LILIUM: Ein Elektrokleinflugzeug für den Alltagseinsatz

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Chopper80

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Alien
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Mit dem sauere Regen haben die NOx nichts zu tun, dafür ist Schwefeldioxid verantwortlich.
Da informiere Dich mal richtig! Schwefeldioxid ist zu zwei Dritteln für sauren Regen verantwortlich, ein Drittel geht aber zu Lasten der Stickoxide!

C80
 
Intrepid

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Alien
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... nur haben sich diese anscheinend nicht am Markt durchsetzen können weil sie zu teuer sind.
Ab wann beginnt denn das Recycling im industriellen Maßstab? Außer Unfallschäden fallen doch noch kaum Elektroauto-Batterien zur Entsorgung an sondern werden vorher entweder für einen erneuten Einsatz in Autos aufgearbeitet oder einer Zweitnutzung zugeführt.
 

78587?

Space Cadet
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Die ID ist meines Wissens eine EU-Vorgabe und soll die Akzeptanz der Bevölkerung steigern. Sie soll elektronisch auslesbar sein, so dass man eine sichtbare Drohne danach abfragen kann (so, wie man mit Flightradar24 die Identität eines sichtbaren Flugzeuges abfragen kann). Und die ID führt nicht zum Steuerer, dessen Identität bleibt geschützt. Sie führt zur Organisation, welche die Drohne betreibt. Die Organisation muss eine ladungsfähige Adresse hinterlegen.
Da bist du noch nicht richtig Informiert, :wink2: mir wurde eine "e-ID" zugeteilt, die ich auch aktiviert hab. Diese Registrier-Nummer ist an jedem Gerät (über 0,250kg) anzubringen, wie ist dabei Egal, nur die letzten drei Ziffern sind als "Pin" zu verstehen, und dürfen/sollen nicht angehängt sein. Mit "Drohnen", Coptern oder anderen autonomen Fluggeräten, hab ich allerdings nichts am Hut.
Richtig, das ist eine EU-Vorgabe die jetzt verzögert (wegen "Corona") umgesetzt wurde. Diese "e-ID" hat jeder bekommen, der sich entweder selber beim LBA als Betreiber von "UAS" registriert hat, oder von den Verbänden gemeldet wurde.

.
 
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Intrepid

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Da bist du noch nicht richtig Informiert ...
eID oder UAS-Betreiber-Nummer, also Artikel 14 der EU(VO) 2019/947 (Seite 11 in dem PDF):

"Registrierung des UAS-Betreibers und zulassungspflichtiger UAS
(1) Die Mitgliedstaaten errichten und pflegen Systeme zur genauen Registrierung von UAS-Betreibern und zulassungspflichtigen UAS, deren Betrieb ein Risiko für die Sicherheit und die Gefahrenabwehr, den Schutz der Privatsphäre, personenbezogener Daten oder der Umwelt darstellen kann.
(2) Die Registrierungssysteme für UAS-Betreiber müssen Felder für die Eingabe und den Austausch folgender Informationen vorsehen:
a) vollständiger Name und Geburtsdatum bei natürlichen Personen und Namen und Identifizierungsnummer bei juristischen Personen,
b) Anschrift des UAS-Betreibers,
c) E-Mail-Adresse und Telefonnummer des UAS-Betreibers,
d) Nummer der Versicherungspolice für das UAS, sofern nach Unions- oder nationalem Recht gefordert,
e) Bestätigung folgender Erklärung durch juristische Personen: „Das unmittelbar am Betrieb beteiligte Personal verfügt über die zur Durchführung seiner Aufgaben notwendigen Kompetenzen und das UAS wird nur von Fernpiloten mit angemessenem Kompetenzniveau betrieben,
f) vorhandene Betriebsgenehmigungen und LUC sowie Erklärungen mit einer Bestätigung nach Artikel 12 Absatz 5
Buchstabe b.
(3) Die Registrierungssysteme für zulassungspflichtige unbemannte Luftfahrzeuge müssen Felder für die Eingabe und den Austausch folgender Informationen vorsehen:
a) Name des Herstellers,
b) Herstellerbezeichnung des unbemannten Luftfahrzeugs,
c) Seriennummer des unbemannten Luftfahrzeugs,
d) vollständiger Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der natürlichen oder juristischen Person, unter deren Namen das unbemannte Luftfahrzeug registriert ist.
(4) Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Registrierungssysteme digital und interoperabel sind und es ermöglichen, über die in Artikel 74 der Verordnung (EU) 2018/1139 genannte Datenbank gegenseitig auf die Daten zuzugreifen und diese auszutauschen.
(5) UAS-Betreiber registrieren sich selbst,
a) wenn sie in der „offenen“ Kategorie eines der folgenden unbemannten Luftfahrzeuge betreiben:
i) ein Luftfahrzeug mit einer MTOM von 250 g oder mehr, das bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen kann,
ii) ein mit einem Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgerüstetes Luftfahrzeug, sofern es nicht der Richtlinie 2009/48/EG genügt.
b) wenn sie in der „speziellen“ Kategorie ein unbemanntes Luftfahrzeug einer beliebigen Masse betreiben.
(6) UAS-Betreiber registrieren sich selbst in dem Mitgliedstaat, in dem sie — bei natürlichen Personen — ihren
Wohnsitz oder — bei juristischen Personen — ihren Hauptgeschäftssitz haben und stellen sicher, dass die von ihnen registrierten Daten korrekt sind. Ein UAS-Betreiber kann zu keinem Zeitpunkt in mehr als einem Mitgliedstaat registriert sein.
Die Mitgliedstaaten stellen eine eindeutige digitale Registrierungsnummer für UAS-Betreiber aus sowie für registrierungspflichtige UAS, sodass sie individuell identifiziert werden können.
Die Generierung der Registrierungsnummern für UAS-Betreiber erfolgt nach Standards, die die Interoperabilität der Registrierungssysteme unterstützen.
(7) Eigentümer eines zulassungspflichtigen unbemannten Luftfahrzeugs müssen dieses registrieren lassen. Die Nationalität und das Eintragungskennzeichen des unbemannten Luftfahrzeugs wird nach ICAO Anhang 7 festgestellt. Ein unbemanntes Luftfahrzeug kann zu keinem Zeitpunkt in mehr als einem Mitgliedstaat registriert sein.
(8) UAS-Betreiber, die die in Absatz 5 genannten Bedingungen erfüllen, bringen ihre Registrierungsnummer auf jedem unbemannten Luftfahrzeug an."

