Gewerbliche Multikopterflug Gesetzeslage, Österreich

Diskutiere Gewerbliche Multikopterflug Gesetzeslage, Österreich im Drohnen Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Liebe FFler, da ich hier im FF noch keinen Thread zur gewerblichen Multikopterflug-Gesetzeslage in Österreich gefunden habe, fange ich mal...
RomanW.

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Liebe FFler,

da ich hier im FF noch keinen Thread zur gewerblichen Multikopterflug-Gesetzeslage in Österreich gefunden habe, fange ich mal diesen Thread hier an, zwecks Informationssammlung und Austausch.
Bitte bei Bedarf verschieben!

Ich habe mir vor vielen Jahren eine DJI Phantom 1 gekauft. Die liegt seit der neuen Gesetzeslage in Österreich in der Originalverpackung verstaut hinter meinem Sofa herum. Jetzt stehe ich vor dem Ankauf und Erwerb einen neuen DJI Drohne, wahrscheinlich der Mavic Pro. Die würde ich für gewerbliche Zwecke verwenden wollen, also Videoaufnahmen damit machen wollen.

Ich habe mich also in den letzten Tagen versucht schlau zu machen und habe das Internet durchstöbert. Jetzt weiss ich, dass ich für eine DJI Mavic Pro (Quadrocopter) eine Betriebsbewilligung der AustroControl brauche und dann folgendes darf.

Mit einem bei der Austrocontrol angemeldeten, filmenden Quadrocopter darf man:
- Flug mit der Drohne in unbebautem* und unbesiedeltem** Gebiet
- Flugzeiten Mo-Fr 8-18 Uhr, Samstags 8-14 Uhr
- Flug immer nur mit Sichtverbindung zwischen Pilot und Drohne (nicht mehr als 500 m zwischen Pilot und Drohne)
- nicht höher als 150 m fliegen

* unbebautes Gebiet ist ein Gebiet, in dem sich keine Gebäude befinden und auf dem sich ausschließlich der Pilot sowie Personen, die zum Zweck des Fluges erforderlich sind, aufhalten.
** unbesiedeltes Gebiet ist ein Gebiet, welches maximal eine sekundäre Bebauung aufweist (z.B. Lagerhallen, Silos, Strohtristen) oder auf dem sich Gebäude ohne auf Dauer benutzbaren Raum (infolge von Zerstörung oder Verfall) befinden.* In diesem Gebiet dürfen sich außer dem Piloten des unbemannten Luftfahrzeugs und jenen Personen, die zum Zweck des Fluges erforderlich sind, nur vereinzelt Menschen temporär (zB Wanderer) aufhalten.


FPV ist da ein eigenes Paar Schuhe:
Quelle „Laut Austro Control ist der Flug mit einer Kamera zum Zweck von FPV nicht genehmigungspflichtig!“ Der Copter muss also nicht angemeldet/betriebsbewilligt werden, aber es gelten die gleichen Flugregeln (nur in unbebautem/unbesiedeltem Gebiet fliegen!).


Klasse und Kategorie:
Ein Quadrocopter wie die Phantom-Serie oder die DJI Mavic Pro fällt in folgende Klassen und Kategorien:

Luftfahrzeug der Klasse 1
+ LFG § 24 f: entgeltlich, gewerblich (nicht für Freizeit), Flug nicht Selbstzweck, max. 150kg, Sichtverbindung von Pilot zu Luftfahrzeug.
+ Diese Luftfahrzeuge bis max. 150 kg dürfen nur mit Sichtkontakt bis zu einer Höhe von max. 150m verwendet werden. Eine Kennzeichnung ist erforderlich. Der Betreiber erhält nach technischer und betrieblicher Prüfung eine Betriebsbewilligung (Bescheid). Austro Control führt eine Liste über die unbemannten Luftfahrzeuge der Klasse 1. Anwendungsgebiet: z.B. Arbeitsflüge und gewerbliche Flüge mit Multikoptern. An diesen Systemen können auch Kameras montiert sein.

