Meldung
Guten Tag!
Nachdem ich mehrmals auf die genannten Bilder angesprochen wurde, habe ich mich bei Ihrem Forum registriert.
Ich finde es sehr fraglich und nicht rechtens, Bilder über Personen und vor allem unnütze Kommentare UNWISSENTLICH einstellen zu lassen,
die Soldaten bei der Ausübung Ihres Dienstes zeigen. Hinzu kommt, dass durch die Nahfotografie eindeutig eine Person zu idendifizieren ist.
Anbei fordere ich Sie auf, die genannten Bilder unverzüglich zu entfernen.
Desweiteren werde den Vorfall bei übergeordneten Stellen anzeigen.
Liebe User,
bitte erspart uns den Schriftverkehr der wenig erfreulichen Art. Wir hatten das Thema doch schon öfter.
Nicht ins Gelände rein fotografieren, keine Gebäude ohne Erlaubnis, keine erkennbaren Personen ablichten, Copyright beachten ...
Die fraglichen Bilder werden entfernt.
Schönen Tag noch
Eidner
Hallo Eidner, Liebe User,
im wesentlichen ist der Ausführung nichts hinzufügen. Der hier namentlich nicht genannte Beschwerdeführer mag für seine Einwendungen wohl mehr oder weniger persönliche Gründe haben, die mit dem Wink auf geltendes Recht artikuliert werden.
Maßgeblich hierzu ist der Bezug auf § 109g StGB, der das Sicherheitsgefährdende Abbilden, im genannten Fall von Wehrmitteln, militärischen Anlagen etc.. In diesem Zusammenhang sei aber darauf hingewiesen, das dieses Gesetz eine weitere Massgabe voraussetzt " ...die Sicherheit der Bundesrepublik oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet sein."
Bei privaten Aufnahmen, selbst bei den meisten gewerblichen Aufnahmen, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Ebenso bei 99% der her gezeigten Aufnahmen, sofern bei den Abbildungen nicht Persönlichkeitsrecht verletzt werden. Personen auf Bildern sind dann statthaft wenn sie unter, laienhaft wiedergegeben, das sog. Panoramarecht fallen, also nicht zentraler Bestandteil der Aufnahme oder Bildaussage sind.
Ärger vermeiden, da wo es angesagt ist, da sind wir uns alle einig und das steht ausserhalb der Diskussion. Also bei Aufnahmen innerhalb der Anlagen, zuvor den zuständigen S1 kontaktieren, und wie es offiziell im Dienstgebrauch heisst einen " Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Fotografieren / Filmen in militärischen Sicherheitsbereich " beantragen. Die Nummer des Formdruckes hierzu erspare ich euch
. Anderseits wundert es mich hier immer wieder wenn sich einige Vertreter der Truppe hier sehr weit nach vorne beugen. Kollegen für euch gilt das gleiche. Wenn ich sehe wie täglich in den Sperrzonen Bilder mit dem Handy oder aber auch mit einer Digicam geschossen werden, dann sag ich nur "habt ihr die hierzu die schriftliche Einwilligung/Genehmigung und die Belehrung durch den zuständigen S2 erhalten und das Bildmaterial anschließend zur Sichtung und Freigabe vorgelegt? " Ich erkläre gerne einmal hierzu die Prozedur und auch wie der entsprechende Vordruck auszusehen hat
. Ich denke das muss man im Einzelfall nicht weiter ausdiskutieren, aber es sollte die Kameraden einmal ansprechen, die gerne die generelle Keule schwingen. Auch in eueren Familienalbum finden sich "Erinnerungsstücke" über deren Zustandekommen diskutiert werden kann.
Das Problem ist hier aber nicht die Befindlichkeit einzelner, sondern unsere Rechtsprechung die noch nicht im Zeitalter der elektronischen Medien und einer Ausgangsbasis Postum Cold War angekommen ist.
Hier noch ein Hinweis, es gibt ein aus dieser dunklen Zeit auch ein generelles Verbot zum Fotografieren von strategischen Objekten, also dann viel Spaß wenn ihr euer Familienalbum durchblättert. Bahnhöhe, Gleisanlagen, Brücken, Stauanlagen, Schleusen, Flugplätze (kennt man ja), Autobahnkreuze, 360 KV Leitungen, Kraftwerke und Umsetzerstationen etc ect. ...Na Kollege sind deine Urlaubsbilder sauber ?
Anmerkung von mir:
Sorry für den OFF TOPIC Einschub hier, und nein ich war in dieser Sache kein Betroffner, aber mir fehlt machmal die Verhältnismässigkeit bei einigen Kollegen in solchen Fällen.
Damit sollte das Thema aber wieder beendet sein.