbereich der Kamera mit einer Folie oder Stift unkenntlich machen.
Dazu müsste es wahrscheinlich kleine Monitore im Instrumentenbrett geben, über die beide Piloten unabhängig kontrollieren können, ob die Kamera ein gutes Bild zeigt.
 
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D.....

Kann ich irgendwie nicht nachvollziehen. Es sollte doch nichts dagegen sprechen, ähnlich wie bei einer Dashcam, die letzten z.B. 30 min zu speichern und ältere Aufzeichnungen zu überschreiben.

Heute habe ich zum Thema diesen Text gelesen und darin wird auf die Einführung der Voicerecorder verwiesen.
Zitat aus der Stellungnahme von Cockpit:
Die Vereinigung Cockpit spricht sich gegen eine allgemeine Videoüberwachung im Cockpit aus. "Schon bei der Einführung des Cockpit Voice Recorders (CVR) gab es erhebliche Vorbehalte innerhalb der Pilotenschaft - aus gutem Grund. Die Sorge vor einer missbräuchlichen Verwendung solcher sensiblen Daten hat sich leider allzu häufig bewahrheitet."

Was kann denn mit dem hervorgehobenen gemeint sein? Hat jemand Beispiele für Mißbrauch?

VG
In D sind Videoaufzeichnungen vom Mitarbeitern mitbestimmungspflichtig nach BetrverfG § 87 (1)6., geht also nur mit Betriebsvereinbarung.
 
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bark

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Es gibt inzwischen viele Firmen die sowohl den FDR als auch den CVR regelmäßig auswerten und unter Umständen wird man dann zum Gespräch gebeten.
Technische Daten werden auch längst schon automatisch übermittelt und geprüft. Bei CVR und Cockpitkamera ist das rechtlich nicht ganz so einfach. Es ist einfach ein ein Riesenunterschied ob man ein Triebwerk nonstopp überwacht oder einen Mitarbeiter.

Ich kenne jetzt das indische Persönlichkeitsrecht nicht, aber in Deutschland hängt da die Latte schon sehr hoch. Technisch machbar ist das heute natürlich problemlos.
 
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xklausrichter1

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Technische Daten werden auch längst schon automatisch übermittelt und geprüft. Bei CVR und Cockpitkamera ist das rechtlich nicht ganz so einfach. Es ist einfach ein ein Riesenunterschied ob man ein Triebwerk nonstopp überwacht oder einen Mitarbeiter.

Ich kenne jetzt das indische Persönlichkeitsrecht nicht, aber in Deutschland hängt da die Latte schon sehr hoch. Technisch machbar ist das heute natürlich problemlos.
Es geht doch aber den Befürwortern der Videoaufzeichnung nicht um eine nonstop Überwachung. Dazu brauche man ja auch die entsprechenden Kapazitäten. Die letzten xx [sinnvolle Zeiteinheit] werden gespeichert - ältere Aufzeichnungen werden überschrieben. Ich kann mir gut vorstellen dass dies bei der Aufklärung von Zwischenfällen durchaus hilfreich ist.

Das Persönlichkeitsrecht muss doch auch in D an soo vielen Stellen, die schon Videoüberwacht werden, zurücktreten Tankstellen, Supermärkte usw.
Vor allem Finde ich die Argumente von VC sehr dünn, mit denen sie sich gegen die Aufzeichnungen argumentieren.

VG
 
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Der Mehrwert einer Kamera wäre sehr begrenzt. Wieviele Kameras sollen denn da eingebaut werden und wo (müsste ja dann auch jeder Winkel abgedeckt werden)? Jedes Gerät, jede Veränderung braucht Zulassungen, Abnahmen, Absicherungen, Wartung, Vorschriften usw - und ist eine potentielle Quelle für dadurch ausgelöste Probleme.

Es ist ja nicht so, dass derzeit ein Mangel an Daten zur Aufklärung von Unfällen vorläge - die moderne Erfassung und Speicherung (teils redundant und teilweise mit Übertragung in Echtzeit) von sehr vielen Datenquellen hat bei den mir bekannten Unfällen der letzten Jahre/Jahrzehnte gut funktioniert und stets zu einer Aufklärung geführt.

Es macht wohl mehr Sinn, an der Zuverlässigkeit/Crashsicherheit der bereits sehr umfangreichen Datensammlung zu arbeiten, als sich von einer ungeduldigen, Tiktok-affinen Gesellschaft zu Schnellschüssen verleiten zu lassen. Weder ist da eine große Lücke, die durch eine Kamera gedeckt würde, noch würde eine seriöse Unfalluntersuchung dadurch innerhalb von Wochen abgeschlossen sein (und damit der Aufmerksamkeitsspanne so mancher entgegenkommen...).
 
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Technische Daten werden auch längst schon automatisch übermittelt und geprüft. Bei CVR und Cockpitkamera ist das rechtlich nicht ganz so einfach. Es ist einfach ein ein Riesenunterschied ob man ein Triebwerk nonstopp überwacht oder einen Mitarbeiter.
...
Es ist nicht nur das Persönlichkeitsrecht, Videoaufzeichnungen stellen "technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen" dar, die sind zustimmungspflichtig seitens des Betriebsrates. CVR/ TON -Aufzeichnungen fallen darunter scheinbar nicht. Die gibt es auf anderer gesetzlicher Grundlage zB in der Flugsicherung an Lotsenarbeitsplätzen als "Raumtonaufzeichnung" auch. Im Flugfunk in kontrollierten Lufträumen wird ebenso aufgezeichnet.
 

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Wie wurde die Videoaufzeichnung bei den Robinsons umgesetzt (die sehr hilfreich war, eine Ursache für die Luftzerleger aufzuzeigen)? War das rein freiwillig oder Pflicht? Wie haben das die kommerziellen Betreiber in den verschiedenen Ländern umgesetzt? Sind Fälle von Missbrauch bekannt geworden?

Grüße
Flieger
 
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