Luftfahrzeug der Kategorie A
+ Generelle Betriebsbewilligung wird benötigt
- Bearbeitungszeit für Ansuchen um generelle Betriebsbewilligung dauert 4 bis 6 Monate
- Generelle Betriebsbewilligung gilt dann für 1 Jahr
- Generelle Betriebsbewilligung kann verlängert werden
-- Antrag hier für spätestens 2 Monate vor Ablauf einreichen
-- wird dann in der Regel um 2 Jahre verlängert
- Kosten für generelle Betriebsbewilligung:
-- 244,-- € (exkl. USt.) (inkl. 3 Arbeitsstunden der Behörde)
-- zzgl. € 68,-- pro weitere angefangene halbe Arbeitsstunde zzgl. Antrags- sowie Beilagengebühr gemäß Gebührengesetz 1957.
-- Eingabegebühr 14,30 €

-- Beilagengebühr pro Bogen (max. 21,80 € je Beilage) 3,90 €
+ laut drohnenbewilligung.at Gesamtkosten von mindestens 318,96 €
+ Anforderungen für Kategorie A
- Beschreibung des unbemannten Luftfahrzeuges inkl. Steuerung, Foto (Dreiseitenansicht)
- Deklaration der Betriebssicherheit
- Versicherungsbestätigung
- Amtlicher Lichtbildausweis des/der Piloten
+ Eine Versicherung für die Drohne und die Flüge wird benötigt (vor Antragstellung)
- z.B.: http://airandmore.at/haftpflicht-multicopter-und-flugdrohnen/
- 105 € bis 321 € Jahresprämie

Strafen:
Jeder, der ein bewilligungspflichtiges unbemanntes Luftfahrzeug ohne entsprechende Bewilligung in Betrieb nimmt, muss mit einer Anzeige rechnen. Anzeige kann nicht nur die Austro Control, sondern jeder Bürger erstatten. Der Betrieb ohne Bewilligung stellt eine Verwaltungsübertretung dar, die gemäß § 169 Abs. 1 Z 1 LFG von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu EUR 22.000,-- bestraft wird. Quelle
Kurz Zusammengefasst: Wenn man ein Foto des Fluges auf FB postet oder ein Video auf YT hochlädt kann man angezeigt werden.


Die für mich offene Frage - Flug am/vom Privatgrund:
Was ich bei meiner bisherigen Suche aber nur zweimal gefunden habe ist, ob es mir erlaubt ist, mit einem Quadrokopter (mit AustroControl Betriebsbewilligung) Videoaufnahmen zu machen, wenn ich von einem Grundstück aus starte, dessen Eigentümer mir den Flug und die Aufnahmen gestattet hat, bzw. in Auftrag gegeben hat. Nur auf „drohnenbewilligung.at“ habe ich diese Aussage gefunden: „Am eigenen Privatgrund ist jede Aufnahme erlaubt, auf fremdem Grund gar keine.“
Und auf nachrichten.at steht: „Am eigenen Privatgrund ist jede Aufnahme erlaubt, auf fremdem Grund gar keine.“

Zum Beispiel so: Firma Hinz&Kunz will, dass ich ihre neue Lagerhalle von oben filme. Herr Hinz und Herr Kunz stehen sogar neben mir, als ich die Drohne von ihrem Firmenparkplatz starte und über die Halle fliege. Sagen wir mal, die Lagerhalle steht in einem Gewerbepark. Darf ich da dann fliegen und filmen, oder nicht?
Oder dieses Beispiel: Nehmen wir an, ich habe ein Grundstück mit Wald und mitten am Grundstück ein Haus (gehört beides mir). Im Haus sitzt gerade meine Familie beim Mittagessen. Darf ich nun von meinem Grundstück aus starten, über mein Haus drüberfliegen und das ganze filmen, oder ist das auch nicht gestattet?
Es schwant mir zwar schon, aber es fällt mir einfach schwer zu glauben, dass ich (wie im letzten Beispiel) auf meinem eigenen Grundstück keine Videoaufnahme aus der Luft machen darf. Das hat wohl damit zu tun, dass einem der Luftraum über dem Grund ab 0 m Höhe nicht gehört, sondern eben von der AustroControl verwaltet wird. Liege ich da richtig?

Würde mich über eure Antworten freuen, da ich trotz längerer Suche zum Thema "Privatgrund" "Erlaubnis vom Grundstückseigentümer" und so noch keine mich zufriedenstellende, belegbare Antwort gefunden habe. Danke schön!



Links:

Auf folgenden Seiten habe ich Informationen zu dem Thema gefunden (nicht nach Informationsgehalt sortiert!):
Stand der Links: 07.03.2017!

