Interessanter Fotofund - Bilder von der Fw 189 "Uhu".

Diskutiere Interessanter Fotofund - Bilder von der Fw 189 "Uhu". im WK I & WK II Forum im Bereich Geschichte der Fliegerei; "..MG-Schütze im Flugzeug, Kolonnen von Kriegsgefangenen am Boden: An der Ostfront machte ein unbekannter Luftwaffensoldat sensationelle Fotos...
grinch

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Space Cadet
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Unbedingt sensationelle Fotos.

Aber:
Wenn ich das richtig verstehe, hat "einestages" die Bilder aus dem Forum "Militaryphotos" einfach kopiert, ohne den Veröffentlicher der Bilder in diesem Forum bzw. den eigentlichen Urheber dazu befragen zu können oder seine Genehmigung einzuholen.

Wenn man im Text auf "einestages" schreibt, "man wolle mit den Bildern nach dem Fotografen suchen" erscheint mir das völlig flach. Ich halte die Veröffentlichung der Bilder für einen klaren Verstoß gegen die Copyright Bestimmungen.

Wenn "einestages" den Poster nicht erreichen kann, dürfen sie den Kram nicht einfach weiter veröffentlichen.

Das was "einestages" hier abzieht ist ein klarer Verstoß gegen die User agreements (Forum Regeln) von militaryphotos.

"einestages" ist ein Ableger des Spiegels.
Und der Autor:
http://www.spiegel.de/extra/0,1518,632093,00.html
 
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schwarzmaier777

schwarzmaier777

Testpilot
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die Fotos sind sehenswert :TOP::TOP:

interessant wäre doch ob hier im Forum der Aufnahmeort und mehr Details zur Einheit geklärt werden können.

Gruß
Ingo
 
EDCG

EDCG

Astronaut
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Aber:
Wenn ich das richtig verstehe, hat "einestages" die Bilder aus dem Forum
"Militaryphotos" einfach kopiert, ohne den Veröffentlicher der Bilder in diesem
Forum bzw. den eigentlichen Urheber dazu befragen zu können oder seine
Genehmigung einzuholen.
Bei Fotos, die innerhalb von fünfzig Jahren nach der Herstellung nicht
veröffentlicht wurden, erlischt die Schutzfrist. Also kein Problem, oder?
 
grinch

grinch

Space Cadet
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Lieber EDCG,


Alles kein Problem oder? Ich denke hier handelt es sich um Lichtbildwerke und nicht um Lichtbilder.

Lichtbildwerke bringen eine individuelle Betrachtungsweise oder künstlerische Aussage des Fotografen zum Ausdruck.

Die Schutzfrist bei Lichtbildwerken endet erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers/Fotografen (§ 64 UrhG),

Lichtbilder als Dokument der Zeitgeschichte können bis 2015 geschützt sein, wenn der Urheber nach 1940 verstorben ist.

Und nein, es würde auch keine Rolle spielen, wenn der Urheber bereits verstorben ist. Dann erbt jemand.

Hier handelt es sich um äußerst hochwertige und seltene Bilder, die bei geschickter Vermarktung sicherlich eine vierstellige Summe erzielen würden. Ob sie bereits jemals veröffentlicht waren, kann im Moment nicht bestimmt werden.

Die Bilder scheinen nicht nur professionell fotografiert, sondern auch gescannt zu sein.
 
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EDCG

EDCG

Astronaut
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Lieber EDCG,

bevor du Quatsch schreibst, solltest du dir erst mal Basisinfomationen über Urheberrechte bei Wiki holen.
§ 72 UrhG Abs.3:
Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des
Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher
erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung,
wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder
erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist.


Die Schutzfrist bei Bildern beträgt mindesten 70 Jahre ...
Woher stammt diese Zahl?


... und hat nichts mit etwaigen bereits erfolgten Veröffentlichungen zu tun.
Nein?


Was du hier nebenher bemerkt, ja überhaupt nicht wissen könntest.
Wären die Bilder irgendwo veröffentlich worden, wären sie doch bekannt.


Die Bilder scheinen nicht nur professionell fotografiert, ...
Das finde ich nicht. Allenfalls war die benutzte Kamera besser
als der Durchschnitt.
 
