Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Deutschland | Thema: Privat/Kommerziell

Diskutiere Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Deutschland | Thema: Privat/Kommerziell im Luftfahrtgrundlagen Forum im Bereich Grundlagen, Navigation u. Technik; Hallo an-12, ich will dir garnicht widersprechen. Nach der jetztigen Regelung darf ich aber nichtmal mit zwei Kumpeln von Hamburg zur ILA...
Del Sönkos

Del Sönkos

Space Cadet
Dabei seit
17.05.2006
Beiträge
1.327
Zustimmungen
1.378
Ort
Hamburg
Hallo an-12,

ich will dir garnicht widersprechen. Nach der jetztigen Regelung darf ich aber nichtmal mit zwei Kumpeln von Hamburg zur ILA fliegen und die Kosten aufteilen.

Was passiert nun? Viele sagen sich: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Allerdings sind diese Flüge nicht legal und der Pilot riskiert seinen Versicherungsschutz und das ist eine Riesengefahr.
Diese absurde Reglung bedarf dringend einer Überarbeitung denn sonst leiden wir alle.
Wenn weniger geflogen wird, wird es für die Restlichen insg. teurer.

Ich fand die alte Regelung fair und hatte auch nicht das Gefühl, dass gewerbliche Betriebe geschädigt werden.
Mit den Freunden, mit denen ich geflogen bin, hätten die meisten auch keinen gewerblichen Rundflüge gemacht.
 
Intrepid

Intrepid

Alien
Dabei seit
03.05.2005
Beiträge
11.061
Zustimmungen
10.035
Mit den Freunden, mit denen ich geflogen bin, hätten die meisten auch keinen gewerblichen Rundflüge gemacht.
Aber diejenigen, die so oder so fliegen wollen, suchen sich auch günstigere private Anbieter. Und wenn Du jemanden mit nimmst, kann er Dir die Übernachtung bezahlen. Es muss halt eine Beziehung geben, die über den Flug hinaus geht. Dann ist es doch kein Problem.
 

IBF

Guest
...
Gleiches gilt ja auch im größeren Segment. Ich erinnere an den D-CMMM, der ebenfalls gegen Entgelt Paxe befördert hat, einige Helikopterunfälle in der vergangenen Zeit etc - jedesmal das gleiche Spiel: es sitzen zahlende Passagiere an Bord eines Flugzeuges, welches nicht kommerziell zugelassen ist...
Just my 2 cents...
:TOP: Genau diese Unfälle, bei denen man sich die Sicherheit eines Luftfahrtunternehmens erspart hatte, werden von den meisten verdrängt.:TD:
 
Del Sönkos

Del Sönkos

Space Cadet
Dabei seit
17.05.2006
Beiträge
1.327
Zustimmungen
1.378
Ort
Hamburg
Dieser Unfall zeigt aus meiner Sicht einfach, dass es Leute gibt, die durch pure Kriminalität durch alle Netze (ZÜP) schlüpfen.
Diesen Unfall in Zusammenhang im Zusammenhang mit Selbstkostenflügen zu nenne, halte ich für Unsinn.

Aus drei Gründen:
1. Man stellt damit Privatpiloten auf eine Stufe mit so einem Kriminellen. Die Details zum Flugzeug und Piloten sind bekannt...
2. Menschen mit so einer kriminellen Enegerie würden auch in einem gewerblichen Unternehmen ihre Wege finden, ihre kriminelle Energie auszuleben
3. Der Flug war sowohl privat als auch gewerblich niemals legal - also hier völlig falsch aufgehoben.
 
schwarzmaier777

schwarzmaier777

Testpilot
Dabei seit
19.03.2007
Beiträge
853
Zustimmungen
466
Ort
südlich Ulm
Also ich kenne einige Plätze in Deutschland - aber nirgendwo nen kommerziellen Anbieter - der soviele Rundflüge durchführt,das er davon leben kann.

Genauso wie das Schleppen von Segelflugzeugen ja dahinein fallen würde - insbesondere bei Wettbewerben.

Vllt brauch man dann demnächst auch noch fürs "Winde fahren" ne Gewerbeanmeldung......:FFTeufel::FFTeufel:

Und selbst wenn eine Flugschule neben eine Verein am Platz ist - hier kann man sich sicher einigen.

Die Vereine achten doch selbst darauf, daß nur geübte Piloten solche Flüge durchführen. Das Gleiche gilt doch fürs Absetzen von Fallschirmspringern - schon allein die Versicherung und der Eigner achtet darauf. Und ich spreche aus eigener Erfahrung - der beim Absetzen erreichbare Trainingsstand ist mehr als genial .....


Und vllt kennt ja jemand einen Unfall beim Absetzen von Fallschirmspringern, der aus dem fliegerischen Unvermögen/Handling des Piloten verursacht wurde.


