Hubschrauberabsturz bei LA-Kobe Bryant unter den Opfern

Diskutiere Hubschrauberabsturz bei LA-Kobe Bryant unter den Opfern im Flugunfälle und Flugunfallforschung Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Wäre in D anders. Wenn das Erbe ohne Einschränkungen angetreten wird, haftet der Erbe mit seinem gesamten Vermögen für die Schulden des...
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Alien
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Das ist in den USA von Staat zu Staat anders geregelt aber wenn der Executor feststellt, das die Schulden die Vermoegenswerte ueberschreiten so kann er keinen Erben in Regress nehmen.
Wäre in D anders. Wenn das Erbe ohne Einschränkungen angetreten wird, haftet der Erbe mit seinem gesamten Vermögen für die Schulden des Erblassers. Hat schon zu Insovenzen geführt, manche davon auch in der Presse.

Aber jetzt bin ich zu weit OT. sry.
 
lutz_manne

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Alien
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Jetzt könntest Du bitte nur noch erklären, wieso deutsches Erbrecht in den USA zur Anwendung kommen sollte?!

Und im übrigen, ja natürlich kann sich der Pilot auch selbst überschätzt haben. Da wäre mal eine Statistik hilfreich, wie viele Flüge in den letzten Jahren und widrigen/grenzwertigen Bedingungen erfolgt oder abgesagt worden sind. Immer mit dem gleichen Piloten, oder immer wenn Herr Kobe mit geflogen ist... daraus könnte man schon viel ableiten, ob z.B. mehr Vernunft oder mehr Übermut vorhanden war. So nach dem Motto: 1000x ist nix passiert. Aber ändern tut das leider auch nichts mehr. Vielleicht öffnet es aber anderen die Augen.
 
AE

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Jetzt könntest Du bitte nur noch erklären, wieso deutsches Erbrecht in den USA zur Anwendung kommen sollte?!
Wo werter User habe ich so etwas behauptet? Ach nein, es ging ums Nachteten für das "Promibashing". Ok, aber besser wird es von Statistik über Herrn Kobe auch nicht.
Es war ein Kommentar an User pok - warum ich ihn den gebe, erkläre ich dir nicht. Du musst darauf auch nicht antworten.
Erbrecht hin oder her, zuerst greift natürlich die Haftpflicht und das auch in USA. Erst wenn die nicht ... dann kann theoretisch das Erbe herangezogen werden.
Warten wir mal den Unfallbericht ab und dann die Straf- oder Zivilklage. Das wird sich sicher über Jahre hinweg ziehen.
Interessant und lehrreich sind Unfallberichte in jedem Fall, selbst wenn das einigen pietätlos erscheinen mag. Aber das Leben geht weiter.
 
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SeaTiger

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Fluglehrer
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Immer wenn ich diesen Thread hier sehe, denke ich, dass war doch ein Hubschrauber, kein Flächenflugzeug...
Deshalb :

Der Pilot folgt im letzten Teil des Fluges dem Freeway in immer höheres Gelände,
die geschlossene Wolkendecke deckelt ihn dabei nach oben hin ab, das ansteigende Terrain nach unten,
der Hubschrauber fliegt quasi in einen Keil hinein.

ab Minute 6:00
Aber warum verlangsamte der Hubschrauber nicht ? Ggf. bis zum Stillstand.
Die Sicht in den Wolken war 0, aber unterhalb der Wolken war die Sicht ja besser, so dass er doch erkannt haben müsste, dass der Freeway sich bis in die Wolkenuntergrenze hinaufschlängelt.

Er hätte doch in 50m überm Freeway hovern können und 180° Drehung und wieder ins tieferliegende Burbank zurück.

Ein Flächenflugzeug.... okay... "da muss man durch, kein zurück mehr"; aber ein Hubschrauber!? Ich versteh's nicht :confused1:
 
Intrepid

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Ich nehme an, das war sein Standard-Verfahren, wenn es unter den Wolken nicht mehr weiter ging.
 
