
RomanW.
Space Cadet
Liebe FFler,
da ich hier im FF noch keinen Thread zur gewerblichen Multikopterflug-Gesetzeslage in Österreich gefunden habe, fange ich mal diesen Thread hier an, zwecks Informationssammlung und Austausch.
Bitte bei Bedarf verschieben!
Ich habe mir vor vielen Jahren eine DJI Phantom 1 gekauft. Die liegt seit der neuen Gesetzeslage in Österreich in der Originalverpackung verstaut hinter meinem Sofa herum. Jetzt stehe ich vor dem Ankauf und Erwerb einen neuen DJI Drohne, wahrscheinlich der Mavic Pro. Die würde ich für gewerbliche Zwecke verwenden wollen, also Videoaufnahmen damit machen wollen.
Ich habe mich also in den letzten Tagen versucht schlau zu machen und habe das Internet durchstöbert. Jetzt weiss ich, dass ich für eine DJI Mavic Pro (Quadrocopter) eine Betriebsbewilligung der AustroControl brauche und dann folgendes darf.
Mit einem bei der Austrocontrol angemeldeten, filmenden Quadrocopter darf man:
- Flug mit der Drohne in unbebautem* und unbesiedeltem** Gebiet
- Flugzeiten Mo-Fr 8-18 Uhr, Samstags 8-14 Uhr
- Flug immer nur mit Sichtverbindung zwischen Pilot und Drohne (nicht mehr als 500 m zwischen Pilot und Drohne)
- nicht höher als 150 m fliegen
* unbebautes Gebiet ist ein Gebiet, in dem sich keine Gebäude befinden und auf dem sich ausschließlich der Pilot sowie Personen, die zum Zweck des Fluges erforderlich sind, aufhalten.
** unbesiedeltes Gebiet ist ein Gebiet, welches maximal eine sekundäre Bebauung aufweist (z.B. Lagerhallen, Silos, Strohtristen) oder auf dem sich Gebäude ohne auf Dauer benutzbaren Raum (infolge von Zerstörung oder Verfall) befinden.* In diesem Gebiet dürfen sich außer dem Piloten des unbemannten Luftfahrzeugs und jenen Personen, die zum Zweck des Fluges erforderlich sind, nur vereinzelt Menschen temporär (zB Wanderer) aufhalten.
FPV ist da ein eigenes Paar Schuhe:
Quelle „Laut Austro Control ist der Flug mit einer Kamera zum Zweck von FPV nicht genehmigungspflichtig!“ Der Copter muss also nicht angemeldet/betriebsbewilligt werden, aber es gelten die gleichen Flugregeln (nur in unbebautem/unbesiedeltem Gebiet fliegen!).
Klasse und Kategorie:
Ein Quadrocopter wie die Phantom-Serie oder die DJI Mavic Pro fällt in folgende Klassen und Kategorien:
Luftfahrzeug der Klasse 1
+ LFG § 24 f: entgeltlich, gewerblich (nicht für Freizeit), Flug nicht Selbstzweck, max. 150kg, Sichtverbindung von Pilot zu Luftfahrzeug.
+ Diese Luftfahrzeuge bis max. 150 kg dürfen nur mit Sichtkontakt bis zu einer Höhe von max. 150m verwendet werden. Eine Kennzeichnung ist erforderlich. Der Betreiber erhält nach technischer und betrieblicher Prüfung eine Betriebsbewilligung (Bescheid). Austro Control führt eine Liste über die unbemannten Luftfahrzeuge der Klasse 1. Anwendungsgebiet: z.B. Arbeitsflüge und gewerbliche Flüge mit Multikoptern. An diesen Systemen können auch Kameras montiert sein.
Luftfahrzeug der Kategorie A
+ Generelle Betriebsbewilligung wird benötigt
- Bearbeitungszeit für Ansuchen um generelle Betriebsbewilligung dauert 4 bis 6 Monate
- Generelle Betriebsbewilligung gilt dann für 1 Jahr
- Generelle Betriebsbewilligung kann verlängert werden
-- Antrag hier für spätestens 2 Monate vor Ablauf einreichen
-- wird dann in der Regel um 2 Jahre verlängert
- Kosten für generelle Betriebsbewilligung:
-- 244,-- € (exkl. USt.) (inkl. 3 Arbeitsstunden der Behörde)
-- zzgl. € 68,-- pro weitere angefangene halbe Arbeitsstunde zzgl. Antrags- sowie Beilagengebühr gemäß Gebührengesetz 1957.
