Eigentumsrechte an Flugzeugteilen

Diskutiere Eigentumsrechte an Flugzeugteilen im WK I & WK II Forum im Bereich Geschichte der Fliegerei; In Zusammenhang mit der Diskussion um die Eigentumsrechte an Teilen abgestürzter deutscher Kriegsflugzeuge hörte ich, dass durchaus nicht immer...

Jubernd

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In Zusammenhang mit der Diskussion um die Eigentumsrechte an Teilen abgestürzter deutscher Kriegsflugzeuge hörte ich, dass durchaus nicht immer das Reich oder sein Nachfolger Eigentümer war und wurde. In einigen Fällen wären die Maschinen bis zum Kriegsende noch nicht bezahlt gewesen und damit noch Eigentum der Herstellerfirmen. Gibt es hierzu konkrete Informationen?
Gruß Jubernd
 

Gelöschtes Mitglied 3770

Guest
so eine Frage kann man wohl nur in dieser Bananenrepublik stellen...
 

Jubernd

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so eine Frage kann ma.n wohl nur in dieser Bananenrepublik stellen...
Eine Bananenrepublik hat natürlich auch eine Oberfinanzdirektion. In unserer sitzt sie in Koblenz. Und sie entscheidet kraft ihrer Wassersuppe allein, welches Museum einen geborgenen Flugmotor ausstellen darf.
 

Jubernd

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Vielleicht trifft das auch noch auf manchen Blingänger zu. Dann könnte man die ja auch zurück schicken :biggrin:
Hier in D. gefundene Blindgänger wurden zumeist im Ausland produziert. Die noch scharfe deutsche Munition nimmt der Kampfmittelräumdienst gottseidank noch kostenlos mit. Da ist die OFD außen vor.
 
AGO Scheer

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Hallo Jubernd,
hat eine werksfrische Maschine Einfliegerei und die BAL-Abnahme durchlaufen, ist sie im Eigentum des Reiches. Somit ist die Nachfolge des Besitzers klar. Finanzierung lief über die BdL (Bank der deutschen Luftfahrt) und deren Konsortiumspartnern. Wenn also eine Vorfinanzierung von Produktion erfolgte- wie kann ein Flugzeug einem Werk gehören, wenn die Bank eine Investitionsbank des Reiches war? Ausnahme: Es wurde ohne Auftrag RLM mit werkseigenen Mitteln gebaut- und selbst diese Maschinen wurden vom RLM übernommen. Kriegsschrott ist daher wenig wahrscheinlich als "Werkseigentum" zu bewerten.
 

Jubernd

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Hallo Jubernd,
hat eine werksfrische Maschine Einfliegerei und die BAL-Abnahme durchlaufen, ist sie im Eigentum des Reiches. Somit ist die Nachfolge des Besitzers klar. Finanzierung lief über die BdL (Bank der deutschen Luftfahrt) und deren Konsortiumspartnern. Wenn also eine Vorfinanzierung von Produktion erfolgte- wie kann ein Flugzeug einem Werk gehören, wenn die Bank eine Investitionsbank des Reiches war? Ausnahme: Es wurde ohne Auftrag RLM mit werkseigenen Mitteln gebaut- und selbst diese Maschinen wurden vom RLM übernommen. Kriegsschrott ist daher wenig wahrscheinlich als "Werkseigentum" zu bewerten.
Wie ich hörte, muss es Aufträge ohne Vorfinanzierung gegeben haben.
 

Jubernd

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Wenn Blindgänger auf privatem Grund gefunden werden, ist es nicht so einfach.
Bombenentschärfung im Garten: Wer zahlt?
Dafür habe ich Verständnis. Wer bauen will, muss Suche und Freilegung finanzieren. Genau so, wie er archäologische Grabungen finanzieren muss. Liegt das Objekt an sichtbar frei, zahlt der Staat.
Im Gegensatz zu teuren Flugmotoren stellen Sprengkörper einen negativen Wert dar. Deshalb mischt sich die OFD nicht ein.
 

Dirk Bende

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Das gilt aber nur für in der BRD aufgefundes Reichseigentum. Wenn du Hendon eine Me110 oder einen Stuka kaufst und kannst es belegen dann darfst du ihn behalten.......
 

Jubernd

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Hallo Jubernd,
hat eine werksfrische Maschine Einfliegerei und die BAL-Abnahme durchlaufen, ist sie im Eigentum des Reiches. Somit ist die Nachfolge des Besitzers klar. Finanzierung lief über die BdL (Bank der deutschen Luftfahrt) und deren Konsortiumspartnern. Wenn also eine Vorfinanzierung von Produktion erfolgte- wie kann ein Flugzeug einem Werk gehören, wenn die Bank eine Investitionsbank des Reiches war? Ausnahme: Es wurde ohne Auftrag RLM mit werkseigenen Mitteln gebaut- und selbst diese Maschinen wurden vom RLM übernommen. Kriegsschrott ist daher wenig wahrscheinlich als "Werkseigentum" zu bewerten.
Mit dem Kriegsschrott ist das so eine Sache. Aus dem negativen Wert, bedingt durch kostenpflichtige Entsorgungsmaßnahmen, wurde vor einiger Zeit ein positiver Wert beim privaten Verkauf geborgener Flugmotoren. Als dort plötzlich zigtausend DM bzw. Euro genannt wurden, bekam die OFD lange Ohren.
 

Jubernd

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Das gilt aber nur für in der BRD aufgefundes Reichseigentum. Wenn du Hendon eine Me110 oder einen Stuka kaufst und kannst es belegen dann darfst du ihn behalten.......
An Reichseigentum, welches sich nach dem Krieg in ehemals alliierten Händen befindet, wagt man sich nicht heran.
 
