Drohnen - kommerzieller Einsatz

Diskutiere Drohnen - kommerzieller Einsatz im Drohnen Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Das EU-Recht ist viel flexibler als dargestellt. In der Juristerei ist nichts eindeutig, weil die jeweilige Sinnfrage und der Grad der jeweiligen...

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Alien
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Das EU-Recht ist viel flexibler als dargestellt. In der Juristerei ist nichts eindeutig, weil die jeweilige Sinnfrage und der Grad der jeweiligen Berücksichtigung da viel Spielraum bieten.
 
Jety

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Naja, das ändert aber nix für "zulassungspflichtige UAV" und ergänzt nur den §25 LuftVG um den bürokratischen Aufwand für UAS in den Klassen "offen und speziell" zu minimieren. Das ist gut!
 
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Alien
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Die Kategorie „speziell“ hat kein Gewichtslimit. Ein kleiner Widerspruch: für SAIL V und VI der speziellen Kategorie müssen die Fluggeräte zugelassen sein. Ich muss aber gestehen, ich bin da juristisch nicht sattelfest.
 
Jety

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Die Kategorie „speziell“ hat kein Gewichtslimit.
Ja das stimmt, aber nur im Prinzip. Weil alle UAV über 25kg speziell bzw. die die über 150 Kg wiegen und für den Personentransport vorgesehen sind, zulassungspflichtig sind.
 
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Genau, und da kommt es auf den genauen Wortlaut an: nicht die Luftfahrzeugart „zulassungspflichtig“ sondern die Betriebskategorie „zulassungspflichtig“ unterliegt einem Flugplatzzwang. Also Personentransport, aber nicht Fracht oder Luftarbeit über 150 kg.
 
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Genau, und da kommt es auf den genauen Wortlaut an: nicht die Luftfahrzeugart „zulassungspflichtig“ sondern die Betriebskategorie „zulassungspflichtig“ unterliegt einem Flugplatzzwang. Also Personentransport, aber nicht Fracht oder Luftarbeit über 150 kg.
Also noch ein letztes mal von vorn, aber ohne Gewähr:
In der EU ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (UAV/Drohnen) nach dem höchsten Risiko in die zulassungspflichtige Betriebskategorie („Certified“) eingestuft.

Wann ist ein UAV zulassungspflichtig?

Eine Zulassungspflicht nach den Vorgaben der EASA greift nur bei Flügen mit extrem hohem Gefährdungspotenzial. Dies ist der Fall, wenn:
  • Personen befördert werden (z. B. Lufttaxis).
  • Gefährliche Güter transportiert werden, die bei einem Unfall ein hohes Risiko für Dritte darstellen (z. B. explosionsfähige Stoffe oder giftige Chemikalien).
  • Das UAV eine Abmessung von mindestens 3 Metern aufweist und für den Betrieb über Menschenansammlungen konstruiert ist.
Die drei Betriebskategorien im Überblick
Die EU-Drohnenverordnung unterteilt UAV-Operationen generell in drei Risikoklassen:
  1. Offen („Open“) – Nicht zulassungspflichtig:
    Für Flüge mit geringem Risiko (Gewicht unter 25 kg, Betrieb in Sichtweite, max. 120 Meter Höhe, kein Flug über Menschenansammlungen). Hier ist keine behördliche Genehmigung oder Zulassung des UAV nötig. Es reicht oft der EU-Kompetenznachweis.
  2. Speziell („Specific“) – Erlaubnispflichtig:
    Für Flüge, die außerhalb der „Offen“-Kriterien stattfinden (z. B. Flug außerhalb der Sichtweite oder Flüge über Menschenansammlungen). Hierfür ist keine echte Lufttüchtigkeitszulassung des Geräts nötig, aber eine spezielle Betriebsgenehmigung oder eine Erklärung des Betreibers (Betriebserklärung).
  3. Zulassungspflichtig („Certified“) – Zulassungspflichtig:
    Betrifft die oben genannten Kriterien (Personenbeförderung, große Drohnen über Menschen etc.). Diese Kategorie unterliegt extrem strengen Auflagen, die denen der bemannten Luftfahrt ähneln. Das UAV selbst sowie der Betreiber und der Pilot benötigen eine offizielle Zulassung
 
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Haben wir jetzt irgendeine Meinungsverschiedenheit? ich denke, nein. BVLOS-Routen meiden Menschenansammlungen. Deshalb ist Betrieb mit schweren Drohnen in der speziellen Kategorie möglich. Dafür gibt es keinen Flugplatzzwang. Und das wird jetzt auch in den nationalen Normen eindeutig so geregelt sein.
 
