Oldtimersegelflugzeuge

Diskutiere Oldtimersegelflugzeuge im Segelflug Forum im Bereich Luftfahrzeuge; Die schnittigsten Flieger auf dem Bild sind für mich Deine Foka und die Cobra im Hintergrund. Wessen Flieger ist denn das? Da fällt mir wieder...
denis

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... und wie man sieht war ich auch eingeladen und hab die Holzflotte etwas erweitert
Die schnittigsten Flieger auf dem Bild sind für mich Deine Foka und die Cobra im Hintergrund.
Wessen Flieger ist denn das?

Da fällt mir wieder, dass ich es in diesem Jahr wieder versäumt habe, mit unserer Foka 4 einen Start zu machen. Warum eigentlich? :confused1:
 
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cockpit

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Flieger-Ass
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Hallo zusammen,
Zwei kurze Fragen zum SG 38. Gibt es informationen darüber, wieviele SG 38 nach 1945 insgesamt in der alten Bundesrepublik neu gebaut oder wieder zugelassen worden sind? In Dietmar Geistmanns Buch wird angemerkt, dass zumindest 1960 noch 132 Schulgleiter in Deutschland (Bundesrepublik?) zugelassen waren.
Auf der Hahnweide 1989 habe ich einmal diesen etwas verwegen aussehenden motorisierten SG 38 fotografiert. Kennzeichen als UL: D-MXSG. Auf dem Spannturm waren noch Reste des alten Kennzeichens D-1043.
Weiß jemand, ob dieses Fluggerät noch existiert und ist es noch in Paterzell zuhause?
Vielen Dank vorab.
Viele Grüße Peter

 
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bodo

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Space Cadet
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Hallo,
Eine paar Fragen in die Runde...
Der Text welcher auf dem Rumpf vor dem Höhenleitwerk stand was dieser früher bei Seglern immer einheitlich?
Bzw. was musste da immer geschrieben stehen?
Ab wann musste dieser Text nicht mehr auf Segelflieger geschrieben werden?
Leider habe ich kein Foto der SP1 wo dies zu lesen ist...

mfg, Cornelius
Hallo Cornelius,

ich habe jetzt die Vorschrift gefunden, in der das festgelgt wurde:

Verordnung über Luftverkehr
vom 5. November 1954
(zu finden unter https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4e/a1/b0/4ea1b09295c944b08eccf776593d6cd1/1954-1.pdf)

(4) Bei Flugzeugen und Segelflugzeugen ist ferner auf der linken Seite des Rumpfes, bei Luftschiffen und Ballonen an sichtbarer
Stelle einer Gondel oder des Korbes auf hellem Grund mit dunklen Buchstaben von wenigstens 25 mm Höhe und 4 mm
Strichstärke anzugeben
1. Name und Wohnsitz des Eigentümers
2. Leergewicht, Zuladung und höchstzulässiges Fluggewicht in Kilogramm,
3. höchstzulässige Personenzahl einschließlich Besatzung.
Bei Luftfahrzeugen, die nicht nach einem laufenden Plan gewartet und geprüft werden, ist außerdem der Zeitpunkt der letzten
Prüfung und der nächsten Nachprüfung anzugeben. Bei Segelflugzeugen ist ferner in der Nähe der Schleppkupplung die
Nummer der Sollbruchstelle des Schleppseils anzugeben.
Wie lange das galt, habe ich jetzt noch nicht rausgefunden, aber da müsste man jetzt dann ja suchen, wann die entsprechende Änderungen der Verordnung über Luftverkehr veröffentlicht wurde, mit der diese Vorschrift wegfiel.
 
KA6BR

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Hallo Cornelius ich habe hier auch noch mal ein Foto der damaligen Beschriftung. Da es eine Ausschnittsvergrößerung ist, ist es ein wenig unscharf aber ich denke man kann es lesen.
Viele Grüße,
Peter

 
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gundi

Kunstflieger
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So sah das 1953 in der DDR aus. Die Gothaer Segelflieger hatten ihre Flugzeuge damals im Saal einer Gaststätte in Wechmar stehen. In der Straße davor wurde aufgerüstet und dann alles fast 4km zum Röhnberg gezogen. Heute unvorstellbar!





Gruß Matthias
 
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denis

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Berufspilot
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Es ist immer wieder bewundernswert, wie unserer Altvorderen die Fliegerei vorangetrieben haben, vor Allem
mit welcher Begeisterung und interessanten Wegen.
Diese Begeisterung würde ich mir heute öfter von unserer Jugend wünschen.
 
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