"Neue" Drohnenverordnung der Bundesregierung

Diskutiere "Neue" Drohnenverordnung der Bundesregierung im Drohnen Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Mal was substanzielles: Zwei neue NfL regeln den Betrieb von Modellflugzeugen und Drohnen im Bereich von Flughäfen (geschützer Link und leider zu...

wilco

Testpilot
Dabei seit
31.01.2012
Beiträge
588
Zustimmungen
636
Ort
Region Hannover
Mal was substanzielles:

Zwei neue NfL regeln den Betrieb von Modellflugzeugen und Drohnen im Bereich von Flughäfen (geschützer Link und leider zu groß zum hochladen).

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NfL 1-1023-17

Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur
Durchführung von Flügen mit Flugmodellen und unbemannten
Luftfahrtsystemen in Kontrollzonen von Flugplätzen nach
§ 27d Abs. 1 LuftVG an den internationalen Verkehrsflughäfen
mit DFS-Flugplatzkontrolle


NfL 1-1027-1

Bekanntmachung über die Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigabe
zur Durchführung von Flügen mit Flugmodellen und unbemannten
Luftfahrtsystemen innerhalb von Kontrollzonen der Flugplätze
Dortmund, Frankfurt-Hahn, Karlsruhe/Baden-Baden, Lahr,
Magdeburg-Cochstedt, Memmingen, Mönchengladbach,
Niederrhein und Paderborn-Lippstadt


beide vom 27 APR 2017, gültig ab 12 MAY 2017

(wiederhole: direkt verlinken geht nicht und zum hochladen sind die PDFs leider zu groß. Vielleicht kann ein Admin?)
______________________________________________________________________
 
Zuletzt bearbeitet:
sixmilesout

sixmilesout

Astronaut
Dabei seit
13.09.2009
Beiträge
3.208
Zustimmungen
6.119
Ort
ETSF / Spottingbase: EDMO
Der Rechte Bereich mit Flugverbot is ja wohl ein Witz. Firmen und Privatleuten ist das verboten, aber die Behörden dür(t)en trotzdem.
 
Grimmi

Grimmi

Alien
Moderator
Dabei seit
09.09.2001
Beiträge
7.901
Zustimmungen
13.845
Ort
Anflug Payerne
Also ich finde es richtig dass Behörden mehr dürfen als andere - ich meine die haben schon auch Vorschriften und mit diesen Geräten kann man viele Dinge vereinfachen oder aber kaputtmachen. Eine Gemeinde in der CH hat damit zum Beispiel Bausünder gesucht und ist fündig geworden. Auch in Naturschutzgebieten sollten nur professionelle Leute vom Naturschutz das Recht haben mit Drohnen zu fliegen. Finde ich jedenfalls normal.
 

phantomas2f4

Astronaut
Dabei seit
12.01.2006
Beiträge
3.330
Zustimmungen
848
Ort
Kösching
Der Rechte Bereich mit Flugverbot is ja wohl ein Witz. Firmen und Privatleuten ist das verboten, aber die Behörden dür(t)en trotzdem.
Wieso denn...die arbeiten hoheitsrechtlich und das fällt in ihren Aufgabenbereich ohne an "Profit" zu denken !

Klaus
 

Michael aus G.

Space Cadet
Dabei seit
15.02.2010
Beiträge
2.286
Zustimmungen
1.795
Ort
EDAC
Also ich finde es richtig dass Behörden mehr dürfen als andere - ich meine die haben schon auch Vorschriften und mit diesen Geräten kann man viele Dinge vereinfachen oder aber kaputtmachen.
So? Warum den? Und haben sie das wirklich? Oder vertraust du einfach darauf? Vorm Gesetz sind Behörden (theoretisch) gleich. Die Praxis sieht anders aus. Das ganze wurde bis jetzt immer mit einer gewissen Portion Unwissenheit/Schwerfälligkeit/Trägheit/Unterzahl kompensiert. Die Möglichkeiten der Technik verschieben das Verhältnis aber gerade langfristig zu ungunsten der Bürgers/Einzelnen. Wie sowas ausgeht, wenn Behörden/Staat/Geheimdienste/Industrie weitreichende Befugnisse bekommen wissen wir ja bereits... :wacko:

Aber was hat das nun mit der "Drohnenverordnung" zutun?

