Gleitschirmflieger - Notlandung nach Drahtseil-Berührung

Diskutiere Gleitschirmflieger - Notlandung nach Drahtseil-Berührung im Flugunfälle und Flugunfallforschung Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Der Absturz an sich ja aber nicht... Greenpeace schreibt dazu: "Der Pilot flog mit einem Elektromotor, der mit einem Lithium-Ionen-Akku betrieben...
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K.B.

Testpilot
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Warum es war kein Unfall sondern eine vorsätzlich begangene Tat.
Der Absturz an sich ja aber nicht...
Greenpeace schreibt dazu:
"Der Pilot flog mit einem Elektromotor, der mit einem Lithium-Ionen-Akku betrieben wird. Der Motor war in technisch einwandfreiem Zustand, neu und geprüft. Aus noch nicht geklärten Gründen fiel die manuelle Gassteuerung zeitweise aus, der Pilot verlor an Höhe und touchierte dabei ein Stahlseil..."

Und zur Aufklärung könnte man doch die BfU zu Rate ziehen. Oder macht das wer anders, wenn es um einen Gerichtsprozess geht? Oder wer macht das sonst bei Motor-Gleitschirmen?
So wie ich das verstanden habe, klärt die BfU die Sachebene. Die anschließende rechtliche Bewertung ist dann Sache der Gerichte.
 
Spartacus

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Vielleicht sogar Leute die Ahnung davon hatten? Soll ja möglich sein.
Leute mit Ahnung (aka Piloten) kennen das Luftrecht und wissen auch um die Strafbarkeit dieses Plans.
Wenn da jemand mitgeholfen hat, ist das Beihilfe zur Straftat. Bei Greenpeace wäre es Aufforderung zur Straftat. Kann man alles machen, solange man nicht andere mit reinzieht. Und genau das ist hier passiert.
Ich unterstelle ihm nicht, dass er absichtlich in das Seil geflogen ist. Die Gefährdung trat schon ein als er erstens in die ED-R eingeflogen ist (die explizit zum Schutz der Versammlung dort eingerichtet wurde) und zweitens als er die Sicherheitsmindesthöhe über dem Stadion unterschritten hat, was die allgemeine Gefährdung noch einmal erhöht hat.
Das Einfliegen in das Seil oder den Blitzableiter oder was auch immer ist dann tatsächlich „nur noch“ ein Unfall. Das hat dann in der Folge noch zur Körperverletzung geführt, weil er seinen Flugapparat nicht mehr abfangen konnte.
Die bewusste Gefährdung geschah aber schon vorher.

Spartacus
 
Stratified

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Könnte es sein, dass dem der Strom ausgegangen ist?
Dem ist nicht der Strom ausgegangen der ist in das Stahlseil der Spidercam geflogen. Das hat dann die Blattspitzen des Propeller gekappt und sich in den Propeller gewickelt. Dann hatte er natürlich einen Absteller.
 

timtaler3818

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Ich bin weiß Gott kein Jurist, aber ich vermute, dass der Vorsatz für die Körperverletzung an Dritten nicht haltbar ist. Das wird wohl eher auf grobe Fahrlässigkeit rauslaufen. Einfache Fahrlässigkeit wäre wohl schon, auch ohne EDR genau das Spielfeld als Notlandefläche auszuwählen. Vorsätzlicher Flug in der EDR, vorsätzliches Unterschreiten der MSA mit Überfliegen von Menschenansammlungen - das wird wohl kaum abzustreiten sein.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Pilot von dem Seil wusste, womöglich erkannte er es zwar noch und dachte "da flieg ich drunter/drüber, das passt dann schon". Durch die geringe Höhe hat er sich aber selbst in eine Situation gebracht, die er bei unvorhergesehenen Ereignissen nicht mehr ausreichend kontrollieren konnte. Bleibt zu hoffen, dass er und seine Unterstützer lernen, dass Verbote oft auch dazu da sind, Dritte zu schützen - auch wenn er es vermutlich allein ausbaden muss.

