Ich hätte da Mal eine Frage...

Diskutiere Ich hätte da Mal eine Frage... im WK I & WK II Forum im Bereich Geschichte der Fliegerei; Meine Mutter hat diese 2 flugzeuge (Bilder) im Keller gefunden.. Wir beide haben keine ahnung mehr aus welcher Zeitung diese stammen und ob / wo...

Koalabaerr

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Meine Mutter hat diese 2 flugzeuge (Bilder) im Keller gefunden.. Wir beide haben keine ahnung mehr aus welcher Zeitung diese stammen und ob / wo man so etwas anbieten könnte. Soweit wir das noch wissen waren die vor vielen Jahren in einer Zeitung. Die messerschmitt gab es nur eine kurze Zeit da auf dieser ein Hakenkreuz ist. Das ich Mal lieber nicht aufgenommen habe da ich nicht weiß ob es erlaubt ist hier das Symbol zu zeigen.



Da wir von dem keine Ahnung haben Frage ich lieber hier hoffentlich bin ich richtig.. Dazu wäre die frage ob so etwas einen wert hat.


MfG
Koalabaerr
 
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AGO Scheer

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Den "Wert" kannst du selbst leicht bei ebay herausfinden.
 
Augsburg Eagle

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Wäre mal interessant, aus welcher Zeitschrift die beiden stammen.
 
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Meine Mutter hat diese 2 flugzeuge (Bilder) im Keller gefunden.. Wir beide haben keine ahnung mehr aus welcher Zeitung diese stammen und ob / wo man so etwas anbieten könnte. Soweit wir das noch wissen waren die vor vielen Jahren in einer Zeitung. Die messerschmitt gab es nur eine kurze Zeit da... Dazu wäre die frage ob so etwas einen wert hat.
Mit oder ohne Fahrwerk? Ich vermute mal ohne. Grösse 1:72?; der 'Wert' ist gering. Ähnliche Produkte sind heute neu für 15-20€ zu haben.
 
pok

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Alien
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Das historisch korrekt angebrachte Hakenkreuz darf nach zur Zeit gueltigen Rechtsauslegung auf Modellen und Spielzeugen in Deutschland nicht oeffentlich gezeigt weden, Du hast also alles richtig gemacht. Verkaufen darfst Du dieses Modell so wie es ist nicht.
 
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mg218

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Das Modell mit dem Hakenkreuz darf er nicht verkaufen.
 
AGO Scheer

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Nein, Robert, das war diese Del Prado Geschichte. Inklusive TV-Werbung nach dem Motto: Erstes Heft 1,99€ die folgenden ca. 15€.
Die Bf 109 E war Heft 1 und wurde im deutschen Zeitschriftenhandel tatsächlich mit Swastika am Leitwerk verkauft. Heft zwei war die Spit. Zwischenzeitlich war richtig "Rummel" wegen Heft 1. Gründe wurden schon genannt. Das hatte zur Folge, dass Heft 1 zurückgezogen wurde (soweit noch vorhanden).
Und bei Heft drei oder vier, das eine Ju 87 enthielt, mussten alle Verpackungen geöffnet werden und das Hoheitszeichen manuell entfernt werden. (Verwaschene Reste davon finden sich auf vielen Modellen).

So schlecht ist die Qualität nicht für ein Massenprodukt.
 
JohnSilver

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Danke, René, Del Prado, da hätte ich auch drauf kommen können. :wink2:
Eine Zeitschrift als Quelle war ja angegeben.

Offensichtlich sind die Flieger dann von der anderen Firma übernommen worden, zumindest scheinen das optisch die gleichen Flugzeuge zu sein.
Die 109 soll wohl die Maschine von Heinz Bär sein.
 
AGO Scheer

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Ja, die kommen alle ganz sicher aus ein und derselben Quelle.
 

Koalabaerr

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Vielen Dank für die vielen Kommentare :D

Auf Del Prado wäre ich niemals gekommen..
Aber krass das es hier jemanden gibt der so viel daruber weiß.

Die beiden flugzeuge sind noch in OVP dem nach kann nie bespielt worden.

Nochmal herzlichen Dank an AGO Scheer und JohnSilver.

MfG
 
lutz_manne

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Das Modell mit dem Hakenkreuz darf er nicht verkaufen.
Warum? Ist das Modell etwa ein Propaganda-Mittel oder wird es dafür verwendet, wenn ich es nur verkaufe? Dieser vorauseilende Gehorsam ist manchmal echt ätzend.

§ 86 StGB - Einzelnorm
Beachte mal den Absatz 4(2) und 4(3) vom § 86 StGB und überlege noch mal.

Um sich grundsätzlich einer solchen Diskussion zu entziehen, sollte man das Zeichen besser nicht öffentlich zeigen und abdecken. Aber es nicht nicht uneingeschränkt verboten.
 
GorBO

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@lutz_manne Darum gibt es auch noch einen §86a StGB, der das schlichte Verwenden von solchen Zeichen verbietet. Als Verwenden wird wiederum u.a. das öffentliche Zeigen solcher Zeichen als auch das Verbreiten (Verkaufen, Verschenken) verstanden.
 
lutz_manne

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@lutz_manne Darum gibt es auch noch einen §86a StGB, der das schlichte Verwenden von solchen Zeichen verbietet. Als Verwenden wird wiederum u.a. das öffentliche Zeigen solcher Zeichen als auch das Verbreiten (Verkaufen, Verschenken) verstanden.
Ich dachte mir, dass der §86a zur Sprache kommt und wollte dazu schon noch was schreiben. Dachte mir aber, och... die werden wohl auch lesen können. Aber... nö. Schau doch mal auf den §86a StGB (3)....

Und jackrabbit, ich nutze keine Gesetzeslücken sondern verwende und achte das Gesetz wie es gedacht ist. Und das ist auch gut so, denn ich will auch nicht, dass die braunen Hetzer mit den Flaggen durch die Straßen ziehen.
 
GorBO

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@lutz_manne
Und ich wollte schon auf die Ausnahmen eingehen und das diese hier nicht zutreffen, aber dachte mir "och nö, hatten wir schließlich schon in anderen Threads."
Also nicht einmal wenn man ein superrealistisches Modell baut und das in ein Diorama stellt, das den WW2 in seiner ganzen Grausamkeit darstellt, greift die Asunahme aus §86 III StGB.
Für Blechmodelle einer Zeitschriftenbeilage schon gleich gar nicht!
 
lutz_manne

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OK, es ist Propaganda. Ich versteh es nun. Und Einschränkungen gibt es nicht. OK.
 
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