FREDO

FREDO

Astronaut
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Wenn es eine Leica war, ist das auch kein Wunder... und Aufklärer sollten schon besser fotografieren können als der Durchschnitt...
 
grinch

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Space Cadet
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Ich habe mich korrigiert und präzisiert,

wir haben wohl parallel geschrieben. Entschuldigung

Als Voraussetzungen für den urheberrechtlichen Schutz einer Fotografie als Lichtbildwerk müssen gegeben sein: menschliches Schaffen und eine vom Bewusstsein gesteuerte geistige Schöpfung, die eine individuelle Leistung darstellt. Beim Fotografieren sind das z.B. die Wahl der Gestaltungsmittel Motiv, Belichtung, Perspektive, Bildausschnitt, Tiefenschärfe oder die Wahl des richtigen Moments.
Die Richtlinie 93/98 EWG wurde zum 1. Juli 1995 in Form einer Übergangsregelung (§ 137 f UrhG) in deutsches Recht umgesetzt.
Diese rechtliche Umsetzung hat gravierende Folgen für Bildarchive. Denn die neue Rechtslage unterscheidet sich ganz erheblich von der alten urheberrechtlichen Situation. Vor der Umsetzung der EU-Richtlinie gab es im deutschen Urheberrecht seit dem 1.7.1985 die folgenden Kategorien für Fotografien: einfache Lichtbilder mit einer Schutzdauer von 25 Jahren ab Erscheinen bzw. Herstellung (falls nicht erschienen), Lichtbilder, die Dokumente der Zeitgeschichte sind, mit einer Schutzdauer von 50 Jahren ab Erscheinen bzw. Herstellung (falls nicht erschienen) und Lichtbildwerke mit einer Schutzfrist bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Für die Zuordnung einer Fotografie zur Kategorie Lichtbildwerk war es erforderlich, dass sie sich durch eine bestimmte künstlerische Gestaltungshöhe auszeichnete. Pressefotos, Amateurfotos und die meisten anderen Fotos wurden im Regelfall dieser Kategorie nicht zugeordnet, weil
Du siehst" Lichtbilder als Dokument der zeitgeschichte" waren mal 50 Jahre geschützt. Das hat sich aber geändert. Wichtig ist die Einstufung als Lichtbildwerk, wozu nach neuer rechtslage nicht besonders viel gehört. Tiefenschärfe und individuelle Einstellung reicht.

Hier mal alles gut zusammengefasst:
http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/44325/SWA66-Fotorecht%20im%20Archiv-Frentz.pdf

Ein Beispiel:
Zu dem gesamten Sachverhalt gibt es bisher erst ein aussagekräftiges Urteil eines Oberlandesgerichts. Das OLG Hamburg entschied am 3.3.2004 (Aktenzeichen 5 U 159/03), dass ein Foto von einem auftauchenden U-Boot, das1941 hergestellt und 1943 erstveröffentlicht worden war, zwar nach damaligem Urheberrecht am 1.1.1969 gemeinfrei wurde, aber seit dem 1.7.1995 in Deutschland erneut wieder urheberrechtlich geschützt sei. Als maßgeblich für das Wiederaufleben der Rechte wurde vom Gericht die Tatsache angesehen, dass es in Spanien bereits seit 1879 für fotografische Werke einen Urheberrechtsschutz von 80 Jahren ab dem Tod des Urhebers gab. An den Werkcharakter wurden dort keine besonders strengen Anforderungen gestellt. Das urheberrechtliche Werk musste nur einen gewissen Grad an Originalität aufweisen und eine persönliche Leistung des Urhebers erkennen lassen. Daraus schloss das Gericht, dass das streitgegenständliche Foto eines U-Boots nach spanischem Recht bereits vor dem 1.7.1995 Werkcharakter besaß und deshalb in Spanien geschützt war, was das Wiederaufleben des urheberrechtlichen Schutzes des Fotos auch in Deutschland nach dem Stichtag zur Folge hatte. Auf dieser Argumentationsgrundlage entschied das Gericht gegen einen deutschen Verlag, der mit der Annahme einer Gemeinfreiheit des Motivs einen Ausschnitt des Fotos nach 1995 auf einem Buchumschlag verwendet hatte, ohne beim Rechteinhaber vorab die Genehmigung einzuholen.
Bedenklich finde ich auch außerhalb des Copyrights das gewerbliche Abkopieren aus einem anderen Forum. Vielleicht veröffentlicht ja mal jemand einen FF Bildband und schreibt dann, "ich konnte die anonymen Urheber im FF leider nicht erreichen, EDCG reagierte einfach nicht auf Anfragen" :)
 
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albatros32

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Copyright hin oder her;
Dem unbekannten Fotografen gilt mein Dank und Respekt !!!!!!!!!!!!!!
Ich finde die Bilder einfach genial! Sollte ich nochmal eine FW-189 bauen, sind diese Fotos eine Topquelle bezüglich der Innendetailierung des Modells.
Selbst die bekannten Bilder aus der TDV etc. sind dagegen fast schon "minderwertig" !
 
