Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Deutschland | Thema: Privat/Kommerziell

Diskutiere Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Deutschland | Thema: Privat/Kommerziell im Luftfahrtgrundlagen Forum im Bereich Grundlagen, Navigation u. Technik; "Dann riecht das Ganze nicht nur – sondern stinkt geradezu Gottes erbärmlich – nach Amtspflichtverletzung der Landesluftfahrtbehörde und zwar im...
halle1

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"Dann riecht das Ganze nicht nur – sondern stinkt geradezu Gottes erbärmlich – nach Amtspflichtverletzung der Landesluftfahrtbehörde und zwar im Sinne des BGB und des StGB! Und ein öffentliches Interesse an einer Rechtsverfolgung ist auch nachhaltig gegeben, wir reden ja nicht von Körperverletzung, sondern auch vom (gewerblichem) Luftverkehr, wobei wir damit wieder beim Luftrecht sowie der Abgrenzung „gewerblich“ vs. „nichtgewerblich“ wären."

So sehe ich das auch. Mit dieser Trennung hatten die in Thüringen schon immer Probleme. Ich erinnere nur an den Absturz eine Zlin Z-37T in Judenbach/Thüringen. Seinerzeit waren die Umstände der Behörde bekannt (PPL Pilot usw.), aber es wurde nicht gehandelt im Vorfeld!!!

http://www.fire-action.de/h023b.jpg
 
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Selbst dabei kommt aber ein Beförderungsvertrag zustande.
Das ist klar. Kommt der nicht sogar schon zustande, wenn man ohne Entgelt fliegt, sondern einfach mündlich die Vereinbarung trifft: "Ich nehm Dich mal auf eine Runde mit"?

Schönen Gruß

Spartacus
 
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Ein wirklich „hammerharter“ und urkundsbelegter Fall aus der Luftarbeit !!!

"Dann riecht das Ganze nicht nur – sondern stinkt geradezu Gottes erbärmlich – nach Amtspflichtverletzung der Landesluftfahrtbehörde und zwar im Sinne des BGB und des StGB! .... Mit dieser Trennung hatten die in Thüringen schon immer Probleme. Ich erinnere nur an den Absturz eine Zlin Z-37T in Judenbach / Thüringen. Seinerzeit waren die Umstände der Behörde bekannt (PPL Pilot usw.), aber es wurde nicht gehandelt im Vorfeld!!! http://www.fire-action.de/h023b.jpg
Mal ein Auszug aus dem betreffenden BFU-Bulletin: (vgl.: http://www.bfu-web.de/nn_41542/DE/Publikationen/Bulletins/2001/Bulletin04-2001,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Bulletin04-2001.pdf) (Hervorhebungen von Vtg-A.)

.... Art des Ereignisses: Unfall / Datum: 30. April 2001 / Ort: nahe Judenbach (Thüringen) / Luftfahrzeug: Flugzeug / Muster: Moravan Z-137T / Personenschaden: Luftfahrzeugführer schwer verletzt / Sachschaden: Luftfahrzeug zerstört / Drittschaden: Flurschaden / Forstschaden / Aktenzeichen: CX006-0/01

… Von einem ca. 500 m langen Wiesengelände östlich des Ortes Judenbach wurden in der Vorwoche bereits Streuflüge (Waldkalkung) durchgeführt. (also gewerblich bzw. Arbeitsflug)

Am Unfalltag sollte die Arbeit fortgesetzt werden. Beim ersten Start des Tages wurde, weil nach Angabe des Flugzeugführers die Leistung des Luftfahrzeuges nicht ausreichend war,…nach dem Abheben …die Streuanlage geöffnet und damit die Zuladung von 1000 kg auf ca. 700 kg verringert. ….

