Bleiente
Alien
MÜNSINGEN. »Für den Neigungswinkel einer Banane gibt es gesetzliche Vorschriften, aber Genehmigungen für Lastentransporte mit Hubschraubern betreffen nur die Last, nicht die Aufhängekonstruktion.« Mit dieser Feststellung verdeutlichte Richter Thomas Rainer einen Teil des Problems beim gestrigen sechsten Verhandlungstag um den Hubschrauberabsturz auf dem Truppenübungsplatz im Oktober 2001 vor dem Amtsgericht Münsingen. Bei einem Testflug zur Erprobung eines Rettungssystems für Segelflugzeuge war vor vier Jahren der dabei beteiligte Hubschrauber abgestürzt und der Pilot zu Tode gekommen. Aus dem damaligen Versuchsablauf ergab sich gegen den Versuchsleiter und seinen Ingenieur die Anklage der fahrlässigen Tötung.
Erneut wurden Sachverständige befragt. Sie belasteten, zum Teil entgegen den Erwartungen der Verteidigung, die Angeklagten schwer. Der Versuchsablauf, bei dem ein Segelflugzeug bäuchlings unter dem Hubschrauber hängend angehoben wurde, hätte wegen der auftretenden Kräfte besonderer Sorgfalt bedurft. Bei dem Versuch hatte die Kupplung, an der das Segelflugzeug aufgehängt war, in fast 500 Meter Höhe ausgelöst. Das Flugzeug stürzte ab, das Lastband wurde ruckartig frei, schnellte hoch, geriet in den Rotor und brachte den Hubschrauber zum Absturz.
Material und Konstruktion des verwendeten Lastgeschirrs, so die Gutachter, seien für diesen Zweck nicht geeignet gewesen. Das Dehnungsverhalten der Gurtbänder sei allenfalls im Fallschirmbereich tolerierbar. Nicht aber in dem äußerst gefährlichen Einsatzbereich eines Hubschraubers. Das Bandsystem hätte zudem mit einem Gewicht beschwert werden müssen. Wäre dies der Fall gewesen, hätte das Band nicht in den Rotor hochschnellen können.
Entgegen allen Sicherheitsstandards gab es außerdem nur ein durchlaufendes Band. Üblich seien mehrere Aufhängepunkte und Seile. »Das weiß jeder Kranführer, dafür muss man nicht studiert haben«, ereiferte sich einer der Befragten. Der schwer wiegendste Vorwurf betreffe aber die Kupplung am Segelflugzeug. Sie war bereits 1972 gebaut und seither nie wieder gewartet worden.
Ein Sachverständiger, der sich ausschließlich mit der Untersuchung der Unfallkupplung beschäftigt hatte, wurde gehört. Er führte an, dass die Kupplung deutliche Anzeichen einer Überbelastung zeige. Es sei offensichtlich, dass die bei dieser Versuchsanordnung auftretenden Kräfte von den Beteiligten völlig unzureichend berechnet worden seien. Obwohl die Kupplung nach ihrer »Lebenslaufakte« noch für tausend Starts hätte eingesetzt werden dürfen, blieb für ihn der Vorwurf der mangelnden Wartung.
Am Nachmittag schloss sich das Plädoyer der Staatsanwaltschaft an. Alle Sachverständigengutachten hätten übereinstimmend die Anklage der fahrlässigen Tötung untermauert, so Krista Klunzinger. Die von der Verteidigung immer wieder angeführte Mitschuld des Hubschrauberpiloten sei nicht haltbar. Er sei auch auf Anweisungen der Flugbeobachter von außen angewiesen gewesen.
Der Angeklagte, der für den Funkverkehr mit ihm zuständig war, habe ihn nicht ausreichend und verantwortlich informiert. Lastenwaage und Spiegel im Hubschrauber hätten zur Erkennung der Gefahrenentwicklung für den Piloten nicht ausgereicht. Auch sei es unhaltbar, dass der Versuchsleiter sich selbst die Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Versuch erteilt habe. Für den Versuchsleiter beantragte die Staatsanwältin neben Geldbußen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, für den Ingenieur von vier Monaten, jeweils zur Bewährung ausgesetzt.
http://www.gea.de/detail/462363
Weiss jemand welcher Hubschrauber da genau abgestürzt ist und welches Segelflugzeug gemeint ist ?
Erneut wurden Sachverständige befragt. Sie belasteten, zum Teil entgegen den Erwartungen der Verteidigung, die Angeklagten schwer. Der Versuchsablauf, bei dem ein Segelflugzeug bäuchlings unter dem Hubschrauber hängend angehoben wurde, hätte wegen der auftretenden Kräfte besonderer Sorgfalt bedurft. Bei dem Versuch hatte die Kupplung, an der das Segelflugzeug aufgehängt war, in fast 500 Meter Höhe ausgelöst. Das Flugzeug stürzte ab, das Lastband wurde ruckartig frei, schnellte hoch, geriet in den Rotor und brachte den Hubschrauber zum Absturz.
Material und Konstruktion des verwendeten Lastgeschirrs, so die Gutachter, seien für diesen Zweck nicht geeignet gewesen. Das Dehnungsverhalten der Gurtbänder sei allenfalls im Fallschirmbereich tolerierbar. Nicht aber in dem äußerst gefährlichen Einsatzbereich eines Hubschraubers. Das Bandsystem hätte zudem mit einem Gewicht beschwert werden müssen. Wäre dies der Fall gewesen, hätte das Band nicht in den Rotor hochschnellen können.
Entgegen allen Sicherheitsstandards gab es außerdem nur ein durchlaufendes Band. Üblich seien mehrere Aufhängepunkte und Seile. »Das weiß jeder Kranführer, dafür muss man nicht studiert haben«, ereiferte sich einer der Befragten. Der schwer wiegendste Vorwurf betreffe aber die Kupplung am Segelflugzeug. Sie war bereits 1972 gebaut und seither nie wieder gewartet worden.
Ein Sachverständiger, der sich ausschließlich mit der Untersuchung der Unfallkupplung beschäftigt hatte, wurde gehört. Er führte an, dass die Kupplung deutliche Anzeichen einer Überbelastung zeige. Es sei offensichtlich, dass die bei dieser Versuchsanordnung auftretenden Kräfte von den Beteiligten völlig unzureichend berechnet worden seien. Obwohl die Kupplung nach ihrer »Lebenslaufakte« noch für tausend Starts hätte eingesetzt werden dürfen, blieb für ihn der Vorwurf der mangelnden Wartung.
Am Nachmittag schloss sich das Plädoyer der Staatsanwaltschaft an. Alle Sachverständigengutachten hätten übereinstimmend die Anklage der fahrlässigen Tötung untermauert, so Krista Klunzinger. Die von der Verteidigung immer wieder angeführte Mitschuld des Hubschrauberpiloten sei nicht haltbar. Er sei auch auf Anweisungen der Flugbeobachter von außen angewiesen gewesen.
Der Angeklagte, der für den Funkverkehr mit ihm zuständig war, habe ihn nicht ausreichend und verantwortlich informiert. Lastenwaage und Spiegel im Hubschrauber hätten zur Erkennung der Gefahrenentwicklung für den Piloten nicht ausgereicht. Auch sei es unhaltbar, dass der Versuchsleiter sich selbst die Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Versuch erteilt habe. Für den Versuchsleiter beantragte die Staatsanwältin neben Geldbußen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, für den Ingenieur von vier Monaten, jeweils zur Bewährung ausgesetzt.
http://www.gea.de/detail/462363
Weiss jemand welcher Hubschrauber da genau abgestürzt ist und welches Segelflugzeug gemeint ist ?