Das meinte ich.
 
bodo

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Testpilot
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Die EU Verordnungen müssen jeweils in nationales Recht überführt werden, so wie in den letzten Monaten die Eu Verordnung 2019/947 in die LuftVO implementiert wurde.
Das ist nicht richtig. EU-Verordnungen sind unmittelbar geltendes Recht (siehe Verordnung (EU) – Wikipedia). In nationales Recht müssen nur die EU-Richtlinien umgesetzt werden. Allerdings steht in manchen EU-Verordnungen drin, dass einzelne Bereiche durch nationale Vorgaben geregelt werden müssen. Das erfolgt im Bereich der Luftfahrt dann häufig mittels Anpassung der LuftVO. Der gesamte Bereich der Luftsportgeräte (ULs, Hängegleiter, Gleitschirme, Fallschirmspringer) sind übrigens nicht durch EU-Recht reguliert. Hier gelten die LuftPersV und andere nationale Luftverkehrsvorschriften immer noch vollumfänglich.
 

teletubi

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Das ist nicht richtig. EU-Verordnungen sind unmittelbar geltendes Recht (siehe Verordnung (EU) – Wikipedia). In nationales Recht müssen nur die EU-Richtlinien umgesetzt werden. Allerdings steht in manchen EU-Verordnungen drin, dass einzelne Bereiche durch nationale Vorgaben geregelt werden müssen. Das erfolgt im Bereich der Luftfahrt dann häufig mittels Anpassung der LuftVO.
Nichts anderes hab ich geschrieben.
Damit die Drohnenverordnung im vollen Umpfang bei uns Gültigkeit erlangt, musste die LuftVO geändert und vom Bundestag genehmigt werden.
 
Whisky Foxtrott

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In der FAZ stand ein sehr nachdenklich machender Artikel. Redaktion Technik u. Motor war vor Ort. Tolle Prophezeiungen. Gibt es Videos von Flügen? "Ja, ist aber geheim." Wie ist das mit der Lautstärke, gibt es Protokolle? "Ja, aber geheim". Dürfen wir denn Videos sehen, ohne sie zu publizieren? "Nein, auch geheim".

Fazit ist, dass es es interessant werden wird, diese Objekte tatsächlich zum nutzbaren Fliegen zu bringen und dass die überaus gepriesene Technik kaum gute Werte erbringen dürfte. Luftnummer?
 
Luna

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Ich hätte mir ehrlichgesagt von Lilium schon ein großes Event zum geplanten Shareholder Meeting am 10. September erwartet, wo die Qell-Aktionäre der Umwandlung ihrer Anteile in Lilium Aktien zustimmen sollen.
So etwas, wie einen Tag der offenen Tür mit ein paar Flugvorführungen, mit Essen, Getränken und der Verteilung von Merchandise-Artikeln an die Kinder.
Bei einem geplanten Börsenwert von über 3 Milliarden sollte das schon drin sein, zumal ich nicht weit entfernt wohne und mir das gerne ansehen würde.

