Lizenzerneuerung PPL(A)

Diskutiere Lizenzerneuerung PPL(A) im Privatfliegerei & Flugsport Forum im Bereich Einsatz bei; Hallo zusammen, ich habe seit 2013 einen PPL(A) mit SEP und TMG Klassenberechtigung. Da ich vorhabe eine längere Pause einzulegen würde ich gerne...

Andi171

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Hallo zusammen,

ich habe seit 2013 einen PPL(A) mit SEP und TMG Klassenberechtigung. Da ich vorhabe eine längere Pause einzulegen würde ich gerne wissen was mit meinem Schein in den nächsten Jahren passiert.

Folgendes hab ich aus dem Internet:

„Sofern die Gültigkeit der Klassenberechtigung abgelaufen ist, müssen Inhaber einer PPL(A) eine Auffrischungsschulung bei einer ATO absolvieren, wenn dies notwendig ist, um den Befähigungsstand zu erreichen, der erforderlich ist um die betreffende Luftfahrzeugklasse sicher betreiben zu können und eine Befähigungsüberprüfung absolvieren.“

Ich habe gehört das dies nicht unbegrenzt gilt und die Anforderungen der Lizenzerneuerung im Laufe der Zeit immer höher werden (bis hin zur erneuten praktischen und theoretischen Prüfung). Weiß jemand nach wieviel Jahren die Anforderungen jeweils steigen und was dann konkret verlangt wird? Ich habe irgendwas mit 7 Jahren gelesen, bin mir aber nicht sicher ob das nur für IFR galt.

Liebe Grüße und vielen Dank,

Andreas
 
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I/JG8

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so recht konkret ist es nicht; auch an Ablauf von ZÜP und Medical und ggf. Sprachbefähigung (tricky!) denken...
Die Flugschule deines Vertrauens möchte Dich natürlich gründlichst wieder "Runderneuern"- das bringt Umsatz.... stellt aber auch sicher das Du anschließend wieder sicher unterwegs bist


Es gilt allgemein:

AMC1 FCL.740(b)(1) Gültigkeit und Erneuerung von Klassen- und Muster-
berechtigungen
ERNEUERUNG VON KLASSEN- UND MUSTERBERECHTIGUNGEN:
AUFFRISCHUNGSSCHULUNG
(a) Paragraph (b)(1) von FCL.740 legt fest, dass der Bewerber im Falle des Ablaufs
einer Klassen- oder Musterberechtigung eine Auffrischungsschulung bei einer ATO
zu absolvieren hat. Das Ziel dieser Schulung ist das Erreichen des nötigen
Fertigkeitsniveaus, um die betreffende Luftfahrzeugklasse oder das betreffende
Luftfahrzeugmuster sicher zu betreiben. Der benötigte Umfang der Auffrischungs-
schulung sollte durch die ATO von Fall zu Fall unter Berücksichtigung der folgenden
Faktoren festgelegt werden:
(1) die Erfahrung des Bewerbers. Um diese festzustellen, sollte die ATO das
Flugbuch des Piloten auswerten und, falls nötig, einen Test in einem
Flugsimulationstrainingsgerät durchführen;
(2) die Komplexität des Luftfahrzeuges;
(3) die seit dem Ablauf der Berechtigung verstrichene Zeit. Der benötigte
Umfang der Schulung um das erforderliche Fertigkeitsniveau zu erlangen
sollte umso größer sein, je mehr Zeit verstrichen ist. Nach Beurteilung des
Piloten, und wenn der verstrichene Zeitraum sehr kurz ist, kann die ATO
sogar festlegen, dass keine Notwendigkeit für eine weitergehende
Auffrischungsschulung besteht. Bei der Festlegung der für den jeweiligen
Piloten erforderlichen Anforderungen können folgenden Faktoren
Berücksichtigung finden:
(i) Ablauf kürzer als 3 Monate: keine zusätzlichen Anforderungen;
(ii) Ablauf länger als 3 Monate aber kürzer als 1 Jahr: eine Minimal-
anforderung von zwei Schulungseinheiten;
(iii) Ablauf länger als 1 Jahr aber kürzer als 3 Jahre: eine Minimal-
anforderung von drei Schulungseinheiten, in denen die wichtigsten
Fehlfunktionen innerhalb der vorhandenen Systeme behandelt
werden;
(iv) Ablauf länger als 3 Jahre: der Bewerber sollte den zur Erstausstellung
der Berechtigung benötigten Schulungsumfang absolvieren, oder,
bezogen auf Hubschrauber, den durch andere gültige Berechtigungen
in der betreffenden Hubschrauberklasse nötigen Schulungsumfang.
(b) Nachdem die ATO die Anforderungen für den Bewerber festgelegt hat, sollte sie ein
auf den Anforderungen der Erstausstellung der Berechtigung basierendes
Schulungsprogramm entwickeln, dass auf die Aspekte eingeht, bei denen der
Bewerber die größten Bedürfnisse gezeigt hat.
 
