
Intrepid
Alien


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Ich frage mich, warum das Schreiben nur an Hubschrauberbetreiber ging:
Flugschulen, die Außenlandungen üben, sind genau so betroffen. Ebenso wie jedes Segelflugzeug, jeder bemannte Freiballon, jeder Hängegleiter und jeder Gleitsegler und alle anderen, die gemäß §37 LuftVO die Sicherheitsmindesthöhe unterschreiten dürfen.Empfehlung
Das Luftfahrt-Bundesamt geht von einer sehr starken Zunahme des UAS-Betriebs in den nächsten Jahren aus und empfiehlt allen Luftfahrern der bemannten Luftfahrt, den unkontrollierten Luftraum bis 150 m (~500 ft) AGL außerhalb der direkten Umgebung von Flugplätzen, sofern es die Flugaufgabe nicht unbedingt erfordert, zu meiden. Zur weiteren Erhöhung der Flugsicherheit wird allen Luftraumteilnehmern dringend empfohlen, sich unbedingt elektronisch detektierbar zu machen (z. B. mittels ADS-B oder FLARM), insbesondere auch, wenn entsprechende Anlagen im Luftfahrzeug vorhanden sind, deren Nutzung jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
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