Mehr als man auf den ersten Blick sehen mag. Diese Drohenverordnung ist ja nur ein Teil des neuen Maßnahmenkatalogs der Neuregulierungen. Nehmt mal z.B. das Flugverbot über Menschenansammlungen. Natürlich richtig, nicht jeder kann da gleichzeitig gefahrlos drüber rumgurken. Aber woher kommt die Mär das das jeder will? Ist in der Praxis bis jetzt noch nicht vorgekommen(obwohl es NICHT verboten war) und es gibt keine sinnvolle Begründung an diesem Irrglauben festzuhalten.

ABER: Es gibt berechtigtes Interesse des Staates bei bestimmten Menschenansammlungen eine unabhängige Berichterstattung/Überwachung zu unterbinden. Bie Polizei hat sich halt noch nie gern bei ihrer Arbeit beobachten lassen... :biggrin:
 
Zuletzt bearbeitet:
GorBO

GorBO

Astronaut
Dabei seit
03.09.2012
Beiträge
2.551
Zustimmungen
3.307
Ort
Magdeburg
@Michael aus G.
Nur mal zwei Beispiele wo behördliche ULFZ Sinn machen, private aber fern bleiben sollten:
1. Größere Schadenslagen, Verkehrsunfall o.ä. - Die behördliche "Drohne" kann Bilder/ Videos der Unfallstelle fertigen, die Helfen die Folgen zu bekämpfen, Opfer festzustellen und die Ursache zu erforschen, eine private oder gewerbliche "Drohne" dient eigentlich nur der Sensationslust oder dem Erzielen von Gewinnen.
2. Industrieanlagen - Bspw. bei AKW`s oder auch anderen sensiblen Anlagen kann die Aufsichtsbehörde Mittels "Drohnen" bereiche Kontrollieren, an die man mit `ner Leiter schlicht nicht rankommt. Damit kann o.g. Behörde ihrer Aufsichtspflicht deutlich besser nachkommen und dient unser aller Sicherheit.

Man darf nicht hinter jeder Kamera einen ausspähwilligen Geheimdienstler wittern, obwohl und da gebe ich Dir ein wenig recht, der Bürger wachsam sein sollte, welche Befugnisse sich der Staat sichert.
 

n/a

Guest
Hallo Grimmi,

das Schaubild auf deinem (Eingangs)post # 183 stammt von der Seite des DMFV, es ist vom 10. April 2017:

https://www.dmfv.aero/allgemein/die-neue-luftverkehrsordnung/

Der DMFV-Justiziar hat schon vor einigen Wochen schriftlich bestätigt hat, dass der Sachverhalt nicht ganz korrekt wiedergegeben wurde.

Quelle: http://www.rc-network.de/forum/showthread.php/629670-Kenntnisnachweis-Gibt-es-etwas-Neues?p=4321135&viewfull=1#post4321135

Die Verordnung ist handwerklich grottenschlecht gemacht, somit sind wesentliche Bereiche bis heute unklar.
- Kennzeichnungspflicht
- Kenntnisnachweis ab 1.10. 2017 oder sofort
- Gebühren für den Kenntnisnachweis (25€)
- Fliegen über Naturschutzgebieten
- 100 Meter Limit ist scheinbar sofort aktiv, keine Übergangsfrist
- 100 m gilt unabhängig vom Gewicht
- Wie Modellflugpiloten aus dem Ausland, welche an Wettbewerben innerhalb der BRD teilnehmen wollen, an den Kenntnisnachweis kommen sollen, weis niemand....

- selbst die Luftämter haben den Überblick verloren und verweisen auf die unterschiedlichen Veröffentlichungen von BMVI, DAeC, DMFV...

