Polizei fahndet nach Spannern mit Drohne in München

Diskutiere Polizei fahndet nach Spannern mit Drohne in München im Drohnen Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Entscheidungen werden auch nach Umfang und der Größe der Risiken getroffen. Sachstand ist einfach mal, dass es mit Drohnen erhebliche Probleme...

diver

Fluglehrer
Dabei seit
16.06.2013
Beiträge
152
Zustimmungen
130
Wo kämen wir hin, wenn jedes Hobby nach diesem Motto behandelt würde? Dann gäbe es ganz sicher keine Motorräder, Berge und das Meer wären striktes Sperrgebiet, Bier und Wurst wäre absolut verboten, usw.
Entscheidungen werden auch nach Umfang und der Größe der Risiken getroffen. Sachstand ist einfach mal, dass es mit Drohnen erhebliche Probleme gibt und sich das in Zukunft nicht "einfach so" zum Positiven verändern wird. Also ist der Gesetzgeber in der Pflicht reglementierend einzugreifen.

Eine Reglementierung egal ob in Form von Gesetz oder Verordnung, die sich aber nicht durchsetzen und kontrollieren lässt, ist witzlos. Wenn wir uns mal die vielen zwar nicht rechtsfreien, aber rechtsunkontrollierten Bereiche der Gesellschaft anschauen, dann stellt sich schon die Frage wie man die Einhaltung einer Drohnenverordnung durchsetzen will? Wenn sich jemand eine Drohne kauft und keine Kennzeichnung anbringt, dann kann er wahrscheinlich statistisch gesehen 100 Jahre damit verbotenerweise fliegen, ohne, dass es auffällt. Und wenn es dann mit dieser Drohne ein Problem gibt, ist sie immer noch ungekennzeichnet, was die Halterermittlung schwierig gestaltet. Möglicherweise Geschädigten nützt dann eine Drohnenverordnung auch nichts.

Das gleiche Spiel haben wir längst schon mit den verbotenen Laserpointern, die zu massenhaften Blendungen nicht nur im Luftverkehr benutzt werden, ohne dass es dort wirkliche Sanktionen gibt. Von fünfhundert Blendern werden nur 2 erwischt, einer wird gleich freigesprochen und der andere pflanzt 3 Bäume oder liest einen Nachmittag gemeinnützig im Kindergarten Märchen vor.
 
_Michael

_Michael

Space Cadet
Dabei seit
02.04.2001
Beiträge
2.372
Zustimmungen
1.501
Sachstand ist einfach mal, dass es mit Drohnen erhebliche Probleme gibt
Nein, das ist nicht Sachstand. Mir ist in Deutschland kein einziger Fall bekannt, wo jemand ernsthaft zu schaden kam.

Dein Eindruck entsteht, weil die Medien sensationsartig über jeden Furz mit Drohnen berichten. Kürzlich z.B. die eine Drohne, die auf den Bahngeleisen landete - wie viele andere Fremdkörper landen pro Tag auf Bahngleisen und Strassen? Vermutlich dutzende. Darüber liest man kein Wort. Wie viele Spanner erwischt die Polizei pro Tag? Vermutlich auch einige.
 
Intrepid

Intrepid

Alien
Dabei seit
03.05.2005
Beiträge
11.063
Zustimmungen
10.036
Auch könnte dies z.B. einen Überwachung durch ein Detektivbüro sein, daß im Auftrag eines Arbeitgeber einem Arbeitsbummelanten nachforscht.
Die dürfen dann mit Drohnen fremde Häuser und Gärten von oben filmen?
 
Intrepid

Intrepid

Alien
Dabei seit
03.05.2005
Beiträge
11.063
Zustimmungen
10.036
Die Aufnahmen können von einem Hausbesitzer beauftragt gewesen sein.
Dann wäre er ab jetzt gut beraten, mögliche betroffene Bewohner über eine Befliegung in Kenntnis zu setzen und ihnen die Möglichkeit einzuräumen, Aufnahmen bei Bedarf auspixeln zu lassen. Das wird wahrscheinlich mangels Regelung analog zu Google-StreetView-Aufnahmen oder ähnlichen Ereignissen ablaufen.
 

diver

Fluglehrer
Dabei seit
16.06.2013
Beiträge
152
Zustimmungen
130
Nein, das ist nicht Sachstand. Mir ist in Deutschland kein einziger Fall bekannt, wo jemand ernsthaft zu schaden kam.
Entstehen für dich nur Probleme, wenn jemand zu Schaden kommt?

