Junkers Ju 52 Restauration HB-HOS

Diskutiere Junkers Ju 52 Restauration HB-HOS im Props Forum im Bereich Luftfahrzeuge; Die in Frankreich fliegt aktuell noch, darf aber nicht kommerziell für Passagierflüge genutzt werden. Hier ein paar Fotos...
Poze

Poze

Space Cadet
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Die in Frankreich fliegt aktuell noch, darf aber nicht kommerziell für Passagierflüge genutzt werden.
Hier ein paar Fotos:
 

hzoe

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ffm
Sind jetzt überhaupt noch Ju52 übrig, die tatsächlich noch fliegen
Naja, zumindest gibt es derzeit keine originale Ju52 aus deutscher Fertigung mehr, die flugfähig wären.
Die gab es nur bei DLBS und JuAir. Der Rest sind CASAs.

Die ZS-AFA in Südafrika habe ich im September 2015 zum letzten Mal fliegend am Rand Airport gesehen.
Da der SAAMS-Hangar am O.R. Tambo aufgelöst werden sollte, war geplant die Maschine am Rand Airport zu positionieren.
Das letzte Mal habe ich sie aber 2019 immer noch am O.R. Tambo gesehen.
In der SAAMS-Ausstellung am Rand Airport wird sie zur Zeit nicht gezeigt.

Zur F-AZJU hat Poze schon berichtet.

und dann bleibt nur noch Jerry Yagen's N352JU in Virginia Beach.
Für die ist ein CofA 2018 erteilt worden, das noch bis 2024 gültig ist.
Hauptsächlich steht sie im Museum, sie ist allerdings noch im Oktober 2021 geflogen.

F-AZJU und N352JU sind damit die letzten Fliegenden.

Schade um die -HOS, aber es war zu erwarten.
Die physische Instandsetzung dürfte kein Problem gewesen sein. Es gibt nichts, was man nicht reparieren kann.
Stets unterschätzt wird bei solchen Projekten die ingenieurmässige Nachweisführung einer Reparatur,
Und die ist in den letzten 10 Jahren bei kommerziell betriebenen, historischen Flugzeugen zu einem Fass ohne Boden geworden,
insbesondere dann, wenn originale Konstruktionsunterlagen nicht mehr da sind und Nachbauteile mit Ersatzwerkstoffen hergestellt werden.
Ich bezweifle, dass wir noch einmal einen Relief bekommen werden, um das für unsere zumindest großen Oldies wieder beherrschbar zu machen.
Genau aus diesem Grund fliegen D-AQUI und die Südafrikaner nicht mehr und -HOS reiht sich hier vermutlich ein.

Gruß, Horst
 
Damian

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Horst , da liegst Du völlig richtig !!! Mit den echten Ju 's ist vorbei.Ich war dieses Jahr auf der Classic World in Friedrichshafen und in einer Halle standen Oltimer drin , unter anderem die Junkers F 13. Konnte mich mit den Verantwortlichen unterhalten und es wurde mir bestätigt das die alten Ju's devinitiv NICHT !!! mehr flugfähig gemacht werden , höchstens rollfähig. Momentan wird eine Ju 52 komplett neu und flugfähig gebaut.
 
Oli_CH

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Space Cadet
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Horst , da liegst Du völlig richtig !!! Mit den echten Ju 's ist vorbei.Ich war dieses Jahr auf der Classic World in Friedrichshafen und in einer Halle standen Oltimer drin , unter anderem die Junkers F 13. Konnte mich mit den Verantwortlichen unterhalten und es wurde mir bestätigt das die alten Ju's devinitiv NICHT !!! mehr flugfähig gemacht werden , höchstens rollfähig. Momentan wird eine Ju 52 komplett neu und flugfähig gebaut.
Deine erwähnte Flugfähige ist die HB-HOS und die ist storniert, es wird keine restauriert.... Macht halt solche Posts nicht glaubwürdig
 
bodo

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Testpilot
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Deine erwähnte Flugfähige ist die HB-HOS und die ist storniert, es wird keine restauriert.... Macht halt solche Posts nicht glaubwürdig
Er schrieb:
Momentan wird eine Ju 52 komplett neu und flugfähig gebaut.
Ich habe das nicht so gelesen, dass die HB-HOS damit gemeint war, sondern die Ju 52/3m NG...
 