-- Eingabegebühr 14,30 €
-- Beilagengebühr pro Bogen (max. 21,80 € je Beilage) 3,90 €
+ laut drohnenbewilligung.at Gesamtkosten von mindestens 318,96 €
+ Anforderungen für Kategorie A
- Beschreibung des unbemannten Luftfahrzeuges inkl. Steuerung, Foto (Dreiseitenansicht)
- Deklaration der Betriebssicherheit
- Versicherungsbestätigung
- Amtlicher Lichtbildausweis des/der Piloten
+ Eine Versicherung für die Drohne und die Flüge wird benötigt (vor Antragstellung)
- z.B.: http://airandmore.at/haftpflicht-multicopter-und-flugdrohnen/
- 105 € bis 321 € Jahresprämie
Strafen:
Jeder, der ein bewilligungspflichtiges unbemanntes Luftfahrzeug ohne entsprechende Bewilligung in Betrieb nimmt, muss mit einer Anzeige rechnen. Anzeige kann nicht nur die Austro Control, sondern jeder Bürger erstatten. Der Betrieb ohne Bewilligung stellt eine Verwaltungsübertretung dar, die gemäß § 169 Abs. 1 Z 1 LFG von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu EUR 22.000,-- bestraft wird. Quelle
Kurz Zusammengefasst: Wenn man ein Foto des Fluges auf FB postet oder ein Video auf YT hochlädt kann man angezeigt werden.
Die für mich offene Frage - Flug am/vom Privatgrund:
Was ich bei meiner bisherigen Suche aber nur zweimal gefunden habe ist, ob es mir erlaubt ist, mit einem Quadrokopter (mit AustroControl Betriebsbewilligung) Videoaufnahmen zu machen, wenn ich von einem Grundstück aus starte, dessen Eigentümer mir den Flug und die Aufnahmen gestattet hat, bzw. in Auftrag gegeben hat. Nur auf „drohnenbewilligung.at“ habe ich diese Aussage gefunden: „Am eigenen Privatgrund ist jede Aufnahme erlaubt, auf fremdem Grund gar keine.“
Und auf nachrichten.at steht: „Am eigenen Privatgrund ist jede Aufnahme erlaubt, auf fremdem Grund gar keine.“
Zum Beispiel so: Firma Hinz&Kunz will, dass ich ihre neue Lagerhalle von oben filme. Herr Hinz und Herr Kunz stehen sogar neben mir, als ich die Drohne von ihrem Firmenparkplatz starte und über die Halle fliege. Sagen wir mal, die Lagerhalle steht in einem Gewerbepark. Darf ich da dann fliegen und filmen, oder nicht?
Oder dieses Beispiel: Nehmen wir an, ich habe ein Grundstück mit Wald und mitten am Grundstück ein Haus (gehört beides mir). Im Haus sitzt gerade meine Familie beim Mittagessen. Darf ich nun von meinem Grundstück aus starten, über mein Haus drüberfliegen und das ganze filmen, oder ist das auch nicht gestattet?
Es schwant mir zwar schon, aber es fällt mir einfach schwer zu glauben, dass ich (wie im letzten Beispiel) auf meinem eigenen Grundstück keine Videoaufnahme aus der Luft machen darf. Das hat wohl damit zu tun, dass einem der Luftraum über dem Grund ab 0 m Höhe nicht gehört, sondern eben von der AustroControl verwaltet wird. Liege ich da richtig?
Würde mich über eure Antworten freuen, da ich trotz längerer Suche zum Thema "Privatgrund" "Erlaubnis vom Grundstückseigentümer" und so noch keine mich zufriedenstellende, belegbare Antwort gefunden habe. Danke schön!
Links:
Auf folgenden Seiten habe ich Informationen zu dem Thema gefunden (nicht nach Informationsgehalt sortiert!):
Stand der Links: 07.03.2017!
AustroControl:
https://www.austrocontrol.at/luftfahrtbehoerde/formulare__serviceinfo/allg_informationen/faq/ulfz
https://www.austrocontrol.at/luftfahrtbehoerde/lizenzen__bewilligungen/flugbewilligungen/unbemannte_lfz
AustroControl - Ansuchen um Betriebsbewilligung:
https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/austro_control/data/dokumente/MJkZv_FO_LFA_PPS_049_DE.PDF
WKO
https://www.wko.at/Content.Node/kampagnen/FAMA/Kameradrohnen-im-Anflug.html
bmvit
https://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/drohnen/index.html
futurezone.at
https://futurezone.at/digital-life/drohnen-fotografie-alle-fluege-muessen-genehmigt-werden/163.784.355
drohnenbewilligung.at
http://www.drohnenbewilligung.at/?refh=Flugzeug Drohne
nachrichten.at
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Aufstieg-zum-Massenprodukt;art4,2098239
rc-drohnen-forum.de (Österreich)
http://www.rc-drohnen-forum.de/thread/3730-fotoaufnahmen-in-österreich-auf-privatgrund/?pageNo=2&aa4d9b74
(dort hab ich ebenfalls mein Anliegen, meine Frage geschildert)
hdrr.at
https://hdrr.at/drohnengesetz-in-oesterreich/
da ich hier im FF noch keinen Thread zur gewerblichen Multikopterflug-Gesetzeslage in Österreich gefunden habe, fange ich mal diesen Thread hier an, zwecks Informationssammlung und Austausch.