Gegen 13:44 Uhr MESZ erfolgte der zweite Start. Die Kalkzuladung war nach Angabe des Flugzeugführers auf 800 kg (nach Angabe des Kranfahrers auf 800 - 900 kg reduziert worden. Bis zum Abheben bei ca. 100 km/h verlief der Start nach Angabe des Flugzeugführers normal. Danach will der Flugzeugführer wiederum eine zu geringe Leistung des Luftfahrzeuges bemerkt haben, so dass ein Steigen nicht möglich war. Etwa 200 m nach dem Abheben kollidierte das in einer Linkskurve befindliche Flugzeug in einer Höhe von ca. 600 m NN mit Bäumen ….

Der Luftfahrzeugführer (38) hatte bis 1990 in der ehemaligen DDR an einer Ausbildung für Agrarflieger teilgenommen, die aus objektiven Gründen nicht abgeschlossen werden konnte. Der im Rahmen dieser Ausbildung am 20.08.1990 ausgestellte CPL II (Muster Z-37) wurde nach Erbringen der entsprechenden Erfordernisse am 15.08.1991 in einen Luftfahrerschein für Privatluftfahrzeugführer mit Beiblatt "A" umgeschrieben. …. und der Musterberechtigung für einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge bis 2000 kg Höchstmasse sowie der Streu- und Sprühberechtigung. ….

Die erforderliche Musterberechtigung für das Muster war nicht im Beiblatt eingetragen. Die Gesamtflugerfahrung des Luftfahrzeugführers und die Erfahrung auf dem Muster Z-137T konnten bisher nicht ermittelt werden. Bis zum 15.01.2001 wurden im Flugbuch 175:53 Stunden und 941 Landungen dokumentiert. Nach eigenen Angaben hatte der Flugzeugführer im Jahre 2001 ausschließlich mit dem Muster Z-137T ca. 1000 Landungen durchgeführt, davon ca. 80 Landungen auf dem o. g. Wiesengelände. ….

Das Luftfahrzeug war durch die ungarische Behörde zum Verkehr zugelassen. …. Die maximale Abflugmasse für das Luftfahrzeug betrug 2525 kg. Die /Schwerpunktlage und Abflugmasse konnten [COLOR]infolge von unfallbedingten Verlusten an Betriebsstoff und Düngerzuladung nicht ermittelt werden. …. Die beim Unfall abgerissene Kalkstreuanlage wurde in geschlossenem Zustand vorgefunden. Der Notabwurf war nicht betätigt worden. ….

Die für das o. g. Luftfahrzeug erforderliche Einflugerlaubnis gem. § 2 Abs. 7 Satz 1 LuftVG, die erforderliche Außenstart- und Landeerlaubnis gem. § 25 LuftVG und § 15 LuftVO sowie die erforderliche Erlaubnis zum Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe in Verbindung mit der Erlaubnis zum Abwerfen von Gegenständen gem. §§ 6 u. 7 LuftVO lagen nicht vor. ….
Fazit: Ein sehr gutes und urkundsbelegtes Beispiel , dass da „halle1“ ausgegraben hat! Vor Allem auch dafür, dass so mancher durch die Luftfahrtbehörde „geförderter bzw. beförderter“ PPLer samt Behörde eigentlich im „Wilden Westen“ oder auf „Banana-Islands“ besser als in unserer Republik aufgehoben wäre!

Erinnert irgendwie wieder an Eisenach-Kindel, Schleiz, Gera und Jena-Isserstedt, und, und, und, … ?

Gruß @all, Vtg-Amtmann
 
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Dabei wäre das Ganze (illegale Rundflüge gegen Entgelt durch PPLer) einfach zu lösen. Wiedereinführung des alten CPLII mit abgespeckter Theorie auf Basis des Class II Medicals.Das alles wäre sogar ICAO konform.
 
Spartacus

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Dabei wäre das Ganze (illegale Rundflüge gegen Entgelt durch PPLer) einfach zu lösen.
Naja, noch sind die eben nicht illegal (so lange sie nicht "gewerblich", also mit Gewinnerzielungsabsicht, Nachhaltigkeit, Werbung, usw. durchgeführt werden, und so lange sie mit Maschinen für bis zu 4 Personen durchgeführt werden).
Dann sind sie nämlich nicht genehmigungspflichtig und dürfen durchgeführt werden.
Und das gilt wohl auch für Schleppflüge (Banner und F-) und Springerabsetzflüge (Deppen droppen).

