
Flashbird
Astronaut

Untenstehendes dürfte wohl keinen Privatpiloten und Flugbegeisterten kalt lassen.
Gelesen in www.pilotundflugzeug.de ,danach fehlten mir erstmal die Worte...:
Es ist kaum zu fassen: Ein Pilot weht sich mit legalen und rechtstaatlichen Mitteln gegen die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG. Er weht sich auf eine Weise, die der zuständigen Behörde anscheinend einiges an Kopfzerbrechen bereitet. Er erstattet Strafanzeige wegen Nötigung, da er sich ohne rechtliche Grundlage genötigt sieht einer – auch nach Ansicht unserer Redaktion – grundgesetzwidrigen Ausforschung seiner Person zuzustimmen.
Die Behörde knallt daraufhin durch und entzieht dem Piloten mit sofortiger Wirkung die Lizenz.
Das Schreiben des RP-Münster Plätzer steht für sich. Ein gewisser Herr Plätzer lehnt sich hier ganz, ganz weit aus dem Fenster. Da Segel- und Motorseglerpilot Konrad anstatt brav die ZUP zu beantragen sich mit juristischen Mitteln wehrte (Pilot und Flugzeug berichtete) wird im die Lizenz mit sofortiger Wirkung entzogen.
Nein, Herr Konrad war nicht in einem Trainingscamp in Afghanistan und er wurde auch nicht beim Platzrundenschrubben mit Mohammed Atta beobachtet. Er fliegt – ohne Vorstrafen und ohne je auffällig geworden zu sein – ein Segelflugzeug und einen Motorsegler und nimmt die Möglichkeiten unseres Rechtsstaates wahr sich gegen Übergriffe der Behörden zur wehr zu setzen.
Nun ist er in den Augen von Plätzer eine „Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs und damit für die Gesundheit einer Vielzahl von Personen“, weswegen ihm mittels Sofortvollzug die Erlaubnis zum Führen eines vielleicht 800 kg schweren Motorseglers entzogen werden muss.
Plätzer genügt dafür nach eigenen Worten die „Vermutung, dass berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit [von Herrn Konrad] bestehen“.
Es folgt die übliche Androhung von Zwangsgeld und die Aufforderung den Luftfahrerschein bei der Behörde (Zitat „bei mir“!) abzugeben.
Deutschland im Jahre 2005. Es reicht die „Vermutung“ eines gekränkten Bürokraten um einem Bürger den Luftfahrerschein wegzunehmen.
Diese Tatsache bestätigt exemplarisch die Kritik, die wir am LuftSiG üben. Es herrscht die blanke Willkür und keinen kümmert's. Was beim RP-Dresden locker gesehen wird (Pilot und Flugzeug berichtet in Ausgabe 2005/11 über den Fall von Prof. Vogeler), genügt beim RP-Münster für einen Sofortvollzug.
Sinnlose Eskalation seitens der Behörde
Der RP-Münster eskaliert hier ohne jede Not eine Situation die höchstrichterlich noch zu klären sein wird. Ein Spruch des Bundesverfassungsgerichtes zu, LuftSiG steht noch aus.
Man schießt damit – ohne dass es eine verbindliche bundesweite Verordnunglage zum Vollzug des LuftSiG gibt – weit über die Praxis anderer Regierungspräsidien hinaus.
Es drängt sich folglich der Eindruck auf, man wolle es hier einem unbequemen Bürger mal so richtig zeigen. Feuchte Bürokratenträume aus NRW...
Jetzt, spätestens jetzt, müssen unsere Verbände, und damit auch der DAeC begreifen, dass es sich bei der ZUP nicht um eine lästige bürokratische Pflicht handelt, sondern schlicht und einfach um eine Existenzfrage. Wenn die „Vermutung“ eines Bürokraten aussreicht, einen unbescholtenen Bürger mittels Sofortvollzug zum Fussgänger zu machen, dann weis ich einfach nicht auf welche Situation man beim Schmusegeschwaader des DAeC noch zu warten gedenkt, bevor man offensiv die Interessen eines Mitgliedes vertritt.