Ist "jemand" einer, zwei, zehn oder hundert und heisst "zu Schaden kommen" für dich nur beispielsweise Absturz oder ernsthaft verletzt?

Schau mal auf dieses Video, Seattle Fernsehturm und die Drohne crasht bei illegalem Flug fast in die Arbeiter in der Turmspitze.

Keiner zu Schaden gekommen, als kein Problem für dich?

https://www.youtube.com/watch?time_continue=145&v=3_u5tAXFHoQ


In Brandenburg registriert die Polizei 41 Vorfälle mit Drohnen, die hast du ganz sicher nicht alle in den Medien verfolgt.

https://www.berlinonline.de/brandenburg/4609063-4391361-41-vorfaelle-mit-drohnen-imvergangenen-j.html


Die FAA hat 600 luftfahrtbezogene incidents mit Drohnen innerhalb von nur 6 Monaten gemeldet. Die kennst du alle?

Denkst du ein Problem entsteht erst, wenn so ein Flieger mit 150 Paxen im Dreck liegt? Mittlerweile haben nahezu alle Fluggesellschaften, (auch ADAC und DRF - denn auch da gibt's mittlerweile near misses mit Drohnen) Drohnenbeauftragte und entsprechende Arbeitsgruppen und machen Öffentlichkeitsarbeit zu dem Problem. Meinst du die geben ihre Kohle dafür aus, weil sie kein Problem in Drohnen sehen?

Gewöhn dich mal an den Gedanken, dass nicht alles aus verschiedenen Gründen den Weg in die Medien findet bzw. die Medien nicht über alles oder nur bewusst kleinräumig regional berichten. Sorry, aber wer heute noch abstreitet, dass es ein Drohnenproblem gibt, der hat Scheuklappen auf.
 
Zuletzt bearbeitet:

n/a

Guest
...Die FAA hat 600 luftfahrtbezogene incidents mit Drohnen innerhalb von nur 6 Monaten gemeldet. Die kennst du alle?
Hallo diver,

hast du mal einen link zu den 600 "Vorfällen" ( luftfahrtbezogene incidents ) welche du bei der FAA gesehen hast?

Ich halte mich da gerne an die DFS:
Zitat von der Seite der DFS zu der Anzahl von "Drohnen"-Sichtungen:
"Zählte man im Jahr 2015 noch 14 solcher Sichtungen, waren es im Jahr 2016 bereits 64. "

Quelle: https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Presse/Pressemitteilungen/2017/02.03.2017.- Infos für Drohnenpiloten aus einer Hand/

Die Gefahren sind da aufgetreten, wo der Betrieb von Modellflugzeugen und Drohnen jeder Art verboten war und ist. Daran wird auch ein/e "neue/s" Gesetz/Verordnung nichts ändern.


Gruß Rolf
 
Augsburg Eagle

Augsburg Eagle

Alien
Dabei seit
10.03.2009
Beiträge
21.190
Zustimmungen
83.230
Ort
Bavariae capitis
Nein, das ist nicht Sachstand. Mir ist in Deutschland kein einziger Fall bekannt, wo jemand ernsthaft zu schaden kam...
Der Klassiker. Erst muss mal was passieren.
.......wie viele andere Fremdkörper landen pro Tag auf Bahngleisen und Strassen? Vermutlich dutzende. Darüber liest man kein Wort....
Aber man hört es. Jeden Tag in den Verkehrsmeldungen und bei den Störmeldungen der Bahn.
 
