Genau, und da kommt es auf den genauen Wortlaut an: nicht die Luftfahrzeugart „zulassungspflichtig“ sondern die Betriebskategorie „zulassungspflichtig“ unterliegt einem Flugplatzzwang. Also Personentransport, aber nicht Fracht oder Luftarbeit über 150 kg.
Also noch ein letztes mal von vorn, aber ohne Gewähr:
In der EU ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (UAV/Drohnen) nach dem höchsten Risiko in die
zulassungspflichtige Betriebskategorie („Certified“) eingestuft.
Wann ist ein UAV zulassungspflichtig?
Eine Zulassungspflicht nach den Vorgaben der
EASA greift nur bei Flügen mit extrem hohem Gefährdungspotenzial. Dies ist der Fall, wenn:
- Personen befördert werden (z. B. Lufttaxis).
- Gefährliche Güter transportiert werden, die bei einem Unfall ein hohes Risiko für Dritte darstellen (z. B. explosionsfähige Stoffe oder giftige Chemikalien).
- Das UAV eine Abmessung von mindestens 3 Metern aufweist und für den Betrieb über Menschenansammlungen konstruiert ist.
Die drei Betriebskategorien im Überblick
Die EU-Drohnenverordnung unterteilt UAV-Operationen generell in drei Risikoklassen:
- Offen („Open“) – Nicht zulassungspflichtig:
Für Flüge mit geringem Risiko (Gewicht unter 25 kg, Betrieb in Sichtweite, max. 120 Meter Höhe, kein Flug über Menschenansammlungen). Hier ist keine behördliche Genehmigung oder Zulassung des UAV nötig. Es reicht oft der EU-Kompetenznachweis.
- Speziell („Specific“) – Erlaubnispflichtig:
Für Flüge, die außerhalb der „Offen“-Kriterien stattfinden (z. B. Flug außerhalb der Sichtweite oder Flüge über Menschenansammlungen). Hierfür ist keine echte Lufttüchtigkeitszulassung des Geräts nötig, aber eine spezielle Betriebsgenehmigung oder eine Erklärung des Betreibers (Betriebserklärung).
- Zulassungspflichtig („Certified“) – Zulassungspflichtig:
Betrifft die oben genannten Kriterien (Personenbeförderung, große Drohnen über Menschen etc.). Diese Kategorie unterliegt extrem strengen Auflagen, die denen der bemannten Luftfahrt ähneln. Das UAV selbst sowie der Betreiber und der Pilot benötigen eine offizielle Zulassung