Chopper80

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Das Video oben ist ja auch nur eine spekulative Rekonstruktion. Da keine Datenaufzeichnung an Bord vorhanden war, wird man wohl nie klären können was genau in den letzten Sekunden geschehen ist.

C80
 
Intrepid

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Da keine Datenaufzeichnung an Bord vorhanden war, wird man wohl nie klären können was genau in den letzten Sekunden geschehen ist.
Sehe ich auch so. Allerdings ist der Mensch ein Gewohnheitstier. Und in dieser Konstellation Pilot mit Auftraggeber gab es sehr viele Flüge vorher. Und Mitflieger, die berichten können. Deren Erzählungen, wie bei den ortsüblichen Nebellagen für gewöhnlich verfahren wurde, interessieren mich sehr. Gerichtsverwertbar wäre nicht, was dabei herauskäme. Aber sicherlich für den einen oder anderen Piloten interessant, um sein eigenes Verhalten zu überdenken.
 
macfly

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Und Mitflieger, die berichten können. Deren Erzählungen, wie bei den ortsüblichen Nebellagen für gewöhnlich verfahren wurde, interessieren mich sehr. Gerichtsverwertbar wäre nicht, was dabei herauskäme.
Keine Berichte von Passagieren, aber von einem inzwischen pensionierten FAA Inspektor, der den Betreiber einige Jahre beaufsichtigt hat:

Demnach gab es immer wieder Probleme mit Island Express. Einzelne Meinungsverschiedenheiten zwischen FAA und Betreibern seien zwar üblich, diese Firma soll sich aber regelmäßig vehement gegen jede Verschärfung von Sicherheitsmaßnahmen gewehrt haben. Der Eindruck des Inspektors war, dass diese Firma regelmäßig versuchte zu tricksen ("I think they were trying to cut corners."). Nach einem zwischenzeitlichen Wechsel des Managements sei es besser geworden, nach einem erneuten Wechsel sei die Firma aber wieder in alte Gewohnheiten verfallen.
Ein ehemaliger Pilot und Sicherheitsbeauftragter der Firma sagt, dass er die Firma 2017 wegen Meinungsverschiedenheiten bzgl. der Sicherheitskultur verlassen habe.

Natürlich alles keine Beweise, dass das mit dem aktuellen Unfall etwas zu tun hatte. Ein Musterschüler und Vorzeigebetrieb war der Laden aber offensichtlich auch nicht.
 

Rhönlerche

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Wenn die Polizei von LA an dem Morgen wegen Nebels gar nicht fliegt und der fliegt aber schnell durch die Berge zeigt es doch, was für Prioritäten die hatten. Sicherheit jedenfalls nicht.
 

jackrabbit

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Hallo,

das ist wohl die übliche Schlammschlacht bevor man in den USA vor Gericht zieht.
Die Klage richtet sich eher gegen die Firma.
Der letzte einzelne Flug und dessen Verlauf ist aber Sache des Piloten, also seine individuelle Entscheidung im Einzelfall, auch wenn die Grundsatzentscheidung „es wird geflogen oder nicht“ vorher schon von Island Express getroffen worden sein mag. Ich meine, der Pilot war nicht (Mit-)Eigentümer der Firma.

Grüsse
 
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innwolf

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Wird mal Zeit für eine eindeutige gesetzliche Klarstellung in Deutschland:

1. Dass jedes Leben gleich wertvoll ist. Egal wie und wessen Tod schuldhaft durch andere verursacht wurde.

2. Ein feste Summe für alle fälle gleich.

Egal ob Flugunglück, LKW-Ladung nicht genügend gesichert, Verletzung der Aufsichtspflicht im Kindergarten und medizinisches Behandlungs- oder Pflegeversäumniss.

Mit der Absicht daß Klagen wegen der Höhe sinnlos werden.