Die FAQ vom BMVI enthält auch Ungenauigkeiten.
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/LF/drohnen.pdf?__blob=publicationFile

7. Wann ist ein Kenntnisnachweis erforderlich?
Ein Kenntnisnachweis ist nach der Verordnung nur dann erforderlich, wenn die Startmasse
des Fluggeräts mehr als zwei Kilogramm beträgt.
Der Kenntnisnachweis ist ab dem 01.10.2017 verpflichtend.


Gruß Rolf

PS: Ich hatte es schon mal geschrieben:
Gott schütze uns vor Sturm und Wind und vor Gesetzen die von Dobrindt sind...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Michael aus G.

Space Cadet
Dabei seit
15.02.2010
Beiträge
2.286
Zustimmungen
1.795
Ort
EDAC
@Michael aus G.
Nur mal zwei Beispiele wo behördliche ULFZ Sinn machen, private aber fern bleiben sollten:
1. Größere Schadenslagen, Verkehrsunfall o.ä.
2. Industrieanlagen - Bspw. bei AKW`s oder auch anderen sensiblen Anlagen

Man darf nicht hinter jeder Kamera einen ausspähwilligen Geheimdienstler wittern, obwohl und da gebe ich Dir ein wenig recht, der Bürger wachsam sein sollte, welche Befugnisse sich der Staat sichert.
Keine Frage. Das sind Bereiche in denen außer behördlichen Fluggeräten keine anderes was zu suchen hat. Aber warum wird das in der Drohnenverordnung nicht diverenziert? Wo man doch bei anderen Verordnungen/Gesetzen mit seitenlangen Ausnahmeregelungen nicht gerade sparsam war?

Und ja, es sind nicht immer nur Schlapphüte. Das sind noch Polizei, Ordnungsämter, verschiedenste untere und obere Behörden, diveres an "Kanzleien", "Detekteien", "Auskunfteien" u.ä. ... :biggrin:

Und sie haben alle eins gemeinsam. Über alles fällt Umengen an Daten an. Und aus meiner beruflichen Sicht sage ich dir, KEINER kann dir die Sicherheit dieser Daten gewährleisten. Schon garnicht die Verwendung in der Zukunft. Und trotzdem will irgenwie keiner eine Höchstspeicherfrist... :biggrin:
 
Zuletzt bearbeitet:
Spartacus

Spartacus

Flieger-Ass
Dabei seit
13.10.2010
Beiträge
491
Zustimmungen
469
Ort
Braunschweig
Und ja, es sind nicht immer nur Schlapphüte. Das sind noch Polizei, Ordnungsämter, verschiedenste untere und obere Behörden, diveres an "Kanzleien", "Detekteien", "Auskunfteien" u.ä. ... :biggrin:
Jetzt mach hier mal nicht den Verschwörungstheoretiker. Kanzleien, Detekteien und Auskunfteien sind keine Behörden, sondern private Unternehmen, die eben auch nicht die Erlaubnis haben, mit Multicoptern überall rumzudüsen.

Nicht immer alles in einen Topf werfen. Wenn Du schon nach Differenzierung rufst, dann halte Dich bitte auch selbst dran.

Spartacus

PS: Ich bin als "indirekt Betroffener" (habe die PPL-H) mit der jetzt veröffentlichen Version soweit erst mal zufrieden.
 

n/a

Guest
Also ich finde es richtig dass Behörden mehr dürfen als andere [...] Auch in Naturschutzgebieten sollten nur professionelle Leute vom Naturschutz das Recht haben mit Drohnen zu fliegen. Finde ich jedenfalls normal.
Hallo Grimmi,

Frage: Soll das "nur" für Drohnen gelten, oder auch z.Bsp. für ein UL?

"darf" der private Pilot mit seinem UL über einem solchen Gebiet fliegen?
Nach deiner Definition nicht, denn er ist ja kein > professioneller vom Naturschutz <, der fliegt weil er sein Hobby ausübt...