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Der Satz ist wichtig: "Nachdem die ATO die Anforderungen für den Bewerber festgelegt hat, sollte sie ein auf den Anforderungen der Erstausstellung der Berechtigung basierendes Schulungsprogramm entwickeln, dass auf die Aspekte eingeht, bei denen der Bewerber die größten Bedürfnisse gezeigt hat".

Sprich: die ATO (also zertifizierte Flugschule) bewertet die Gesamtflugerfahrung, die länge der Pause, macht einen sogenannten Evaluierungsflug, prüft das verbliebene theoretische Wissen und legt dann den Umfang der Erneuerung fest.

Kann man also nicht allgemeingültig sagen, ist von der individuellen Performance abhängig. Am Besten nach meiner Erfahrung, man macht die Erneuerung dort, wo man auch die Ausbildung gemacht hat. Die kennen einen und müssen nicht so lange evaluieren, bis sie den aktuellen Stand herausgefunden haben.
 

Andi171

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ok, erstmal vielen Dank für die Antworten. Da stelle ich mir grad wirklich die Frage ob ich nicht einfach meinen Schein auf LAPL "downgraden" soll. Hier ist das ganze ja wesentlich einfacher bzw. konkreter definiert (sofern der Artikel des Fliegermagazins oben stimmt).
 

Andi171

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"(iv) Ablauf länger als 3 Jahre: der Bewerber sollte den zur Erstausstellung der Berechtigung benötigten Schulungsumfang absolvieren"

D.h. falls ich keine Flugschule finde die mit weniger zufrieden wäre, müsste ich die komplette Ausbildung nochmal machen inkl. Theorie- und Praxisprüfung?
 
I/JG8

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eine Theorieprüfung würde ich da nicht herauslesen, aber ein Prüfungsflug mit behördlich zugeteiltem Examiner ist auf jeden Fall fällig.
 
Schramm

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"(iv) Ablauf länger als 3 Jahre: der Bewerber sollte den zur Erstausstellung der Berechtigung benötigten Schulungsumfang absolvieren"
...
Der Schulungsumfang (Hervorhebung von mir) bezieht sich auf die Klassenberechtigung(en) (SEP(l) und TMG), sind in der Regel so 3-5 Stunden (Minimum).
Theoretische Schulung sollte schon mit bei sein, (komplette) Theorieprüfung nein - Wissensstand wird vom (zugeteilten) Prüfer im Rahmen der Befähigungsüberprüfung abgefragt (Gespräch).
 
Intrepid

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... in der Regel ...
Das sind die maßgeblichen Wort. Ich kenne das noch zu JAR-FCL-Zeiten als Ausbildungsleiter unter der Aufsicht des LBA. Da hat man sich einen Kandidaten angeschaut, hat die vermutlich erforderlichen Ausbildungsstunden mit Inhalten auf einen Zettel geschrieben ... und dann fing der Kuhhandel an :FFTeufel:.
  • CAA: "Warum ich so wenig aufschreiben würde?"
  • ATO: "Weil der Kandidat schon 5.000 Stunden in seinem Leben geflogen ist."
  • CAA: "Was denn wäre, wenn er nach der veranschlagten Stundenzahl nicht prüfungsreif wäre?"
  • ATO: "Dann bilden wir weiter aus."
  • CAA: "Warum ich die weiteren Stunden nicht drauf schreiben würde?"
  • ATO: "Weil ich mich nicht vorher auf Stunden committen will, die sich anschließend als nicht erforderlich herausstellen."
So ging das jedes Mal, es war ein mühseliges Geschäft. Man hat sich dann um eine Stunde hochhandeln lassen, die man wohlweißlich vorher schon abgezogen hatte. Echt wie auf dem Basar.

