Flugzeugunglücke von der Presse nicht weiterverfolgt ?

Diskutiere Flugzeugunglücke von der Presse nicht weiterverfolgt ? im Flugunfälle und Flugunfallforschung Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Als amtliche Behörde darf die BFU keine Untersuchungen selbstständig über den gesetzlichen Auftrag hinaus durchführen. §3...

edge

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Als amtliche Behörde darf die BFU keine Untersuchungen selbstständig über den gesetzlichen Auftrag hinaus durchführen. §3 Flugunfalluntersuchungsgesetz gibt ihr den Rahmen vor.

Dabei ist ihr zwar vorgegeben, wann sie zu untersuchen hat, über den Umfang dieser Untersuchung entscheidet sie aber selbst nach

§9 Flugunfalluntersuchungsgesetz
....
(2) Die Bundesstelle bestimmt den Umfang der Untersuchung anhand des Ausmaßes und der Art des Unfalls oder der Störung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse, die sich voraussichtlich für die Verbesserung der Sicherheit gewinnen lassen. Sie ist dabei vorbehaltlich anderer Vorschriften dieses Gesetzes an keine Form gebunden. Das Verfahren ist einfach und zweckmäßig durchzuführen.


Es handelt sich um eine sehr kleine Behörde, oft scheint vielen Betrachtern gar nicht klar zu sein, wie klein sie ist. Nur ca. 35 Mitarbeiter, davon nur etwa 20 Flugunfalluntersucher beschäftigen sich mit 250-300 untersuchungspflichtigen Ereignissen in Deutschland plus der Unterstützung ausländischer Behörden nach entsprechender Anfrage. Die mögliche Untersuchungstiefe ist da sehr endlich und konzentriert sich auf besondere Ereignisse.
 
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Als amtliche Behörde darf die BFU keine Untersuchungen selbstständig über den gesetzlichen Auftrag hinaus durchführen.
Danke für den Hinweis, habe das umformuliert. Natürlich arbeitet sie innerhalb ihres gesetzlichen Auftrags.

Nur ca. 35 Mitarbeiter, davon nur etwa 20 Flugunfalluntersucher beschäftigen sich mit 250-300 untersuchungspflichtigen Ereignissen in Deutschland
Sind das die Vollzeitstellen in Braunschweig oder enthält diese Zahl auch die Anzahl der Mitarbeiter, die zur Unterstützung der BFU über die ganze Bundesrepublik verteilt eingesetzt sind?

Die mögliche Untersuchungstiefe ist da sehr endlich und konzentriert sich auf besondere Ereignisse.
Naja, sie konzentriert sich, wie du selbst geschrieben hast, auf die Unfälle, die sie nach dem Gesetz untersuchen muss. Und darüber hinaus erkenne ich das Bestreben bei der Behörde, zumindest alle tödlichen Unfälle zu untersuchen bis zum Abschlussbericht; beispielsweise tödliche Unfälle mit Segelflugzeugen, die sie eben nach § 3 Abs 4 a) nur dann untersuchen müsste, wenn sich dadurch neue Erkenntnisse für die Flugsicherheit gewinnen lassen.
 

edge

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Ob nun tödlich oder nicht, wenn neue Erkenntnisse für die Flugsicherheit vermutet wurden spricht da ja auch überhaupt nichts dagegen.

Die BFU hat bundesweit nur "Beauftragte" der Bundesstelle Flugunfalluntersuchung. Das sind "geeignete private Personen" nach §4 Flugunfalluntersuchungsgesetz, die im "Einzelfall" und nach "Weisung" und unter "Aufsicht" der BFU eingeschaltet werden können. Dabei handelt es sich um Mitarbeiter von Unternehmen, Behörden, Flugschulen, Rentner... die für ihren Einsatz eine Entschädigung erhalten. Sie sind nicht bei der BFU angestellt. Sie unterliegen auch nicht den strengen Regeln, denen die Untersuchungsführer der BFU unterliegen.

§4 Flugunfalluntersuchungsgesetz, Abs. 5

Der Leiter der Bundesstelle und die Untersuchungsführer dürfen neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören. Sie dürfen nicht gegen Entgelt außergerichtliche Gutachten abgeben. Sie dürfen keiner der in Absatz 2 genannten Behörden oder Einrichtungen angehören, sie vertreten, sie beraten oder für sie als Gutachter oder Sachverständige tätig werden.
 