Bitte bei Bedarf verschieben!
Ich habe mir vor vielen Jahren eine DJI Phantom 1 gekauft. Die liegt seit der neuen Gesetzeslage in Österreich in der Originalverpackung verstaut hinter meinem Sofa herum. Jetzt stehe ich vor dem Ankauf und Erwerb einen neuen DJI Drohne, wahrscheinlich der Mavic Pro. Die würde ich für gewerbliche Zwecke verwenden wollen, also Videoaufnahmen damit machen wollen.
Ich habe mich also in den letzten Tagen versucht schlau zu machen und habe das Internet durchstöbert. Jetzt weiss ich, dass ich für eine DJI Mavic Pro (Quadrocopter) eine Betriebsbewilligung der AustroControl brauche und dann folgendes darf.
Mit einem bei der Austrocontrol angemeldeten, filmenden Quadrocopter darf man:
- Flug mit der Drohne in unbebautem* und unbesiedeltem** Gebiet
- Flugzeiten Mo-Fr 8-18 Uhr, Samstags 8-14 Uhr
- Flug immer nur mit Sichtverbindung zwischen Pilot und Drohne (nicht mehr als 500 m zwischen Pilot und Drohne)
- nicht höher als 150 m fliegen
* unbebautes Gebiet ist ein Gebiet, in dem sich keine Gebäude befinden und auf dem sich ausschließlich der Pilot sowie Personen, die zum Zweck des Fluges erforderlich sind, aufhalten.
** unbesiedeltes Gebiet ist ein Gebiet, welches maximal eine sekundäre Bebauung aufweist (z.B. Lagerhallen, Silos, Strohtristen) oder auf dem sich Gebäude ohne auf Dauer benutzbaren Raum (infolge von Zerstörung oder Verfall) befinden.* In diesem Gebiet dürfen sich außer dem Piloten des unbemannten Luftfahrzeugs und jenen Personen, die zum Zweck des Fluges erforderlich sind, nur vereinzelt Menschen temporär (zB Wanderer) aufhalten.
FPV ist da ein eigenes Paar Schuhe:
Quelle „Laut Austro Control ist der Flug mit einer Kamera zum Zweck von FPV nicht genehmigungspflichtig!“ Der Copter muss also nicht angemeldet/betriebsbewilligt werden, aber es gelten die gleichen Flugregeln (nur in unbebautem/unbesiedeltem Gebiet fliegen!).
Klasse und Kategorie:
Ein Quadrocopter wie die Phantom-Serie oder die DJI Mavic Pro fällt in folgende Klassen und Kategorien:
Luftfahrzeug der Klasse 1
+ LFG § 24 f: entgeltlich, gewerblich (nicht für Freizeit), Flug nicht Selbstzweck, max. 150kg, Sichtverbindung von Pilot zu Luftfahrzeug.
+ Diese Luftfahrzeuge bis max. 150 kg dürfen nur mit Sichtkontakt bis zu einer Höhe von max. 150m verwendet werden. Eine Kennzeichnung ist erforderlich. Der Betreiber erhält nach technischer und betrieblicher Prüfung eine Betriebsbewilligung (Bescheid). Austro Control führt eine Liste über die unbemannten Luftfahrzeuge der Klasse 1. Anwendungsgebiet: z.B. Arbeitsflüge und gewerbliche Flüge mit Multikoptern. An diesen Systemen können auch Kameras montiert sein.
Luftfahrzeug der Kategorie A
+ Generelle Betriebsbewilligung wird benötigt
- Bearbeitungszeit für Ansuchen um generelle Betriebsbewilligung dauert 4 bis 6 Monate
- Generelle Betriebsbewilligung gilt dann für 1 Jahr
- Generelle Betriebsbewilligung kann verlängert werden
-- Antrag hier für spätestens 2 Monate vor Ablauf einreichen
-- wird dann in der Regel um 2 Jahre verlängert
- Kosten für generelle Betriebsbewilligung:
-- 244,-- € (exkl. USt.) (inkl. 3 Arbeitsstunden der Behörde)
-- zzgl. € 68,-- pro weitere angefangene halbe Arbeitsstunde zzgl. Antrags- sowie Beilagengebühr gemäß Gebührengesetz 1957.