Der Berufspilot fliegt da, wie auch die Behörde, sowieso drüber, oder?

Ein Bundesnaturschutzgesetz sowie diverse Verordnungen von unteren Behörden regeln das.

- Naturschutzgebiete (als Oberbegriff)
- Landschaftsschutzgebiete
- FFH- Gebiete
- Natura-2000-Gebiete... und was es da noch so alles gibt... Nationalpark...auch vom Herrn Dobrindt gibt es da was...

Gruß Rolf
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Grimmi

Grimmi

Alien
Moderator
Dabei seit
09.09.2001
Beiträge
7.901
Zustimmungen
13.845
Ort
Anflug Payerne
@Rolf Laube
Ich wäre sogar für ein komplettes Flugverbot von Drohnen für Private. Aber ich hab natürlich keine und gehöre auch nicht zu den sehr unglücklichen, die sich letzte Weihnachten eine geleistet haben und die neuen Regeln in der CH nicht kommuniziert erhalten haben. Da ist sicherlich viel Frust dabei.

Meinen Link hab ich nur eingefügt weil ich es eine gelungene Zeichnung fand mit den Einschränkungen in D. Habe mich nicht mit dem Gesetz beschäftigt, warum auch. War also 'nur' Dienst am FF-User, nett gemeint.

Piloten (UL, Ballon, Prop, Heli, Jet, Zeppelin) haben eine gute Ausbildung und der Luftraum ist genügend, ja sogar schon fast zuviel reglementiert. Modellbaupiloten (RC) haben auch Vorschriften einzuhalten, was jahrelang gut geklappt hat.
Nun kommen die Leute mit Drohnen, viele davon ohne irgendwelche Affinität zur Luftfahrt und (sorry den Ausdruck) 'Klickgeil' für möglichst haarsträubende Videos. Wie soll man damit umgehen ? Das ist ein Prozess wie mit den GoPro's an den Köpfen der 'Extremsportler' - es muss erst ein paar richtig dolle in den Boden rammen damit der Hype ein bisserl runterkommt. Bei den Drohnen will man das vermeiden, so ein Ding will ich nicht an den Kopf kriegen.

Und ja, ich hab immer eine Steinschleuder dabei seit diese Dinger sich invasiv vermehren. Da geh ich gerne in den Knast wenns denn sein muss. Aber ich schiesse zuerst, insbesondere wenn sie mich beim Vögel fotografieren in einem Naturschutzgebiet stören ! :loyal:
 

n/a

Guest
Meinen Link hab ich nur eingefügt weil ich es eine gelungene Zeichnung fand mit den Einschränkungen in D. Habe mich nicht mit dem Gesetz beschäftigt, warum auch. War also 'nur' Dienst am FF-User, nett gemeint.
Hallo Grimmi,

naja, 'nur' Dienst am FF-User...

Ohne Kenntnis der (BRD) Materie ging das mit dem nett gemeinten Dienst aber ziemlich in die Hose.

Du kannst dich natürlich darauf berufen als CH - Angehöriger keinen Einblick in die Gesetze/Verordnungen der BRD zu haben.
Ist ja auch ok, ich beschäftige mich auch nicht mit den schweizer Regeln, so schreibe ich auch nicht darüber...

Das Drohnenpiloten kaum irgendwelche Affinität zur Luftfahrt haben, da stimme ich dir zu.

So setzt sich auch innerhalb der EASA so langsam die Erkenntnis durch, das Drohnen (UAV) und Modellflug zwei verschiedene Paar Stiefel sind.

Gruß Rolf

EASA="European Aviation Safety Agency Prototype Commission Regulation on Unmanned Aircraft Operations"

hier die NPAs = Notices of Proposed Amendment
https://www.easa.europa.eu/document-library/notices-of-proposed-amendment/npa-2017-05-npa-consultation-will-start-12052017

Die NPA 2017-05 vom 4. Mai 2017...beschäftigt sich mit:
Introduction of a regulatory framework for the operation of drones — Unmanned aircraft system operations in the open and specific category

Die Schweiz ist Mitglied in der EASA :biggrin:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
WaS

WaS

Space Cadet
Dabei seit
17.04.2007
Beiträge
1.385
Zustimmungen
970
Ort
Erlangen
Das Drohnenpiloten kaum irgendwelche Affinität zur Luftfahrt haben, da stimme ich dir zu.

