Luftrecht => "Bußgeldkatalog"?

Diskutiere Luftrecht => "Bußgeldkatalog"? im Luftfahrtgrundlagen Forum im Bereich Grundlagen, Navigation u. Technik; Hi! Wir haben ja jeden Menge sinnige und unsinnige Vorschriften in der Luftfahrt. Was mir aber bisher keiner sagen konnte: Wo steht konkret...

philip00026

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Hi!
Wir haben ja jeden Menge sinnige und unsinnige Vorschriften in der Luftfahrt. Was mir aber bisher keiner sagen konnte: Wo steht konkret, welches Vergehen wie geahndet wird, z.B.:
- Was passiert, wenn an in Wolken als VFR Flieger einfliegt
- Was passiert bei unerlaubtem Einflug in begrenzte oder gesperrte Lufträume
- Was passiert wenn man fliegt ohne gültiges Medical (z.B. vergessen zu erneuern)

usw....

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Philip
 
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Hallo Phillip00026,

deine Frage ist leider nicht ganz so leicht zu beantworten.

In der LuftVO findest du §43 "Ordnungswidrigkeiten".

Hier ist alles aufgezählt, was bei welchen Verstößen der in der LuftVO beschriebenen Regeln ein Ordnungswidrigkeit darstellt.
Zu deinen Fragen im einzelnen:
1. Ein VFR-Flieger, der in eine Wolke fliegt, handel gemäß §43, Satz31 ordnungswidrig.
2. In §11 Abs. 2, LuftVO steht ausdrücklich, dass Sperrgebiete garnicht und Beschränkungsgebiete unter Auflagen durchflogen werden dürfen. Da sich in §43 LuftVO kein Hinweis auf Ordnungwidrigkeit findet, ist in einem solchen Fall von einer Starftat auszugehen.
3. Beim Mitführen der Bordunterlagen, wird auf nationales bzw. internatinales Recht verwiesen. Da müsste man in den relevanten anderen Rechtverordnungen nachsehen.

So sind im übrigen alle Regelungen in der Luftfahrt aufgebaut:
Du bekommst einen Satz Regeln, in dem stht was du zu tun und zu lassen hast und zum Schluß kommen die "Schluss- und Bußgeldbestimmungen", in denen erklärt wird, was ordnungswidirig ist. Alle anderen Verstöße sind Straftaten.

Ich hoffe, zur endgültigen Verwirrung beigetragen zu haben.


Bis denne,

3.5DME
 

n/a

Guest
In Bezug auf Ordnungswidrigkeiten lohnt auch immer ein Blick ins Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

Weitere Fragen bezüglich der diversen gestzlichen Regelungen gibt Dir möglicherweise diese Seite: http://www.luftrecht-online.de/

Kann leider wegen akutem Zeitmangel nicht genauer hinschauen und auch nicht mehr bezüglich Deiner Frage sagen... sorry.
 

philip00026

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Hi!
Danke Euch für Eure Hilfe!
Aber ist doch wirklich komisch, oder?
Jeder kennt die Vorschriften, aber keiner weiss so richtig, was genau einem blüht, wenn man doch mal was falsch macht.
 
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Und jetzt sag mir bitte, wer wie kontrollieren will, ob ich als VFR-Flieger in eine Wolke einfliege :TD:
 
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philip00026 schrieb:
Hi!
Danke Euch für Eure Hilfe!
Aber ist doch wirklich komisch, oder?
Jeder kennt die Vorschriften, aber keiner weiss so richtig, was genau einem blüht, wenn man doch mal was falsch macht.
Das hängt auch sehr stark davon ab, welche Umstände zu der Verfehlung geführt haben und ob du dabei andere Menschen gefährdet hast.
Wenn du dich reuig zeigst kommst du meist besser weg, als wenn du hinterher noch einen auf "Dicken" machst.

...und natürlich, ob du für Lufthansa fliegst oder nicht... :FFTeufel:
 

n/a

Guest
philip00026 schrieb:
Jeder kennt die Vorschriften, aber keiner weiss so richtig, was genau einem blüht, wenn man doch mal was falsch macht.
Nun - in aller Kürze - das liegt wohl primär an der besonderheit des Luftverkehrs. Grundsätzlich gilt "Safety First", gerade hiermit kann - und wird - vieles entschuldigt.

Am FRA gibt es sehr genaue Abflugrouten, der Lärmschutzbeauftragte stößt auch immer wieder OWiGs an, häufig kommt jedoch keine "Strafe" dabei heraus, weil der Kapitän sich erklären kann, z.B. Gewitterwolken, Verkehr usw.

Solange Du erklären kannst, dass Dein Verhalten "im Sinne der Sicherheit" war, so es gegen Regelungen verstoßen hat, so werden sich kaum OWiGs verwirklichen.

Den Umkehrschluss hat 3.5DME schon genannt - die Gefährdung. Hier ist es einleuchtend, wenn Du mit deinem PKW mit 100 km/h durch den Ort bretterst, dann gefährdest Du jemanden, wann gefährdet aber ein Flugzeug in deisem Sinne?
 
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