Wenn ich richtig informiert bin (zum Glück muss ich mich um dieses brotlose Geschäft nicht mehr kümmern, ich fliege lieber) dürfen die ATOs mittlerweile nach EU-FCL die Stundenzahl in eigener Regie festlegen und müssen sich das individuelle Ausbildungsprogramm nicht mehr genehmigen lassen. Ich lasse mich aber auch gerne eines Besseren belehren.
 
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Andi171

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Nochmals vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

Gibt es hier jemanden der aufgrund der oben diskutierten Problematik seinen PPL(A) auf einen LAPL hat "downgraden" lassen? Hier ist das ganze ja wesentlich einfacher bzw. konkreter definiert (sofern der Artikel des Fliegermagazins oben stimmt).
 
Kenneth

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Wo liest Du heraus, dass es mit einem LAPL einfacher ist? In #2 „können (!) folgende Faktoren Berücksichtigung finden“. Um Auffrischungsschulung und Prüfungsflug kommt man nicht herum, glaube ich.
 
Mikenovember

Mikenovember

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Moin!
Ich würde einfach mal bei Deiner zuständigen Landesluftfahrtbehörde (dort wo Deine Luftfahrerakte liegt) anrufen und um Auskunft bitten. In unserem föderalen System muß das nämlich (trotz EASA) nicht überall gleich gehandhabt werden ...

Gruß,
Martin
 
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Schramm

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...PPL(A) auf einen LAPL hat "downgraden" lassen? Hier ist das ganze ja wesentlich einfacher ...
Verwechsel bitte nicht Lizenz mit Berechtigung. Auch beim LAPL hast du die Berechtigung SEP(land) PIC, nur ohne Ablaufdatum. Um deine Rechte wieder/weiter ausüben zu dürfen ( will sagen fliegen :smile1: ) brauchst du ja auch wieder eine gültige Berechtigung. Wenn du länger als 2 Jahre/24 Monate nicht geflogen bist musst du die auch beim LAPL wieder erneuern. Das bedeutet 12 Stunden, mit Fluglehrer da du ja noch nicht alleine fliegen darfst und den Übungsflug mit Fluglehrer. Ersatzweise Auffrischungsschulung und Überprüfungsflug ... da bist du auch wieder beim PPL(A).
 
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tief im Westen ....
Schramm hat völlig recht. Ein "downgrade" zum LAPL bringt keine Vorteile. Die hier teilweise genannten Minimalanforderungen an Auffrischungsschulungen gibt es nicht mehr. Die von Dir erwähnten 7 Jahre sind nur für die Erneuerung einer Instrumentenflugberechtigung relevant.
Hier das entsprechende AMC in der aktuellen Version:

AMC1 FCL.740(b) Validity and renewal of class and type ratings

RENEWAL OF CLASS AND TYPE RATINGS: REFRESHER TRAINING AT AN ATO, A DTO OR WITH AN INSTRUCTOR


(a) The objective of the refresher training is for the applicant to reach the level of proficiency necessary to safely operate the relevant type or class of aircraft. The amount of refresher training needed should be determined on a case-by-case basis by the ATO, the DTO or the instructor, as applicable, taking into account the following factors:

(1) the experience of the applicant;

(2) the amount of time elapsed since the privileges of the rating were last used;

(3) the complexity of the aircraft;

(4) whether the applicant has a current rating on another aircraft type or class; and

(5) where considered necessary, the performance of the applicant during a simulated proficiency check for the rating in an FSTD or an aircraft of the relevant type or class.

It should be expected that the amount of training needed to reach the desired level of proficiency will increase analogously to the time elapsed since the privileges of the rating were last used.

