Entwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Diskutiere Entwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes im Bundeswehr Forum im Bereich Einsatz bei; Mich würde mal die Meinung des Forums zu diesem Gesetzentwurf interessieren. Für mich heißt das in Konsequenz das die Bundeswehr sich komplett von...
flieger28

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Mich würde mal die Meinung des Forums zu diesem Gesetzentwurf interessieren.
Für mich heißt das in Konsequenz das die Bundeswehr sich komplett von Dienstleistern abhängig macht, eigene Fähigkeiten abgibt und die Kosten steigen werden.
Schön auch das es alles ohne Zustimmung des Bundesrates laufen soll.

Quelle:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0401-0500/439-15.pdf?__blob=publicationFile&v=1
8. Nach § 30 wird folgender § 30a eingefügt:
㤠30a
Ermächtigung zur Beauftragung Privater
(1) Das Bundesministerium der Verteidigung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung
ohne Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten für die Beauftragung juristischer
Personen des privaten Rechts mit der Wahrnehmung folgender Aufgaben im
Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch militärische Luftfahrzeuge zu
regeln:
1. Prüfung der Lufttüchtigkeit der Muster von Luftfahrzeugen und von Luftfahrtgerät im
Rahmen der Entwicklung,
2. Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit der Muster von Luftfahrzeugen und von
Luftfahrtgerät,
3. Prüfung und Bescheinigung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät
im Rahmen der Herstellung,
4. Prüfung und Bescheinigung der Lufttüchtigkeit von Luftahrzeugen und Luftfahrtgerät
im Rahmen der Instandhaltung und des Betriebs,
5. Prüfung von Ausbildungseinrichtungen, Luftfahrtunternehmen und Organisationen,
die Aufgaben nach den Nummern 1 bis 4 wahrnehmen,
6. Ausbildung von erlaubnispflichtigem Personal und Bescheinigung der Ausbildung.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.
(2) Die Beauftragten arbeiten nach den Richtlinien des Bundesministeriums der
Verteidigung und unterstehen seiner Rechts- und Fachaufsicht. Das Bundesministerium
kann die Rechts- und Fachaufsicht auf Dienststellen der Bundeswehr übertragen.“
Und zu Absatz 6
"erlaubnispflichtigem Personal" gehören

Das erlaubnispflichtige Personal im Sinne des § 4 Absatz 1 und 2 des Luftverkehrsgesetzes umfasst:
1.
Luftfahrzeugführer auf Flugzeugen, Hubschraubern, Segelflugzeugen, Ballonen und Luftschiffen,
2.
Flugingenieure,
3.
Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizeien des Bundes und der Länder,
4.
Luftsportgeräteführer,
5.
Flugdienstberater,
6.
Steuerer von Flugmodellen nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 und § 6 Absatz 1 Nummer 8 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung und Steuerer von sonstigem zulassungspflichtigem Luftfahrtgerät nach § 6 Absatz 1 Nummer 9 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung,
7.
Prüfer von Luftfahrtgerät,
8.
freigabeberechtigtes Personal,
9.
Flugbegleiter.
 

Cappuccino

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Der Grund dafür, dass der Bundesrat nicht zustimmen muss, wird darin liegen, dass es kein Gesetz ist, dass die Länder berührt oder das von den Ländern verabschiedet worden ist. Da muss man nicht gleich rein interpretieren, dass hier etwas unrechtmäßiges geschieht, denn dann würden die Länder mit Sicherheit vor das Verfassungsgericht ziehen. Das Gesetze nicht von der Länderkammer abgesegnet werden oder abgesegnet werden müssen, ist ein völlig normaler Vorgang.

Ansonsten bewerte ich den Gesetzesentwurf so, dass hier eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden soll, dass private Personen damit beauftragt werden dürfen, für die Bundeswehr im Rahmen der beschriebenen Tätigkeiten tätig zu werden, damit die Einheiten der Bundeswehr das nicht mehr selber erledigen müssen. Grundsätzlich ist das wahrscheinlich gar keine schlechte Idee, wir reden ja hier einfach von einer Privatisierung von Aufgaben, was durchaus preiswerter sein kann als eine Durchführung von derart speziellen Verfahren innerhalb der Streitkräfte. In der Praxis wird es aber darauf ankommen, dass dieses Vorhaben ordentlich umgesetzt wird und nicht wieder in einem Desaster endet, so wie beim BwFuhrparkService oder der LHD.denn da hat die Bundeswehr unter der Leitung des Ministers Scharping ja gezeigt, wie man es nicht machen sollte.
 
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