Erneut Kleinflugzeug in Weiden/Oberpfalz verunfallt

Diskutiere Erneut Kleinflugzeug in Weiden/Oberpfalz verunfallt im Flugunfälle und Flugunfallforschung Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Kein guter Monat August für den Verkehrslandeplatz Latsch in Weiden/Oberpfalz. Gestern Abend hat es einen weiteren Flugunfall gegeben. Bei der...

Aeroplan

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Kein guter Monat August für den Verkehrslandeplatz Latsch in Weiden/Oberpfalz.
Gestern Abend hat es einen weiteren Flugunfall gegeben.
Bei der Landung ist eine Maschine hart aufgesetzt und hat sich überschlagen.
Zwei Personen zogen sich mittelschwere Verletzungen zu:

 
Kenneth

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Alien
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Tecnam P-92 Echo Super? Zunächst war das Kennzeichen nicht unkenntlich gemacht, und D-M... war zu sehen.
 
Kenneth

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Ursprünglich war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass der Pilot dem Arzt, der ihm die Flugtauglichkeit bescheinigt hatte, seine Nervenerkrankung verschwiegen hatte. Das stimmt nicht, wie man inzwischen wisse, informiert Richterin Särve. Der Mediziner habe die Diagnose gekannt, als er 2020 das für die Lizenz erforderliche „Medical“ ausstellte.

Warum gibt es dann ein Strafverfahren gegen den Piloten, das gegen €3000,- eingestellt werden muss, zumal die Erkrankung auch nicht von irgendjemand als ursächlich festgestellt wurde?
 

jackrabbit

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Wohl, weil er mit seiner Parkinson-Erkrankung nicht mehr hätte fliegen dürfen. *
So wie es sich liest sind alle Beteiligten einsichtig, auch da u.a. nach dem Unfall die entsprechende große Rettungskette angelaufen ist
und es ja trotzdem gefühlt wohl etwas "knapp" war, wenn nach dem Überschlag schon Benzin in die Kabine tropfte.


*Wenn man besoffen Auto fährt und man auf der Autobahn nur wegen einem Reifenplatzer liegen bleibt, ist der Führerschein trotzdem weg.
 
Kenneth

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Mit dem unterstrichenen Teil bin ich davon ausgegangen, dass Parkinson's wohl nicht pauschal zur Fluguntauglichkeit führt, z.B. je nach Stadium und Symptome? Wenn dem so nicht ist, und der Fliegerarzt dem Piloten mit diesem Wissen ein Medical ausgestellt hat, dann würde er auch bestraft gehören. Davon erwähnt der Artikel nichts.
 
Fi156

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Warum wird der flugtüchtige Pilot überhaupt bestraft? € 3000 weil er sich verschätzt hat?
 

jackrabbit

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Moin,

Mit dem unterstrichenen Teil bin ich davon ausgegangen, dass Parkinson's wohl nicht pauschal zur Fluguntauglichkeit führt, ...
also eigenverantwortlich handeln muss man trotzdem insbesondere bei Krankheiten, die sich schnell oder schubweise verschlechtern können.
Bei Parkinson als zentrales Nervenleiden ist die Tauglichkeit zumindest fraglich (kann man nachlesen).
Da ein erteiltes Medical nur den gesundheitlichen Eindruck zu einen bestimmten Zeitpunkt bescheinigt,
könnte man sich zwar darauf berufen, aber die Verantwortung bleibt trotzdem beim Piloten.


Warum wird der flugtüchtige Pilot überhaupt bestraft? € 3000 weil er sich verschätzt hat?
Er wurde nicht bestraft, das Verfahren wurde gegen eine Zahlung von 3.000€ eingestellt.
Die Entscheidung, ob er flugtüchtig oder fluguntüchtig war, wurde nicht getroffen.
Dazu:
a) seine Versicherung hat sich während des laufenden Strafverfahrens gegen eine Schadensübernahme gesperrt.
b) seine Fluglizenz hat der Pilot inzwischen abgegeben.


