Das "Wetter" ist egal, solange
- Wolkenuntergrenzen/-Abstände
- Sichtweite
- Wind
passen.
Und für Helis ist in Luftraum G nur eine Mindestsichtweite von 800m vorgeschrieben, bei der man noch legal fliegen darf. Auch bei Regen hat man diese Sichtweite normalerweise problemlos. Ob's Spaß macht, ist eine andere Frage, aber das Wetter war vielleicht wirklich völlig legal fliegbar.
Die Sicherheitsmindesthöhe aus §6 LuftVO sind 2000ft AGL für VFR-Überlandflüge. Aber das ist zunächst nur eine Empfehlung (zur Vermeidung unnötiger Lärmbelästigung und zur Erhöhung der Reaktionszeit bei Notfällen). Wenn die Wolkenhöhen nicht passen, darf der Pilot auch tiefer fliegen. Das untere Ende ist dann in der LuftVO mit 500ft AGL angegeben. Wenn die Wolken so tief hängen, dann darf man gar nicht erst starten bzw. - wenn man denn schon in der Luft ist und die Wolken einen langsam nach unten drücken - sollte man unmittelbar eine Sicherheitslandung auf dem nächsten freien Feld neben einer Straße durchführen. Und das ist auf jeden Fall nicht musterbezogen und hat mit Robinson oder nicht nix zu tun.
Ein Unfall aus solch einem Ereignis heraus, wäre dann wirklich wie hier schon gesagt Stalldrang, Fehleinschätzung, mangelnde Erfahrung, ... Mit anderen Worten: menschliches Versagen.
Wie tief der Pilot nun tatsächlich war, als das Problem begann (vielleicht war er ja auch auf dem Weg zu einer Sicherheitslandung, vielleicht hat die Technik versagt und ihn nach unten gezwungen, vielleicht hat er aber auch einfach "noch schnell unter den Wolken durch" nach Hause gewollt), bleibt festzustellen.
Schönen Gruß
Spartacus