Warum denn so kompliziert? Um eine Mail zu schreiben, brauche ich noch keinen Anwalt. Und die Sachlage ist absolut eindeutig. Das weiß auch J&P und der Scheck wäre sehr, sehr schnell in der Post! Oder der Gutschein über ein dem Wert angemessenen kostenlosen Bezug von Jet & Prop. :-)
Wenn sie es dennoch ablehnen würden, ein Honorar zu zahlen, müssten sie belegen, dass sie das Nutzungsrecht zum Druck haben. Sollten sie einen entsprechenden Beleg haben, wäre die halt entsprechende Quelle "dran". Hätten sie keinen, müssen sie zahlen. Das ist ganz einfach und quasi "normales Tagesgeschäft" in Werbeagenturen, Verlagen, Bildagenturen etc.
Das Einzige, was vor Gericht - sollte es unwahrscheinlicher Weise soweit kommen - eventuell noch zu diskutieren wäre, ist die Höhe des Honorares.
Wenn tatsächlich weitere Abzüge im Umlauf sind, heisst das nicht, das die jeweiligen Besitzer das Urheberrecht haben. Somit können sie auch kein Nutzungsrecht an einen Verlag o.ä. vergeben.
Da Helischmidt Sohn und sicherlich auch Erbe des Urhebers ist, kann die Ausgangslage brillanter nicht sein, sofern er etwas dagegen unternehmen will.
Ganz kompliziert wird es für "Fotosammler", die Material von Auktionen o.ä. für Publikationen verwenden. Man weiss nämlich vorher nie, ob jemand auftaucht und das Urheber- oder sonstige Verwertungsrechte hat. Und wenn man den Namen des Urhebers nicht kennt und die "Karriere" des Fotos, hat man ergo keine Chance, dies im Vorfeld zu eroieren.
Hier noch mal ein entsprechender Wortlaut zum Thema
"1. Texte/Fotografien von Freien in gedruckten Medien
Journalisten, Fotografierende, Journalistinnen sind Urheber. Das Urheberrecht gehört ausschliesslich dem Urheber.
Jeder Text, jedes Foto ist ein eigenständiges Werk und somit urheberrechtlich geschützt.
Als Urheber bestimmen wir, was mit unserem Werk geschehen darf.
Wir können einzelne Nutzungsrechte abtreten, die mit dem Urheberrecht verbunden sind. Der Freie Journalist etwa verkauft – gegen Honorar – das Recht, seinen Text oder sein Foto einmal in einer Zeitung abzudrucken.
Wer sein Werk verkauft, soll immer vermerken:
Dieser Text/dieses Foto ist zur einmaligen Veröffentlichung im Printmedium der ... bestimmt.
Das Urheberrecht ist personenbezogen:
Kein Text, kein Foto darf unter anderem Namen als dem des Urhebers erscheinen.
Kein Text oder Foto darf ohne Namensnennung veröffentlicht werden.
Das Urheberrecht gehört immer einer Privatperson, der Urheberin. Also nicht einer Firma, Institution oder dergleichen. Verfügungsrechte an einem Text/Foto können freilich abgetreten – verkauft – werden. Was weiter mit dem Text/Foto geschieht, bestimmt allein die Urheberin. Sie kann den Text/das Foto grundsätzlich auch an mehrere Zeitungen verkaufen.
Jede weitere Nutzung des Textes/Fotos muss mit der Urheberin vorgängig abgesprochen werden.
Weil wir Urheber die Rechte dafür besitzen. Dies bis 70 Jahre NACH unserem Tod - bzw. also unsere Erben!
Jede weitere Nutzung von Texten/Fotos, etwa die Veröffentlichung im Internet oder die Weitergabe des Werks an Dritte, ist extra zu honorieren."