Ganz ehrlich: Als PPLer traue ich mir im Heli durchaus einen Rundflug mit 1 - 1,5 Paxen zu (2 erwachsene Paxe in der Schweizer 269C sind zwar gewichtstechnisch möglich, mir persönlich aber zu eng), aber auf keinen Fall ein Bannerschlepp oder irgendwie geartete Arbeitsflüge in der dead man's curve, in einer confined area oder überhaupt unterhalb der Mindestsicherheitshöhen.

Ich würde da gerne unterscheiden, aber das LuftVG unterscheidet nur gewerblich/nicht gewerblich und packt bei "nicht gewerblich" zu den nicht genehmigungspflichtigen kleinen Maschinen auch noch Schlepp- und Absetzfliegerei.

Meine Vermutung ist, dass das für die vielen Vereine (Segelflug und Fallschirmsprung) gemacht wurde, damit deren Piloten nicht noch alle eine Genehmigung beantragen müssen. Das macht zwar das Segelfliegen und Fallschirmspringen etwas unaufwändiger, aber nicht unbedingt sicherer, wenn ich da an einen von mir beobachteten Schlepp denke, der fast im LKW geendet hätte...

Wenn dann aber PPLer mit "Sprühberechtigung" anfangen zu arbeiten, ist das echt haarsträubend, und selbst unter Vorliegen der entsprechenden Genehmigungen für Außenlandung/start, Höhenunterschreitung und Abwurf wäre das oben beschriebene Szenario aus meiner Sicht ganz klar gewerblich und damit genehmigungspflichtig, und der Pilot hätte den CPL haben müssen.

Aus meiner Sicht sollten PPLer nicht viel mehr machen dürfen als Rundflüge mit bis zu 3 Paxen (eben auf den "kleinen" Maschinen) von Flugplatz zu Flugplatz und oberhalb der jeweils geltenden Mindesthöhen. Für Helis mag vielleicht noch ein entsprechend genehmigtes (und gesichertes) Außengelände ok sein, aber dann ist auch Feierabend.

Schönen Gruß

Spartacus
 
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Es geht doch gar nicht um das gelegentliche Mitnehmen von Paxen in Deinem Heli.Es geht um die Spezies die so rotzfrech sind ,ohne jegliches AOC Flüge gegen Entgelt sogar über Ländergrenzen (A nach B!) hinweg zu irgendwelchen Airshows mit ziemlich großen (russischen) Flugzeugen anzubieten und das Ganze auch noch in diversen Zeitschriften zu bewerben. Und dafür u.a. auch noch Reiserücktrittsversicherungen verkaufen!Da hört nun mal der Spaß für jeden AOC Holder auf!Das so mancher Halter eines non EU Aircraft ohne Einfluggenehmigung hier Flüge gegen Entgelt durchführt ist auch ein dem LBA bekanntes Problem.Nur sind denen da die Hände gebunden ,da die Zuständigkeit dafür bei den Landesluftfahrtbehörden liegt. Und das es hier und dort noch gewisse Kumpaneien aus alten Zeiten gibt, ist natürlich nur ein Gerücht...:D
 
Spartacus

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Und das es hier und dort noch gewisse Kumpaneien aus alten Zeiten gibt, ist natürlich nur ein Gerücht...:D
Physik, 1. Stunde: Nichts verbreitet sich schneller als das Licht - außer Gerüchte ;-)

Anzeigenwerbung? Rücktrittsversicherungen? Wenn das mal nicht gewerblich ist ...

Aber jemand meinte hier ja auch, dass die nichtgewerbliche entgeltliche Mitnahme von Paxen durch PPLer in kleinen Fliegern eben auch illegal sei. Und das sehe ich eben anders.