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Nein alles gut, keine Meinungsverschiedenheit. Es kommt halt darauf an wie schwer, schwere Drohnen sind. :squint: Sind sie schwerer als 25 kg, können durch die Erlaubnisbehörde Einschänkungen für den Flugbetrieb erlassen werden. Die z.B. den Start- und Landeort vorgeben können.
 
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Bis zum ersten Unfall mit Personenschaden.
 
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Hier gibt es was neues zur ALIA CX300, auch ein paar schicke Videos.
Bislang scheinen die aber noch einen Piloten zu brauchen...:1041:

 
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"Biomasse" und Tipping Point: Insekten machen (noch) mehr als die Hälfte aller tierischen Biomasse aus. Vielleicht für den einen oder anderen erstaunlich, wenn man vor großen Wildtieren steht.

Auf den Luftverkehr übertragen stellt sich die Frage, wann ist die "Bio"-Masse aller Drohnen größer als die "Bio"-Masse bemannter Luftfahrzeuge. Und da denke ich, bewegen wir uns gerade auf einen Tipping Point zu, wann die Zahl der Drohnen beginnt, exponentiell anzusteigen. Vor allen Dingen bedient man sich zusehends des Personals und der Produktionsstätten einer im Sinkflug befindlichen Automobilindustrie (was gut für die dort Beschäftigten ist).

Strategie: Zipline holt sich für die Skalierung in den USA prominente Verstärkung: Der langjährige Tesla-Finanzchef Sendil Palani wird CFO, Waymo-Veteran Kevin Vosen Chief Legal Officer und Ex-Uber-Eats-Vizepräsident Allen Penn übernimmt die Kommerzialisierung. Das Unternehmen meldet mehr als 2,5 Mio. erfolgreiche Lieferungen, aktuell eine Drohnenlieferung alle 30 Sekunden, und startet neu in Austin sowie mit der Cleveland Clinic in der Gesundheitslogistik.
Quelle: cnbc.com

Expansion: Wing und Walmart haben ihr Liefernetz im Großraum Houston um acht neue Drohnen-Hubs erweitert und betreiben dort nun 13 Standorte. Damit ist die Drohnenlieferung für mehr als eine Million Einwohner verfügbar. Die Expansion ist Teil von Wings Ziel, bis 2027 rund 40 Mio. Amerikaner an 270 Standorten zu erreichen.
Quelle: dronelife.com

Ist übrigens wieder mal ein Technologiesektor, wo wir Europäer im Begriffe sind, nach anfänglicher Führerschaft (SORA-, BVLOS- und U-Space-Konzept) den Anschluss zu verlieren. Es ist zum Kotzen.
 
Jety

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Ich finde das nicht schlimm und halte solche Dinge wie, SORA-, BVLOS- und U-Space-Konzept für groben Unfug. Dieser ganze bürokratische Firlefanz rund um die Drohnen wäre nicht notwendig gewesen, hätte man UAV's nach Gewichtsgruppen vernünftig in das LuftVg, die LuftVo und die LuftVZO eingegliedert. Übrigens die vorhergesagten 45000 Drohnenflüge über Deutschland im Jahr konnte ich auch noch nicht beobachten. :wink2: Wo sind sie denn?
 
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Deutschland schafft, woran andere Länder gerade scheitern: eine baurechtliche Grundlage für Drohnenlandeplätze.
Quelle: linkedin.com

Ist übrigens keine luftrechtliche Angelegenheit, der Aspekt verhagelt aber gerade überall in Europa die Geschäftsmodelle. Manna zieht sich deswegen aus Dublin zurück und verlegt seine Aktivitäten in die USA. Andere verlegen nach China. Immer wieder das gleiche Drama, Europa wehrt sich vor Zukunftstechnologie, lässt Forschung und Entwicklung zu, und verhindert/verzögert, wenn es um das Verdrängen der vorhandenen Technik geht, maximal.

NRW hat sich ausdrücklich auf die Fahnen geschrieben, sich gegen diesen Trend zu stemmen. Ist nicht leicht, die Verhinderer lauern überall.
 
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