Mit Wehmut denke ich das jährliche Sommerfest unseres lokalen Modellflugvereins in der Vor-Corona-Zeit.
Da gab es neben der Flugmodellausstellung und wirklich beeindruckenden Flugvorführungen auch selbstgebackenen Kuchen, Grillwürste und Getränke mit dessen Verkauf gleichzeitig die Vereinskasse aufgebessert wurde.
Und für die Kinder wurden Süßigkeiten aus einem Modellflugzeug abgeworfen.
Das war ein Spektakel, das viele Besucher weit über die Nachbargemeinden hinaus angezogen hat.

Wenn ich da sehe, daß Lilium im Vergleich dazu außer phantastischen Versprechungen so garnichts bringt, können die noch jede Menge von den Modellfliegern lernen.
Für mich ist jedenfalls klar, daß jeder Euro, den ich in eine Grillwurstsemmel auf dem Flugmodellfest investiere, besser angelegt ist als in einer Lilium Aktie.
 
sixmilesout

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ch hätte mir ehrlichgesagt von Lilium schon ein großes Event zum geplanten Shareholder Meeting am 10. September erwartet, wo die Qell-Aktionäre der Umwandlung ihrer Anteile in Lilium Aktien zustimmen sollen.
So etwas, wie einen Tag der offenen Tür mit ein paar Flugvorführungen, mit Essen, Getränken und der Verteilung von Merchandise-Artikeln an die Kinder.
Bei einem geplanten Börsenwert von über 3 Milliarden sollte das schon drin sein, z
Leute wie wir, haben da sicher kein Zutritt. Dazu ist unser Geldbeutel zu klein. Da musst schon in der Münchner Schickeria heimisch sein.
 

teletubi

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Ich bin in einem kleinen Dorf in Niedersachsen aufgewachsen.
Dort gab es nur ehrliche Menschen.
Zwischen Handwerkern oder Kaufleuten galt noch der Handschlag.
Schon kurz nach der Schule hab ich dann leider auch andere Menschen kennen gelernt. Aufschneider, Betrüger, Blender und Leute mit miesen Charakter.
Inzwischen erkenne ich aus dem Bauch heraus wenn jemand nicht ganz koscher ist.

Die lilium Leute haben sich verrannt. Das Ding fliegt, kann aber die Leistungswerte und vor allem die Reichweite noch bringen.
Da hoffen sie dass bis zur Serienreife noch jemand bessere Akkus aus dem Hut zaubert.
Es ist sehr unwahrscheinlich, das das innerhalb von 10 Jahren passiert.

Warum ist man nicht einfach ehrlich?

Weiter ist die Timeline völlig an der Realität vorbei.
Allein die Zulassung ist in so kurzer Zeit nicht mal etablierten Firmen wie z.n. Airbus, bei bekannten Technologien, möglich.
Hier aber kommt erschwerend die vollkommen neue Technologie hinzu.

Das Ding ist schweine Laut. Und das noch in einem nervigen Frequenzbereich.
Jegliche Geräuschdämmung kostet Leistungen, von der man sowieso nicht genug hat.
 

teletubi

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Wir sprechen uns wieder wenn das wirklich auf dem Markt ist.
Und ich zitiere mal aus dem verlinkten Artikel:
Das Problem jedoch: Lithium-Metall-Batterien sind bisher kaum wiederaufladbar. Schon nach wenigen Ladezyklen lagert sich metallisches Lithium in Form von nadelartigen Spitzen an der Anode ab. Abbrechende Lithiumstücke können zudem inaktive Blockaden im Elektrolyten bilden, parallel dazu bilden sich Ablagerungen, die Löcher in den Separator reißen.“
 
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Endlich mal mit Datum und Uhrzeit: Dienstag, 10. August 2021, kurz vor 9 Uhr morgens. Welcher Spotter war am Platz?
 
Doppelnik

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leider ist immer noch nicht zu erkennen ob das Ding etwas nächer an die Realität gerückt ist, die Scheibe scheint weiter schwarz uzu sein und die Blümchen wiegen nur sanft hin und her, dafür dass da 2800 PS am pusten sind...
 
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Auf jeden Fall erinnert das Geräusch mehr an einem Jet als an einen Propeller/Rotor-Flieger.
 

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Ein Video voller platonischer Schlichtheit. Man sieht eigentlich nur dass es nichts zu sehen gibt. Und dann noch diese pöhsen Unschärfen im Zeitalter moderner HD Handykameras. So ein Pech aber auch.
 
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