Der Passagier ist heute nicht zum angesetzten Schnellverfahren erschienen. Ihm drohen bis zu 45 000 € Strafe und moderate Schadensersatzansprüche. Ein physischer Schaden ist am Flugzeug nicht entstanden, aber es gab Verzögerungen und eine Reihe von kleineren Reparaturen und technischen Überprüfungen wurde notwendig. Die Polizei teilte mit, dass man den Passagier habe gehen lassen, da keine Haftgründe vorlagen. Er hatte der Polizei als Ladungsadresse ein Obdachlosenheim in Malaga angegeben, wo er zwar bekannt ist, welches er aber wohl schon seit einem Jahr nicht mehr aufgesucht hat. Er lebt wohl von Gelegenheitsjobs. Er wird nun vom Gericht zur Festnahme ausgeschrieben. Für die Schadensersatzansprüche sieht es bei so einer Person dunkel aus, aber statt der Strafe in Höhe von bis zu 45 000 € könnte es eine Ersatz-Freiheitsstrafe geben, wenn er nicht zahlen kann. Das Gericht hat zwar einen Spielraum bei der Geldstrafe, aber hat den Vorfall als schweren Vorfall eingestuft. Ryanair hat ihn wohl bereits auf die No-Flight-Liste gesetzt, ob dies nur Flüge von Ryanair betrifft oder auch andere Fluggesellschaften sich nach der Liste richten ist unbekannt.