PPL-A "Kunstflugzusatz"

Diskutiere PPL-A "Kunstflugzusatz" im Ausbildung und Jobs Forum im Bereich Grundlagen, Navigation u. Technik; Hi zusammen, da es für die PPL-A offenbar eine Erweiterung gibt die irgendwie mit Kunstflug in Zusammenhang steht hätte ich mal rein...

Hog

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Hi zusammen,

da es für die PPL-A offenbar eine Erweiterung gibt die irgendwie mit Kunstflug in Zusammenhang steht hätte ich mal rein Interessenshalber eine Frage: Inwieweit erweitert dieser Zusatz denn das Spektrum der normalen PPL-A Fliegerei? Anders gefragt, was darf der PPL-A Flieger ohne diesen Zusatz denn ausdrücklich nicht? Bestimmte Manöver? Öffentliche Vorführen? :confused:
Gibts hier jemanden der diesen Zusatz hat?

Danke im Vorraus!
 
#
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Hallo, habe mich vor kurzem für einen PPl-A Kunstfluglehrgang angemeldet.
Ich kann dir aber nicht genau sagen, wo die Grenze zwischen Kunstflug und normalem PPL verläuft.
Aber Loopings und so sin Kunstflug;)
 
Kenneth

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Die Kunstflugberechtigung für den PPL-A erlaubt den Halter Loopings, Rollen und Kombination davon zu fliegen, beinhaltet eine theoretische und praktische Einweisung und wird mit einer Prüfung (:FFTeufel: ) abgeschlossen. Das größte Problem dabei ist, daß das Flugzeug auch für den Kunstflug zugelassen sein muß. Solche Flugzeuge findet man nicht so leicht und sie sind normalerweise auch recht teuer.
 
Yossarian

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Und man muß mindestens 50 h als Pilot in Command nachweisen, um die Kunstflugausbildung zu beginnen.
 

Hog

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aha, Danke euch allen! :TOP:

d.h. wenn man mit nem "normalen" Flugzeug ne lahme Rolle zieht kann das schon dafür sorgen dass man Stress kriegt?
 
Alpha

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Fliegerisch kriegen da schon ne Menge Leute Stress, die eh nicht wissen, wozu das Seitenruder da ist, weil´s ganz schnell nicht so läuft, wie geplant...
 

Hog

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Original geschrieben von Alpha
Fliegerisch kriegen da schon ne Menge Leute Stress, die eh nicht wissen, wozu das Seitenruder da ist, weil´s ganz schnell nicht so läuft, wie geplant...
Die Infos sind definitv nicht zur Nachahmung gedacht; also bitte :D
Mich würde einfach die rechtliche Seite "wo hört der Normalflug auf - wo fängt Kunstflug an" interessieren... wird ja nun nicht so definiert sein dass es heisst alles mit bankwinkel > 90° => Kunstflug usw, oder? ;)
 
Kenneth

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Alien
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Ich habe mal gehört (also ohne Gewähr), daß ein Kunstflugmanöver jeder Flugmanöver ist, der eine Neigung um über 60° um die Längs- und/oder Querachse beinhaltet.
 
milhouse-bart

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ja, 60° Neigung sind die Grenze
 

flieger S.

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Na na, wer will denn in die Zeitung...
 
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Übrigens, wenn's interessiert, um den Kunstflugzusatz zu erhalten, muss man folgende Manöver an der Prüfung präsentieren:
Loop, Turn, Trudeln, Rolle l/r, und auf/abschwung
 

flieger S.

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Sag ich ja, von denen steht dann jeder 2. in der Zeitung.:p
 

flieger S.

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50 Stunden Flugpraxis sind ein Witz!
Die meisten die sich dann an Kunstflug wagen stehen später in der Zeitung... so wars gemeint.:FFTeufel:
 
Phantom

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Habe mal gelesen, dass viele Flugschulen erst Piloten mit über 100std. Erfahrung zum erwarb der Lizenz zulassen.
 
Agent

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Naja, das bringt alles nix, viele oder einige machen auch Kunstflug ohne jemals eine Lizenz oder ahnliches gehabt zu haben. Von denen stehen dann immer mal wieder welche in der Zeitung.
 

wollcke

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... wo die Sonne verstaubt
Das mit den 50 Std. ist etwas komplizeirt...
Denn laut Gesetz muss man "nur" 50 Std. vorweisen können, aber z.B. im Landesverband von NRW (DAeC) sind 150 Std. Pflicht

Resultat, wer sich also nicht strafbar machen will (in NRW) der muss 100 Std. mehr machen... :rolleyes: :rolleyes:


Naja was soll man machen... Da sind halt immer diese Luftlöcher :FFTeufel:


P.S.:Bei Anderen Landesverbänden sieht das wiederum anders aus...
 
Kenneth

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Das ist überhaupt nicht kompliziert, denn der DAeC kann nicht vorschreiben wie eine Zusatzberechtigung zu einem PPL-A erworben werden kann. Der Gesetzgeber ist einzig und alleine das Bundesverkehrsministerium; der DAeC ist nur ein (für Motorflieger total nuzloser) Interessenverein.

Die Bedingungen für die Kunstflugberechtigung nach der alten § 81 LuftPersV sind:

1) mindestens 50 St. PIC nach Erwerb des PPL-A/C
2) Ausbildung von mindestens 5 St.
3) Eine Einweisung in besondere Flugzustäne
4) Folgende Flugübrungen: Überschlag, Turn links/rechts, gesteuerte Rolle, hochgezogene Rollenkehre, Aufschwung
5) Praktische Prüfung.

Im übrigen glaube ich kaum, dass es Leute mit einer Kunstflugberechtigung sind, die für negative Schlagzeilen sorgen. Für Tiefflug und versuchter Kunstflug braucht man keine Berechtigung; solche Leute machen sowieso sowas ohne sich um eine Berechtigung bzw. Zusatzausbildung zu kümmern. Liest man den BFU-Bulletin findet man auch sehr wenige Fälle von versuchten Kunstflug, die meisten Unfälle passieren nach wie vor wegen Einflug in schlechtes Wetter und leergeflogene Tanks, wobei aber auch unerklärte (weil nicht Gegenstand einer Untersuchung) Motorausfälle immer öfters vorkommen.
 
Agent

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Der Mann weiß einfach alles !

Und nochwas zum Thema, eine Kunstflugausbildung kann auch wesentlich zur Sicherheit beitragen, denn viele Piloten fliegen zwar ihre Flieger, wissen aber garnicht was sie bei Flugzustand XY zu tun haben und reagieren dann überhastet oder mit Angst und somit falsch!
 
Thema:

PPL-A "Kunstflugzusatz"

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