Harald76
Flugschüler
- Dabei seit
- 10.07.2025
- Beiträge
- 1
- Zustimmungen
- 0
Der Videoclip der Überwachungskamera (die das Abheben und den Absturz von links hinten aus lückenlos filmte) zeigt ganz klar, daß der "Dreamliner" mit einer Flügelspannweite von 60,1 Metern höchstens 60 Meter hoch über Grund geflogen sein kann ( - und NICHT "132" Meter hoch über Grund, wie sich aus der
Differenz einer ANGEBLICHEN barometrischer Flughöhe von "190" Metern minus der Seehöhe des Flughafens von 58 Metern errechnen läßt)!
Die tatsächliche Flughöhe von höchstens 60 Metern läßt sich nämlich ganz einfach auf dem Bildschirm mit Lineal nachmessen: Die Flügelspannweite des Dreamliners von 60,1 Metern entspricht nahezu exakt der Flughöhe des Flugzeugrumpfes über der darunter sichtbaren Startbahn!
Daß aus dem ADS-B-System tatsächlich falsche Daten zur erreichten Flughöhe abgeleitet werden, wirft die brisante Frage auf, ob das ADS-B-System selbst fehlerhaft ist - und in weiterer Folge auch die Frage, inwieweit dieser mögliche Fehler des ADS-B-Systems selbst zum Unfall mit beigetragen hat !
Differenz einer ANGEBLICHEN barometrischer Flughöhe von "190" Metern minus der Seehöhe des Flughafens von 58 Metern errechnen läßt)!
Die tatsächliche Flughöhe von höchstens 60 Metern läßt sich nämlich ganz einfach auf dem Bildschirm mit Lineal nachmessen: Die Flügelspannweite des Dreamliners von 60,1 Metern entspricht nahezu exakt der Flughöhe des Flugzeugrumpfes über der darunter sichtbaren Startbahn!
Daß aus dem ADS-B-System tatsächlich falsche Daten zur erreichten Flughöhe abgeleitet werden, wirft die brisante Frage auf, ob das ADS-B-System selbst fehlerhaft ist - und in weiterer Folge auch die Frage, inwieweit dieser mögliche Fehler des ADS-B-Systems selbst zum Unfall mit beigetragen hat !