diver
Fluglehrer
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Entscheidungen werden auch nach Umfang und der Größe der Risiken getroffen. Sachstand ist einfach mal, dass es mit Drohnen erhebliche Probleme gibt und sich das in Zukunft nicht "einfach so" zum Positiven verändern wird. Also ist der Gesetzgeber in der Pflicht reglementierend einzugreifen.Wo kämen wir hin, wenn jedes Hobby nach diesem Motto behandelt würde? Dann gäbe es ganz sicher keine Motorräder, Berge und das Meer wären striktes Sperrgebiet, Bier und Wurst wäre absolut verboten, usw.
Eine Reglementierung egal ob in Form von Gesetz oder Verordnung, die sich aber nicht durchsetzen und kontrollieren lässt, ist witzlos. Wenn wir uns mal die vielen zwar nicht rechtsfreien, aber rechtsunkontrollierten Bereiche der Gesellschaft anschauen, dann stellt sich schon die Frage wie man die Einhaltung einer Drohnenverordnung durchsetzen will? Wenn sich jemand eine Drohne kauft und keine Kennzeichnung anbringt, dann kann er wahrscheinlich statistisch gesehen 100 Jahre damit verbotenerweise fliegen, ohne, dass es auffällt. Und wenn es dann mit dieser Drohne ein Problem gibt, ist sie immer noch ungekennzeichnet, was die Halterermittlung schwierig gestaltet. Möglicherweise Geschädigten nützt dann eine Drohnenverordnung auch nichts.
Das gleiche Spiel haben wir längst schon mit den verbotenen Laserpointern, die zu massenhaften Blendungen nicht nur im Luftverkehr benutzt werden, ohne dass es dort wirkliche Sanktionen gibt. Von fünfhundert Blendern werden nur 2 erwischt, einer wird gleich freigesprochen und der andere pflanzt 3 Bäume oder liest einen Nachmittag gemeinnützig im Kindergarten Märchen vor.