Oli_CH

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Wobei dieses Projekt auch gestrichen wurde, steht in meinem Link weiter vorne...
 

Aeroplan

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Zur Thematik hier noch ein Bericht der "Neuen Zürcher Zeitung" vom 05.07.2022:

 
Kenneth

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Flog sie nicht bis zur Einstellung des Ju-Air Betriebs? Oder anders rum gefragt, flog sie also dann längere Zeit mit Strukturproblemen, die derart sind, dass sie der Flugfähigkeit im Wege stehen, und nur mit enormer Aufwand zu reparieren wären? Hat es eigentlich nach dem Unfall strafrechtliche Prozesse in Verbindung mit der Junkers-Fliegerei in der Schweiz gegeben?
 
AT-6

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Luftfahrt
Grounding für historische Flugzeuge: Bundesrat verbietet kommerzielle Nutzung


Zwanzig Personen kamen bei einem Absturz mit einer Ju-52 ums Leben. Nun verschärft der
Bundesrat die Regeln für Flüge mit historischen Maschinen deutlich. (17.08.2022, 11.21 Uhr)

Das tödliche Unglück mit der Ju-52 von 2018 hat happige Auswirkungen. Flüge mit historischen Luftfahrzeugen haben künftig deutlich strengere Vorgaben einzuhalten, oder sind sogar ganz verboten. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch beschlossen. Die Neuerung geht auf eine Analyse nach dem Unfall zurück. Konkret werden künftig kommerzielle Flüge mit Personen und Gütern mit Luftfahrzeugen der Sonderkategorie «historisch» nicht mehr zulässig sein, teilt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) am Mittwoch mit.

Nichtgewerbsmässige Flüge sind «für Vereinsmitglieder unter Einhaltung einer Karenzfrist von 30 Tagen weiterhin möglich», so das Bazl. Es dürfen neu aber «maximal neun Personen in einem entsprechenden Flugzeug fliegen, davon höchstens sechs Passagiere». Auch müsse der der Pilot die Passagiere vor dem Start «über die besondere Zulassung des entsprechenden Luftfahrzeugs informieren.»

Pilot handelte «hochriskant»
Beim Absturz der Ju-52 der Ju-Air im August 2018 am Piz Segnas waren 20 Personen ums Leben gekommen. Am Unglück soll laut Abschlussbericht der Pilot schuld gewesen sein. Dieser habe eine «hochriskante Flugführung» gewählt, hiess es im Bericht. Aber auch das Flugzeug sei in einem «nicht ordnungsgemässen technischen Zustand» gewesen. Schon in direktem Nachgang wurden die Kriterien für Flüge mit historischem Maschinen deutlich verschärft.

Die neuen Vorgaben für Flüge mit historischen Luftfahrzeugen seien mit jenen der anderen europäischen Länder vergleichbar. Sie treten am 1. Oktober in Kraft. (mg)
 
lutz_manne

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Alien
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Was für eine überzogene und schon fast diskriminierende Sippenhaftungslösung für alle Vereine/Betreiber die ihre historischen Flugzeuge völlig ordnungsgemäß warten und wo die Piloten sorgfältig ihren Job machen.
 

MX87

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Ich finde es problematisch, dass das BAZL quasi schon per Formulierung suggeriert, dass historische Flugzeuge per sé unsicherer wären als moderne:

Zum Schutz der Flugpassagiere muss der Pilot die Passagiere über die besondere Zulassung des entsprechenden Luftfahrzeugs informieren. Damit wird sichergestellt, dass sich Passagiere vor einem Flug entscheiden können, ob sie die damit zusammenhängenden Risiken eingehen wollen oder nicht.