L29

L29

Testpilot
Dabei seit
04.07.2005
Beiträge
681
Zustimmungen
41
Ort
LOWK
Die dürfen dann mit Drohnen fremde Häuser und Gärten von oben filmen?
nein, aber willst du jetzt auch Privatflugzeuge verboten weil man damit Luftaufnahmen machen kann?

die meisten , ich nenns mal, Incidents mit Multicoptern (oder waren militärische Drohnen auch dabei?) verstießen gegen bereits bestehende Gesetze, fliegen in besiedeltem Gebiet, fliegen über 150m, fliegen außer "line of sight".


es gibt viel mehr Probleme mit Schusswaffen, warum wird darum kein derartiges Theater veranstaltet?
 

klaus06

Space Cadet
Dabei seit
19.12.2013
Beiträge
1.626
Zustimmungen
784
Dann wäre er ab jetzt gut beraten, mögliche betroffene Bewohner über eine Befliegung in Kenntnis zu setzen und ihnen die Möglichkeit einzuräumen, Aufnahmen bei Bedarf auspixeln zu lassen. Das wird wahrscheinlich mangels Regelung analog zu Google-StreetView-Aufnahmen oder ähnlichen Ereignissen ablaufen.
Die Frage ist doch, für welchen Zweck die Aufnahmen gemacht wurden. Für ein Angebot für eine Dachsanierung brauche ich keine Verpixelung. Sollte die "Schönheit" tatsächlich auf dem zu verwendenden Bild zu sehen sein, wir sie gelöscht, Photoshop hilft da ungemein.
 
AE

AE

Alien
Administrator
Dabei seit
09.08.2002
Beiträge
6.806
Zustimmungen
6.052
... es gibt viel mehr Probleme mit Schusswaffen, warum wird darum kein derartiges Theater veranstaltet?
Sehr gutes Beispiel. Wie kommst du darauf, dass kein Theater veranstaltet wird?

" International gilt das deutsche Waffengesetz als eines der strengsten"

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
Zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 4 G v. 18.7.2016 I 1666
Hinweis: Änderung durch Art. 107 G v. 29.3.2017 I 626 (Nr. 16) textlich nachgewiesen

Nach dem in Paris automatische Waffen durch Terroristen zum Einsatz kamen, wurde das WaffG verschärft, um solche Anschläge in BRD unmöglich zu machen. Es ist nicht mehr erlaubt Magazine mit 30 Schuß (AK 74 und Derivate) zu haben. Desweiteren ist das Führen einer Waffe nur mit Waffenschein möglich. Frau Roth hat einen. Ein Normalbürger kann keinen beantragen. Damit sind Anschläge in BRD nicht mehr möglich und Terroristen zuverlässig abgeschreckt.

Die Anforderungen an Schießstände wurden verschärft. Zum Teil über die Energieeinsparungs-Verodnung (EnEV). Es sollen auf die Schützenvereine solche Kosten zukommen, dass diese aufgeben müssen. Wer nicht regelmäßig auf dem Schießstand trainiert, darf keine Waffe besitzen. Die Anforderungen an Waffenschränke wurden drastisch erhöht. Das sind Mehrkosten, die die Bürger zum Aufgeben zwingen sollen.

Es ist lächerlich. Missbrauch durch kriminelle Energie lässt sich nicht verhindern.
 

klaus06

Space Cadet
Dabei seit
19.12.2013
Beiträge
1.626
Zustimmungen
784
nein, aber willst du jetzt auch Privatflugzeuge verboten weil man damit Luftaufnahmen machen kann?

Es gab Zeiten in diesem Land, da benötigte man eine luftrechtliche Freigabe für Aufnahmen aus Flugzeugen.
 
Intrepid

Intrepid

Alien
Dabei seit
03.05.2005
Beiträge
11.063
Zustimmungen
10.036
nein, aber willst du jetzt auch Privatflugzeuge verboten weil man damit Luftaufnahmen machen kann?
Nein.