EDCG

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Astronaut
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Du siehst" Lichtbilder als Dokument der zeitgeschichte" waren mal 50 Jahre geschützt. Das hat sich aber geändert. Wichtig ist die Einstufung als Lichtbildwerk, wozu nach neuer rechtslage nicht besonders viel gehört. Tiefenschärfe und individuelle Einstellung reicht.
Na phantastisch! Eine weitere gesetzgeberische Meisterleistung aus Brüssel. Wie üblich ungemein sinnvoll und praxisgerecht. Einfach klasse. Wenn man bedenkt: Um Fotos, die ich dieses Jahr mache, können sich (wenn ich noch 30 Jahre lebe) noch im Jahr 21xx irgendwelche Torfköpfe zanken. Das bringt mich echt weiter. Toll.
Es lebe der Fortschritt / Schwachsinn / die EU! (Nichtzutreffendes bei Bedarf streichen.)

Vielleicht veröffentlicht ja mal jemand einen FF Bildband und schreibt dann, "ich konnte die anonymen Urheber im FF leider nicht erreichen, EDCG reagierte einfach nicht auf Anfragen" :)
Da kannst du ganz sicher sein: In 60 bis 70 Jahren werde ich auf Anfragen ganz sicher nicht mehr reagieren. Und was dann mit meinen Bildern passiert ist mir absolut egal.
 
grinch

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Space Cadet
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Die Bilder wurden auf militaryphotos aber nicht vor Jahren sondern erst vor kurzem gepostet. Und wie schon gesagt, sind sie sicher nicht ganz wertlos. Gerade Uhu-Bilder sind sehr selten und Qualität und Motive stimmen auf jeden Fall.

Also Urheber melde dich und zocke die Bande richtig ab! Wenn jedes Bild nur 50€ bringt ist der nächste Urlaub gesichert.

Ich habe gerade mit Rechteinhabern (das war auch noch ne Uni ! ) in den USA über Bildrechte verhandelt und da kostet ein einzelnes Bild aus den 50ern locker 80-100€. Plus Scannen und Bearbeiten versteht sich. Dabei sind denen die Bildrechte unter anderen tausend Dingen über zig Firmenverkäufe und Schenkungen nur zufällig zugegangen und lagen jahrzehntelang im Keller. Sehr freundlich aber bestimmt die Jungs...
 

Tiger 2

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Ich lese auch in diversen Foto-Foren mit und wenn dort jemand über widerrechtliche Nutzung berichtet wird dort sehr gerne in der Rechnung sehr hoch gegriffen...

Also üblicher Preis +50 bis 100% sind da keine Seltenheit.
Als Richtwert wird da gerne die MFM Liste (http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=43146fe782e92&akt=empfehlungen_empfehlungen&view=&si=4b6b4112e1c1b&lang=1) empfohlen.
Wenn man dann noch bedenkt, dass die Bilder Seltenheitswert haben...
Also kann das für den Spiegel richtig teuer werden und ich hätte dabei keinerlei Mitleid.
 
EDCG

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Astronaut
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Die Bilder wurden auf militaryphotos aber nicht vor Jahren sondern erst vor kurzem gepostet.
Ja. Aber aufgenommen wurden sie vor fast 70 Jahren.

Und wie schon gesagt, sind sie sicher nicht ganz wertlos.
Das mag wohl so sein. Aber was bringt das dem Urheber? Der ist doch mit 99,9%iger Wahrscheinlichkeit schon lange tot und begraben.

Also Urheber melde dich und zocke die Bande richtig ab!
Das ist eben der Punkt: Da es den Urheber vermutlich schon lange nicht mehr gibt, ist eben die Frage wer hier wen mit welchem Recht abzockt.
 
grinch

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Space Cadet
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wahrscheinlich irgendein Flugplatz
Nach den aktuellen Gesetzen sind die Bilder auf jeden Fall noch geschützt, denn 1942 + 70 :TD:

"einestages" bewirbt die Bilder selbst mit "Sensationelle fotos" und bestätigt damit, dass es sich um Bildwerke handelt, die einen besonderen Schutz genießen.

Jemand muss die original Bilder besitzen und hat sie bestimmt nicht konspirativ im Vorbeigehen gescannt. Wenn der Urheber verstorben ist, fallen die Rechte automatisch den Erben oder den Erwerbern eines Nachlaßes zu.

Die müssen ja keine Forderungen stellen, könnten es aber. Es wäre ihr gutes Recht.

Bei den Kommentaren zu diesen Bildern ist auch der Beitrag eines Herrn enthalten, der mal vorsichtig auf Copyrights anspielt, weil er selbst 2500 solche Bilder erworben hat und vor hat diese Fotos in einem Buch zu veröffentlichen. Stell dir doch mal vor solche genialen Bilder in einem Bildband oder auf einer CD. Wer würde nicht gern dafür einen erträglichen Betrag blechen?
 