Wir beide sind uns dagegen einig. Wie schön :)

Spartacus
 
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"Fazit: Ein sehr gutes und urkundsbelegtes Beispiel , dass da „halle1“ ausgegraben hat! Vor Allem auch dafür, dass so mancher durch die Luftfahrtbehörde „geförderter bzw. beförderter“ PPLer samt Behörde eigentlich im „Wilden Westen“ oder auf „Banana-Islands“ besser als in unserer Republik aufgehoben wäre!

Erinnert irgendwie wieder an Eisenach-Kindel, Schleiz, Gera und Jena-Isserstedt, und, und, und, … ?

Gruß @all, Vtg-Amtmann"


Das ganze kann ich noch Toppen! Ich hatte versucht seinerzeit die Landesluftfahrtbehörde darüber zu informieren. Fernmündlich erreichte ich Herrn S. und der meinte nur: "Und was soll ich da jetzt machen?". Danach rief ich das LBA an und schilderte die Umstände. Den Namen der Dame weis ich nicht mehr. Jedoch ernannte sie mich kurzfristig zum Beauftragten des LBA und bat mich die Umstände vor Ort zu Prüfen! Dem kam ich nach und das was ich festellen konnte ähnelt dem BFU Bericht. Es lag lediglich ein PPL-A vor und nicht mehr!!! Zwei Tage später verunglückte besagte Person bei Judenbach in Thüringen!

So und hier mal ein Beispiel für die Gewinnerzielungsabsicht und Gewerblichkeit: http://www.tommys-flight-center.de/index.php/Rundflug?MttgSession=e3313d3676d81c41bb0a4df38b7dac2a

Macht je Flugstunde 140,00 € mit dem Moped:FFTeufel::FFTeufel::FFTeufel: Kein Hinweis darauf das es sich um ein Luftsportgerät handelt. :FFTeufel::FFTeufel::FFTeufel:
 
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Rauchen kann tödlich sein, oder so .....

So und hier mal ein Beispiel für die Gewinnerzielungsabsicht und Gewerblichkeit: http://www.tommys-flight-center.de/index.php/Rundflug?MttgSession=e3313d3676d81c41bb0a4df38b7dac2a Macht je Flugstunde 140,00 € mit dem Moped:FFTeufel:... Kein Hinweis darauf das es sich um ein Luftsportgerät handelt. :FFTeufel:..:
Das ist wirklich der "Hammer" von dieser auch fliegenden "Fahrschule" und zudem bei mir fast in der heimatlichen Platzrunde. Habe mich mal über „tommys-flight-center“ samt "Gewinnabsicht" schlau gemacht. Der hat ja eine "Massenpräsenz im WEB" und das war es dann auch einen informellen Tip an einen Bekannten im Luftamt Nordbayern (Nürnberg) wert.

Es gäbe da eine ganz einfache Lösung, wie die Landes-Luftfahrtbehörden die Aufklärungspflicht (!) der UL-Betreiber wirksam und rechtssicher durchsetzen könnten (Vgl: http://www.aircraftspruce.com/catalo...s/09-01966.jpg & http://www.aircraftspruce.com/catalo...s/09-33300.jpg )

Also ein Hinweisschild im UL (mit dickem Rahmen, wie auf den Zigarettenschachteln):

Unsere Luftsportgeräte unterliegen nicht der Prüfordnung, der Muster- und der Verkehrszulassung des Luftfahrtbundesamtes und/oder der EASA - Europäische Agentur für Flugsicherheit EASA. Das Bundesministerium für Verkehr hat gemäß § 31c Luftverkehrsgesetz (LuftVG) durch die Beauftragtenverordnung (BeauftrV) diese Aufgaben an die entsprechenden Luftsport- und Fachverbände DAeC, DULV, DHV, DFV und DMFV übergeben. Die Triebwerke von UL- und Luftsportgeräten sind nicht nach Luftfahrtstandard zertifiziert. .
Dieser Hinweis ist für Passagiere, Schnupperflieger, Flugschüler und Charterer gut sichtbar und dauerhaft im Luftsportgerät anzubringen. Ferner ist vor Antritt des Fluges dieser Hinweis gegen Unterschrift auszuhändigen. Das unterschriebene und mit eindeutig lesbarem Namen und Vornamen versehene Zweitexemplar ist beim Betreiber ein Jahr lang aufbewahrungspflichtig und auf Verlangen der Aufsichtsbehörden jederzeit vorzulegen. (... so oder so ähnlicher, möglichst positiver formulierter, "rechtssicherer" Text)