Unsinnig und an den Fakten vorbei: Ein korrekt gepflegtes und gewartetes Flugzeug mit kundigen Piloten ist an sich nicht unsicherer als ein brandneues Flugzeug.

Vor dem Hintergrund: Könnte man heute kein historisches (Passagier)Flugzeug als Verkehrsflugzeug zulassen? Die Classic Air hatte ihre beiden Maschinen ja als HB-I.. zugelassen und nicht in der historischen Kategorie HB-R...
Oder würde sich das BAZL hier schon kategorisch auf Grund des Alters der Maschinen sperren?
 
Griffonpower

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Das diese Entscheidung so kommen würde,war absehbar....zu mehr Sicherheit wird sie aber nichts beitragen.. da müssten andere, bestehende Instrumente greifen...
aber die beiden DC-3 der ehem. Classic Air könnten heute so oder so nicht mehr kommerziell / gewerbsmässig im HB-Register eingetragen und zugelassen werden..EASA lässt grüssen... die HB-R.. Immatrikulation bekommen nur Flugzeuge, die nie eine zivile Zulassung in der Schweiz hatten. Das hat nicht unbedingt mit dem Alter der Flugzeuge zu tun. Wenn man eine ehem. F-18 der Swiss Air Force zivil zulassen würde, bekäme die auch eine HB-R... Registration, aber da kann ich mich beruhigen, das wird nicht passieren...Es gibt im schweizerischen Luftfahrtregister ja so oder so keine historischen Luftfahrzeuge die lufttüchtig und mehr als neu Plätze aufweisen.. da sind die Beech 18 schon die oberste Grenze... obwohl die HB-ISB ja noch eingetragen ist, aber eben sie ist leider nicht mehr lufttüchtig und gammelt in Memmingen vor sich hin....

Greets
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arneh

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Was für eine überzogene und schon fast diskriminierende Sippenhaftungslösung für alle Vereine/Betreiber die ihre historischen Flugzeuge völlig ordnungsgemäß warten und wo die Piloten sorgfältig ihren Job machen.
Ja, etwas unverständlich. Nachdem man in der Vergangenheit evtl. etwas zu wenig hingeschaut hat, übertreibt man es jetzt völlig. Hat was von Nachtreten. Die Maßnahmen zielen ziemlich offensichtlich nicht in erster Linie auf Sicherheit ab (Bei dem Unglück war die Risikobereitschaft des/der Piloten entscheidend nicht irgendwelche sicherlich durchaus bestehenden Unzulänglichkeiten des Zustandes des Flugzeugs), sondern auf Vergrätzen. Damit soll der Betrieb eines solchen Flugzeuges wohl faktisch verunmöglicht werden, ohne dass man es offen ausspricht. Hält aber keinen Hazardeur davon ab, sich und seine Passagiere mit einem moderneren Muster in Gefahr zu bringen (ggf. im Gegenteil, da da der besondere Reiz des Fluggerätes an sich auch noch wegfällt und ggf. durch noch mehr 'Kick' kompensiert werden muss).
 

an-12

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Ich finde es problematisch, dass das BAZL quasi schon per Formulierung suggeriert, dass historische Flugzeuge per sé unsicherer wären als moderne:

Zum Schutz der Flugpassagiere muss der Pilot die Passagiere über die besondere Zulassung des entsprechenden Luftfahrzeugs informieren. Damit wird sichergestellt, dass sich Passagiere vor einem Flug entscheiden können, ob sie die damit zusammenhängenden Risiken eingehen wollen oder nicht.

Unsinnig und an den Fakten vorbei: Ein korrekt gepflegtes und gewartetes Flugzeug mit kundigen Piloten ist an sich nicht unsicherer als ein brandneues Flugzeug.