Andere Frage: gibt es keinen Unterschied zwischen den Aufnahmen, die eine Drohne machen kann, und denen aus einem Privatflugzeug? Nur so, weil Du das in einen Topf schmeißt. Und warum überhaupt "Privatflugzeug"? Was ist mit dem Flugzeug, wenn es zu einem gewerblichen Rundflug gestartet ist? Wird es dann anders beurteilt?
 

n/a

Guest
Die Diskussion wegen Luftaufnahmen ist eigentlich gegenstandslos...

Vom Bundesverkehrsminister Dobrindt ein Dokument mit den wesentlichen Elementen der neuen Verordnung.

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html?nn=12830

DARAUS: Betriebsverbot...Ein Betriebsverbot gilt künftig für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme...

...über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu...

hmmm...Wenn " Funksignale zu empfangen " ein Verbotskriterium ist, dann reicht das schon...

WICHTIG: für Modellflieger...
Die Verordnung ist am 6. April 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 7. April in Kraft getreten. Die Regelungen bezüglich der Kennzeichnungspflicht und die Pflicht zur Vorlage eines Kenntnisnachweises gelten ab dem 1. Oktober 2017.

Gruß Rolf
 

klaus06

Space Cadet
Dabei seit
19.12.2013
Beiträge
1.626
Zustimmungen
784
Ich glaube nicht, dass die Diskussion darüber deshalb beendet ist. Es gibt ja noch die Möglichkeit Häuser zu fotografieren, wenn man nicht von einen Wohngrundstück aus die Bilder macht. Oder von eine Wohngrundstück mit Erlaubnis andere Häuser ablichtet. Es gibt ja nur ein Überflugverbot.

Interessant ist in diesem Zusammenhang "Funksignale empfängt oder sendet". Meine Maschine, empfängt auch ohne Kamera Signale und die Telemetrie sendet Signale. Ist deshalb der Überflug von Geräten auch unter 250 gr. grundsätzlich verboten?
 
Intrepid

Intrepid

Alien
Dabei seit
03.05.2005
Beiträge
11.063
Zustimmungen
10.036
Interessant ist in diesem Zusammenhang "Funksignale empfängt oder sendet". Meine Maschine, empfängt auch ohne Kamera Signale und die Telemetrie sendet Signale. Ist deshalb der Überflug von Geräten auch unter 250 gr. grundsätzlich verboten?
Oder noch banaler: die Drohne wird mit Funksignalen gesteuert. Und auch eine autonom fliegende Drohne empfängt in den meisten Fällen Funksignale - nämlich die der GPS-Satelliten.
 

diver

Fluglehrer
Dabei seit
16.06.2013
Beiträge
152
Zustimmungen
130
Hallo diver,

hast du mal einen link zu den 600 "Vorfällen" ( luftfahrtbezogene incidents ) welche du bei der FAA gesehen hast?

Ich halte mich da gerne an die DFS:
Zitat von der Seite der DFS zu der Anzahl von "Drohnen"-Sichtungen:
"Zählte man im Jahr 2015 noch 14 solcher Sichtungen, waren es im Jahr 2016 bereits 64. "

Quelle: https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Presse/Pressemitteilungen/2017/02.03.2017.- Infos für Drohnenpiloten aus einer Hand/

Die Gefahren sind da aufgetreten, wo der Betrieb von Modellflugzeugen und Drohnen jeder Art verboten war und ist. Daran wird auch ein/e "neue/s" Gesetz/Verordnung nichts ändern.


Gruß Rolf
https://www.faa.gov/uas/resources/uas_sightings_report/

Da die FAA auch gewisse Details veröffentlicht, ist schon mal klar, dass das nicht alles Kinderkram war.

Trotzdem, wie schon angemerkt, Gesetzesveränderungen ändern nichts, wenn man sie nicht durchsetzen kann.
 
Intrepid

Intrepid

Alien
Dabei seit
03.05.2005
Beiträge
11.063
Zustimmungen
10.036
... Gesetzesveränderungen ändern nichts, wenn man sie nicht durchsetzen kann.
Sie verschaffen dem Geschädigten aber eine Grundlage, um Klage erheben zu können.