Na, ja ein "Hartmut S." kann mich nicht mehr erschlagen und bei soliden UL-Betreibern gehe ich mal davon aus, dass diese mit der Realität leben können und sicherlich auch mit weniger „schwarzen Schafen“ in ihrer Branche leben wollen.:)

Gruß@ all, Vtg-Amtmann
 
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Also wenn ich Außenstehender wäre und das Alles lesen würde - dann drängt sich der Eindruck auf,das alle UL und PPL Piloten nur auf die Kohle aus sind und man um Gottes Willen nicht zu solchen Leuten in das Fluggerät steigen darf - Hallo ....

Irgendwie bin ich z.B.ohne CPL am letzten WE darauf gekommen, das ein feuchte kurze Wiese bei max. Abfluggewicht vielleicht zu Startlauf nicht reichen könnte :HOT:.... Und das vor dem Start - sonst könnte ich das nicht lesen und schreiben. :FFTeufel:

Und mit Sicherheit gibts auch Luftfahrtunternehmen wo nicht Alles so super Sicherheitsgemäß abläuft....:?!

Gruß
Ingo
 
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Passenger Warning Placards

Und mit Sicherheit gibts auch Luftfahrtunternehmen wo nicht Alles so super Sicherheitsgemäß abläuft....:?!
Ingo, da muss ich Dir leider absolut Recht geben, Beispiel: Flugunfall Jena-Isserstedt MD600N D-HHWR (vgl.http://www.bfu-web.de/cln_030/nn_223968/DE/Publikationen/Bulletins/2010/Bulletin2010-12,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Bulletin2010-12.pdf, http://www.flugzeugforum.de/forum/showthread.php?65173-MD600N-D-HHWR). Auf den Abschlußbericht bin ich mal sehr gespannt, vor allem was der zur Rolle der Luftfahrtbehörde sagen wird, weil so ganz unbekannt waren derartige Aktionen ja auch wieder nicht!?

Zurück zum eigentlichen Thema und den "Passenger Warning Placards": Wie halle1 im Parallelthread schon schrieb, ist das in USA (FAA/FAR) sehr eindeutig geregelt und das sieht dann so aus:
http://www.aircraftspruce.com/catalog/graphics/09-01966.jpg
http://www.aircraftspruce.com/catalog/graphics/09-33300.jpg

Ich gehe mal davon aus, dass das die EASA im Zuge der anstehenden Gesetzesreformen analog übernehmen wird.

Gruß@all, Vtg-Amtmann
 
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...........

Zurück zum eigentlichen Thema und den "Passenger Warning Placards": Wie halle1 im Parallelthread schon schrieb, ist das in USA (FAA/FAR) sehr eindeutig geregelt und das sieht dann so aus:
http://www.aircraftspruce.com/catalog/graphics/09-01966.jpg
http://www.aircraftspruce.com/catalog/graphics/09-33300.jpg
......
Aber hier behaupte ich mal ganz frech, daß das mit der "Haftung" und nicht mit dem "Können" und der "Sicherheit" zu tun hat. (ähnlich dem das man Katzen nicht in der Mikrowelle trocknet und anschließend den Hersteller verklagt)

Und normal müßte ich ja auch bei jedem Flug den Pax eine Enthaftungserklärung unterschreiben lassen. Das ich als PPLer auch quasi mit einem Bein im Knast/Haftung stehe ist ja hier auch noch nicht deutlich erwähnt worden....

