Landebahnerforderniss UAV

Diskutiere Landebahnerforderniss UAV im Luftfahrtgrundlagen Forum im Bereich Grundlagen, Navigation u. Technik; Hi! was für Landebahnerfordernisse braucht ein UAV (Unbemanntes Flugzeug) in Deutschland? Normale FAR Flugbahn oder gibts da was extra ...
Gargelblaster

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Hi!

was für Landebahnerfordernisse braucht ein UAV (Unbemanntes Flugzeug) in Deutschland?

Normale FAR Flugbahn oder gibts da was extra ?
Besonders interessiert mich ob UAV's auf irgendwelchen Wiesen landen dürfen wo garkeine Infrastruktur vorhanden ist.

MfG

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Es gibt meines Wissens noch überhaupt keine Vorschriften dafür. Rein offiziell dürfen UAV gar nicht fliegen. Demnächst gibt es in England die erste Flugschau-Vorführung eines UAV.

Also, sei kreativ!
 
Alpha

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Auch in D flogen/fliegen UV bereits "höchst offiziell".
 

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Alpha schrieb:
Auch in D flogen/fliegen UV bereits "höchst offiziell".
Im Rahmen der Bunderswehr und bei Erprobungseinrichtungen.
Im zivilen Bereich gibt es die Modellflugzeugnutzer und da reicht eine ebene Fläche. Ferngelenkte Hubschrauber als Kameraträger werden schon kommerziell genutzt und da ist die benötigte Fläche noch kleiner. Rein rechtlich scheinen sie immer noch als "Spielzeug oder Sportgerät" zu gelten.
 
Gargelblaster

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und was ist wenn so ein Teil ~ 4Tonnen wiegt ?

Spielzeug ists dann bestimmt nichtmehr
 

beistrich

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Ab 16kg braucht in Deutschland jedes Fluggerät eine Zulassung durch das Bundesluftfahrtsamt. (auch Modellflugzeuge) dh: Vor dem Erstflug Prüfung durch einen Sachverständigen,"Testflüge" ,eine Kennung usw.
 
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Stimmt Beistrich!
Kürzlicher Bericht über eine Modell 747 (ca. 2 m Spannweite) gesehen. Belastungstests durch den TÜV mit Flugvorführung und Abnahme.
 
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Gargelblaster schrieb:
und was ist wenn so ein Teil ~ 4Tonnen wiegt ?

Spielzeug ists dann bestimmt nichtmehr
Dann würde man es als normales Flugzeug zulassen müssen. Aber die Zulassungsvorschrift sehen sicherlich keinen Flug ohne Piloten vor. Die fliegenden UAVs in Deutschland und der Welt fliegen meist für's Militär oder im Rahmen von Testprogrammen.
Also nochmal zusammen gefasst:
- grundsätzlich wohl gleiche Lande- und Startforderungen
- kein Landen jenseits des Flughafenzaunes
- Vorschriften befinden sich in der Entwicklung, aber UAVs müssen derzeit eh noch im separierten Luftraum operieren.
 
L29

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was macht es eigentlich für einen Unterschied ob der Pilot im Flugzeug oder am Boden sitzt wenn er am Boden den Flug aus "Cockpitsicht" mitverfolgen kann, die genaue Position kennt und alle Instrumente hat die er braucht????


in einer älteren Modellflugzeitschrift habe ich einen Artikel gelesen über einen größeren RC Flieger (ca 2.5-3 metern Spannweite) der mit Hilfe von GPS, Kreiseln.... einen vorher festgelegten Kurs flog bei Bedarf konnte der Pilot aber eingreifen
 
Simon R

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beistrich schrieb:
Ab 16kg braucht in Deutschland jedes Fluggerät eine Zulassung durch das Bundesluftfahrtsamt. (auch Modellflugzeuge) dh: Vor dem Erstflug Prüfung durch einen Sachverständigen,"Testflüge" ,eine Kennung usw.

Hmm, das ist mir ganz neu. Hab noch nie gelesen gescheige denn gehört dass ein Modell über 16 kg ne Zulassung braucht. Ab 25 kg braucht man seit 2 Jahren einen Schein.
 

beistrich

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Zugegeben ist schon einige Zeit her wo ich das gelesen habe. Per google hab ich das gefunden:

Aus Gewichtsgründen (20kg-Grenze) hing dieses Modell jedoch jahrelang zu Hause an der Garagendecke. Als dann die Zulassung für Modelle über 20 kg Abfluggewicht mit Hilfe des DMFV klar geregelt wurde, hat er nach Abnahme durch das Bundesluftfahrtsamt, die Zulassung für Testflüge auf unserem Fluggelände erhalten.
http://www.mfg-kirberg.de/fotogallerie/mitglieder/flaeche/bericht-galaxy1.htm
 
Simon R

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Ahh, die Galxy von Senior und Junior Müller. Hab ich schon öfter was von gelesen.
 

beistrich

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wikipedia gibt dir recht

Über 25kg Gewicht muss das Flugmodell einzeln zugelassen werden. Es gelten ähnliche Zulassungsvorschriften wie bei manntragenden Flugzeugen. Betrieb derartiger Flugmodelle setzt den Besitz eines Modellpilotenscheins voraus und ist nur auf dafür zugelassenen Flugplätzen möglich.
Kann es sein das die 25kg erst seit ein paar Jahren Gesetz sind und voher 16kg?
 
