Gleitschirmflieger - Notlandung nach Drahtseil-Berührung

Diskutiere Gleitschirmflieger - Notlandung nach Drahtseil-Berührung im Flugunfälle und Flugunfallforschung Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Werden ja bestimmt einige mitbekommen haben, die Gestern das Trauerspiel unserer Elf gesehen haben... "Aufregung kurz vor dem Anpfiff des...
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lutz_manne

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Werden ja bestimmt einige mitbekommen haben, die Gestern das Trauerspiel unserer Elf gesehen haben...

"Aufregung kurz vor dem Anpfiff des EM-Krachers zwischen Deutschland und Frankreich. Plötzlich segelt ein Motorschirm-Flieger von der Umweltorganisation Greenpeace ins ins Stadion. Die Protestaktion läuft aber nicht nach Plan."


 
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gero

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Klasse, es gibt für die Zeit der EM eine ED-R Rund um das Stadion. Kein Modellflug, Plätze gesperrt usw.. Und so ein Vollpfosten ….
Die Folge werden weitere Restriktionen für uns sein. Ich rechne mit ZÜP für Modellflieger und UL-Piloten.

gero
 
lutz_manne

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Ach, Greenpeace hält sich nie an Regeln um auf Probleme aufmerksam zu machen. Daher nennt man es ja Protest-Aktion. Ziviler Ungehorsam gehört nunmal dazu und das kann ich akzeptieren, solange keine Dritten gefährdet werden. Hier war es ein Unfall.
Darum macht es auch keinen Sinn für normale Menschen weitere Restriktionen einzuführen. Die sind ausreichend. Aber klar... Politiker müssen mal wieder unüberlegte Schnellschusshandlungen machen.
 

jackrabbit

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Die Bilder z.B. im Spiegel zeigen den Schirm von oben.

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Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
§ 62
(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

Na dann schaumerma...
 
lutz_manne

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Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
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(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

Na dann schaumerma...
Da kannst Du mal sehen, wie selbstlos Greenpeace handelt. Und die brechen sogar in AKWs ein, um Banner zu platzieren. Und das ist auch Verboten. Nennt man zivilen Ungehorsam. Und hier ist es mal schief gegangen und es gab einen Unfall...
 
lutz_manne

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Ja, stimme dir ja zu. Aber Greenpeace ist das egal. Ungehorsam, selbstlos auch wenn dafür eine Strafe droht. Und die werden sich auch dafür verantworten. Mehr als jeder deutsche Politiker....
 
Speedy#32

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Flieger-Ass
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Bei der EM gibt es ganz andere Themen, die zur Aufregung führen sollte und nicht so eine Protestaktion... dass es dann auch noch ein Problem gibt war natürlich mehr als "bescheiden". Da hätte es andere Möglichkeiten gegeben.

Was sollte aber noch verschärft werden können für Piloten? Mehr als Flugverbot geht doch nicht, oder was meint ihr?
 

klaus06

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Künftig Flugabwehr auf das Dach, damit das Sicherheitskonzept wieder stimmt.
 
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