Drohnen - kommerzieller Einsatz

Diskutiere Drohnen - kommerzieller Einsatz im Drohnen Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Das EU-Recht ist viel flexibler als dargestellt. In der Juristerei ist nichts eindeutig, weil die jeweilige Sinnfrage und der Grad der jeweiligen...

Sens

Alien
Dabei seit
08.10.2004
Beiträge
13.323
Zustimmungen
3.581
Ort
bei Köln
Das EU-Recht ist viel flexibler als dargestellt. In der Juristerei ist nichts eindeutig, weil die jeweilige Sinnfrage und der Grad der jeweiligen Berücksichtigung da viel Spielraum bieten.
 
Jety

Jety

Space Cadet
Dabei seit
25.05.2007
Beiträge
1.137
Zustimmungen
995
Ort
Berlin
Naja, das ändert aber nix für "zulassungspflichtige UAV" und ergänzt nur den §25 LuftVG um den bürokratischen Aufwand für UAS in den Klassen "offen und speziell" zu minimieren. Das ist gut!
 
Intrepid

Intrepid

Alien
Dabei seit
03.05.2005
Beiträge
12.830
Zustimmungen
12.407
Die Kategorie „speziell“ hat kein Gewichtslimit. Ein kleiner Widerspruch: für SAIL V und VI der speziellen Kategorie müssen die Fluggeräte zugelassen sein. Ich muss aber gestehen, ich bin da juristisch nicht sattelfest.
 
Jety

Jety

Space Cadet
Dabei seit
25.05.2007
Beiträge
1.137
Zustimmungen
995
Ort
Berlin
Die Kategorie „speziell“ hat kein Gewichtslimit.
Ja das stimmt, aber nur im Prinzip. Weil alle UAV über 25kg speziell bzw. die die über 150 Kg wiegen und für den Personentransport vorgesehen sind, zulassungspflichtig sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Intrepid

Intrepid

Alien
Dabei seit
03.05.2005
Beiträge
12.830
Zustimmungen
12.407
Genau, und da kommt es auf den genauen Wortlaut an: nicht die Luftfahrzeugart „zulassungspflichtig“ sondern die Betriebskategorie „zulassungspflichtig“ unterliegt einem Flugplatzzwang. Also Personentransport, aber nicht Fracht oder Luftarbeit über 150 kg.
 
Jety

Jety

Space Cadet
Dabei seit
25.05.2007
Beiträge
1.137
Zustimmungen
995
Ort
Berlin
Genau, und da kommt es auf den genauen Wortlaut an: nicht die Luftfahrzeugart „zulassungspflichtig“ sondern die Betriebskategorie „zulassungspflichtig“ unterliegt einem Flugplatzzwang. Also Personentransport, aber nicht Fracht oder Luftarbeit über 150 kg.
Also noch ein letztes mal von vorn, aber ohne Gewähr:
In der EU ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (UAV/Drohnen) nach dem höchsten Risiko in die zulassungspflichtige Betriebskategorie („Certified“) eingestuft.

Wann ist ein UAV zulassungspflichtig?