Wer`s privat machen will - machts auch so weiterhin . Genau wie wenn jemand unbedingt ne Schußwaffe besitzen will.

Gruß
Ingo
 

an-12

Flieger-Ass
Dabei seit
13.11.2006
Beiträge
347
Zustimmungen
549
Ort
Hannover
Also ich kenne einige Plätze in Deutschland - aber nirgendwo nen kommerziellen Anbieter - der soviele Rundflüge durchführt,das er davon leben kann.

Genauso wie das Schleppen von Segelflugzeugen ja dahinein fallen würde - insbesondere bei Wettbewerben.

Vllt brauch man dann demnächst auch noch fürs "Winde fahren" ne Gewerbeanmeldung......:FFTeufel::FFTeufel:

Und selbst wenn eine Flugschule neben eine Verein am Platz ist - hier kann man sich sicher einigen.

Die Vereine achten doch selbst darauf, daß nur geübte Piloten solche Flüge durchführen. Das Gleiche gilt doch fürs Absetzen von Fallschirmspringern - schon allein die Versicherung und der Eigner achtet darauf. Und ich spreche aus eigener Erfahrung - der beim Absetzen erreichbare Trainingsstand ist mehr als genial .....


Und vllt kennt ja jemand einen Unfall beim Absetzen von Fallschirmspringern, der aus dem fliegerischen Unvermögen/Handling des Piloten verursacht wurde.


Wer`s privat machen will - machts auch so weiterhin . Genau wie wenn jemand unbedingt ne Schußwaffe besitzen will.

Gruß
Ingo
Nimm es mir nicht übel, aber dein Beitrag zeugt von bestenfalls Halbwissen: Schlepp- und Absetzflüge sind genehmigungsfrei (und dafür ist auch keine CPL erforderlich), Ebenso für Luftfotografie, Vermessung etc.

Für Flugschulen und Luftfahrtunternehmen ist es ohnehon schon schwierig Geld zu verdienen . Allein mit Rundflügen bestreitet kein Unternehmen seinen Unterhalt, aber für einige ist es ein nicht unerhebliches Zubrot. Wenn eine Konkurrenzsituation zwischen Vereinen und Luftfahrtunternehmen besteht, schlage ich mich auf die Seite der Unternehmen.

Noch viel wichtiger sind mir aber die illegalen Streckenflüge mit zahlenden Passagieren (und damit meine ich nicht einen Flug zur ILA mit Kumpels). Es gibt eine erhebliche Grauzone in Deutschland - Zahlende Gäste werden günstig mit Turboprops und sogar Jets durch die Gegend geflogen. Ganz ohne AOC. Die D-CMMM in meinem vorherigen Beitrag war nur ein Besipiel von vielen. Es gibt zig solcher Flüge mit Flugzeugen und auch Helikoptern...
 
Phantom

Phantom

Space Cadet
Dabei seit
11.06.2001
Beiträge
1.466
Zustimmungen
5.324
Ort
Großefehn
Für Flugschulen und Luftfahrtunternehmen ist es ohnehon schon schwierig Geld zu verdienen . Allein mit Rundflügen bestreitet kein Unternehmen seinen Unterhalt, aber für einige ist es ein nicht unerhebliches Zubrot. Wenn eine Konkurrenzsituation zwischen Vereinen und Luftfahrtunternehmen besteht, schlage ich mich auf die Seite der Unternehmen.
An den meisten Plätzen besteht diese Konkurenzsituation nicht. Ich sehe es eher so, dass die bisherigen Regelungen in Deutschland funktioniert haben. Warum soll man was ändern? In vielen Regionen sind die Vereine übrigens die einzige Möglichkeit mal einen Rundflug zu machen. Im Segelflugbereich besteht diese Möglichkeit übrigens ausschließlich in den Vereien( die 3-4 Segelflugschulen mal ausgenommen).
Ich geh davon aus, dass in Zukunft alle Fluggäste im Verein für eine bestimmte Zeit Vereinsmitglied werden müssen. Das ganze wird dann alles ein wenig teurer und ein gewaltiger Papierkrieg wird eröffnet. Aber das ist nun mal typisch in der deutschen Luftfahrt.
 
chopper

chopper

Space Cadet
Dabei seit
30.06.2008
Beiträge
1.395
Zustimmungen
1.702
Ort
Nördliche Halbkugel
Hoffnung für Gastflüge
Zitat aus den Online Meldungen der Celleschen Zeitung von heute:
"Mittlerweile hat man auch in Berlin gemerkt, dass durch die neue Verordnung die Flugsportvereine in Schwierigkeiten geraten. In einem Brief an die EU-Kommission stellt das Ministerium fest, dass durch die konsequente Umsetzung der neuen Regelungen „erhebliche Verwerfungen mit zum Teil dramatischen Folgen für das Vereinsleben“ zu befürchten wären. Entsprechend habe man bis zur endgültigen Klärung ob die Hobbypiloten wirklich unter die strengen gewerblichen Regeln fallen sollen, die Gastflüge wieder zugelassen."
 