Wichtig wäre zu wissen, wie lange möchtest Du pausieren? Denn davon hängt es ab, wo Du die Auffrischungsschulung machen musst (ATO oder DTO, wenn die Ratings länger als 3 Jahre abgelaufen sind; (ATO, DTO oder Fluglehrer Deines Vertrauens, wenn die Ratings weniger als 3 Jahre abgelaufen sind. Beachte bitte den letzten Satz im AMC (fett + kursiv).
Wenn Du in der Lizenz Language Proficiency Level 6 eingetragen ist (deutsch oder und englisch) bleibt diese erhalten, ansonsten mußt Du wie bei den Class Ratings auch dieses Ablaufdatum im Auge behalten und rechtzeitig verlängern. Auch das Medical spielt kostenmäßig eine Rolle. Wenn Dein Tauglichkeitszeugnis, ich nehme an, Du hast ein Klasse 2 Medical, länger als 2 Jahre abgelaufen ist, kann der AME die Erneuerungsuntersuchung entsprechend seiner Einschätzung erweitern. Nach Ablauf von 5 Jahren ist der Untersuchungsumfang gleich dem der Erstuntersuchung.

Mit Deiner Lizenz passiert NICHTS. Nur die Anforderung, damit Du die Rechte wieder ausüben darfst, können immens steigen, egal ob mit PPL(A) oder LAPL.
 
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Andi171

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"Wichtig wäre zu wissen, wie lange möchtest Du pausieren?"
....wenn ich das nur wüsste...:-).

Hatte in der Tat Lizenz und Berechtigung in einen Topf geschmissen und daher gedacht ich müsste evtl. die gesamte praktische Ausbildung (45h) mit allem was dazugehört plus Theorie (Navigation, Luftrecht, Meteorologie usw.) inkl. dazugehörigen Prüfungen neu machen. Auf folgende Diskussion (die das Thema ebenfalls gut erläutert) wurde ich jetzt nochmal von einem Fliegerkameraden hingewiesen:

 
Nayla

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Falls das Thema noch aktuell ist, kann ich hier vielleicht aus meiner eigenen Erfahrung etwas zur Diskussion beitragen:

Ich selber habe meine Lizenz 2015 auslaufen lassen. Das war zunächst mal als endgültige Maßnahme geplant. Aber wenn man einmal dieses Virus der Fliegerei in sich trägt, sind solche Vernunftsentscheidungen auf Dauer schmerzhaft.

Also habe ich im Herbst 2020 meinen ehemaligen Vercharterter aufgesucht und das Projekt "Wiederbelebung der Lizenz" gestartet.
Und was soll ich sagen: es war wesentlicher einfacher aus gedacht. Neben Medical und ZÜP wird in der Tat eine sog. Auffrischungsschulung nötig, welche mit einem Prüfungsflug abgeschlossen wird. Thats it.
Und die Auffrischungsschulung waren klassisch Flugstunden mit FI, in denen sämtliche procedures abgearbeitet werden.
 
Intrepid

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Und die Auffrischungsschulung waren klassisch Flugstunden mit FI, in denen sämtliche procedures abgearbeitet werden.
Empfandest Du die Auffrischungsschulung als sinnvoll oder war sie reine (Gesetzes)Pflichterfüllung?
 
Nayla

Nayla

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Bad Honnef, Homebase EDKB
Empfandest Du die Auffrischungsschulung als sinnvoll oder war sie reine (Gesetzes)Pflichterfüllung?
Ich persönlich empfand es definitiv als sinnvoll und auch hilfreich, denn nach einer Pausen von knapp 5 Jahren ist doch alles etwas eingerostet und garantiert nicht direkt abrufbar. Wobei ich auch vor dem Auslaufen der Lizenz in 2015 z. B. nach einer etwas längeren Winterpause grundsätzlich einen FI meines Vertrauens als Begleitung zumindest für den ersten Flug des Jahres mitgenommen habe.
 
Kenneth

Kenneth

Alien
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Ich habe vor Jahren etwas ähnliches gemacht. Auf UL umgestiegen, PPL ablaufen lassen, nach 5 Jahren wieder erneuert. Die Auffrischungsschulung auf einer C172 war notwendig und angebracht.
 
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