Aber wenn diese Geräte so unzuverlässig sind, wie hier als Ursache von Seiten Greenpeace als Ursache/Entschuldigung angebracht wird (ich glaub ja auch eher, dass es Absicht war innerhalb des Stadions zu landen, aber ein mögliches Kabel eben nicht bedacht wurde), sollten vielleicht sämtliche vergleichbaren Antriebe in der Luftfahrt aufgrund dieser Aktion bis auf Weiteres gegroundet werden - dann hätte Greenpeace der Sache "e-mobility" einen Bärendienst erwiesen.
 
lutz_manne

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Dem ist nicht der Strom ausgegangen der ist in das Stahlseil der Spidercam geflogen. Das hat dann die Blattspitzen des Propeller gekappt und sich in den Propeller gewickelt. Dann hatte er natürlich einen Absteller.
Interessehalber als stabile Basis zur Diskussion: Ist das eine Tatsache, die Du belegen kannst, oder nur eine Behauptung?

O-Ton von Greenpeace:
„Der Pilot wollte einen Ballon ins Stadion schweben lassen, musste dann aber dort notlanden, da die Hand-Gassteuerung des Gleitschirms versagt hat.“
 
bodo

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Testpilot
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Und zur Aufklärung könnte man doch die BfU zu Rate ziehen. Oder macht das wer anders, wenn es um einen Gerichtsprozess geht? Oder wer macht das sonst bei Motor-Gleitschirmen?
So wie ich das verstanden habe, klärt die BfU die Sachebene. Die anschließende rechtliche Bewertung ist dann Sache der Gerichte.
In einem solchen Fall kann die BFU bzw. ihre Mitarbeiter gegebenenfalls als Sachverständige herangezogen werden. In der Regel passiert das aber nur, wenn die BFU sowieso untersucht. Ansonsten kommen auch freie Luftfahrtsachverständige zum Einsatz, die z.B. auch Gutachten für Versicherungen erstellen.
 

Phalc

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Hier ein paar Informationen:

Die Verletzten
Ein 38 Jahre alter Mann aus Pforzheim in Baden-Württemberg war kurz vor dem Anpfiff des Fußballspiels auf dem Platz im Münchner EM-Stadion gelandet und hatte im Landeanflug zwei Männer verletzt, die ins Krankenhaus kamen. Ein 42 Jahre alter Ukrainer, der im Stadion gearbeitet hatte, befand sich auch am Tag danach noch wegen Verletzungen am Kopf und Hals im Krankenhaus. Ein 36 Jahre alter Franzose, der ebenfalls nicht als Zuschauer, sondern zum Arbeiten im Stadion war, war ebenfalls am Kopf verletzt worden, konnte das Krankenhaus nach Polizeiangaben aber am Tag danach schon wieder verlassen.

Die Ermittlungen
Der Motorschirm-Pilot wurde festgenommen, sein Flieger sichergestellt. Gegen ihn wird wegen verschiedener Delikte ermittelt, darunter schwerer Eingriff in den Flugverkehr, Hausfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung. Am Mittwoch war der Mann nach Polizeiangaben allerdings schon wieder auf freiem Fuß, weil keine Haftgründe gegen ihn vorlagen. Laut Polizeisprecher Franken hat er sich bislang nicht zu der Aktion geäußert.
 
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O-Ton von Greenpeace:
„Der Pilot wollte einen Ballon ins Stadion schweben lassen, musste dann aber dort notlanden, da die Hand-Gassteuerung des Gleitschirms versagt hat.“
[/QUOTE]

Ich würde mal sagen eine Schutzbehauptung weil zu dem Zeitpunkt befand er sich seit dem Ballabwurf im Steigflug.
 
Spartacus

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Ich bin weiß Gott kein Jurist, aber ich vermute, dass der Vorsatz für die Körperverletzung an Dritten nicht haltbar ist. Das wird wohl eher auf grobe Fahrlässigkeit rauslaufen. Einfache Fahrlässigkeit wäre wohl schon, auch ohne EDR genau das Spielfeld als Notlandefläche auszuwählen. Vorsätzlicher Flug in der EDR, vorsätzliches Unterschreiten der MSA mit Überfliegen von Menschenansammlungen - das wird wohl kaum abzustreiten sein.
Ich bin auch kein Jurist, aber als Inhaber eines PPL-H zumindest in Luftrecht-Fragen "vorbelastet". Schauen wir mal.