Simon R

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Also wie sich die Gesetzt zum Betrieb von Großmodellen in den letzten Jahren geändert haben, weiß ich nicht. Aber jedenfalls sind 25 kg Modell schon ganz schöne Brummer, natürlich auch im Preis :TD:
 
Gargelblaster

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Darf man eigentlcih in Notsituationen eine einfache Graspiste oder ne Straße zur versorgung von Leuten mit Medizin o.ä. benutzen?
Oder hilft man den LEuten und bekommt im nachhinein Stress von den BEhörden?

MfG

GB
 
Schorsch

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Gargelblaster schrieb:
Darf man eigentlcih in Notsituationen eine einfache Graspiste oder ne Straße zur versorgung von Leuten mit Medizin o.ä. benutzen?
Oder hilft man den LEuten und bekommt im nachhinein Stress von den BEhörden?
Denke schon. Bei Eschede sind sie auch auf'm Gras neben dem Debakel gelandet. Ich denke die letzte Autorität hat da die Flugsicherung und die Polizei, so dass da Flexibilität herrscht.

Flugschreiber schrieb:
Wenn das die Zukunft von Airshows ist, wer geht da noch hin?
Nur noch Ingenieure und Kunden (und natürlich Messe-Bunnys). Keine lästigen Spotter, Kinder, Laien und Rentner mehr. Kein Schlangestehen, kein Infotainment. Nennt sich dann Dubai Airshow.

Haben wir jetzt animierte Smileys? :?!
 

RomeoMike

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Landebahnerfordernisse UAV

Gargelblaster schrieb:
Hi!

was für Landebahnerfordernisse braucht ein UAV (Unbemanntes Flugzeug) in Deutschland?

Normale FAR Flugbahn oder gibts da was extra ?
Besonders interessiert mich ob UAV's auf irgendwelchen Wiesen landen dürfen wo garkeine Infrastruktur vorhanden ist.
MfG

Gb
Die Frage lässt sich so generell nicht beantworten :( , da es eine Vielzahl unterschiedlichster UAV's gibt; vom aus der Hand zu startenden Kleinst-UAV bis zur GLOBAL HAWK,
die eine "ausgewachsene" RWY benötigt. Entsprechend ihrer Grösse und Konzeption sind auch die Anforderungen für die Landephase extrem unterschiedlich; z.B. Sack-/Fallschirmlandung, konventionelle Landung (Fahrwerk u. Piste).

Nachstehender Artikel erschien in der Welt am 4. Nov 2003: :TD:
"Euro Hawk" wird über Wesermündung getestet

Die Deutsche Bucht, stromabwärts an der Mündung der Weser in die Nordsee: Erstmals auf Europatour drehte hier das unbemannte Aufklärungsflugzeug "Global Hawk" in den vergangenen Tagen fünf Mal seine Runden, bevor es heute letztmalig aufsteigen wird. Nach der zweiwöchigen Testserie lautet das Fazit der US-Hersteller: Mission erfüllt, Bundeswehr überzeugt.

"Wir haben unsere Hauptziele für diese Demonstration erreicht", freut sich der US-amerikanische Systemprogrammdirektor, Oberst Scott Coale. Und spricht gar von einem "Meilenstein in der transatlantischen Kooperation". Immerhin hat die Großdrohne - die in Europa unter dem Namen "Euro Hawk" vermarktet werden soll - ihren Europatest bestanden und im deutschen Luftraum nicht nur die Vertreter des Verteidigungsministeriums aus Bonn begeistert.

Insgesamt sechs Flüge standen auf dem Flugprogramm des "Habichts" in Deutschland. Dabei überzeugte offenbar auch das von der EADS hergestellte Sensorsystem - das Herzstück des Spionageflugzeuges. Acht dieser unbemannten Flugzeuge (UAV) gibt es derzeit bei den US-Streitkräften, die ersten zwei davon aus der im September angelaufenen Serienproduktion. Mit einer Flügelspannweite von mehr als 35 Metern ist der "Habicht" dabei größer als eine Boeing 737. Damit kann er bis zu 38 Stunden in der Luft bleiben und 22 000 Kilometer zurücklegen. Diese Eigenschaften machen ihn für die Militärs zu einem idealen Luftspion.

Etwas skeptisch sind noch die Piloten des Marinefliegergeschwaders 3 in Nordholz, die seit Jahrzehnten die Aufklärung mit ihren Propeller-Maschinen vom Typ Breguet 1150 Atlantic betreiben: "So schnell kommen die UAV nicht", zeigen sie sich bei der Landung des "Global Hawk" auf ihrem Fliegerhorst überzeugt. ddp
 
Soaring1972

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Darf man eigentlcih in Notsituationen eine einfache Graspiste oder ne Straße zur versorgung von Leuten mit Medizin o.ä. benutzen?
Ich gehe mal davon aus, daß Deine Frage auf ein reales mit Pilot im Flugzeug geflogenes Luftfahrzeug zielt! Das darfst Du immer wenn es sich um eine Notsituation handelt. Das Thema Wiederstart ist die heikle Frage. Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, dann ist es für eine z.B. Erstversorgung bei einem schweren Verkehrsunfall möglich ohne Außenstartgenehmigung.
 
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Landebahnerforderniss UAV

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