-- Eingabegebühr 14,30 €
-- Beilagengebühr pro Bogen (max. 21,80 € je Beilage) 3,90 €
+ laut drohnenbewilligung.at Gesamtkosten von mindestens 318,96 €
+ Anforderungen für Kategorie A
- Beschreibung des unbemannten Luftfahrzeuges inkl. Steuerung, Foto (Dreiseitenansicht)
- Deklaration der Betriebssicherheit
- Versicherungsbestätigung
- Amtlicher Lichtbildausweis des/der Piloten
+ Eine Versicherung für die Drohne und die Flüge wird benötigt (vor Antragstellung)
- z.B.: http://airandmore.at/haftpflicht-multicopter-und-flugdrohnen/
- 105 € bis 321 € Jahresprämie
Strafen:
Jeder, der ein bewilligungspflichtiges unbemanntes Luftfahrzeug ohne entsprechende Bewilligung in Betrieb nimmt, muss mit einer Anzeige rechnen. Anzeige kann nicht nur die Austro Control, sondern jeder Bürger erstatten. Der Betrieb ohne Bewilligung stellt eine Verwaltungsübertretung dar, die gemäß § 169 Abs. 1 Z 1 LFG von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu EUR 22.000,-- bestraft wird. Quelle
Kurz Zusammengefasst: Wenn man ein Foto des Fluges auf FB postet oder ein Video auf YT hochlädt kann man angezeigt werden.
Die für mich offene Frage - Flug am/vom Privatgrund:
Was ich bei meiner bisherigen Suche aber nur zweimal gefunden habe ist, ob es mir erlaubt ist, mit einem Quadrokopter (mit AustroControl Betriebsbewilligung) Videoaufnahmen zu machen, wenn ich von einem Grundstück aus starte, dessen Eigentümer mir den Flug und die Aufnahmen gestattet hat, bzw. in Auftrag gegeben hat. Nur auf „drohnenbewilligung.at“ habe ich diese Aussage gefunden: „Am eigenen Privatgrund ist jede Aufnahme erlaubt, auf fremdem Grund gar keine.“
Und auf nachrichten.at steht: „Am eigenen Privatgrund ist jede Aufnahme erlaubt, auf fremdem Grund gar keine.“
Zum Beispiel so: Firma Hinz&Kunz will, dass ich ihre neue Lagerhalle von oben filme. Herr Hinz und Herr Kunz stehen sogar neben mir, als ich die Drohne von ihrem Firmenparkplatz starte und über die Halle fliege. Sagen wir mal, die Lagerhalle steht in einem Gewerbepark. Darf ich da dann fliegen und filmen, oder nicht?
Oder dieses Beispiel: Nehmen wir an, ich habe ein Grundstück mit Wald und mitten am Grundstück ein Haus (gehört beides mir). Im Haus sitzt gerade meine Familie beim Mittagessen. Darf ich nun von meinem Grundstück aus starten, über mein Haus drüberfliegen und das ganze filmen, oder ist das auch nicht gestattet?
Es schwant mir zwar schon, aber es fällt mir einfach schwer zu glauben, dass ich (wie im letzten Beispiel) auf meinem eigenen Grundstück keine Videoaufnahme aus der Luft machen darf. Das hat wohl damit zu tun, dass einem der Luftraum über dem Grund ab 0 m Höhe nicht gehört, sondern eben von der AustroControl verwaltet wird. Liege ich da richtig?
Würde mich über eure Antworten freuen, da ich trotz längerer Suche zum Thema "Privatgrund" "Erlaubnis vom Grundstückseigentümer" und so noch keine mich zufriedenstellende, belegbare Antwort gefunden habe. Danke schön!
Links:
Auf folgenden Seiten habe ich Informationen zu dem Thema gefunden (nicht nach Informationsgehalt sortiert!):
Stand der Links: 07.03.2017!
AustroControl:
https://www.austrocontrol.at/luftfahrtbehoerde/formulare__serviceinfo/allg_informationen/faq/ulfz
https://www.austrocontrol.at/luftfahrtbehoerde/lizenzen__bewilligungen/flugbewilligungen/unbemannte_lfz
AustroControl - Ansuchen um Betriebsbewilligung:
https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/austro_control/data/dokumente/MJkZv_FO_LFA_PPS_049_DE.PDF
WKO
https://www.wko.at/Content.Node/kampagnen/FAMA/Kameradrohnen-im-Anflug.html
bmvit
https://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/drohnen/index.html
futurezone.at
https://futurezone.at/digital-life/drohnen-fotografie-alle-fluege-muessen-genehmigt-werden/163.784.355
drohnenbewilligung.at
http://www.drohnenbewilligung.at/?refh=Flugzeug Drohne
nachrichten.at
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Aufstieg-zum-Massenprodukt;art4,2098239
rc-drohnen-forum.de (Österreich)
http://www.rc-drohnen-forum.de/thread/3730-fotoaufnahmen-in-österreich-auf-privatgrund/?pageNo=2&aa4d9b74
(dort hab ich ebenfalls mein Anliegen, meine Frage geschildert)
hdrr.at
https://hdrr.at/drohnengesetz-in-oesterreich/