Junkers-Peter

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Die gesamte Luftfahrtindustrie hing am Tropf des RLM. Ich behaupte mal, dass es ab 1933 kein Flugzeug gab, dass ohne Wissen und Geld des RLM finanziert worden ist. Es wurde zwar immer mal wieder etwas anderes geschrieben, so von Heinkel in seinen Memoiren: Er habe gewisse Flugzeuge heimlich und ohne Geld des RLM entwickelt. Ich denke, da ist eine Portion Selbstheroisierung von Heinkel dabei. Ich halte sowas für schlicht unmöglich.

So gesehen, gehörten alle Flugzeuge (auch z.B. die der DLH, die auch auf Kosten des RLM entwickelt und beschafft worden sind) dem RLM, also dem Staat und somit in der Folge der Bundesrebublik. Es wird schwer werden, im Einzelfall das Gegenteil zu beweisen. Soweit meine Meinung.
 
AGO Scheer

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Soweit alles richtig, Peter:
ABER: Eine belegte Ausnahme: die Ao 192 V-Maschinen wurden tatsächlich auf eigene Rechnung der AGO entwickelt, erprobt und hergestellt, dann aber auch vom RLM abgekauft. (Siehe S. 85ff. in: "AGO-Flugzeugwerke"- beide "A" V-Maschinen für 207.200RM verkauft)
Aber dennoch: Ich bleibe auch dabei: Grundsätzlich kein "Werkseigentum" bei Kriegsschrott.

@Jubernd
Vergleiche auch "KLassiker der Luftfahrt", Heft 05/2017, S.47 unten: Grafik Kontrolle und Abnahme im Serienbau. Erklärt alles

Weiter zu Aufträgen ohne Vorfinanzierung: Laut Schreiben an den Ministerialdirektor Cejka vom Leiter der Wirtschaftsgruppe vom 01.07.1942 fielen An-und Abschlagszahlungen lt. Beschluss der Sitzung vom 29.06.1942 weg. Also ist es doch völlig normal, wenn Vorfinanzierungen ausblieben. Übrigens einer der Gründe für die drei großen Krisen der deutschen Luftfahrtindustrie. Das war Sozialismus (wenn auch Nationaler). Das RLM legte für die Industrie alles fest: Vom Lohn bis zum Verkaufspreis, Abschreibungen und Investitionen.

Ich weiß auch nicht, warum man sich an "Reichseigentum" in alliierter Hand "heranwagen" sollte. Das ist erbeutetes Kriegsmaterial, welches sich außerhalb Deutschlands befindet. Fertig. Bevor man sich über Beutematerial echauffiert, sollte man mal ein paar Euro locker machen und den osteuropäischen ehemaligen Zwangsarbeitern zustecken. Die wurden völlig vergessen....
 

Jubernd

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Soweit alles richtig, Peter:
ABER: Eine belegte Ausnahme: die Ao 192 V-Maschinen wurden tatsächlich auf eigene Rechnung der AGO entwickelt, erprobt und hergestellt, dann aber auch vom RLM abgekauft. (Siehe S. 85ff. in: "AGO-Flugzeugwerke"- beide "A" V-Maschinen für 207.200RM verkauft)
Aber dennoch: Ich bleibe auch dabei: Grundsätzlich kein "Werkseigentum" bei Kriegsschrott.

@Jubernd
Vergleiche auch "KLassiker der Luftfahrt", Heft 05/2017, S.47 unten: Grafik Kontrolle und Abnahme im Serienbau. Erklärt alles

Weiter zu Aufträgen ohne Vorfinanzierung: Laut Schreiben an den Ministerialdirektor Cejka vom Leiter der Wirtschaftsgruppe vom 01.07.1942 fielen An-und Abschlagszahlungen lt. Beschluss der Sitzung vom 29.06.1942 weg. Also ist es doch völlig normal, wenn Vorfinanzierungen ausblieben. Übrigens einer der Gründe für die drei großen Krisen der deutschen Luftfahrtindustrie. Das war Sozialismus (wenn auch Nationaler). Das RLM legte für die Industrie alles fest: Vom Lohn bis zum Verkaufspreis, Abschreibungen und Investitionen.

Ich weiß auch nicht, warum man sich an "Reichseigentum" in alliierter Hand "heranwagen" sollte. Das ist erbeutetes Kriegsmaterial, welches sich außerhalb Deutschlands befindet. Fertig. Bevor man sich über Beutematerial echauffiert, sollte man mal ein paar Euro locker machen und den osteuropäischen ehemaligen Zwangsarbeitern zustecken. Die wurden völlig vergessen....
Soweit das Reichseigentum sich im Ausland befand,geschah nichts. Handelte es sich aber um beschlagnahmtes Material in Deutschland, gab es ein wahres Affentheater.
BGH, 21.04.1959 - VIII ZR 48/58
Hier ging es um Wehrmachts-LKWs
 
AGO Scheer

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Ich kann jetzt nicht einordnen, was der angeführte Prozess mit dem Thema zu tun hat. Äpfel und Birnen.
 

Jubernd

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Ich kann jetzt nicht einordnen, was der angeführte Prozess mit dem Thema zu tun hat. Äpfel und Birnen.
Es betraf das oben erwähnte Reichseigentum in alliierter Hand. Privatpersonen dürften wie e.V. behandelt werden. Nichtstaatliche Körperschaften, also auch als Verein geführte Museen, können ohne den erwähnten Freigabeschein kein Eigentum an Wehrmachtshinterlassenschaften erwerben. Und dies gilt offenbar unbegrenzt auch nach 70 Jahren noch.
 
Thema:

Eigentumsrechte an Flugzeugteilen

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