Zumindest was die Schadensersatzforderungen betreffen kann - wie`s mit dem Staatsanwalt ausgeht, haben wir ja in Eisenach gesehen.

Gruß
Ingo
 
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Hallo Ingo,

Das Beispiel mit der „Katze und der Mikrowelle“ find ich gut und damit müßte eigentlich auch ein jeder verantwortungsbewußter UL-Pilot und/oder solider Kit-Bauer mit den entsprechenden „Passagier-Info-Schildchen“ in seiner Maschine leben können.

Ich darf es mal so sagen, wer sich derartigen „Hinweisschildern“ verschließen oder gar dagegen wehren würde, den hätte der „Sekundäreffekt“ dann genau richtig getroffen (siehe „User X“ im Cyrocopter-Thread) und dann müsste er halt am Boden bleiben!

Was meinst Du was in der gewerblichen Luftfahrt - generell und speziell im Hubschrauberbereich - für „schöne Sachen“ selbst auf den Rundflug-Tickets und in den PAX-Info-Flyern (u.a. zum Verhalten in Notfällen) stehen! (… sollten?)

Da wird u.a. auch das Thema gemäß #84 im Cyrocopter-Parallelthread sehr konkret angesprochen. Also ich kenn da Fälle, da sind schon Leute vom Flug zurückgetreten.

Na und, Berufsrisiko, oder auch Zusatzgeschäft, es gibt ja auch individuelle Schnupperflüge und Wochenend-Seminare gegen Flugangst (Aviophobie) die man dann verkaufen kann (und das soll nicht nur die Lufthansa machen;))

Gruß @all, Bernhard
 
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Ingo, da muss ich Dir leider absolut Recht geben, Beispiel: Flugunfall Jena-Isserstedt MD600N D-HHWR (vgl.http://www.bfu-web.de/cln_030/nn_223968/DE/Publikationen/Bulletins/2010/Bulletin2010-12,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Bulletin2010-12.pdf, http://www.flugzeugforum.de/forum/showthread.php?65173-MD600N-D-HHWR). Auf den Abschlußbericht bin ich mal sehr gespannt, vor allem was der zur Rolle der Luftfahrtbehörde sagen wird, weil so ganz unbekannt waren derartige Aktionen ja auch wieder nicht!?

Zurück zum eigentlichen Thema und den "Passenger Warning Placards": Wie halle1 im Parallelthread schon schrieb, ist das in USA (FAA/FAR) sehr eindeutig geregelt und das sieht dann so aus:
http://www.aircraftspruce.com/catalog/graphics/09-01966.jpg
http://www.aircraftspruce.com/catalog/graphics/09-33300.jpg

Ich gehe mal davon aus, dass das die EASA im Zuge der anstehenden Gesetzesreformen analog übernehmen wird.

Gruß@all, Vtg-Amtmann
Ja genau diese Hinweisschilder hatte ich gemeint. Bei Quicksilver geht man noch weiter und weist darauf hin, das es unter Umständen auch zu Verletzungen usw. kommen kann. Bin noch in ETSH:D:D:D...deshalb keine Unterlagen zur Hand:(
 
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MODERATOR-Anfrage

.
MODERATOR


Könntest Du bitte dieses Thema zuobert unter Forum-Grundlagen, Navigation u. Technik-Luftfahrtgrundlagen 'fixieren'?

Da es ein immer wieder heiss diskutiertes wie auch grundsätzliches Thema ist, finde ich es angebracht, es entsprechend erkennbar zu platzieren.​
 
papasierra

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So lange es heiß diskutiert ist, bleibt es ja von selbst oben.
 