So setzt sich auch innerhalb der EASA so langsam die Erkenntnis durch, das Drohnen (UAV) und Modellflug zwei verschiedene Paar Stiefel sind.
Technisch gesehen sind beides unbemannte Luftfahrzeuge (UAV). (Willst du das bestreiten?) Menschlich gesehen ist es momentan sicher noch so, dass »Modellflieger« und »Drohnenpiloten« i.d.R. einen unterschiedlichen Hintergrund in Sachen Wissen und Verhaltensmuster haben. Der Unterschied wird sich mit der Zeit aber nivellieren, bzw. es wird auch alles mögliche »dazwischen« geben.

Nach welchen objektiven Kriterien soll man denn bitte in der Zukunft zwischen den beiden differenzieren? (Die Frage ist ernst gemeint.) Und bitte nicht antworten mit "Quadcopter sind die Bösen, Flächenflieger und Hubschrauber sind die Guten."
 

Michael aus G.

Space Cadet
Dabei seit
15.02.2010
Beiträge
2.286
Zustimmungen
1.795
Ort
EDAC
Jetzt mach hier mal nicht den Verschwörungstheoretiker. Kanzleien, Detekteien und Auskunfteien sind keine Behörden, sondern private Unternehmen, die eben auch nicht die Erlaubnis haben, mit Multicoptern überall rumzudüsen.
Da ging es auch nicht ausschließlich um Multicopter. Ich versuche mich aber weniger subtil auszudrücken damit es möglichst alle verstehen.

PS: Ich bin als "indirekt Betroffener" (habe die PPL-H) mit der jetzt veröffentlichen Version soweit erst mal zufrieden.
Es gibt auch Leute die sind zufrieden wenn Google ungefragt ihre Kontaktliste in die Firmencloud hochläd. Oder z.B. die Fluggesellschaften jetzt jeden Flugpassagier in eine nichteinsehbare, auf unbegrenzte Zeit speichernde Datenbank des Staates eintragen müssen, auf die weitere, von niemandem kontrolliert, Mehrwert(geheim)dienste zugreifen können. Aber sie haben ja nichts zu verbergen. Deswegen sehen das noch lange nicht alle. Vieleicht bist du auch nur zufrieden, weil deine persönlichen Bedürfnisse halbwegs befriedigt worden und dich die anderen nicht wirklich interessieren. Das Ausnutzen des kleinbürgerlichen Narzissmus wussten schon Kaiser und Könige zunutzen. Aber die Tatsache bleibt bestehen, daß uns ungefragt der Kuchen der Freiheit weggenommen wird, damit wir uns dann über jeden Krümmel freuen dern wir zugestanden bekommen... :biggrin:

Aber ok, wenn du zufrieden bist, verkneift dir doch Komentare hier. Dich betrifft es dann doch nicht mehr... :thumbup:
.
 

Michael aus G.

Space Cadet
Dabei seit
15.02.2010
Beiträge
2.286
Zustimmungen
1.795
Ort
EDAC
Und ja, ich hab immer eine Steinschleuder dabei seit diese Dinger sich invasiv vermehren. Da geh ich gerne in den Knast wenns denn sein muss.
Und es gibt Leute, die haben für sowas eine Zaunlatte im Kofferaum. Sachbeschädiger kann eh keiner leiden... :wink2:
 

n/a

Guest
Nach welchen objektiven Kriterien soll man denn bitte in der Zukunft zwischen den beiden differenzieren? (Die Frage ist ernst gemeint.) Und bitte nicht antworten mit "Quadcopter sind die Bösen, Flächenflieger und Hubschrauber sind die Guten."
Ich habe da nicht die Definition welche über alle Zweifel erhaben ist...ich habe eigentlich keine Definition auf technischer Basis (UAV)...so wie du schreibst liegt der Unterschied eher in menschlichen Verhaltensmustern.