Grüße
 
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Fi156

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Danke für die Antwort. Aber warum muß jemand 3000 bezahlen, damit ein Verfahren gegen ihn eingestellt wird, obwohl sich herausstellte, dass der ursprüngliche Vorwurf der Unverantwortlichkeit nicht zutrifft?

Ergo - ich bekomme eine Anzeige, weil ich angeblich bei Rot weitergefahren bin. Kann vor Gericht nachweisen, dass dem nicht so war und muß dann zur Einstellung des falschen Vorwurfes bezahlen?

(Gehört im engeren Sinne nicht ganz zu diesem Thema, aber es wurde schließlich angesprochen.)
 

jackrabbit

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weil es nicht so ganz einfach ist, wie eine Rotfahrt. Es ist nicht schwarz - weiß.
Er konnte seine Flugtüchtigkeit auch nicht unmittelbar nachweisen.
Es wäre ein langwieriger Prozess mit diversen medizinischen Gutachten geworden und dem Risiko für den Piloten, dass ihm eine Fluguntüchtigkeit attestiert wird und dann die Versicherung ggf. nicht zahlt. (Diese “lauerte“ ja schon im Hintergrund.)

Dies hat der Pilot bzw. sein Rechtsanwalt abgewogen: 3.000€ für die Einstellung des Verfahrens und kein Schuldspruch für den Piloten gegen 120.000€ Schaden Flugzeug, den man sonst ggf. selber tragen muss (oder zumindest viel weiterer juristischer Ärger).
Da fällt die Entscheidung leicht, außer wenn man absolut rechthaberisch ist und zudem eine umfassende Rechtsschutzversicherung hat. :wink2:

Auch hätte sich das Gericht in Falle eines schweren Unglücks, ggf. mit Todesfolge, nicht auf die Einstellung eingelassen. Dann hätte „Hopp oder Topp“ gegolten.:mellow:

Grüße
 
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CAVOK

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Ein Gericht, das mit "Augenmaß" (re)agiert und sich nicht in Haarspalterei ergeht empfinde ich persönlich als "Lichtblick"
 
Wolfsmond

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Dies hat der Pilot bzw. sein Rechtsanwalt abgewogen: 3.000€ für die Einstellung des Verfahrens und kein Schuldspruch für den Piloten gegen 120.000€ Schaden Flugzeug, den man sonst ggf. selber tragen muss (oder zumindest viel weiterer juristischer Ärger).
Da es eine Verfahrenseinstellung war und kein Freispruch kann sich die Versicherung immer noch quer legen, mit dem gleichen Argument mit welchem das Verfahren überhaupt eröffnet wurde. Wir wollen es nicht hoffen, aber ich fürchte der Ärger für den Betreffenden ist damit noch nicht vorbei. Ich stimme aber zu dass bezüglich des Verfahrens vor Gericht die 3.000 € zu zahlen auf jeden Fall die sicherere Variante war, und hier auch von behördlicher Seite angemessen entschieden wurde. Der Mann scheint ja nicht ganz mittellos zu sein, da hätte man auch eine ganz andere Summe festsetzen können.
 

jackrabbit

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Moin,

Da es eine Verfahrenseinstellung war und kein Freispruch kann sich die Versicherung immer noch quer legen, mit dem gleichen Argument mit welchem das Verfahren überhaupt eröffnet wurde.
das ist klar, aber dann müsste die Versicherung (auf eigenes Kostenrisiko) über medizinische Gutachten usw. den Nachweis erbringen, dass der Pilot schon fluguntüchtig war, und kann sich nicht bequem zurücklegen und abwarten.

Grüße
 
hakö

hakö

Testpilot
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Es ist auch zu bedenken, daß bei einer Schadenssumme von € 120.000 die Gerichts-und Gutachterkosten bald einmal die Schadenssumme übersteigen können.
Egal für wen, ob Pilot oder Versicherung, das Risiko eines finanziellen Desasters ist nicht zu ignorieren.
 