Gelesen in www.pilotundflugzeug.de ,danach fehlten mir erstmal die Worte...:
Es ist kaum zu fassen: Ein Pilot weht sich mit legalen und rechtstaatlichen Mitteln gegen die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG. Er weht sich auf eine Weise, die der zuständigen Behörde anscheinend einiges an Kopfzerbrechen bereitet. Er erstattet Strafanzeige wegen Nötigung, da er sich ohne rechtliche Grundlage genötigt sieht einer – auch nach Ansicht unserer Redaktion – grundgesetzwidrigen Ausforschung seiner Person zuzustimmen.
Die Behörde knallt daraufhin durch und entzieht dem Piloten mit sofortiger Wirkung die Lizenz.
Das Schreiben des RP-Münster Plätzer steht für sich. Ein gewisser Herr Plätzer lehnt sich hier ganz, ganz weit aus dem Fenster. Da Segel- und Motorseglerpilot Konrad anstatt brav die ZUP zu beantragen sich mit juristischen Mitteln wehrte (Pilot und Flugzeug berichtete) wird im die Lizenz mit sofortiger Wirkung entzogen.
Nein, Herr Konrad war nicht in einem Trainingscamp in Afghanistan und er wurde auch nicht beim Platzrundenschrubben mit Mohammed Atta beobachtet. Er fliegt – ohne Vorstrafen und ohne je auffällig geworden zu sein – ein Segelflugzeug und einen Motorsegler und nimmt die Möglichkeiten unseres Rechtsstaates wahr sich gegen Übergriffe der Behörden zur wehr zu setzen.
Nun ist er in den Augen von Plätzer eine „Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs und damit für die Gesundheit einer Vielzahl von Personen“, weswegen ihm mittels Sofortvollzug die Erlaubnis zum Führen eines vielleicht 800 kg schweren Motorseglers entzogen werden muss.
Plätzer genügt dafür nach eigenen Worten die „Vermutung, dass berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit [von Herrn Konrad] bestehen“.
Es folgt die übliche Androhung von Zwangsgeld und die Aufforderung den Luftfahrerschein bei der Behörde (Zitat „bei mir“!) abzugeben.
Deutschland im Jahre 2005. Es reicht die „Vermutung“ eines gekränkten Bürokraten um einem Bürger den Luftfahrerschein wegzunehmen.
Diese Tatsache bestätigt exemplarisch die Kritik, die wir am LuftSiG üben. Es herrscht die blanke Willkür und keinen kümmert's. Was beim RP-Dresden locker gesehen wird (Pilot und Flugzeug berichtet in Ausgabe 2005/11 über den Fall von Prof. Vogeler), genügt beim RP-Münster für einen Sofortvollzug.
Sinnlose Eskalation seitens der Behörde
Der RP-Münster eskaliert hier ohne jede Not eine Situation die höchstrichterlich noch zu klären sein wird. Ein Spruch des Bundesverfassungsgerichtes zu, LuftSiG steht noch aus.
Man schießt damit – ohne dass es eine verbindliche bundesweite Verordnunglage zum Vollzug des LuftSiG gibt – weit über die Praxis anderer Regierungspräsidien hinaus.
Es drängt sich folglich der Eindruck auf, man wolle es hier einem unbequemen Bürger mal so richtig zeigen. Feuchte Bürokratenträume aus NRW...
Jetzt, spätestens jetzt, müssen unsere Verbände, und damit auch der DAeC begreifen, dass es sich bei der ZUP nicht um eine lästige bürokratische Pflicht handelt, sondern schlicht und einfach um eine Existenzfrage. Wenn die „Vermutung“ eines Bürokraten aussreicht, einen unbescholtenen Bürger mittels Sofortvollzug zum Fussgänger zu machen, dann weis ich einfach nicht auf welche Situation man beim Schmusegeschwaader des DAeC noch zu warten gedenkt, bevor man offensiv die Interessen eines Mitgliedes vertritt.