Andi171
Flugschüler
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Hallo zusammen,
ich habe seit 2013 einen PPL(A) mit SEP und TMG Klassenberechtigung. Da ich vorhabe eine längere Pause einzulegen würde ich gerne wissen was mit meinem Schein in den nächsten Jahren passiert.
Folgendes hab ich aus dem Internet:
„Sofern die Gültigkeit der Klassenberechtigung abgelaufen ist, müssen Inhaber einer PPL(A) eine Auffrischungsschulung bei einer ATO absolvieren, wenn dies notwendig ist, um den Befähigungsstand zu erreichen, der erforderlich ist um die betreffende Luftfahrzeugklasse sicher betreiben zu können und eine Befähigungsüberprüfung absolvieren.“
Ich habe gehört das dies nicht unbegrenzt gilt und die Anforderungen der Lizenzerneuerung im Laufe der Zeit immer höher werden (bis hin zur erneuten praktischen und theoretischen Prüfung). Weiß jemand nach wieviel Jahren die Anforderungen jeweils steigen und was dann konkret verlangt wird? Ich habe irgendwas mit 7 Jahren gelesen, bin mir aber nicht sicher ob das nur für IFR galt.
Liebe Grüße und vielen Dank,
Andreas
ich habe seit 2013 einen PPL(A) mit SEP und TMG Klassenberechtigung. Da ich vorhabe eine längere Pause einzulegen würde ich gerne wissen was mit meinem Schein in den nächsten Jahren passiert.
Folgendes hab ich aus dem Internet:
„Sofern die Gültigkeit der Klassenberechtigung abgelaufen ist, müssen Inhaber einer PPL(A) eine Auffrischungsschulung bei einer ATO absolvieren, wenn dies notwendig ist, um den Befähigungsstand zu erreichen, der erforderlich ist um die betreffende Luftfahrzeugklasse sicher betreiben zu können und eine Befähigungsüberprüfung absolvieren.“
Ich habe gehört das dies nicht unbegrenzt gilt und die Anforderungen der Lizenzerneuerung im Laufe der Zeit immer höher werden (bis hin zur erneuten praktischen und theoretischen Prüfung). Weiß jemand nach wieviel Jahren die Anforderungen jeweils steigen und was dann konkret verlangt wird? Ich habe irgendwas mit 7 Jahren gelesen, bin mir aber nicht sicher ob das nur für IFR galt.
Liebe Grüße und vielen Dank,
Andreas