Vorsätzliche Körperverletzung werfe zumindest ich dem Piloten nicht vor. Achtung. Das ist etwas anderes als "bewusste Gefährdung". Die werfe ich ihm hier vor.
Die Körperverletzung als Straftat könnte aus meiner Sicht als "grob fahrlässig" (grob, weil das Ereignis unter Verletzung geltender Regeln herbeigeführt wurde) oder "gefährlich" (weil von oben kommend oder so) bewertet werden.
Die Wahl des Spielfelds als Notlandefläche nachdem die Kollision passiert ist, ist weder fahrlässig noch sonstwas, sondern logische und notwendige Konsequenz. Eine Notlandung entspringt per Definition einer Notlage und darf auf jeder sich bietenden und als geeignet erscheinenden Fläche geschehen. Alles gut.
Der Flug in die ED-R ist eine Straftat, die Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe eine Ordnungswidrigkeit. Der Vorsatz dürfte kaum zu bestreiten sein, damit dürften die Strafen dafür am oberen Ende des Ermessungsspielraums des Richters liegen.
Der Hausfriedensbruch (oder hatte er ein Ticket für den Innenraum?) kommt auch dazu.
Ob andere evtl. mildernde Umstände dazu kommen, bleibt dann im Verfahren zu klären.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Pilot von dem Seil wusste, womöglich erkannte er es zwar noch und dachte "da flieg ich drunter/drüber, das passt dann schon". Durch die geringe Höhe hat er sich aber selbst in eine Situation gebracht, die er bei unvorhergesehenen Ereignissen nicht mehr ausreichend kontrollieren konnte. Bleibt zu hoffen, dass er und seine Unterstützer lernen, dass Verbote oft auch dazu da sind, Dritte zu schützen - auch wenn er es vermutlich allein ausbaden muss.
Wer vor hat, in die Nähe eines Gebäudes wie der Allianz Arena zu fliegen, der macht sich vorher anhand von (häufig kostenlos zugänglichen) Bildern ein möglichst genaues Bild der Lage. Und da sieht er dann, dass im Innenraum Drahtseile verspannt sind (zum Beispiel hier: Bildergalerie, Bilder 16, 21 und 22). Da will man nicht reinfliegen, also muss(!) man seinen Flug so planen, dass eine ggf. erforderliche Notlandung wegen technischer Probleme auf jeden Fall noch außerhalb der Arena durchgeführt werden kann. Hat er nicht gemacht, er wollte so tief über das Stadion, damit er den Ball zielgenau abwerfen konnte. Der Motorausfall hat ihn dann dem Anschein nach runter gezwungen, in die Drahtseile, gegen die Köpfe zweier Menschen und aufs Spielfeld. Glück (und vielleicht auch Geschick des Piloten), dass nicht noch mehr passiert ist.

...(ich glaub ja auch eher, dass es Absicht war innerhalb des Stadions zu landen, aber ein mögliches Kabel eben nicht bedacht wurde), ...
Mich hat es weniger als 5 Minuten gekostet, Bilder der Kabel/Drahtseile zu finden. Aus offiziellen Quellen. Wer als Pilot so etwas nicht bedenkt ist dämlich, wer es ignoriert ist schlimmeres.

Das Dumme ist: Greenpeace wird wahrscheinlich dennoch weitere Menschen finden, die sich auf solche Sachen einlassen. Als Organisation kann Greenpeace nämlich nicht strafrechtlich belangt werden. Ein eventuelles Urteil bleibt in der Akte des Piloten.
Der Pilot wird es ausbaden müssen, egal, ob Greenpeace jetzt die Anwälte zahlt und eventuelle Strafgelder übernimmt.

Spartacus
 
doerrminator

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Wäre er bei seiner "Notlandung" mit laufendem Motor in den Zuschauerrängen gelandet, wäre es noch schlimmer geworden. Wenn ein gespanntes Stahlseil reist, entstehen Kräfte, die einem den Kopf oder Glieder abreisen können. Wird der Ball falsch abgeworfen und trifft womöglich ein Kind, sind selbst da schwere Verletzungen möglich.
Ausserdem hatte er Glück, dass er nicht von Scharfschützen runtergeholt wurde, denn wer sagt den ob der Ball nicht eine Bombe ist. Ich denke Terroristen werden sich das Vorgehen von Greenpeace genau angesehen und daraus gelernt haben. Die werfen dann zukünftig auch mit Bällen.
Alles in allem, der Gleitschirmflieger sollte seine Flugberechtigung auf Lebenszeit verlieren (wenn er denn eine hat) und er muss mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden. Mal sehen, ob die Spendeneinnahmen von Greenpeace in Deutschland zumindest kurzfristig darunter leiden.
 
