Hans Trauner
Space Cadet
Ist doch eigentlich ganz einfach. Das Zeigen von Symbolen verfassungswidriger Organisationen ist (berechtigterweise!!!) verboten. Die finnische Luftwaffe bzw das finnische Hoheitszeichen gehören nicht zu den verfassungswidrigen Organisationen. Genau so wenig wie die Lettische Luftwaffe. Oder die anderen bereits genannten Beispiele. Insoweit scheidet die entsprechender StGB als Grundlage einer Andung aus.
Aber, ich hab das schon erwähnt, ich rate ja niemand, es drauf ankommen zu lassen. Finnische Hoheitszeichen bis 1945 gehören nicht zum Standardbildungsgut des Durchschnittsbürgers, also wird es zu Verwechslungen kommen. Und bis dann das Strafverfahren entgültig eingestellt ist, das kann dauern und kostet Nerven.
H
Aber, ich hab das schon erwähnt, ich rate ja niemand, es drauf ankommen zu lassen. Finnische Hoheitszeichen bis 1945 gehören nicht zum Standardbildungsgut des Durchschnittsbürgers, also wird es zu Verwechslungen kommen. Und bis dann das Strafverfahren entgültig eingestellt ist, das kann dauern und kostet Nerven.
H