AustroControl:
https://www.austrocontrol.at/luftfahrtbehoerde/formulare__serviceinfo/allg_informationen/faq/ulfz
https://www.austrocontrol.at/luftfahrtbehoerde/lizenzen__bewilligungen/flugbewilligungen/unbemannte_lfz

AustroControl - Ansuchen um Betriebsbewilligung:
https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/austro_control/data/dokumente/MJkZv_FO_LFA_PPS_049_DE.PDF

WKO
https://www.wko.at/Content.Node/kampagnen/FAMA/Kameradrohnen-im-Anflug.html

bmvit
https://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/drohnen/index.html

futurezone.at
https://futurezone.at/digital-life/drohnen-fotografie-alle-fluege-muessen-genehmigt-werden/163.784.355

drohnenbewilligung.at
http://www.drohnenbewilligung.at/?refh=Flugzeug Drohne

nachrichten.at
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Aufstieg-zum-Massenprodukt;art4,2098239

rc-drohnen-forum.de (Österreich)
http://www.rc-drohnen-forum.de/thread/3730-fotoaufnahmen-in-österreich-auf-privatgrund/?pageNo=2&aa4d9b74
(dort hab ich ebenfalls mein Anliegen, meine Frage geschildert)

hdrr.at
https://hdrr.at/drohnengesetz-in-oesterreich/
 
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Hallo

danke für den aufklärenden Text

die Betriebsgenehmigung der Austrocontrol ist unabhängig von der "Start/Landeerlaubnis" des Grundstücksbesitzers, die Genehmigung für deinen Kameracopter/ Versicherung des Aeroclub/DMFV brauchst du egal wo du fliegst (ausgenommen Indoor), so wie du die Genehmigung des Grundstückbesitzers brauchst wenn du seinen Grund betreten willst um von dort ein Flugmodell/Multicopter zu starten.
 
RomanW.

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Space Cadet
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@L29
Danke! Soweit ist mir das auch schon klar geworden. Um die Betriebsgenehmigung suche ich eh so und so an, ist ja klar. Ich will ja filmen, mir dem Kopter, und das legal. Sonst kann man die Aufnahmen ja nicht her zeigen.

Ich frage mich einfach immer noch, ob ich z.b. auf einem 300x300 Meter großen Betriebsareal (mit Gebäudendrauf) mit einem filmenden Quadrocopter nicht fliegen darf, obwohl es Privatgrund ist und ich die Genehmigung des Eigentümers habe.
:confused1:

Beste Grüße

Roman
 

netvoyager

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Die Rechtsauffassung zum Filmen mit automatischen Kameras ist in Österreich offensichtlich sehr unterschiedlich.
Mit dem Multicopter darf ich von oben filmen und dabei auch versehentlich der Nachbarin in ihrem von aussen ebenerdig nicht einsehbaren Garten beim Verkehr zugucken.

Eine Dashcam im Auto ist jedoch absichtliche und unzulässige Überwachung der anderen Verkehrsteilnehmer und somit aus Datenschutzgründen und somit Eindringen in die Privatsphäre verboten.
Da kenn sich einer aus :squint:
 
RomanW.

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Die Rechtsauffassung zum Filmen mit automatischen Kameras ist in Österreich offensichtlich sehr unterschiedlich. Mit dem Multicopter darf ich von oben filmen und dabei auch versehentlich der Nachbarin in ihrem von aussen ebenerdig nicht einsehbaren Garten beim Verkehr zugucken.
Naja, so einfach ist es aufgrund des Gesetzes eben gerade nicht. Über den Nachbargarten darf ich sowohl mit einer filmende als auch nichtfilmenden Kamera am Quadrocopter nicht fliegen, da dies besiedeltes Gebiet ist.
- Besiedeltes Gebiet = leerstehende Lagerhalle, Burgruine, Getreidesilo, mit ein paar Wanderern oder Spaziergängern.
- Dicht besiedeltes Gebiet = bewohnte Gebäude (z.B. Vorort, Siedlung, in diesem Fall Nachbarhaus + Garten)
Es geht darum, dass ein Quadrocopter dahingehend nicht ausfallsicher ist, dass sobald ein Propeller/Motoren den Geist aufgibt, der Copter abstürzt. Für Flüge über besiedeltem Gebiet braucht man dann eben mehr als vier Propeller/Motoren

Wenn du dir einen Octocopter checkst, dann sieht es schon wieder anders aus. Aber da brauchst du dann (glaube ich) für den jeweiligen Flug eine Genehmigung oder so. Dann bist du auch nicht mehr so "anonym" unterwegs, wie mit einer "nur" angemeldeten Drohne. Damit hab ich mich aber mangels größerem Gerät als Quadrocopter noch nicht so genau beschäftigt.
 
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