Immerhin gibt es eine Definition von der DFS für die Unterscheidung zwischen Drohne(UAV) und Flugmodell:

https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Luftsport & Freizeit/Flugmodelle | "Drohnen"/

Begriffsbestimmung:

Flugmodelle werden genutzt zur Sport- oder Freizeitgestaltung.

Unbemannte Luftfahrtsysteme dienen sonstigen, insbesondere gewerblichen Zwecken (z.B. Bildaufnahmen mit dem Ziel der Veröffentlichung/des Verkaufs).


Hier mag man sicher einwenden können, das es auch UAV-Piloten gibt welche nur zu Hobbyzwecken unterwegs sind.

Gruß Rolf
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
sixmilesout

sixmilesout

Astronaut
Dabei seit
13.09.2009
Beiträge
3.208
Zustimmungen
6.119
Ort
ETSF / Spottingbase: EDMO
Wieso denn...die arbeiten hoheitsrechtlich und das fällt in ihren Aufgabenbereich ohne an "Profit" zu denken !

Klaus
Guter Witz. Eine Störung ist eine Störung. Da ist es völlig unwichtig, ob die Drohne Privat ist oder von einem Naturschutzverband oder Beamten der unteren / Oberen Naturschutzbehörde.
 
Thema:

"Neue" Drohnenverordnung der Bundesregierung

"Neue" Drohnenverordnung der Bundesregierung - Ähnliche Themen

  • Und wieder ein neues unbekanntes Flugzeug

    Und wieder ein neues unbekanntes Flugzeug: An die Profis , ich habe wieder Teile einer unbekannten Maschine gefunden, leider ist auch hier nichts bekannt um welche Maschine es sich hier...
  • NEUES BUCH: Messerschmitt M 18 – Winning Against All Odds

    NEUES BUCH: Messerschmitt M 18 – Winning Against All Odds: 216 Seiten, 210x224mm (A4), 274 Fotos, 20 Farbprofile, 3 cutaways (M 17, M 18b, M 18d), und Farbbroschüre. Preis NOK 429 + Versandkosten Die...
  • NEUES BUCH: Special Purpose Junkers Aircraft – Big, High, Fast and Secret

    NEUES BUCH: Special Purpose Junkers Aircraft – Big, High, Fast and Secret: 144 Seiten, 210x297mm (A4), 224 Fotos und 13 Zeichnungen. Preis NOK 349 + Versandkosten Dieses Buch handelt von einer Reihe sehr...
  • NEUES BUCH: Fallen Star – The history of Swissair and predecessors

    NEUES BUCH: Fallen Star – The history of Swissair and predecessors: 156 Seiten, Letter Format, 249 Farben und S/W Bilder. Preis NOK 450 + Versandkosten Die Geschichte der Swissair begann 1931 mit der...
  • NEUES BUCH: Italian Icon – The History of Alitalia and Antecedents

    NEUES BUCH: Italian Icon – The History of Alitalia and Antecedents: 234 Seiten, Letterformat, 299 Farb- und S/W-Bilder. Preis NOK 489 + Versandkosten Die Politik hat die Entwicklung des italienischen Luftverkehrs...
  • Ähnliche Themen

    Sucheingaben

    dmfv drohnenverordnung

    ,

    Modellflugplätze

    ,

    genehmigungsfreier modellflug

    ,
    drohenverordnung
    , ralf edgar spoerer schwartenseekamp 9 22880 wedel, hungrigen wolf Flugplatz Drohne, Laube Genehmigung Landschaftsschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiete drohenverordnung, drohnenverordnung hubschruber, flugmodelle fallschirmspringen drohnenverordnung, drohnenverordnung drachen, NfL 1-1023-17, wildfliegen helipad
    Oben