Intrepid
Alien
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Der Threaderöffner konnte am 10. Mai 2016 nicht wissen, dass die EU am 10. April 2024 festlegen würde, dass Luftfahrzeuge wie der Lilium-Jet ab dem 1. Mai 2025 weder als Flugzeug noch als Drehflügler anzusehen sind, sondern einer dritten Kategorie VCA (= VTOL-capable aircraft bzw. in Deutsch Senkrecht start- und landefähiges Luftfahrzeug) angehören. Also bitte nicht auf dem Begriff Elektrokleinflugzeug bestehen. Das suggeriert eventuell, man könne einfach - vielleicht privat - so ein Gerät außerhalb einer Organisation mit definiertem Managementsystem betreiben. Ein Betriebshandbuch mit festgelegten Betriebverfahren wird mit Sicherheit vorliegen müssen. Und ob sich der Betreiber einfach erklären darf oder ob er als solcher genehmigt werden muss werden wir sehen. Ich bin feste davon überzeugt, die Erfordernisse werden nicht geringer als diejenigen für Drohnen in der spezifischen Kategorie sein. Also auch für jede Flugstrecke eine Genehmigung und ein Risk Assessment.… der Thread hier heißt Lilium ein Elektrokleinflugzeug für den Alltagseinsatz …
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