Phantom

Phantom

Space Cadet
Dabei seit
11.06.2001
Beiträge
1.466
Zustimmungen
5.324
Ort
Großefehn
Hoffnung für Gastflüge
Zitat aus den Online Meldungen der Celleschen Zeitung von heute:
"Mittlerweile hat man auch in Berlin gemerkt, dass durch die neue Verordnung die Flugsportvereine in Schwierigkeiten geraten. In einem Brief an die EU-Kommission stellt das Ministerium fest, dass durch die konsequente Umsetzung der neuen Regelungen „erhebliche Verwerfungen mit zum Teil dramatischen Folgen für das Vereinsleben“ zu befürchten wären. Entsprechend habe man bis zur endgültigen Klärung ob die Hobbypiloten wirklich unter die strengen gewerblichen Regeln fallen sollen, die Gastflüge wieder zugelassen."
Ist das jetzt eine neue Meldung oder damit die gemeint, die in Beitrag 94 genannt wurde?:headscratch:
 
Del Sönkos

Del Sönkos

Space Cadet
Dabei seit
17.05.2006
Beiträge
1.327
Zustimmungen
1.378
Ort
Hamburg
Die Meldung ist inhaltlich sehr dünn bzw. so falsch.
Das Bundesverkehrsministerium kann keine EU-VO kippen und hat dies auch überhaupt nicht getan,...
 
Del Sönkos

Del Sönkos

Space Cadet
Dabei seit
17.05.2006
Beiträge
1.327
Zustimmungen
1.378
Ort
Hamburg
Was hat eine Verordnung bzgl. des gewerblichen Luftverkehrsbetriebs mit privaten Selbstkostenflügen zu tun?
 
Phantom

Phantom

Space Cadet
Dabei seit
11.06.2001
Beiträge
1.466
Zustimmungen
5.324
Ort
Großefehn
Ohne jetzt die ganzen Beiträge vorher gelesen zu haben...
wenn es sich um die Verordnung 965/2012 der EU handelt.... so hat tatsächlich das BMVBS mit NfL I 34/13 vom 07. März 2013 festgelegt, dass eben diese Verordnung erst Ende 2014 in Kraft tritt!


Originaltext des NfL's

***************************************
Bekanntmachung über die Nichtanwendung der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der
Kommission vom 5. Oktober 2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von
Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr.
216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (Abl. EU L 296 vom 25. Oktober
2012)
Auf Grund des Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 hat die Bundesregierung
beschlossen, die Anwendung der Bestimmungen der Verordnung bis zum 28. Oktober 2014
auszusetzen. Der Beschluss wurde der Europäischen Kommission am 30. Oktober 2012
übermittelt.
Damit kommt die VO (EU) Nr. 965/2012 (sog. Air Operations) in der Bundesrepublik
Deutschland erst ab dem 29. Oktober 2014 zur Anwendung.
***************************************
Die Probleme entstehen durch die Verordnung 1178/2011
 
dhc-4

dhc-4

Flieger-Ass
Dabei seit
20.09.2008
Beiträge
496
Zustimmungen
494
Ort
GORIG
janz grosset Kino!

Frage: Blickt da eigentlich noch jemand durch?:wink:
 
nerbe

nerbe

Flieger-Ass
Dabei seit
27.04.2008
Beiträge
484
Zustimmungen
357
Ort
München
Nö, von denen keiner.
bei uns bleibt die Rundfliegerei mit D-Exxx jedenfalls am Boden bis Rechtssicherheit besteht.

Gruß
Capo
 
nerbe

nerbe

Flieger-Ass
Dabei seit
27.04.2008
Beiträge
484
Zustimmungen
357
Ort
München
Nö, von denen keiner.
bei uns bleibt die Rundfliegerei mit D-Exxx jedenfalls am Boden bis Rechtssicherheit besteht.

