Macht JAR-FCL die Privatfliegerei sicherer?

Diskutiere Macht JAR-FCL die Privatfliegerei sicherer? im Privatfliegerei & Flugsport Forum im Bereich Einsatz bei; Seit Mai 2003 gibt es neue Bestimmungen zum Erhalt der Pilotenlizenzen. Für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk sieht das wie folgt aus...
Intrepid

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Alien
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Seit Mai 2003 gibt es neue Bestimmungen zum Erhalt der Pilotenlizenzen. Für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk sieht das wie folgt aus:

früher zwischen zwei Verlängerungsterminen (Abstand 24 Monate)
--------------------------------------------------------------
mindestens 24 Stunden in der Luft (entspricht ca. 32 Stunden im Flugzeug), darin enthalten drei Streckenflüge von mehr als 100 km;
mindestens 24 Landungen.

heute in den letzten 12 Monaten zwischen zwei Verlängerungsterminen (Abstand 24 Monate)
--------------------------------------------------------------
mindestens 12 Stunden im Flugzeug (entspricht ca. 9 Stunden in der Luft),
darin enthalten 1 Stunde mit Fluglehrer;
mindestens 12 Landungen.

Das ist nur noch ca. 1/3 der Flugerfahrung, die früher gefordert war! Und grob eine Stunde pro Monat habe ich auch früher schon für sehr wenig gehalten. Wie sehen andere das, gibt es schon statistische Auswertungen? Oder wird vielleicht vernünftiger Weise erheblich mehr geflogen als Pflicht ist?

Mein persönlicher Eindruck ist, dass von vielen nur Minimum geflogen wird und die Zahl der geflogenen Stunden insgesamt sich in der letzten Zeit schon fast halbiert hat. Wenn dann sehr gutes Flugwetter ist, stehen auch gleich fünf Vorfälle pro Wochenende in der Zeitung. Und die vielen kleinen Patzer werden erst gar nicht von der Öffentlichkeit wahrgenommen. Mein persönlicher Eindruck ist außerdem, dass jeder zweite Privatpilot, der sich außerhalb seiner gewohnten Umgebung befindet, gerade nicht genau weiß, wo er ist!

PS.: zur Aufteilung Zeit im Flugzeug und Zeit in der Luft: ich habe mir 150 Stunden VFR-Flüge von unterschiedlichen Piloten angeschaut und nach Flugzeit und Luftzeit bewertet: das Verhältnis war 4 zu 3.
 
Soaring1972

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Alien
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Also von den Flugstunden her ist es schon ein Rückschritt. Es betrift aber nur die Piloten die sozusagen als Scheinerhalter unterwegs sind. Wer früher schon viel geflogen ist, der wird es deswegen heute nicht weniger tun.
Die Stunde mit Fluglehrer halte ich aber für eine tolle Sache, wenn sie denn richtig gemacht wird. Eine Stunde nach dem Motto "Flieg mal, ich schau mir die Gegend an" ist dann wohl eher das Falsche. Letzten Monat habe ich diesen "Check"-Flug machen müssen und es war nicht verkehrt, daß man mal vieles(alles geht wohl nicht) durchgespielt hat. Insbesondere Ziellandeübungen machen doch die wenigsten mit ihrem Hobel.
In meinen Augen ist das Airwork auch viel wichtiger als die Anzahl der Stunden. Was nützt es wenn ich 1 Stunden flieg und 1 Landung gemacht habe auf meinem Heimatplatz und während der 1h nur Sightseeing in der Region gemacht habe. Da ist doch eine Stunde am Platz mit Platzrunden mit unterscheidlichen Klappenstellungen und Ziellandung besser, oder?

Wir haben bei uns im Verein eine zusätzliche Regelung eingeführt, ein Pilot, der innerhalb von 90 Tage ein Flugzeugmuster der Klasse nicht bewegt hat, muß sich auf diesem durch einen Einweisungsberechtigten überprüfen lassen (Kurzform). Hiermit haben wir in unserem Verein recht guten Erfolg.
 
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Zum Thema Übungsflug: Irgendwann werde ich wahrscheinlich selber "Check"-Flug oder "einstündiger Prüfungsflug" dazu sagen, weil alle das immer wieder tun, aber dennoch möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass es kein Prüfungsflug ist und dass man bei diesem Flug nicht "durchfallen" kann! Der mitfliegende Fluglehrer kann aber seine Unterschrift verweigern, dann muß man halt nochmal (eventuell mit einem anderen Lehrer) fliegen.

Hier nochmal der Text aus JAR-FCL: 'ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit einem FI(A) oder CRI(A). Dieser Flug kann durch jede andere Befähigungsüberprüfung oder praktische Prüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung ersetzt werden.'

Der Inhalt dieses Fluges ist nicht festgelegt, und das ist auch gut so! Mit jemandem, der den Sommer über Segelflugzeuge oder Banner schleppt, muß man nicht Langsamflug üben. Und mit jemandem, der von einem 400-Meter-Platz aus täglich Rundflüge macht, muß man keine Landungen üben. Und mit einem aktiven Segelflieger muß man keine Ziellandungen üben, obwohl die das meistens selber so wünschen. Somit kann ein Übungsflug auch mal ein sinnvoller Streckenflug oder ein Flug zu einem Verkehrsflughafen sein ohne Airwork!

Aber den meisten Piloten fehlt es tatsächlich an Erfahrung mit den Grenzflugzuständen: Langsamflug, Annäherung an den überzogenen Flugzustand, Steilkurven und Ziellandungen sorgen für Schweißausbrüche und manch einer muß sich erst wieder daran gewöhnen.

Genauso häufig kommt es vor, daß Starten und hauptsächlich Landen zu Schweißausbrüchen führt, insbesondere bei Wind von der Seite. Und dann ist der Übungsflug nicht nur sinnvoll, sondern notwendig! Bei Mindestflugzeit-Piloten gehört der Übungsflug auch nicht an das Ende der Flugsaison, sondern an den Anfang: Wer ein Jahr nicht geflogen ist, beginnt seine zwölf Pflichtstunden mit dem oder den Übungsflügen, bis der Fluglehrer guten Gewissens seine Unterschrift gibt und wieder aussteigt, und fliegt dann den Rest der Pflichtstunden ohne Fluglehrerbegleitung zusammen, damit er den Eintrag zur Verlängerung auf der Rückseite seiner Lizenz bekommt.

Ohne das es ein Gesetz dazu gab, war es ja auch früher schon so. Kein Vercharterer und kein Verein gibt ungesehen ein Flugzeug ab. Siehe von @Soaring1972 beschriebene 90-Tage-Regel. So gesehen sind hauptsächlich die Flugzeugbesitzer betroffen, die sich früher von niemandem begutachten lassen mußten und nun das Problem haben, Fluglehrer zu finden, die den Übungsflug auch auf dem eigenen Flugzeug begleiten.
 

C182Skylane

Guest
Ich muss ganz ehrlich zugeben, die Herabsetzung der geforderten Stundenzahl durch JAR-FCL kommt mir mit meinem schmalen Budget nur entgegen... trotzdem glaube ich nicht, dass diese 12 Stunden (die es ja nicht mal wirklich sind) wirklich ausreichen. Wenn man aber nicht gerade an der Grenze klebt, dann kann es einen - wie schon beschrieben - wohl herzlich wenig jucken.
 
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