München 3 Verletzte durch Fliegerbombenexplosion

Diskutiere München 3 Verletzte durch Fliegerbombenexplosion im WK I & WK II Forum im Bereich Geschichte der Fliegerei; Das ist was anderes. Die Hülsen werden nach dem Schießen eingesammelt und der Nachschubstaffel zur Weitergabe an die Industrie oder dem...
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Das ist was anderes. Die Hülsen werden nach dem Schießen eingesammelt und der Nachschubstaffel zur Weitergabe an die Industrie oder dem Schrotthändler übergeben. Einzelne Hülsen und delaborisierte Geschosse werden zur Weiterverarbeitung als z.B. Abschiedsgeschenke verwendet. Die Genehmigung zur Weiterverarbeitung muss vorliegen.
 

Aeroplan

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Nach Erzählungen meiner Mutter, die mit ihren beiden Schwestern und meiner Oma aus der Evakuierung Anfang '45 zurück nach Düren kamen, stand kaum ein Stein auf dem anderen, auch nicht am Bahnhof.
Auch wenn es OT ist: Düren war verhältnismäßig die am schwersten getroffene deutsche Stadt. Düren war quasi nicht mehr existent. Laut wiki betrug der Zerstörungsgrad 99 Prozent! Man hatte sogar überlegt, die Stadt an einem anderen Ort neu zu bauen.
 
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Hier ein Bild das 12 Tage nach der Zerstörung von der US-Luftaufklärung gemacht wurde.
 
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AE

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Hülsen sind im Sinne des Waffenrechtes keine Munition, keine Anscheinswaffe o.ä. und auch kein "Gefährlicher Gegenstand". Deren Besitz unterliegt auch keiner Altersbeschränkung. Schwieriger wird es mit Übungsmunition oder ex. Munition bei der die Treibladung entfernt wurde. Da muss dann auch mal das Geschoss aufgeschnitten und sicher unbrauchbar gemacht werden. Die Erlaubnis dazu sollte vorliegen, sonst wäre es Diebstahl, auch wenn es nur Schrott ist.
 
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Wingcommander

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@AE, ich hab schon Patronen-oder Geschosshülsen gesehen, da fehlte das Geschoss, aber das funktionsfähige Zündhütchen war noch vorhanden, sprich, es ist Munition oder ein gefährlicher Gegenstand. Das ist sehr selten, aber nicht von der Hand zu weisen.
Ex-Munition ist zum Exerziren, sprich zum Üben des Umgangs mit Munition vorgesehen, daher ist darin kein Sprengmittel o.ä. vorhanden.
 
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Simon Maier

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Hallo,

Ich weiß ja nicht, was Du beruflich genau machst, aber das „Mitnehmen“ von Munition ist m.W. strafbar, solange kein klarer dienstlicher Auftrag oder Befehl dafür vorliegt.
Für Zivilisten gilt immer, Finger weg und auf keinen Fall aneignen oder bewegen, auch wenn Übungsmun natürlich keine Gefahr darstellt, juristisch ist es schon "gefährlich".
Wenn man den Post genau durchliest steht da dass die Polizei das Zeug mitgenommen, und dann über den Kampfmittelräumdienst entsorgt hat. Privatpersonen haben in diesen Fällen keine Munition mitgenommen, und auch nicht damit hantiert, die Munition ist liegen geblieben und von der Polizei eingesammelt worden, niemand hat sich dabei strafbar gemacht.

Ich bin Handwerker - da findet man in älteren Häusern immer wieder mal was.
 
Wingcommander

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Trotzdem sollte man es vermeiden, Munition, egal welche, anzufassen und oder mitzunehmen. Das gehört in fachkundige Hände und ich bezweifele, dass die Polizei das ist, außer deren Spezialisten. Ich bin ausgebildeter Feuerwerker (Lw) und gehe auch mit äußerster Vorsicht damit um. Man weiß nie, in welchem Zustand sich die Fundmunition befindet. Trotz EOD u. IED-Ausbildung hat dass Leben, die Gesundheit und die Unversehrtheit der Anderen oberste Priorität.
 
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