Stovebolt

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Einige würden wohl auch so argumentieren um in zivilen Ungehorsam durch Fußgängereinkaufszonen zu fahren.
Risiko kann man ja so toll selber abschätzen.
Gruß!
 

koehlerbv

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Der Diskussion würde es gut tun, wenn sich alle bewusst machen würden, dass
  • wir stolz sein können, in einem Rechtsstaat zu leben
  • man sich aber auch so benehmen und äussern muss, wie es sich in einem Rechtsstaat geziemt. Stammtischgebrabbel und nach Bierseligkeit klingender Ruf nach Teerung und Federung sind fern unserer Werte.

Die Aktion war höchst illegal, die Staatsanwaltschaft ermittelt, vor Gericht wird ein Urteil gesprochen werden. Es ist sehr gut, dass niemand überreagiert hat.

Meine Meinung:
Es ist schade, dass kein Weg gefunden wurde, legal und kreativ gegen dieses Sponsoring unserer Nationalmannschaft durch einen Konzern vorzugehen, der gerade Millionen Menschen in aller Welt und die Umwelt sowieso betrogen hat.
 
Nummi

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Ich wünsche Ihm von Herzen eine harte Bestrafung inklusive Knast, Zivilklagen der Geschädigten und einer sehr hohen Rechnung für den Einsatz.
Er hat Glück gehabt dass er nicht einfach erschossen wurde.
 

koehlerbv

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Ich wünsche Ihm von Herzen eine harte Bestrafung inklusive Knast ...
Das darfst Du. Glücklicherweise ist das aber vollkommen uninteressant und vor allem nicht relevant. Dafür sind die Organe unseres Rechtsstaats zuständig.

... Zivilklagen der Geschädigten ...
Meinst Du nicht, dass genau DAS Sache der Geschädigten ist?

... sehr hohen Rechnung für den Einsatz ...
Welchen Einsatz?

Und nicht zuletzt:
Er hat Glück gehabt dass er nicht einfach erschossen wurde.
Nein, das war kein Glück, sondern Professionalität der Verantwortlichen.
 
Stovebolt

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Meine Meinung:
Es ist schade, dass kein Weg gefunden wurde, legal und kreativ gegen dieses Sponsoring unserer Nationalmannschaft durch einen Konzern vorzugehen, der gerade Millionen Menschen in aller Welt und die Umwelt sowieso betrogen hat.
Dann sollte Greenpeace aber auch vor dem KBA demonstrieren.
Denn man muss es auch zulassen, daß solche Konzerne sich nicht an die gesetzten Standards halten.
Die schärfsten Gesetze und härtesten Strafen nützen nichts, wenn die Kontrollorgane es nicht sehen wollen oder mangels Qualifikation nicht können.
Gruß!
 
Intrepid

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Wird die BfU eigentlich den Unfall untersuchen?
Um zukünftige Aktionen von Greenpeace sicherer zu machen?

Mir fehlt etwas die Fantasie, welche Lehren aus der Untersuchung gezogen werden können. Die BFU arbeitet ja in die Zukunft gerichtet und nicht, um Taten in der Vergangenheit zu sühnen.
 

orca30

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Nein, das war kein Glück, sondern Professionalität der Verantwortlichen.
Na ja, wenn ich als Scharfschütze einen Motorschirm mit Greenpeace-Logo sehe, würden mir 2 Möglichkeiten in den Sinn kommen:

a) eine Greenpeace-Aktion
b) ein böser Bube, der sich raffinierterweise mit dem Greenpeace-Logo getarnt hat

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit für a) ? wie hoch für b) ?

(keine Frage, künftig wäre die Wahrscheinlichkeit für b) deutlich höher. Man hat ja den potentiellen bösen Buben gerade die Blaupause geliefert, wie man so ein Ding durchziehen kann.)
 
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...Nein, das war kein Glück, sondern Professionalität der Verantwortlichen.
Da widerspreche ich Dir.
Wenn es doch ein ISIS, Al Kaida oder Hamas „Aktivist“ gewesen wäre , der so schlau wäre „Greenpeace“ auf den Schirm zu schmieren, dann hätten die Verantwortlichen ein Blutbad mitzuverantworten.

Der Abschuss zur Gefahrenabwehr wäre sicher gerechtfertigt gewesen und die Abwägung von einem schuldigen Leben gegen Tausende Unschuldiger ist auch juristisch Begründbar.
 
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