Gruß
Capo
 
atlantic

atlantic

Astronaut
Dabei seit
26.02.2008
Beiträge
3.816
Zustimmungen
2.301
Ort
Bayern Nähe ETSI
Für alles was ´nen Motor nur zum in die Luft kommen braucht. ( Winde, Schlepper, Eigenstarter ) gibt es doch jetzt ´ne Regelung.......................
Also für uns Segler ist es wohl wieder offiziell erlaubt jemandem das wahre Fliegen zu zeigen.
( TMG nehm ich mal vorsichtshalber wegen unwissendheit aus )
( Wo hab ich nur das Schreiben ):headscratch::headscratch:


Habs gefunden, nur leider ist es als PDF zum Hochladen etwas zu gross:FFCry:
 
Phantom

Phantom

Space Cadet
Dabei seit
11.06.2001
Beiträge
1.466
Zustimmungen
5.324
Ort
Großefehn
Für alles was ´nen Motor nur zum in die Luft kommen braucht. ( Winde, Schlepper, Eigenstarter ) gibt es doch jetzt ´ne Regelung.......................
Also für uns Segler ist es wohl wieder offiziell erlaubt jemandem das wahre Fliegen zu zeigen.
( TMG nehm ich mal vorsichtshalber wegen unwissendheit aus )
( Wo hab ich nur das Schreiben ):headscratch::headscratch:


Habs gefunden, nur leider ist es als PDF zum Hochladen etwas zu gross:FFCry:
Leider spricht atlantic das Schreiben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung an. Dies ist aber so schwammig geschrieben, dass hierdurch nur noch mehr Verwirrung entstanden ist.

Hier ein Beispiel aus diesen "offiziellen" Text:
Vorbehaltlich einer abschließenden Klärung durch die Kommission
hat daher das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
zunächst entschieden, dass bis zur endgültigen Klärung durch die
Kommission

-Mitflüge gegen Selbstkosten innerhalb von Vereinen,
-Mitflüge bei gleichgerichteten Interessen im Sinne einer Fahr/Fluggemeinschaft,
-Mitflüge unter Verwandten und engen Bekannten,
-Absetzflüge von Fallschirmspringern, sofern diese nicht im
Rahmen eines gewerblichen Unternehmens angeboten werden,

nicht die Kriterien der Definition der gewerblichen Tätigkeit der Verordnung
(EG) Nr. 216/2008 erfüllen. Diese Flüge sind hiermit bis auf
Weiteres auch für Inhaber einer Privatpilotenlizenz gestattet.
Was heißt "innerhalb von Vereinen"? Alle Fluggäste werden Vereinsmitglieder? Muss der Fluggast in den DaeC eintreten?
Was heißt "Mitflüge bei gleichgerichteten Interessen "? gleichgerichteten Interessen=Pilotenschein?
Was heißt "engen Bekannten"? Sehr großer Interpretationsspielraum.

Dies schreiben ist auch die Grundlage, auf der sich der DaeC bezogen hat.:

Die frohe Nachricht: Deutscher Aero Club e.V.: Flieg mit mir!
Die schlechte Nachricht: Deutscher Aero Club e.V.: Gastflüge ? ja, aber ?
 

RainAir

Berufspilot
Dabei seit
14.07.2009
Beiträge
72
Zustimmungen
38
Ort
Hanau
Moin,

und jeder Pilot zahlt anteilig die Kosten. Bei einem 4 Sitzer heisst das, 1/4 muss der Pilot zahlen, sonst ist es kein Selbskostenflug..
Viel Spass bei den Rundflügen...
 
Thema:

Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Deutschland | Thema: Privat/Kommerziell

Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Deutschland | Thema: Privat/Kommerziell - Ähnliche Themen

  • Entwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes

    Entwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes: Mich würde mal die Meinung des Forums zu diesem Gesetzentwurf interessieren. Für mich heißt das in Konsequenz das die Bundeswehr sich komplett von...
  • Ähnliche Themen

    • Entwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes

      Entwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes: Mich würde mal die Meinung des Forums zu diesem Gesetzentwurf interessieren. Für mich heißt das in Konsequenz das die Bundeswehr sich komplett von...

    Sucheingaben

    landesluftfahrtbehoerde "betreiberzeugnis"

    ,

    https://www.flugzeugforum.de/threads/luftverkehrsgesetz-luftvg-deutschland-thema-privat-kommerziell.66641/

    ,

    geld verdienen mit tragschrauber

    ,
    deutsch ultraleicht kommerziell nut
    , kommerziell Ultraleichtflugzeug, gyrocopter gewerblich nutzen, ul rundflüge anbieten, luftverkehrsgesetz zitati, nicht gewerbliche rundflüge, luftarbeit ul, münchen banner schlepp verbot, cspl vorraussetzungen, cessna 172 notaxt, ultraleicht flugzeug komerziell nutzen, kommerzielle rundflüge ul, ul flugzeug gewerblich, rundflüge gewerblich, gastfl, kolbengetriebene Hubschrauber, ul gewerblicher einsatz, luftvg absturz, rundflüge ohne aoc, grwerblich ul fliegen, mit dem ppl rundflüge anbieten, arbeitsflüge ohne luftverkehrsbetreiberzeugnis
    Oben