Sens
Alien


Das EU-Recht ist viel flexibler als dargestellt. In der Juristerei ist nichts eindeutig, weil die jeweilige Sinnfrage und der Grad der jeweiligen Berücksichtigung da viel Spielraum bieten.
Ja das stimmt, aber nur im Prinzip. Weil alle UAV über 25kg speziell bzw. die die über 150 Kg wiegen und für den Personentransport vorgesehen sind, zulassungspflichtig sind.Die Kategorie „speziell“ hat kein Gewichtslimit.
Also noch ein letztes mal von vorn, aber ohne Gewähr:Genau, und da kommt es auf den genauen Wortlaut an: nicht die Luftfahrzeugart „zulassungspflichtig“ sondern die Betriebskategorie „zulassungspflichtig“ unterliegt einem Flugplatzzwang. Also Personentransport, aber nicht Fracht oder Luftarbeit über 150 kg.
Sind sie schwerer als 25 kg, können durch die Erlaubnisbehörde Einschänkungen für den Flugbetrieb erlassen werden. Die z.B. den Start- und Landeort vorgeben können.
Uncrewed und/oder als Senkrechtstarter hätte es keine Genehmigungen gegeben, durch Europa zu fliegen.… Bislang scheinen die aber noch einen Piloten zu brauchen …
Quelle: cnbc.comStrategie: Zipline holt sich für die Skalierung in den USA prominente Verstärkung: Der langjährige Tesla-Finanzchef Sendil Palani wird CFO, Waymo-Veteran Kevin Vosen Chief Legal Officer und Ex-Uber-Eats-Vizepräsident Allen Penn übernimmt die Kommerzialisierung. Das Unternehmen meldet mehr als 2,5 Mio. erfolgreiche Lieferungen, aktuell eine Drohnenlieferung alle 30 Sekunden, und startet neu in Austin sowie mit der Cleveland Clinic in der Gesundheitslogistik.
Quelle: dronelife.comExpansion: Wing und Walmart haben ihr Liefernetz im Großraum Houston um acht neue Drohnen-Hubs erweitert und betreiben dort nun 13 Standorte. Damit ist die Drohnenlieferung für mehr als eine Million Einwohner verfügbar. Die Expansion ist Teil von Wings Ziel, bis 2027 rund 40 Mio. Amerikaner an 270 Standorten zu erreichen.
Wo sind sie denn?Quelle: linkedin.comDeutschland schafft, woran andere Länder gerade scheitern: eine baurechtliche Grundlage für Drohnenlandeplätze.