Hobby als Nebenberuf

Diskutiere Hobby als Nebenberuf im Privatfliegerei & Flugsport Forum im Bereich Einsatz bei; Hallo liebe Community, vielen Dank für die Aufnahme in dieses Forum. Auch nach Recherche im Internet, kann ich mir diese Frage nicht selbst...

flying_pilot

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Hallo liebe Community,
vielen Dank für die Aufnahme in dieses Forum. Auch nach Recherche im Internet, kann ich mir diese Frage nicht selbst beantworten. Aktuell mache ich über einen Verein die Lizenz FCL SPL mit TMG und bin in ca. 1,5-2 Jahren damit durch. Da diese Lizenz den Inhaber auch für kommerzielle Flüge berechtigt, habe ich eine Idee. Wäre es möglich, dass ich eine kleine Firma gründe (Einzelunternehmen etc.) und über diese Rundflüge / Flüge mit einem Werbebanner hinten dran durchführe? Das Flugzeug kann ich mir ja in der Zeit vom Verein ausleihen. Somit würde der Verein in der genutzten Zeit Geld machen und ich erhalte meine Lizenz und verdiene mir einen schmalen Taler dazu. Ich möchte damit nicht reich werden, aber mein Hobby zu meinem Nebenberuf machen.
Was sagt ihr zu dieser Idee. Wäre das grundsätzlich möglich oder gibt es da irgendeine Barriere?
 
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bodo

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Testpilot
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Wershofen/Eifel
Hallo flying_pilot,

grundsätzlich ist das möglich, es gibt hierbei mehrere Aspekte, die zu betrachten sind:
  • lizenzrechtliche Vorschriften
  • flugbetriebliche Vorschriften
  • wartungstechnische Vorschriften
  • steuerrechtliche Vorschriften
  • gewerberechtliche Vorschriften
  • bei deinem Vorhaben auch vereinsrechtliche Vorschriften

Bezüglich der ersten beiden Punkte hat sich mit der Einführung des Sailplane Rulebook im vergangenen (Sailplane-OPS) bzw. diesem (Sailplane-FCL) Jahr einiges in Bezug auf gewerbliche Flüge mit Segelflugzeugen (auch TMG) deutlich vereinfacht bzw. überhaupt erst ermöglicht.
  • lizenzrechtlich sind gewerbliche Flüge nun auch ohne "com-ops"-Eintrag möglich, Voraussetzung ist aber, dass das Mindestalter 18 Jahre eingehalten wird sowie 200 Starts oder 75 Stunden als PIC absolviert wurden. Man benötigt ein gültiges Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 oder Klasse 1. Für gewerbliche Passagierflüge beträgt das Höchstalter 70 Jahre.
  • für gewerblichen Flugbetrieb ist dieser vom Betreiber des Segelflugzeugs lediglich der zuständigen Behörde mittels einer entsprechenden Erklärung anzuzeigen
  • wartungstechnisch gelten für gewerblich betriebene Luftfahrzeuge gegebenenfalls strengere Kriterien, in der Sache bin ich aber nicht firm.
  • steuerrechtlich muss man natürlich beachten, dass für gewerblich durchgeführte Flüge mit Luftfahrzeugen nicht der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung kommen kann.
  • wenn man mit seiner Fliegerei Geld verdienen möchte, muss man natürlich ein Gewerbe anmelden, mit allem was dazugehört. Mehr kann ich dazu nicht sagen, das ist nicht mein Metier.
  • aufgrund der flugbetrieblichen Vorschriften muss der Betreiber des Segelflugzeuges (in deinem Fall also der Verein) den gewerblichen Flugbetrieb bei der Behörde anmelden. Ob dieser dazu bereit ist, kann man natürlich nur individuell mit seinem Verein klären. Hierbei müsste der Verein aber gründlich prüfen, ob er dadurch eventuell Probleme mit der Gemeinnützigkeit bekommen kann.
 
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