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koehlerbv

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Vielleicht sollten wir uns nicht zu sehr auf etwaige Urheberrechtsverletzungen kaprizieren, deren Durchsetzbarkeit mir zumindest schwierig erscheint - vor allem, wenn man sich die Geschichte der Erstveröffentlichung betrachtet.

Wir sollten vielmehr froh sein, dass die Bilder nicht irgendwo auf einem Speicher von den Mäuslein zernagt wurden, ohne dass jemals jemand davon erfahren hätte.

Über den SPIEGEL brauchen wir uns sicherlich keine Gedanken machen, der hat gute Hausjuristen und bestimmt auch eine Rückstellung für den Fall, dass die ausdrückliche Suche nach dem Urheber Erfolg haben sollte.

Bernhard
 

koehlerbv

Astronaut
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Die Bilder sind längst weit im Web verbreitet (die von Dir verlinkte Seite zeigt aber Bilder aus verschiedenen Quellen - und die bereits von der SPIEGEL-Seite bekannten).
Leider ist bisher nirgendwo der Rechteinhaber vermerkt. grinch hatte es ja bereits geäussert: "Im Vorbeigehen hat das keiner konspirativ gescannt". Das Rechteproblem rückt in den Hintergrund (und würde zudem jetzt erforderlichen Aufwand gegenüber Ertrag nicht entsprechen). Es wäre aber wirklich toll, wenn ein SPIEGEL-Leser sich erinnert und Hinweise auf den Fotografen und die ganze Geschichte liefern könnte. Das würde für uns alle spannend.

Bernhard
 
VJ101

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Ich finde es sehr schade, dass hier bisher (fast) ausschließlich über Copyright diskutiert wird.

Ich hätte angenommen, dass hier viel mehr über die Motive auf den Bildern diskutiert würde, so wie im Forum von "einestages". Dort wird schon kräftig an der Analyse und Aufklärung gearbeitet.

Stattdessen ergeht ihr euch hier in einem Streit über Urheberrechte...wir sind hier doch kein Juristenforum!

Ich sehe das pragmatisch: was geht es uns an, ob andere vielleicht eine Urheberrechtsverletzung begangen haben? Da sollen sich doch bitte die Betroffenen selbst drum kümmern. Freuen wir uns lieber über die ausserordentlich guten Fotos.
 
Maik

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leider verstorben<br><img src="http://www.flugzeug
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In dem "eines Tages" - Artikel steht unten etwas von einer "flugbereiten" Fw 189 - ist die FW 189 von Lothar Mothes inzwischen wirklich wieder in flugfähigem Zustand ?
 

JV ´44

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Die wohl schönsten FW-189 - Innenaufnahmen, die ich jemals gesehen habe!!!

Hi Leute!!!

Dieser Forumbeitrag war für mich ein Geschenk des Himmels, sieht man doch sehr schöne Innen- und Außenaufnahmen der FW-189 "Uhu". Abgesehen davon sind diese Fotos wohl aus der Anfangszeit von "Operation Barbarossa" und daher alleine schon von hohem, geschichtlichen Wert.

Kenne aus meinem Freundeskreis ´nen ganzen Haufen Leute, die sich auf allen möglichen Flohmärkten und Haushalts-Auflösungen herumtreiben (hat bei letzterem einen etwas morbiden Charakter, da die meisten Leute verstorben sind). Die fragen meist ganz gezielt nach dem Geburtstagsdatum des Verstorbenen und wollen dann nur die Foto-Alben mitnehmen. Die verbleiben meist mit den Familienangehörigen in Kontakt (zwecks Rückfragen), damit auch mehr zur Geschichte eines Fotos gesagt werden. So eine Haltung find ich sehr verantwortungsvoll, da Geschichte so nicht verloren gehen kann. Da geht´s natürlich auch ganz klar um finanzielle Interessen, den für ein rares Bild kann schon mal mächtig der Rubel fliessen...

Bin auf jedenfall froh, daß immer wieder mal seltene Bilddokumente auftauchen. Meine "Uhu" von REVELL in 1/72 kann nun auch besser detailliert werden!!!

MfG - JV ´44.

P.S. Der Typ, der damals das berühmteste Bild von Che Guevara gemacht hat, hätte eigentlich Multimilliardär sein müssen. Der hat sich `nen Dreck um irgendwelche "Rechte" geschert und jetzt ist der bettelarm. Jetzt verdienen Großkonzerne und Modefirmen mit seinem Foto richtig Kohle. Damals konnte keiner so genau ahnen, daß Che mal so berühmt werden würde...:(
 
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