Aeroplan

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Mit dem unterstrichenen Teil bin ich davon ausgegangen, dass Parkinson's wohl nicht pauschal zur Fluguntauglichkeit führt, z.B. je nach Stadium und Symptome? Wenn dem so nicht ist, und der Fliegerarzt dem Piloten mit diesem Wissen ein Medical ausgestellt hat, dann würde er auch bestraft gehören. Davon erwähnt der Artikel nichts.
In der Zeitung "Der neue Tag" vom 19.07.2023 ist ebenfalls ein Artikel zu dem besagten Flugunfall erschienen. Der Artikel ist quasi inhaltsgleich mit dem in #4 erwähnten Bericht, jedoch enthält er darüber hinaus Aussagen zu den Folgen für den beteiligten Mediziner.
Da der heutige Artikel sich hinter einer Paywall befindet, gebe ich den massgeblichen Teil des Artikel gekürzt wieder:
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Weiden/Opf. teilte mit, dass an den Fliegerarzt mittlerweile ein Strafbefehl ergangen sei und der Mediziner den Strafbefehl akzeptiert habe. Das Strafmass in Form einer Geldstrafe beträgt 90 Tagessätze.
 

jackrabbit

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Hallo,

ein Strafbefehl ist eine strafrechtliche Verurteilung ohne Verhandlung.
Hatte das für den Fliegerarzt noch weitere Folgen?

Grüße
 

Aeroplan

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Hallo,

ein Strafbefehl ist eine strafrechtliche Verurteilung ohne Verhandlung.
Hatte das für den Fliegerarzt noch weitere Folgen?

Grüße
Hallo,

ja, korrekt. Es gab keine mündliche Verhandlung. Das Strafverfahren sei abgeschlossen.
Weitere Folgen für den Fliegerarzt werden in dem Artikel nicht erwähnt.
 
Cadrach

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Für den Arzt gilt §278 StGB (Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse)
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr als Arzt oder andere approbierte Medizinalperson ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Bei einer Verurteilung wäre mit Sicherheit die Approbation weg; beim Strafbefehl könnte er mit dem berühmten „blauen Auge“ davon kommen.

Für den Piloten gilt, neben dem § 315 a (… auf Grund körperlicher Mängel nicht zum sicheren Führen in der Lage… und dadurch Leben, Gesundheit oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet) auch noch der § 279 StGB „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“. Ohne den Text der Einstellungsverfügung zu kennen, dürfte aus den 3.000 Euro schon ein Schuh werden, weil die Einstellung offensichtlich „wegen geringer Schuld“ erfolgte.
 

YankeeZulu1

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@jackrabbit hat am 12.7. den wohl gesamten Sachverhalt kurz und prägnant zusammengefasst.
Vllt noch ergänzend: man muss immer zwischen Strafverfahren (hier: gegen den Piloten - eingestellt gegen Zahlung, Gründe bereits hier erörtert) und Zivilverfahren bzw zivilrechtliche Seite (hier: der Versicherer lehnt die Zahlung zumindest vorläufig - ab, da er - aus meiner Sicht - den Gesundheits- bzw Gesamtzustand des Piloten derart einstuft, daß er nicht hätte fliegen dürfen). Hier ist wohl eine zivlirechtliche Auseinandersetzung zwischen Pilot und Versicherer zumindest nicht auszuschließen, aus meiner Sicht eher wahrscheinlich, geht es doch um nicht gerade wenig Geld. Wenn jemand hier im Laufe der Zeit etwas dazu in Erfahrung bringen kann und hier postet,wäre wohl nicht nur ich dankbar; es ist jedoch möglich, daß eine wie auch immer geartete "Einigung" in aller Stille erfolgt. Ich tippe darauf, daß der (Kasko-)Versicherer am Ende nicht zahlt, sofern nicht eine gerichtliche zvilrechtliche Auseinandersetzung folgt, welche im Ende der Versicherer zur Zahlung verurteilt.
 
Thema:

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