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Und auf wen bezog sich jetzt deine Anzahl von 20–35 Personen? Die nennst du in einem vorherigen Beitrag lediglich „Untersucher“. Ich gehe davon aus, das meint die Untersuchungsführer der BFU?


Die mögliche Untersuchungstiefe ist da sehr endlich und konzentriert sich auf besondere Ereignisse.
Ob nun tödlich oder nicht, wenn neue Erkenntnisse für die Flugsicherheit vermutet wurden spricht da ja auch überhaupt nichts dagegen.
Wie definierst du dann jetzt deine „besonderen Ereignisse“? Ich habe den Eindruck, wir drehen uns ein bisschen im Kreis, was untersucht werden muss und was nicht, steht im Gesetz, und meine Wahrnehmung ist, dass die BFU versucht, auch Unfälle zu untersuchen, Die sie nach den Buchstaben des Gesetzes nicht untersuchen müsste, um weiterhin zu sensibilisieren können, zum Beispiel bei Seilrissen im Windenstart im Segelflug.
 
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edge

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Das ist die Zahl, die mir von der BFU genannt wurde. Es ist eine Minibehörde. Wer davon jetzt was und wann macht unterliegt auch fachlichen und zeitlichen Schwankungen. Naturgemäß ist die individuelle Kompetenz der Mitarbeiter von Technik über Betrieb bis Art des Luftfahrzeuges auch unterschiedlich. Das bedeutet, daß beispielsweise der Untersuchungsführer "Ballon" in einer anderen Untersuchung nur Mitwirkender beispielsweise bei einem Flugzeug- oder Hubschrauberunfall sein kann oder muss und umgekehrt natürlich auch. Einfach mal die Namen unter den Untersuchungsberichten vergleichen und zusammenzählen.

Es sind jedenfalls kaum mehr als 20 Untersucher, die anderen sind Behördenmitarbeiter von Sekretariat bis IT.

Bei den "Beauftragten" gibt es eine regionale Liste, die nach Art der Kompetenz und Jahr schwankt. Da sind manche eben mehr im Einsatz und andere weniger. Üblicherweise geht es bei ihnen darum, schnell am Ereignisort einzutreffen, "nach Weisung" die Fakten bei leichteren Ereignissen aufzunehmen oder die Unfallstelle bei schwereren Ereignissen bis zum Eintreffen der BFU Mitarbeiter zu sichern. Das kann ja je nach Anreisestrecke der BFU-Mitarbeiter etwas länger dauern.
 
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Bei den "Beauftragten" gibt es eine regionale Liste, die nach Art der Kompetenz und Jahr schwankt. Da sind manche eben mehr im Einsatz und andere weniger. Üblicherweise geht es bei ihnen darum, die Fakten bei leichteren Ereignissen aufzunehmen oder die Unfallstelle bei schwereren Ereignissen bis zum Eintreffen der BFU Mitarbeiter zu sichern. Das kann ja je nach Anreisestrecke der BFU-Mitarbeiter etwas länger dauern.
Die regionalen Beauftragten sind sicher nicht in den 35 Mitarbeitern inkludiert, die kommen bestimmt on Top. Könnte eine niedrige dreistellige Zahl sein.
 

edge

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Ich kenne die Gesamtzahl nicht, schwankt auch, weil ja nicht jeder immer so ganz frei über seine Zeit verfügen kann, daß er bei Anruf sofort ins Auto steigt. Berufliche, familiäre, regionale Veränderung, Pensionierung... Das sind ja quasi geschulte Ehrenamtler mit Aufwandsentschädigung, die oft monatelang gar keinen Einsatz haben.
 
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edge

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Hier mal ein etwas älterer Bericht (2015) in dem auch die damaligen Mitarbeiterzahlen genannt werden.

 
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"Von der Presse nicht weiterverfolgt" liegt auch am Wesen und der Produktionsart der Presse. Was nicht spektakulär ist, keine Zeilen bringt, interessant für den Großteil der Leserschaft zu sein hat, fällt bei der Chefredaktion durchs Raster. Hat sich da der meist freie Mitarbeiter noch die Arbeit der Recherche und des Schreibens gemacht, ist seine Arbeit für den Rundordner und er hat nix verdient. Der Verdienst dieser Mitarbeiter bemißt sich nach der Anzahl der gedruckten Zeilen. Und wer ein- oder mehrmals da durchgerutscht ist, wird seine Arbeits- und Freizeit bewußt anders ausfüllen.
 
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