Eine Zulassungspflicht nach den Vorgaben der EASA greift nur bei Flügen mit extrem hohem Gefährdungspotenzial. Dies ist der Fall, wenn:
  • Personen befördert werden (z. B. Lufttaxis).
  • Gefährliche Güter transportiert werden, die bei einem Unfall ein hohes Risiko für Dritte darstellen (z. B. explosionsfähige Stoffe oder giftige Chemikalien).
  • Das UAV eine Abmessung von mindestens 3 Metern aufweist und für den Betrieb über Menschenansammlungen konstruiert ist.
Die drei Betriebskategorien im Überblick
Die EU-Drohnenverordnung unterteilt UAV-Operationen generell in drei Risikoklassen:
  1. Offen („Open“) – Nicht zulassungspflichtig:
    Für Flüge mit geringem Risiko (Gewicht unter 25 kg, Betrieb in Sichtweite, max. 120 Meter Höhe, kein Flug über Menschenansammlungen). Hier ist keine behördliche Genehmigung oder Zulassung des UAV nötig. Es reicht oft der EU-Kompetenznachweis.
  2. Speziell („Specific“) – Erlaubnispflichtig:
    Für Flüge, die außerhalb der „Offen“-Kriterien stattfinden (z. B. Flug außerhalb der Sichtweite oder Flüge über Menschenansammlungen). Hierfür ist keine echte Lufttüchtigkeitszulassung des Geräts nötig, aber eine spezielle Betriebsgenehmigung oder eine Erklärung des Betreibers (Betriebserklärung).
  3. Zulassungspflichtig („Certified“) – Zulassungspflichtig:
    Betrifft die oben genannten Kriterien (Personenbeförderung, große Drohnen über Menschen etc.). Diese Kategorie unterliegt extrem strengen Auflagen, die denen der bemannten Luftfahrt ähneln. Das UAV selbst sowie der Betreiber und der Pilot benötigen eine offizielle Zulassung
 
Zuletzt bearbeitet:
Intrepid

Intrepid

Alien
Dabei seit
03.05.2005
Beiträge
12.830
Zustimmungen
12.407
Haben wir jetzt irgendeine Meinungsverschiedenheit? ich denke, nein. BVLOS-Routen meiden Menschenansammlungen. Deshalb ist Betrieb mit schweren Drohnen in der speziellen Kategorie möglich. Dafür gibt es keinen Flugplatzzwang. Und das wird jetzt auch in den nationalen Normen eindeutig so geregelt sein.
 
Jety

Jety

Space Cadet
Dabei seit
25.05.2007
Beiträge
1.137
Zustimmungen
995
Ort
Berlin
Nein alles gut, keine Meinungsverschiedenheit. Es kommt halt darauf an wie schwer, schwere Drohnen sind. :squint: Sind sie schwerer als 25 kg, können durch die Erlaubnisbehörde Einschänkungen für den Flugbetrieb erlassen werden. Die z.B. den Start- und Landeort vorgeben können.
 
Zuletzt bearbeitet:

Adjuster

Testpilot
Dabei seit
08.01.2022
Beiträge
693
Zustimmungen
674
Bis zum ersten Unfall mit Personenschaden.
 
Thema:

Drohnen - kommerzieller Einsatz

Drohnen - kommerzieller Einsatz - Ähnliche Themen

  • Drohnenschwärme legten offenbar US-Basis Barksdale lahm

    Drohnenschwärme legten offenbar US-Basis Barksdale lahm: Wohl im Zusammenhang mit dem Irankonflikt zu sehen Drohnenschwärme legten offenbar US-Basis lahm Gibt es dazu weitere Infos und vor allem wer...
  • SpaceX will offenbar autonome Drohnen für das Pentagon entwickeln

    SpaceX will offenbar autonome Drohnen für das Pentagon entwickeln: das berichtet das Handelsblatt:
  • D João II - leichter portugiesischer Träger für Drohnen!

    D João II - leichter portugiesischer Träger für Drohnen!: Quelle: golem.de und weiter:
  • Münchner Berufsfeuerwehr testet Drohnen zur Einsatzaufklärung

    Münchner Berufsfeuerwehr testet Drohnen zur Einsatzaufklärung: Ab dem 3.12.25 testet die BF München an zwei Standorten den automatisierten Einsatz von Drohnen des Systems Skyflow zur digitalen Unterstützung...
  • Modellflugzeuge und Drohnen - rechtlich gleichgestellt?

    Modellflugzeuge und Drohnen - rechtlich gleichgestellt?: In wie weit sind Drohnen und Modellflugzeuge (sowie Modellraketen, Modellhubschrauber, Ballons, Modellraketen, usw,) rechtlich gleichgestellt...
  • Ähnliche Themen

    Sucheingaben

    phrase12m

    ,

    hunter8mr

    ,

    childrenozu

    ,
    myzg1
    , moderni5p
    Oben