Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis

Diskutiere Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis im Privatfliegerei & Flugsport Forum im Bereich Einsatz bei; Hallo Ich habe vor 2 Jahren meine Tauglichkeit (nach den Richtlinien von 1985) bescheinigt bekommen (15.04.03). Jetzt würde es mich...

Felix Schwind

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Hallo

Ich habe vor 2 Jahren meine Tauglichkeit (nach den Richtlinien von 1985) bescheinigt bekommen (15.04.03).
Jetzt würde es mich interessieren, ob das noch gültig ist.

Da ich unter 50 bin muss ich doch eigentlich nur alle 5 Jahre, oder?

Würde mich über eine Antwort freuen.

Gruß

Nicht-Jetty :TD:
 
Soaring1972

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wenn du unter 50 bis, dann mußt du alle 2 jahre hin, außer du bis unter 30 dann alle 5 jahre

und nach Adam-Riese ist deine Tauglichkeit jetzt abgelaufen!
 

Felix Schwind

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Nein, ich bin auch unter 30 :TD: !
(Ich habe nicht gewusst, dass es auch schon einen Unterschied ab 30 gibt)

Danke für die Antwort :TOP: :TOP: :TOP:
 

leser

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trotzdem Pech

Dein Tauglichkeitszeugnis ist trotzdem nicht mehr gültig, es sei denn, du hast eine JAR-Lizenz. Es gab eine Übergangsregelung, alle Tauglichkeitszeugnisse, die bis 31.12.2004 ausgestellt wurden, sind nur zwei Jahre gültig. Siehe unten.

"Übergangsregelung
Bei bis zum 31.12.2004 ausgestellten Tauglichkeitszeugnissen für Piloten, die kein PPL gemäß JAR-FCL besitzen, beträgt die Gültigkeit 2 Jahre. (LuftVZO §110 abs 3).
Dies gilt auch für unter 30 Jährige!"
 

Felix Schwind

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Ah, danke- etwas in der Richtung wird auch in meinem Verein gemunkelt :(
 
Soaring1972

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@ Leser

Dies gilt auch für unter 30 Jährige!
Dann wäre ein unter 30-Jähriger aber schön blöd gewesen!

Übrigens es herscht noch richtig viel Verwirrung in den Kostellationen àla:

Man geht mit 29 hin und läßt sein Medical ausstellen, wie lange ist es gültig? :?!

Das gleiche Spiel kann man mit 49 machen :?!

Hat mir ein Fliegerarzt erzählt, daß das noch nicht ganz ausgegoren ist :FFTeufel:
 

leser

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Verwirrung

Na das stimmt, nur wenige sehen momentan so richtig durch. Ich war auch Ende 2003 beim Fliegerarzt, wußte das mit der Übergangsregelung aber. Der Arzt meinte richtigerweise, es gibt nur zwei Jahre. Die Sachbearbeiterin im Ministerium meinte, ich solle noch mal mit dem Fliegerarzt sprechen, weil ich ja fünf Jahre bekommen müßte. Habe ich nicht gemacht, weil ich nicht mit dem Arzt rumdiskutieren wollte und ein wohlgesonnener Fliegerarzt ist ja auch was wert. Na jedenfalls hat ein Freund aus meinem Verein kurz danach beim selben Arzt fünf Jahre bekommen. Na ja, das zum Thema Verwirrung bei den ganzen Neuregelungen.
Dieses Jahr muß ich wieder hin und bekomme hoffentlich die fünf Jahre. Die fünf Jahre sind bis max. 32 Jahre möglich, d.h. wenn ich mit 27 Jahren zum Arzt gehe, gilt die Tauglichkeit noch fünf Jahre. Vielleicht habe ich ja diesesmal Glück, und der Arzt gibt mir zehn Jahre.
 
Soaring1972

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Die fünf Jahre sind bis max. 32 Jahre möglich, d.h. wenn ich mit 27 Jahren zum Arzt gehe, gilt die Tauglichkeit noch fünf Jahre. Vielleicht habe ich ja diesesmal Glück, und der Arzt gibt mir zehn Jahre.
Und genau das hat mein Fligerartzt erklärt, wäre noch völlig unklar, ob die dann mit 30 neu gemacht werden muß etc.
 
Soaring1972

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Ich glaube die haben beim aufstellen von JAR-FCL sich ordentlich einen hinter die Binde gekippt und dann mit nem Würfel alles ausgearbeitet. Und da die deutschen mehr trinken als die anderen haben unsere das noch einmal verkompliziert und durchgewürfelt. Ein Kumpel von mitr hat in seinem zivilem Schein sein militärisches Muster eingetragen bekommen, welches aber nicht zivil zugelassen ist :?!
Ganz zu schweigen, daß etliche Segelflug/Motorseglerlehrer mit CVFR ganz einfach den Motorflugschein bekommen haben und dann auch gleich noch eine Lehrberechtigung hierfür (mit glaube ich 5 oder 10 Std) :FFTeufel:
In dem Zusammenhang, kann er dann auch noch aussuchen auf welchen Sein er fligt, er hat den Mose im Segelflugschein, im Motorflugschein und noch dei N-Klasse bekommen!
Um es jetzt ganz zu verwirren: Was passiert wenn einer den Mose im Segelfugschein hat, der ja unbegrenzt gültig ist und dann für den TMG oder so, nicht die Stunden fliegt? Istd er TMG im Segelfugschein begrenzt???
 

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Die Geschichte mit fünf Jahren Tauglichkeit bis 32 habe ich erst vor kurzem auf einer "amtlichen" Seite gelesen, mal suchen, ob ich es noch finde.
Mit den verschiedenen Scheinen/Lizenzen handhabt anscheinend jede Behörde/ Bundesland das anders. Manchmal ändert sogar die Behörde innerhalb kurzer Zeit ihre Ansicht. Die einen tragen den ex PPL-B sowohl in Segelflug als auch in Motorfluglizenz ein, bei anderen BL muß man sich entscheiden, in welchen Schein die Berechtigung eingetragen werden soll. Was ist zum Beispiel, wenn ich mir den TMG in die Segelfluglizenz eintragen lasse, damit sie unbegrenzt gültig bleibt. Kann ich die TMG-Stunden dann noch zur Verlängerung für ICAO PPL-A nutzen? Wie sieht es aus, wenn ein PPL-A Inhaber mit zusätzlicher TMG-Berechtigung, den PPL-A aufgeben will, weil er eh nicht mehr viel damit fliegt und den TMG in eine Segelfluglizenz "umschreiben" will? Kann er dann eine auf TMG beschränkte Segelfluglizenzbekommen?
 
Soaring1972

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JAR-FCL ein Buch mit sieben Siegeln! :?! :?! :?!
 
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