Wenn strafrechtlich eine Schuld festegestellt wurde ergäbe sich quasi der vollstreckbare Titel. Für Anwälte nichts zu verdienen..


Warum gab es für die Eltern der in den Seealpen verstorbenen Kinder mehr Geld als wenn ein PKW-Fahrer einen Schüler vom Fahrrad reisst und dabei tötet.
 
Speedy#32

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Ungefähr das selbe wie 95% der Beiträge dieses Nutzers... Nämlich nichts.
 
GorBO

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Die Klage richtet sich eher gegen die Firma.
Der letzte einzelne Flug und dessen Verlauf ist aber Sache des Piloten, also seine individuelle Entscheidung im Einzelfall, auch wenn die Grundsatzentscheidung „es wird geflogen oder nicht“ vorher schon von Island Express getroffen worden sein mag.
Sicherheit ist immer Sache der Sicherheitskultur der Firma. Der einzelne Pilot neigt dazu, seine Entscheidungsbefugnis auszureizen und seine Grenzen immer weiter zu verschieben. Wenn da die Unternehmensführung nicht aktiv gegen arbeitet in dem bspw. Wetterminima definiert werden und Fehlverhalten sanktioniert wird (vor allem wenn nichts passiert ist), dann wird es irgendwann schief gehen und dann trägt das Unternehmen einen Großteil der Verantwortung.
 
pok

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Wird mal Zeit für eine eindeutige gesetzliche Klarstellung in Deutschland:

1. Dass jedes Leben gleich wertvoll ist. Egal wie und wessen Tod schuldhaft durch andere verursacht wurde.

2. Ein feste Summe für alle fälle gleich.

Egal ob Flugunglück, LKW-Ladung nicht genügend gesichert, Verletzung der Aufsichtspflicht im Kindergarten und medizinisches Behandlungs- oder Pflegeversäumniss.

Mit der Absicht daß Klagen wegen der Höhe sinnlos werden.

Wenn strafrechtlich eine Schuld festegestellt wurde ergäbe sich quasi der vollstreckbare Titel. Für Anwälte nichts zu verdienen..


Warum gab es für die Eltern der in den Seealpen verstorbenen Kinder mehr Geld als wenn ein PKW-Fahrer einen Schüler vom Fahrrad reisst und dabei tötet.

Das wäre aber in letzter Konsequenz nicht förderlich und genau deswegen gibt es in den USA den Strafschadensersatz gegen Unternehmen.
Es gab nämlich in den 60er und 70er Jahren tatsächlich Fälle, in denen Unternehmen ausgerechnet haben, ob z. B. ein Rückruf und ein Umrüsten von Kraftfahrzeugtanks sich wirtschaftlich lohnt.
Dabei wurden Schadensersatz pro Opfer, voraussichtliche Opferzahlen und der Aufwand für einen Rückruf gegenüber gesetzt.

Deswegen ist es schon wichtig und richtig den Grad der Schuld bei der Zumessung von finanzieller Kompensation zu berücksichtigen, auch wenn es hier in den USA klar auch eine Rechtsanwaltsindustrie gibt, die das ausnutzt.
 
innwolf

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Das wäre aber in letzter Konsequenz nicht förderlich und genau deswegen gibt es in den USA den Strafschadensersatz gegen Unternehmen.
Es gab nämlich in den 60er und 70er Jahren tatsächlich Fälle, in denen Unternehmen ausgerechnet haben, ob z. B. ein Rückruf und ein Umrüsten von Kraftfahrzeugtanks sich wirtschaftlich lohnt.
Dabei wurden Schadensersatz pro Opfer, voraussichtliche Opferzahlen und der Aufwand für einen Rückruf gegenüber gesetzt.