Oder noch einen Schritt weiter zurück: sie klären, ab wann man Geschädigter ist. Nämlich dann schon, wenn man auf seinem Privatgrund (Haus, Balkon, Garten - gemietet oder besessen - mir fiel kein anderer Oberbegriff ein) in wenigen Metern Abstand überflogen oder gar observiert wird.

Ich weiß jetzt nicht, wie das mit Arbeitsstätten oder Firmengeländen ist. Wird wohl ähnlich sein. Menschenansammlungen sowieso aus anderen Gründen.
 

Michael aus G.

Space Cadet
Dabei seit
15.02.2010
Beiträge
2.286
Zustimmungen
1.795
Ort
EDAC
Rechtsicherheit hat es in keinem Fall gebracht. Nur mehr Arbeit für Zivilgerichte. Da musst du beim Klagen erstmal selber zahlen. Da kommen dann so Nachbarschaftstreite raus wie: "Knallerbsenbusch am Maschendrahtzaun". Nochdazu ist der Kläger erstmal in der Beweispflicht. Das wir schwierig. Das wird darin münden, daß sich die, die sich gegen eine vermeintliche "Überwachung" wehren wollen, selbst das überwachen "ihres Luftraums" beginnen. Und dann noch die Bekloppten, die meinen so ein Teil dann abschießen zu dürfen(ist in keinem Fall erlaubt). DAS wird dann erst lustig... :biggrin:
 
Intrepid

Intrepid

Alien
Dabei seit
03.05.2005
Beiträge
11.063
Zustimmungen
10.036
Rechtsicherheit hat es in keinem Fall gebracht.
Zunächst mal ist klar, dass ich nur dort fliegen darf, wo ich mich des Einverständnisses des Besitzers und der Bewohner vergewissert habe. Ich finde, dass ist schon mal ein großer Schritt.

Ohne jedes Gesetz hätte das für mich schon alleine zum guten Ton gehört, danach zu handeln. Aber jetzt kann sich niemand herausreden.

Ob dann wer wie klagt, ist in meinen Augen zweitrangig. Wenn alle vernünftig sind und sich an die Regeln halten, muss es gar nicht zur Klage kommen. Will ich ein Haus abfilmen, werden alle Bewohner mindestens informiert. Wenn sie sehen wollen, was da gefilmt wurde, um gegebenenfalls Einspruch erheben zu können, können sie sich melden. Eine ladungsfähige Anschrift habe ich ja mitgeteilt.
 
Thema:

Polizei fahndet nach Spannern mit Drohne in München

Polizei fahndet nach Spannern mit Drohne in München - Ähnliche Themen

  • Polizeihubschrauber im Einsatz (2024)

    Polizeihubschrauber im Einsatz (2024): Während der Flüge der Corsair kam noch ein "Pirol" zum Siegerlandflughafen und brachte Besuch mit (10.01.2024)
  • Polizeihubschrauber stürzt in den Plattensee

    Polizeihubschrauber stürzt in den Plattensee: Polizeihubschrauber stürzt in den Plattensee Bei einem Übungsflug verlieren die Piloten eines ungarischen Polizeihubschraubersplötzlich die...
  • TdoT Bundespolizeifliegerstaffel Mitte

    TdoT Bundespolizeifliegerstaffel Mitte: Am 03.09.2023 öffnet die Bundespolizeifliegerstaffel Mitte in Fuldatal Ihringshausen ihre Türen um 11 Uhr bis 17 Uhr zur 60 Jahrfeier.
  • H145 für die Polizei Bayerns

    H145 für die Polizei Bayerns: Die ersten von acht Hubschraubern H145 an die Bayerische Polizei übergeben (berichtet esut.de)
  • 26.3.23 Baton Rouge Louisiana 2 Tote bei Absturz einer R44 der Polizei

    26.3.23 Baton Rouge Louisiana 2 Tote bei Absturz einer R44 der Polizei: Gestern morgen gegen 2:30 Ortszeit ist eine R44 der örtlichen Polizei von Baton Rouge nach 12 Minuten Flugzeit abgestürzt. Dabei kamen beide...
  • Ähnliche Themen

    Oben