Cirrus
Alien
@Cirrus
Da es hier ja u.a. um Helme die in der MiG-29 benutzt wurden geht, hätte ich mal eine Frage:
Im Flight Manual MiG-29 steht im Abschnitt zum Katapultieren eine WARNING bzgl. steigendem Verletzungsrisko:
"... at speeds above 500 KIAS when wearing the HGU-55G helmet or 700 KIAS when wearing the ZScha 5/ZScha 7 helmet."
Worin liegt der Unterschied von immerhin 200 Knoten begründet? Irgendwelche Freigaben oder bieten die russischen Helme tatsächlich soviel mehr Schutz bei hohen Geschwindigkeiten? Und wenn ja warum?
Moin Bodel,Bin zwar nicht Cirrus, da ich aber auch ein "paar Stündchen" mit ZScha-5 (übrigens auch mit grünem Visier!) geflogen bin, und auch den HGU im Fluge tragen durfte, behaupte ich kühn zu wissen, was für die große Differenz von auschlaggebender Bedeutung ist.:red:
Es ist das Nackenkissen, welches verbunden über das Schläuchlein mit dem blauen Anschluß (gut auf Udo's letztem Bild des ZScha-5 zusehen) mit der Maske KM-34 dafür sorgte, dass der Helm ziemlich fest saß, außerdem sorgte das Kissen noch dafür, dass die Maske auch fest ans Gesicht gepresst wurde, was bei einem Ausschuß in großen Höhen verhinderte, dass der mit Überdruck durch die Maske strömende O² zwischen Maskenrand und Gesicht entweichen konnte (ist ja in großen Höhen nicht ganz unbedeutend noch etwas O² in die Lungen zu bekommen!;)).
Hoffe, dass ich nicht völlig daneben liege, Udo?
HR
für große Höhen trägt das Nackenkissen natürlich für einen besseren Schutz in der von Dir beschriebenen Art und Weise bei. Aber hohe staudruckäquivalente Geschwindigkeiten (KIAS) erreicht man nicht nur in größen Höhen. Und da bietet der ZScha-5 / 7 einen besseren Schutz aufgrund einer stabileren Bauweise als der HGU-55G (was allerdings mit einem etwas höherem Gewicht erkauft wurde). Dazu wurden auch vergleichende Anblaßversuche in Oberjettenberg durchgeführt, um die Daten (vor allem beim HGU-55G mit der Modifikation der Befestigung für das Helmvisier) zu verifizieren.
Außerdem wurde bei einem Ausschuß der Lichtfilter beim ZScha-5MKW mittels einer Pyropatrone zwangsgeschlossen, was natürlich einen Schutz des Gesichtes auf jeden Fall gewährleistete. Beim HGU-55G musste man das schon selbst tun. Es war zwar Vorschrift, dass beim HGU-55G mindestens einer der beiden Visiere unten zu sein hatte, aber wurde das auch immer so gehandhabt...? (Wie war das noch mit dem Aussageverweigerungsrecht? :D )