Deswegen ist es schon wichtig und richtig den Grad der Schuld bei der Zumessung von finanzieller Kompensation zu berücksichtigen, auch wenn es hier in den USA klar auch eine Rechtsanwaltsindustrie gibt, die das ausnutzt.
Das ist auch völlig richtig so! Auch der Staat kalkuliert den Wert von Menschenleben, wieviel Intensivbetten, wieviel Rettungswagen vorhalten. Mit welchem Aufwand wieviel gewerblichen Arbeitsschutz. Es ist doch völlig klar, totale Sicherheit gibt es nicht, ist nicht bezahlbar. Im Extremfall Luftfahrt nurnoch 4-Sitzige Flugzeuge, für alle zero-zero-Schleudersitze und Einweisung, würde das Restrisiko minimieren, wäre aber zu teuer.
Also soll und wird gerechnet, wieviel ist ein verhinderte Verletzter oder Toter wert, lohnt der Aufwand.
Z.B. auch die Hundertausenden Infilbratoren in U-Bahn-Stationen usw. Gibt es mehr Gesundheit und Leben billiger, z.B. konsquentere Verkehrsüberwachung, einige Planstellen für Verkehrspolizei mehr? 5 Tote im Jahr mit Herzstillstand in der U-Bahn mehr weil keine Infilbartoren, 50 Tote an Straßen weniger dank mehr Verkehrsüberwachung mit gleichem Geldaufwand? Oder wieviel Schwimmbadaufsicht ist nötig? Was kosten statt 20 Ertrinkungsunfälle statistisch nur 15 für wieviel mehr Bademeisterplanstellen?
 
Del Sönkos

Del Sönkos

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Das ist auch völlig richtig so! Auch der Staat kalkuliert den Wert von Menschenleben, wieviel Intensivbetten, wieviel Rettungswagen vorhalten. Mit welchem Aufwand wieviel gewerblichen Arbeitsschutz. Es ist doch völlig klar, totale Sicherheit gibt es nicht, ist nicht bezahlbar. Im Extremfall Luftfahrt nurnoch 4-Sitzige Flugzeuge, für alle zero-zero-Schleudersitze und Einweisung, würde das Restrisiko minimieren, wäre aber zu teuer.
Also soll und wird gerechnet, wieviel ist ein verhinderte Verletzter oder Toter wert, lohnt der Aufwand.
Hast du eine gesicherte Quelle dafür, wo und wie genau in der Luftfahrt mit dem Wert von Menschenleben kalkuliert wird, so wie du es schreibst?
Zumindest ich konnte dies bisher in keinem militärischen und zivilen Entwicklungsprojekten oder den EASA Rulemaking Programmes beobachten.

Ich konnte bisher nur eine Konstante ableiten: Es wird sicherer - eine Abwägung wie oben beschrieben fand nie statt!

Die originäre Grundlage für Schadensersatz gegenüber dem Luftfahrtunternehmen ist übrigens das Übereinkommen von Montreal - dies wurde glaube ich noch nicht genant:
Schadensersatz bei Tod oder Körperverletzung. Es gibt keine Höchstbeträge für die Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Fluggästen. Für Schäden bis zu einer Höhe von 100 000 SZR (gerundeter Betrag inLandeswährung) kann das Luftfahrtunternehmen keine Einwendungen gegen Schadensersatzforderungen erheben. Über diesen Betrag hinaus gehende Forderungen kann das Luftfahrtunternehmen durch den Nachweis abwenden, dass es weder fahrlässig noch sonst schuldhaft gehandelt hat.

Ist zwar der Text aus der EU-VO, gilt aber so auch in den USA (ggf. in anderer Höhe). Nachgelagert kommen dann natürlich die ganzen "amerikanischen Rechtskeulen", so dass am Ende noch die 5. Generation des Rauhaardackels des Piloten haftet :wink2:
 
innwolf

innwolf

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Z.B. ETOPS-Regelungen. Billiger fliegen in Abwägung zu möglichen aber seltenen nassen Füssen. Wartet mal wie darüber diskutiert wird wenn mal doppelt engin-trouble über dem winterlichen Nordatlantik geschah. A340 vs 777 oder A330!

Man fliegt zweistrahlig weil es preiswerter ist.
 
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