Vor dem Hintergrund: Könnte man heute kein historisches (Passagier)Flugzeug als Verkehrsflugzeug zulassen? Die Classic Air hatte ihre beiden Maschinen ja als HB-I.. zugelassen und nicht in der historischen Kategorie HB-R...
Oder würde sich das BAZL hier schon kategorisch auf Grund des Alters der Maschinen sperren?
Ich finde die Formulierung des BAZL vor dem gegebenen Hintergrund korrekt. Eine JU-52, DC-3 oder was auch immer ist eben kein Flugzeug, welches nach EASA Richtlinien zugelassen werden kann. Daran ist in Deutschland letztendlich auch die zweite DC-3 des Air Service Berlin gescheitert. Die wenigen noch vorhandenen Anbieter von DC-3 Rundflügen in Europa sind ja auch Vereine, bei denen meistens zum Flug eine Mitgliedschaft erworben werden muss. Kommerziell geht das nicht mehr. Bestehende Betreiber haben einen Bestandsschutz.
Deswegen ist es auch nicht möglich zum Beispiel eine AN-2 die noch nicht auf einem Register eines EASA Landes ist mit einem europäischen Kennzeichen zu versehen oder selbst innerhalb Europas umzumelden. Deswegen sind ja die Antonovs der Vereine in der Schweiz und Österreich auch litauisch bzw lettisch registriert - eben weil eine neue Einmeldung/Umregistrierung auf das schweizer (oder das österreichische) Register nicht möglich ist. Same thing mit der DC-3 - da wird es keine neuen mehr geben in Europa. Schon gar nicht für Rundflüge,

Zu Deiner Frage: Du kannst sicher ein historisches Passagierflugzeug als solches zulassen. Für die Beförderung von Gästen gegen Entgelt sieht es dann aber wieder anders aus.
 
Kenneth

Kenneth

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Der „Hintergrund“ hat ein einziger Name: Ju-Air.

Dieser Verein, und nur der, hat diese Panik ausgelöst. D-AQUI flog jahrelang sicher und unfallfrei, und wäre (abgesehen vielleicht von Pandemie-Auswirkungen) heute noch im Betrieb, hätte es Ju-Air nicht gegeben. Die skandinavischen DC-3 fliegen seit Jahren unfallfrei, im Dialoge mit und unter Aufsicht der nationalen Behörden.

BAZL war im Zugzwang, auch durch ihren eigenen Fehlern, und konnten nicht anders entscheiden.

Bei der Ju-Air hat, wie im Unfallbericht hinreichend dokumentiert, von vorne bis hinten null und gar nichts gestimmt. Wartung, Dokumentation, Pilotendisziplin, alles daneben.

Ähnlich wie ein Hummel, fliegt eine DC-3 oder Ju 52 (ordentliche Wartung vorausgesetzt) seit +80 Jahren munter weiter; sie kennen keine EASA- oder sonstige Vorschriften.

Dieser irreparabler Schaden, der bereits in anderen Länder (D-AQUI) ausgeufert ist, hat nur ein Verursacher: Ju-Air, und nicht EASA oder sonst was.
 

MX87

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Eine JU-52, DC-3 oder was auch immer ist eben kein Flugzeug, welches nach EASA Richtlinien zugelassen werden kann. Daran ist in Deutschland letztendlich auch die zweite DC-3 des Air Service Berlin gescheitert.
Ich glaube die zweite DC-3 ist auch maßgeblich an anderen internen Gründen gescheitert. Vom Fehler mit einer Fracht-DC-3 anzufangen - während reichlich Maschinen in Passagierspezifikation verfügbar waren -angefangen. Man hat sich selbst den Weg nur steiniger gemacht. Letztlich gipfelte es darin, dass die zweite DC-3 lieblos an einen Sammler verkauft wurde der scheinbar offensichtlich kein Interesse an einer flugtauglichen Erhaltung hatte… noch eine flugtaugliche DC-3 weniger..
 
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