Hallo,
ich geb dir mal eine kleine Aufstellung zum EASA Part 66 (idealfall, dies kann aber von Company zu Company erhebliche Unterschiede Aufweisen):
1. 3,5 Jahre Ausbildung zum Fluggerätmechaniker - Instandhaltungstechnik
2. während der Ausbildung in einer nach EASA Part 147 zertifizierten Berufsschule die Module mit mindestens 75% abschliessen.
3. 0,5 bzw 1 Jahr Berufserfahrung in einem EASA Part 145 Bertrieb in der Flugzeugwartung arbeiten (teile der Ausbildung können angerechnet werden).
4. Formular 19.1 einreichen
5. frühestens nach einem halben Jahr nach der Lehrzeit erhälst du deinen CAT A. Mit den bestandenen CAT A Modulen
6. nach einem Jahr als aktiver CAT A kannst du nun mit 19.1 den B1.1 einreichen. Aber dieser erhält nur seine Gültigkeit mit mindestens einem Level III Type Training und der Modulausbildung nach B1
und hier ist meist erstmal Schluss. Mehr brauchst du auch nicht um an Flugzeugen zu Schrauben oder bis zu einem A-Check einen CRS (Certificate Release to Service) zu erteilen. Also in der Line Maintenance. Dort brauchst du auch keinen CAT C.
In der Base ist es genau umgekehrt, dort benötigt man für die Qualifizierung von Arbeitspapieren min. einen B1. Und als CAT C bist du nur noch im Büro beschäftigt und kannst einen CRS bei jedem Wartungsereignis erteilen. Also A-, C-, E-, D-Check.
7. du kannst aber theoretisch nach drei Jahren als aktiver B1 den CAT C beantragen. Danach bist aber nur noch Papiertiger und hast als Schrauber nichts mehr am Flieger verloren
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Laut EG VO 2042/2003 Part 66 kannst du mit einem akademischen Grad einer förderlichen Technischen Fachrichtung, also z.B. LRT oder Maschinenbau, nur einen CAT C erlangen.
Ich Zitiere:D :
EG VO 2042/2003 Anhang III schrieb:
Freigabeberechtigtes Personal der Kategorie C, das durch einen akademischen Grad einer
förderlichen technischen Fachrichtung einer Universität qualifiziert ist, kann alternativ dazu
als geforderte Mindesterfahrung in der Instandhaltung von zivilen Luftfahrzeugen eine
dreijährige Tätigkeit in einer repräsentativen Auswahl aus unmittelbar mit der Instandhaltung
zusammenhängenden Arbeiten einschließlich einer sechsmonatigen Teilnahme an
Instandhaltungsarbeiten in der „Base Maintenance“ geltend machen.
Linktips:
http://www.google.ch/search?q=easa+part+66
http://www.easa.eu.int/level1/delangverstempl.html
http://www.lba.de/cln_009/nn_61544/DE/Personal/TechnischesPersonal/Technisches__Personal__node.html__nnn=true
http://de.wikipedia.org/wiki/Fluggerätmechaniker