Es mangelt sicherlich nicht an der Zahl der Fahrzeuge. Das Problem ist die Organisation der Feuerwehren insgesamt. Grundsätzlich sind diese eine kommunale Aufgabe. Von den Kommunen werden dann Fahrzeuge gekauft, die man im Brandfall benötigt. Das sind dann MTW und ELW, LF/HLF, TLF/HTLF und GW/RW. Das war es dann aber auch schon. In unserem sehr großen Flächenlandkreis mit vielen Waldflächen gibt es diverse Feuerwehren. Pro Verwaltungseinheit eine Schwerpunktwehr, die über die vorgenannten Fahrzeuge verfügt und diverse kleine Ortswehren in fast jedem noch so kleinen Kaff mit einem LF 8. Allerdings gibt es im gesamten Landkreis nicht ein einziges GTLF. Selbst aus Feuerwehrkreisen hört man nur, dass man so etwas nicht braucht, weil man es kaum (sic!) einsetzen könne. Die 2.500 Liter auf den LF bzw. HLF bzw. 800 l auf den LF 8 würden für einen Erstangriff völlig ausreichen. Selbst ein Gefahrguteinsatz auf der BAB, bei dem das Löschwasser dann im Pendelverkehr herbeigeschafft werden musste, hat noch zu keinem Umdenken geführt. Sollte es hier einmal zu einem richtigen Waldbrand kommen, wären wir ohne die BW und Hilfe aus den beiden großen Hansestädten sicherlich aufgeschmissen. Die Denke ist überwiegend kommunal, bis zu den Ortsgrenzen, also "dat is uus Füer, dat mook wi in´n Dörp sübs ut". Der Wald der Nachbargemeinde interessiert nur peripher. Daran krankt das System. Es werden zig LF 8, die man bei größeren Bränden nur zum Verlegen von Schlauchleitungen verwenden kann und die eigentlich nur dem dörflichen Vereinsleben dienen, aus der Feuerwehrsteuer bezuschusst und verzichtet auf eine Vorsorge für den Eventualfall, der jedoch immer wahrscheinlicher wird. So lange Bund und Land die Kreise nicht verpflichten, solche Fahrzeuge vorzuhalten, sollte man auch B sagen und die Luftfahrzeuge immer kurzfristig bereit halten. In der Sächsischen Schweiz kam hinzu, dass die Brandorte aufgrund der Topografie z. T. für Fahrzeuge gar nicht erreichbar waren. Das ist ja nun einmal gebirgig, auch wenn nicht sehr hoch. Alleine daraus ergibt sich schon die zwingende Alarmierung von Luftfahrzeugen.