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Falscher Thread

Die BFu hat aktuell den verlinkten Unfallbericht zu einem UL Unfall veröffentlicht.
http://www.bfu-web.de/cln_030/nn_223970/DE/Publikationen/Untersuchungsberichte/2009/Bericht__09__3X085__UL-C22__Greiz,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Bericht_09_3X085_UL-C22_Greiz.pdf

Mal wieder ein Unfallbericht, der nicht unbedingt zum Ruhm der Ul Branche beiträgt.
Man darf sich fragen warum ein Fluggast befördert wird, wenn:

der Pilot nicht im Besitz eines gültigen Flugscheins ist (beantragt, aber noch nicht erteilt),
das Ul mal wieder klar überladen war,
ein offizieller Prüfer die Lufttüchtigkeit und Übereinstimmung mit dem Kennblatt bestätigt, obwohl das Ul definitiv nicht dem Kennblatt entspricht, weil es mit einem nicht zugelassenen Rettungsgerät ausgerüstet ist,
kein Beladeplan existierte und
ein falscher Fahrtmesser mit falschen Farbmarkierungen eingebaut war?
Sali HSF

Dein Post wäre in einem (noch nicht existierenden) Thema UL-Unfall oder UL-Technik | Zulassung, Technik, Betrieb sehr gut platziert, doch eher weniger hier im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Deutschland | Thema: Privat/Kommerziell. Gemäss Titel geht's hier um Gesetzgebung, genauer noch um die Debatte von Privat/Kommerziell (gewerblich/nicht gewerblich).
Bei Deinem Eintrag handelt es sich um einen UL-Unfall mit inhaltlichen Verfehlungen, welche eher bei Human Factors, eher nichts mit Privat/Kommerziell zu tun hat.

Schon eher der Thread Hubschrauberabsturz am Flugplatz Breitscheid (anscheinend ein Tragschrauber???) kommt auch noch in Frage, da in diesem Unfall-Thema sicher zu >80% die UL-Technik beschrieben wird - was ja eigentlich auch nicht dem Ursrungs-Thema dient.

An den korrekten Orte platziert wird erstens dem Thema gerecht, zweitens auch in dem Fall, wenn nachträglich nützliche Informationen daraus zu suchen sind
 
gero

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Hallo,

Extern im Sinne von außenstehend oder unabhängig ist die Meinung nun gerade nicht. Das Thema UL<->"richtige" Flugzeuge wird seit Jahren emotional und mehr oder weniger sachlich diskutiert. Un dieser Text gehört da halt dazu (wie viele andere auch).

Und so richtig zum Thema ...

gero
 
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"Um nicht der Unausgewogenheit bezichtigt zu werden, muß ich andererseits auch zugeben, daß die UL-Fliegerei die Privat-Fliegerei ungemein belebt hat. Viele, die UL fliegen, wären vielleicht sonst nicht zum Fliegen gekommen. Und das Problem der Sicherheit wird auch dadurch abgemildert, daß UL-Piloten im Hinblick auf die geringeren Kosten offenbar erheblich mehr Flugstunden sammeln als PPL-Piloten. Und ich muß auch zugeben, daß es mittlerweile traumhaft schöne ULs gibt ... "

Dieser Absatz ist ja nicht verkehrt...aber es geht ja um die Gewerblichkeit. Hier sehe ich ein riesen Defizit! Warum soll der Unternehmer mit einer C 150 höhere Anforderungen erfüllen als der UL Pilot? Darin liegt doch die Ungerechtigkeit. CPL, Genehmigung als Luftfahrtunternehmen usw. verschlingen Tausende von Euro (genau genommen bis zu 25.000,00 €) während der UL Pilot sich mit etwas mehr als 60 Stunden "begnügen" muß um gewerblich Rundflüge durchführen zu dürfen. Hinzu kommt, das diese C 150 dann auch noch gewerblich gewartet werden muß! Hier hat der Gesetzgeber gepennt und das volles Rohr. Luftmopeds dürfen z.B. über FRA Bannerschlepp durchführen unabhängig davon in welchem Zustand sie sind!!! Absoluter Wahnsinn der hier abläuft. Die Motivation der UL´er ist jedoch nachvollziehbar....
 
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Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Deutschland | Thema: Privat/Kommerziell

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